Apple startet exklusiven Vertrieb der Hover Camera Passport - leider nicht in Deutschland
Zunächst in Australien, Großbritannien, Kanada, Neuseeland und den USA bietet Apple seit heute über den Online Store und Ladengeschäfte die Hover-Camera-Drohne Passport an. Die vom chinesischen Unternehmen Zero Zero Robotics entwickelte Mini-Drohne wiegt einsatzbereit gerade einmal 242 Gramm und ist damit nach der neuen Drohnenverordnung (siehe:
) nicht kennzeichnungspflichtig. Allerdings ist aufgrund der Kamera der Einsatz in Wohngebieten untersagt.
Die Drohne stellt laut Hersteller eine fliegende und schwenkbare Kamera dar, welche mit der zugehörigen iOS-App (zur App:
) via Wi-Fi flexibel gesteuert werden kann. Allerdings ist die Entfernung zum iOS-Gerät auf ca. 20 Meter beschränkt. Es können Fotos mit einer Auflösung von 13MP sowie Full-HD-Videos aufgenommen werden. Ein integrierter Verfolgungsmodus erlaubt nach der Personenerkennung den automatischen Flug und soll auch moderate Geschwindigkeiten auf einem Fahrrad unterstützen. Ebenso gibt es einen 360-Grad-Panoramamodus, bei dem sich die Drohne einmal um sich selbst dreht.
Im Gegensatz zu größeren Drohnen, lässt sich die Passport sehr kompakt verstauen. So müssen die beiden Flügel mit jeweils zwei geschützten Propellern für den Transport lediglich zusammengeklappt werden. Die Akkulaufzeit beträgt aufgrund der kompakten Maße lediglich maximal 10 Minuten - bei windstillen Bedingungen. Apple bietet die reguläre Variante der Drohne ohne Reparaturzubehör an, was neben der Drohne selbst zwei Akkus und ein Ladegerät beinhaltet. Der Preis liegt bei
499 Pfund bzw. Dollar. Direkt beim Hersteller
gibt es für 100 US-Dollar Aufpreis übrigens eine Deluxe-Version mit Transporttasche und Ersatzteilen, falls mal ein Missgeschick passieren sollte. In Deutschland wird die Drohne bislang nicht im Handel geführt.
Auch wenn die Drohne von der neuen Drohnenverordnung kaum berührt wird, muss beachtet werden, dass eine Haftpflichtversicherung für unbemannte Flugobjekte in Deutschland grundsätzliche Pflicht ist. Dies trifft übrigens auch auf Modellflugzeuge zu, die im Gegensatz zu Modellautos ebenfalls nicht durch die reguläre Haftpflichtversicherung mitversichert sind. Darüber hinaus gibt es auch ein Flugverbot auf
fremdem Wohngebiet, bei
Behörden, an
Flughäfen sowie über
militärischen Einrichtungen zu beachten.