App Store als exklusive Verkaufsplattform für iOS-Apps gerichtlich in Frage gestellt
Apple legt großen Wert auf äußerste Kontrolle über das iOS-Betriebssystem. Dazu gehört auch, das nur solche Anwendungen auf iPhone, iPad oder iPod touch gelangen, die über den von Apple gepflegten App Store angeboten werden und sich dabei einem strengen Review-Verfahren gestellt haben. Doch der Widerstand gegen diese Exklusivität hat nun einen neuen Schub bekommen.
Klagen zugelassenDenn das US-amerikanische Bundesberufungsgericht für den 9. Distrikt, zu dem auch Apples Heimat Kalifornien gehört, hat nun entschieden, dass Klagen gegen die Beschränkung des App-Angebots auf den App Store durchaus rechtmäßig sind. Damit hob Richter William A. Fletcher ein älteres Urteil einer niedrigeren Instanz auf, demzufolge solche Klagen unzulässig seien, weil die Käufe technisch bei den Entwicklern und nicht bei dem Konzern getätigt würden. Fletcher zufolge geschieht dies zwar nicht bei, aber immerhin durch Apple, weswegen doch die Möglichkeit eines Monopols bestehe.
Grund für die Entscheidung ist eine Klage von mehreren iPhone-Besitzern aus dem Jahr 2012. Sie vermuteten, dass Apples Position im App-Vertrieb wettbewerbswidrig sei. Das neue Urteil gibt ihnen zwar nicht recht, erlaubt aber immerhin Klagen dieser Art, auch in künftigen Fällen.
Notwendige Sicherheit oder Monopol?Apples Verteidigung in dieser Angelegenheit bestand bisher stets in der Argumentation, die Kontrolle über den App Store sei wichtig für Qualität, Nutzungskomfort und Sicherheit des iOS-Systems. Das Review Apples verhindere die Verbreitung von Schadsoftware. Kritiker hingegen vermuten, Apple gehe es dabei mehr um die Einstreichung der 30 Prozent Umsatzanteil, der bei jedem Kauf an den Konzern abfließt. Außerdem sei durch den verhinderten Wettbewerb der durchschnittliche App-Preis künstlich hoch gehalten.
Es darf erwartet werden, dass auf Grundlage der Fletcher-Entscheidung bald neue Klagen gegen den App Store anhängig werden. Im Endergebnis wäre es durchaus denkbar, dass iOS-Apps bald auch in das Verkaufsangebot anderer Plattformen eingehen. Alternativ wäre es denkbar, dass Apple zu Ausgleichszahlungen verpflichtet wird, weil Käufer mehr als den Gleichgewichtspreis zahlen müssten.
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