Nach Protestbrief: EU-Komissarin kündigt Steuerprüfung bei Apples Unterstützern an
In einem offenen Brief hatte Business Roundtable, eine Vereinigung von CEOs namhafter Unternehmen, die von der Europäischen Union bei Apple geforderter Steuernachzahlung als unfair und unrechtmäßig kritisiert. Auf Twitter
deutete EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager
auf Nachfrage an, dass man wohlmöglich auch gegen die Unternehmen der beteiligten 185 CEOs wegen möglicher Steuernachzahlungen ermitteln werde. Betroffen davon wären unter anderem American Express, Boing, Cisco, ExxonMobil, General Electric, Mastercard und Motorola.
Die Begründung dafür ist relativ naheliegend: Vestager vermutet - angesichts der Kritik durch die CEOs - bei diesen Unternehmen ein ähnliches Verhalten bei der Umgehung von Steuern wie bei Apple. Hierbei wird in Europa generierter Umsatz so transferiert, dass in keinem europäischen Land Steuern anfallen. Die Ansicht der US-amerikanischen Politik, dass solche Umsätze ja von den USA zu besteuern sind, weil es sich um US-Unternehmen handelt, bezeichnet Margrethe Vestager als unverständlich. Damit wird deutlich, dass die Kommissarin keineswegs von der Entscheidung gegen Apple abrücken will.
Unterdessen haben die Behörden in Japan entschieden, dass Apple auch die in Japan generierten Umsätze für App Store, iTunes Store und iBooks Store nicht ins Ausland transferieren kann, um in Japan darauf keine Steuern zahlen zu müssen. Apple soll daher in Japan umgerechnet rund 105,5 Millionen Euro an Steuern nachzahlen. Im Vergleich zur EU-Forderung von 13 Milliarden Euro fällt die Forderung Japans aber relativ niedrig aus.
Apple-CEO Tim Cook sieht die Forderungen nach Steuernachzahlungen als unberechtigt an und wiederholt zu verschiedenen Anlässen seine Aussage, dass Apple jeden Cent an Steuern zahle, den es den Staaten schuldig sei. In einem Interview wurde er noch deutlicher und bezeichnete die EU-Entscheidung als politischen Dreck. Er vermutet dahinter Antiamerikanismus sowie die Umverteilung der Steuern von den USA in die EU, die im Fall einer Steuernachzahlung durch Abschreibungen in den USA entstehen könnte.