Mindestbetriebsdauer für Elektronik geplant
Nachdem sich in einer Studie bereits Anzeichen dafür finden, dass die Nutzungsdauer bei Elektrogeräten teilweise kürzer ausfällt als vor zehn Jahren, plant das Umweltbundesamt nun eine Kennzeichnungspflicht für die Mindestbetriebsdauer von Elektronik. Im Interview erklärt die zuständige Leiterin, dass Verbraucher durch Kennzeichnung zukünftig
detaillierte Informationen zur Produktlebensdauer erhalten sollen, in der keine Reparaturen anfallen. Allerdings sollen Angaben nicht auf Zeiträume reduziert werden, sondern Leistungszyklen berücksichtigen, die beim Gebrauch entstehen. Denkbar sind daher Angaben wie Waschgänge einer Waschmaschine, Brennstunden einer Lampe oder Betriebsstunden eines Motors.
Damit unterscheidet sich der Ansatz von Initiativen anderer Länder. In Frankreich werden beispielsweise Informationen zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen sowie eine Garantiezeit von mindestens zwei Jahren gefordert. Für Geräte, die teurer als 450 Euro sind, muss außerdem eine zeitliche Mindestlebensdauer angegeben werden. Darüber hinaus ist die absichtliche Verringerung der Lebensdauer von Produkten strafbar und wird als Betrugsdelikt gewertet - mit hohen Bußgeldern und Gefängnisstrafen.
Wann in Deutschland eine Regelung zur Berücksichtigung der Produktlebensdauer von Elektronik in Kraft treten wird, ist noch nicht abzusehen. Die noch laufende Studie liefert laut Umweltbundesamt bislang keine Belege für gezielt eingebaute Schwachstellen in Produkten. Allerdings wird in der Studie erst seit Jahresbeginn eine systematische Analyse der Ursachen für Defekte durchgeführt. Zusätzlich soll auch eine Zweitnutzung erfasst werden. Mit einem abschließenden Studienergebnis ist erst frühestens Anfang 2016 zu rechnen. Danach könnten dann neben einer Kennzeichnungspflicht auch weitergehende Pläne zur Ausweitung der Mindestlebensdauer in Angriff genommen werden.
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