Apple übergibt iMessage-Kontaktdaten offenbar an Sicherheitsbehörden
Bei ihrer Recherche bezüglich der Arbeit digitaler Ermittlungseinheiten sind Medienvertreter auf ein iMessage-Dokument für Sicherheitsbehörden gestoßen. Wie aus diesem hervorgeht, ist Apple in der Lage, potenzielle iMessage-Verbindungsdaten eines Apple-Nutzers an Sicherheitsbehörden zu übergeben, wenn dies richterlich verfügt wird. Erfasst werden hierbei immer die Kontakte eines Nutzers, bei denen die Nachrichten-App bestimmen muss, ob eine Telefonnummer über iMessage oder SMS erreichbar ist. Dies erfolgt schon zu dem Zeitpunkt, wenn der Nutzer eine Telefonnummer in der Nachrichten-App eingibt, ohne eine Nachricht tatsächlich zu versenden.
Neben Telefonnummer oder E-Mail-Adresse wird von Apple auch der Zeitpunkt und die IP-Adresse der Internetverbindung erfasst. Apple selbst hat gegenüber den Medienvertretern bestätigt, dass diese Daten normalerweise nur 30 Tage aufbewahrt werden. Allerdings kann eine richterliche Verfügung die Aufbewahrungsfrist um weitere 30 Tage verlängern. Für Sicherheitsbehörden können diese Daten vor allem Aufschluss über mögliche Hintermänner von Straftätern geben.
In welchem Umfang Apple die so erfassten iMessage-Kontakte an Behörden weitergegeben hat, ist unklar. Angesichts des im besagten iMessage-Dokument enthaltenen Beispiels
erfolgt die Weitergabe der Kontaktdaten anscheinend mindestens seit dem 20. Februar 2014.
Diese Informationen widersprechen zwar nicht Apples bisheriger Aussage, dass die iMessage-Nachrichten - im Gegensatz zu SMS - endverschlüsselt zwischen Geräte ausgetauscht werden, das Eingabefeld für einen neuen iMessage-Kontakt ist aber offensichtlich nicht annähernd so gut abgesichert.