Briten prangern Apples geringe Steuerzahlungen an
Kurz nach dem Brexit-Referendum auf der Insel nimmt das britische Boulevardblatt Daily Mail die Steuermoral von Apple unter die Lupe und erhebt lautstarken Protest. Im Zeitraum des Geschäftsjahres 2015 (Oktober 2014 bis September 2015) zahlte der Konzern im Vereinigten Königreich nur 12,9 Millionen Pfund (etwa 15,5 Millionen Euro). Wirkungsmächtig rechnet die Zeitung dagegen, dass Apples umfangreichen Einnahmen alle zwei Stunden einen solchen Betrag erwirtschaften.
Steuerpraxis großer UnternehmenDas führt unweigerlich zu der altbekannten Frage: Zahlt Apple in den Einzelstaaten zu wenig Steuern? Die Legalität der Steuervermeidungsstrategien wird in diesem Fall übrigens nicht bezweifelt. Die niedrigen Steuern resultieren daraus, dass die beiden britischen Apple-Töchter Apple UK und Apple Retail UK Limited insgesamt nur knapp 64,5 Millionen Pfund Gewinn meldeten. Den tatsächlichen Umsatz auf der Insel schätzen Experten allerdings auf knapp 2 Milliarden Pfund. Bei den britischen Unternehmenssteuern von 20 Prozent ergäbe dies eine Steuerlast von 400 Millionen Pfund, also knapp das 30-fache der tatsächlich gezahlten Abgaben.
Irland als SteuervermeidungsstandortNun liegt Apples Europazentrum aber in Irland, dorthin wird ein Großteil der erwirtschafteten Gewinne überführt. In Irland beträgt der Unternehmenssteuersatz nur 12,5 Prozent - Apple hat sogar eine spezielle Vereinbarung für lediglich 2,5 Prozent erzielt. Diese Vereinbarung steht allerdings im Augenblick im Fokus einer
Ermittlung der EU-Kommission. Sollte sie als unrechtmäßig eingestuft werden, drohen Apple Steuerrückzahlungen in Höhe von etwa 8 Milliarden US-Dollar. Die Verschiebung der Gewinne nach Irland ist dagegen nicht illegal. Damit umgeht Apple auch in den anderen europäischen Staaten die höheren Unternehmenssteuern.
Brexit wird nichts ändernDie Daily Mail stellt übrigens auch noch andere große Firmen an den Steuer-Pranger, von Facebook über Amazon und Google bis hin zu Starbucks. Allerdings dürfte sich für die Briten an dieser Steuerpraxis in naher Zukunft nichts ändern. Auch der beschlossene, aber noch nicht beantragte Austritt aus der EU verhindert nicht, dass Gewinne nicht zwangsläufig dort versteuert werden, wo sie anfallen.
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