Apple muss iCloud-Funktionen in Deutschland wegen drohendem Verkaufsverbot ausschalten
Nachdem Apple in Deutschland aufgrund von Patentrechtsstreitigkeiten bereits iPad und iPhone kurzzeitig aus dem Online-Vertrieb nehmen musste, hat es nun den Online-Dienst iCloud erwischt. Offenbar konnte Apple das drohende Verkaufsverbot für den zweiten von Motorola gewonnenen Rechtsstreit nicht aussetzen und muss nun einige
Funktionen des iCloud-Dienstes in Deutschland vorübergehend ausschalten, um iPad, iPhone und iPod touch weiterhin verkaufen zu können. Wie aus einem entsprechenden Support-Dokument hervorgeht, betrifft die Abschaltung im Fall von E-Mails nur den Push, jedoch nicht den klassischen Abruf über das E-Mail-Programm. Auch davon unberührt bleibt der Push auf Macs sowie der Abruf über andere Dienste wie beispielsweise Microsoft Exchange ActiveSync. Um auch auf iOS-Geräten über neu eingetroffene E-Mails informiert zu werden, muss in den Einstellungen unter "Mail, Kontakte, Kalender" beim Datenabgleich ein Zeitplan festgelegt werden. Der Push für Kontakte und Kalender kann weiterhin aktiv bleiben, da dieser nicht von dem Rechtsstreit mit Motorola betroffen ist. Im Fall eines MobileMe-Accounts steht Push für Kontakte und Kalender allerdings bei Festlegung eines Zeitplans nicht zur Verfügung.
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