Kriminalpolizei ermittelt wegen Nazi-Musik gegen Amazon und Apple
Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtet, hat das Landeskriminalamt Niedersachsen mit
Ermittlungen gegen Amazon und Apple begonnen, nachdem beide Unternehmen die verbotene NSDAP-Parteihymne als Musik-Download verkauft haben. Die NSDAP-Parteihymne, welche auch als Horst-Wessel-Lied bekannt ist, wurde 1945 verboten und der Verkauf unter Strafe gestellt. Das Lied fungierte nach der Machtergreifung durch Adolf Hitler im "Dritten Reich" als inoffizielle Nationalhymne und wurde von Amazon und Apple auf zahlreichen Nazi-Alben zum Download angeboten. Mittlerweile hatten Amazon und Apple reagiert und ihre Download-Angebote zurückgezogen, doch wurde das Lied dann gestern unter dem ursprünglichen Titel "Die Fahne hoch" erneut von beiden Unternehmen verkauft. Mittlerweile haben beide Unternehmen ihre Angebote überarbeitet. Zu den Gründen für die erneuten Veröffentlichung verbotener Lieder wollten sich die Unternehmen gegenüber der Zeitung nicht äußern.
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