Landesgericht untersagt Telekom Drosselung
Die im Mai erfolgte Ankündigung der Telekom, ab dem Jahr 2016 Volumenbegrenzungen im DSL-Bereich einzuführen und die Anbindung
nach Verbrauch eines bestimmten Kontingents zu drosseln, sorgte für viel Kritik und heiße Diskussionen. Auch einen neuen Spottnamen erntete die Telekom, in Forendiskussionen war fortan zumeist von der "Drosselkom" die Rede. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen reagierte darauf sogar mit einer Abmahnung, da "eine Zurücksetzung auf eine Übertragungsrate von 384 KBit/s eine zeitgemäße Nutzung des Internets unmöglich mache".
Angesichts der intensiven Kritik meldete sich die Telekom bald erneut zu Wort und verkündete, auch weiterhin echte Flatrates anbieten zu wollen, diese dann zu etwas höheren Preisen als normalerweise. Die Drosselung soll auch nicht mehr auf 384 KBit/s erfolgen, was für viele Bereiche beinahe einer Abschaltung gleichkäme, sondern auf 2 MBit/s. Damit wäre der Nutzer für normale Anwendungen nicht mehr eingeschränkt, könnte weiterhin mit akzeptabler Geschwindigkeit surfen und müsste dabei nur auf schnelle Downloads oder HD-Streaming verzichten.
Doch auch diese
Erhöhung der gedrosselten Geschwindigkeit wird in dieser Form nicht Realität. Das Kölner Landgericht urteilte, der Kunde verbinde den Begriff "Flatrate" im Internet nicht mit einem bestimmten Volumenkontingent, sondern er gehe davon aus, für einen Festpreis eine bestimmte Geschwindigkeit zu erhalten. Das Urteil betrifft sowohl die ursprünglichen Pläne (384 kbit/s) als auch die korrigierten Absichten mit 2 Mbit/s.
Das Gericht gab somit der Verbraucherzentrale NRW recht und folgte der Argumentation, dass die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht nach Verbrauch eines bestimmten Kontingents eingeschränkt werden dürfe. Es wird spannend, wie die Telekom nun reagiert - immerhin untersagte das Gericht nicht grundsätzlich, Volumentarife anzubieten. Es wäre also durchaus möglich, dass die Tarifstruktur in Zukunft ganz anders aussieht und die Telekom auf Volumentarife setzt, am oberen Ende der Skala dann auf echte Flatrates wie zuvor.