Apple-Konzept verwandelt iPhone in MacBook
Das Smart Keyboard für iPads (von Apple:
) muss nicht der Weisheit letzter Schluss sein, wie ein neu aufgetauchter Patentantrag von Apple beweist. Stattdessen lassen sich iPhone und iPad mit dem geeigneten Zubehör auch in ein MacBook verwandeln. Das Konzept unterteilt sich grundsätzlich in zwei verschiedene Ansätze, welche die jeweilige Bauform von Smartphone und Tablet berücksichtigen.
Beiden Ansätzen gemeinsam ist die Form des Gehäuses, in welches iPhone und iPad gelegt werden. In beiden Fällen steht eine aufklappbare Schale mit Tastatur zur Verfügung. Danach allerdings beginnen dann die Unterschiede, denn das iPhone übernimmt anstelle des Trackpads die Steuerung des Mauszeigers. Daher verfügt bei diesem Ansatz die Schale auch über ein Display auf der hochgeklappten Seite, welches den Inhalt vom iPhone darstellt.
Umgekehrt wird das iPad wiederum bei dem zweiten Konzept anstelle des Displays eingelegt. Daher muss in diesem Fall die Schale auch über Tastatur und Trackpad verfügen. Im Gegensatz zum iPhone-Ansatz birgt dies den Vorteil, dass das so geschaffene "MacBook" zugleich über einen Multitouch-Screen verfügt und das System daher sowohl mit indirektem Mauszeiger als auch direkter Fingerberührung gesteuert werden kann.
Obwohl diese Ideen in abgewandelter Form bereits von Drittherstellern umgesetzt wurden (siehe Amazon:
), könnten sie bei einer Umsetzung in Form eines hochwertigen MacBook-Gehäuses aus Aluminium äußerst erfolgreich sein. Es stellt sich hierbei nur die Frage, warum Apple erst im vergangenen September das vorliegen Patent beim US-amerikanischen Patent- und Markenamt zur Erteilung eingereicht hat. Als alleiniger Erfinder wird in dem Dokument
20170083048 übrigens Brett W. Degner aufgeführt.
Auch wenn sich viele Apple-Kunden sicherlich so ein Zubehör wünschen, darf der vorliegende Patentantrag nicht als Zeichen dafür gesehen werden, dass Apple ein derartiges Produkt auf den Markt bringen will. Oftmals dienen Patente auch nur dazu, sich Optionen für die Weiterentwicklung offen zu halten und Konkurrenten an eigenen Patenten zu hindern.