Kanada sieht bei Apples Mobilfunkpartnern keinen Wettbewerbsverstoß
Während in Frankreich die exklusiven Vereinbarungen zwischen Apple und ausgesuchten Mobilfunkpartnern des Landes als wettbewerbswidrig gewertet wurden, sehen die Behörden in Kanada die dortige Sachlage anders. Die exklusiven Verträgen zwischen Apple und Mobilfunkpartnern wie Bell und Rogers seien legitim und würden auch nicht zu unlauterem Wettbewerb führen.
Zu einer formellen Untersuchung durch die kanadischen Wettbewerbshüter kam es erst gar nicht, weil man bei den seit 2014 laufenden Ermittlungen aufgrund von Beschwerden keine Hinweise dafür fand, dass die Mobilfunkanbieter zu möglicherweise ungünstigen Verträgen mit Apple gedrängt worden seien. Die ausgehandelten Mindestabnahme-Mengen bei iPhones, Regelung für die gleiche Behandlung aller Hersteller sowie Vorgaben bei der Subventionierung würden den Wettbewerb nur minimal beeinträchtigen.
Weder haben die iPhone-Verträge die Mobilfunkpartner daran gehindert, konkurrierende Smartphones anzubieten, noch die Preise für Verbraucher erhöht. Signifikante Auswirkungen auf den Wettbewerb wurden nicht
festgestellt. Gleichzeitig betont die Behörde aber, dass sie die Untersuchungen jederzeit wieder aufnehmen könnte, wenn es doch Hinweise gebe, dass Apple mit dem iPhone eine wettbewerbswidrige Vertragsposition innehat.