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Neue Drohnenverordnung: So weit und hoch darf man noch fliegen

Die Zeiten des weitgehend freien Fliegens mit Privatdrohnen sind spätestens seit dem Wochenende vorüber, denn nach der Zustimmung des Bundesrates ist die »Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten« in Kraft getreten. Sie enthält genaue Bestimmungen, welche Voraussetzungen für einen Drohnenflug erfüllt sein müssen. Bis zu einer Flughöhe von 100 Metern entsprechen sie den Regeln für Modellflugzeuge.


Überflugverbote
Am wichtigsten ist wahrscheinlich die ausgedehnte Liste von Überflugverboten. Ihr zufolge dürfen Drohnen nicht sensiblen Gebieten aufsteigen. Dazu gehören Bundes- oder Landesbehörden, Verfassungsorgane, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte sowie Menschenansammlungen. Auch über Wohngebieten ist der Einsatz untersagt, sofern die Drohne schwerer als 250 Gramm ist oder »in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen«. Dieser Tatbestand dürfte in der Regel erfüllt sein. Lediglich das ausdrückliche Einverständnis aller Grundstückseigentümer hebt das Verbot auf.


Drohnen-Führerschein nötig?
Drohnenpiloten müssen künftig stets Blickkontakt mit ihrem Fluggerät halten. Ein Aufsteigen über 100 Meter ist nur mit einer besonderen Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörden erlaubt. Der sogenannte »Drohnen-Führerschein«, also ein Kenntnisnachweis durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle, ist übrigens nur bei Drohnen ab einem Gewicht von 2 Kilogramm notwendig oder wenn die Flughöhe von 100 Metern überschritten wird. Außerdem gilt dieser Teil der Verordnung erst ab Oktober 2017. Ist die Drohne schwerer als 5 Kilogramm, ist zusätzlich die oben erwähnte Aufstiegserlaubnis einzuholen.

Kennzeichnungspflicht
Besitzer leichterer Drohnen kommen also außerhalb der untersagten Gebiete und bis zu einer Höhe von 100 Metern ohne Drohnen-Führerschein aus. Allerdings müssen auch sie eine Neuerung beachten: Sämtliche Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm müssen eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers enthalten. Die häufig geforderte zentrale Drohnenkartei ist dagegen vom Tisch. Übrigens: Wer sein Drohnen-Hobby auf Modellflugplätzen ausübt, ist von den Neuerungen der Verordnung nicht betroffen. Lediglich die zuletzt genannte Kennzeichnungspflicht gilt auch hier.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU)

Drohnen in Deutschland
Durch die deutlich gestiegene Verbreitung von Drohnen in Deutschland wurde der Regelungsbedarf immer dringender. Flugzeugpiloten beklagten sich über Beinahe-Zusammenstöße und manch defekte Drohne stürzte unkontrolliert aus den Wolken und gefährdete Fußgänger am Boden. Schätzungen zufolge fliegen in Deutschland aktuell ungefähr 500.000 Drohnen.

Weiterführende Links:

Kommentare

Keepo
Keepo10.04.17 15:36
Bravo, der Reiz den einem eine Drohne bietet, nämlich das Gefühl von Freiheit und die Möglichkeit Orte aus einer ungewöhnlichen Perspektive zu sehen/filmen wird nach und nach von der deutschen Bürokratie und Vorschriftswut zerfressen... Danke für nichts Dobrint.
Er kam, sah und ging wieder.
-7
maczock10.04.17 15:49
Hat sich hier irgendjemand jemals wirklich durch eine Drohne belästigt gefühlt?
Keepo
Bravo, der Reiz den einem eine Drohne bietet, nämlich das Gefühl von Freiheit und die Möglichkeit Orte aus einer ungewöhnlichen Perspektive zu sehen/filmen wird nach und nach von der deutschen Bürokratie und Vorschriftswut zerfressen... Danke für nichts Dobrint.

Deutschland ist ja auch das Land der dummen Menschen, die ihre Häuser auf Streetmap verpixeln lassen. Dabei fällt das eindeutig unter Panoramafreiheit und geht die Bewohner der Häuser schlicht nichts an.
-9
kawi
kawi10.04.17 16:01
Also schwerer als 250g nich über Wohngebieten, Mit Kamera nicht über das Grundstück vom Nachbarn - und grundsätzlich nich im Naturschutzgebiet oder bei Polizeieinsätzen oder Flughafen Gebieten ... finds eher erschreckend das dies der normale Menschenverstand nicht in der Lage ist zu regeln und es extra eine Verordnung brauch, über die sich dann auch noch beschwert wird.

Was an dieser Verordnung ist es denn jetzt so schlimm, das einem das "Freiheitsgefühl" so beschnitten wird?
+15
Legoman
Legoman10.04.17 16:06
Freiheit ist immer die Freiheit des anderen.
Ich finde es gut, dass die Nutzung reguliert wird. Zu groß ist der Schaden, der angerichtet werden kann.
+11
Weia
Weia10.04.17 16:20
Freiheit kann in der Tat nicht die Freiheit sein, die Nachbarin zu filmen, die sich sichtgeschützt nackt in ihrem Garten sonnen will.

Viele Überflugverbote finde ich nicht nur nachvollziehbar, sondern auch unproblematisch.

An drei Stellen finde ich die Einschränkungen zwar nachvollziehbar, aber bedauerlich (insbesondere der erste Punkt):
  • Menschenansammlungen (zeitgeschichtlich relevante Dokumentation des Ausmaßes von Ansammlungen)
  • Wohngebiete aus großer Höhe (geographische Dokumentation ohne erkennbare Ablichtung von Privatsphäre)
  • Naturschutzgebiete (sonst vielleicht überhaupt nicht zugänglich)
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+7
maczock10.04.17 16:36
Weia
Freiheit kann in der Tat nicht die Freiheit sein, die Nachbarin zu filmen, die sich sichtgeschützt nackt in ihrem Garten sonnen will.

Und wer will das? Und was soll man da sehen? Aus mehr als 100m Höhe? Das Gesetz verbieten mir nicht, eine Drohne brav senkrecht direkt über meinem Grundstück auf bis zu 100m steigen zu lassen. Da würde ich die Nachbarin trotzdem sehen können – nur unscharf und verpixelt. Um die Dame zu beobachten sind eher 3 Meter Höhe perfekt, die kann man ganz bequem auf seinem Grundstück erreichen und die gute Frau kann dann auch rein gar nichts dagegen machen. Wofür also dieses Gesetz? (Abgesehen von Zonen um Flüghäfen etc., was sinnvoll ist). Sollte man nicht auch Fenster verbieten? Und Augen?

Abgesehen davon habe ich bis zum heutigen Tage, mit meinen eigenen Augen, noch nie eine Drohne im Freien fliegen sehen. Ich besitze zwar einen kleinen Quadcopter, den lasse ich aber nicht draussen fliegen.

Einen vollkommen unkontrollierten Ballon mit Kamera hingegen darf jeder Schüler mit einer Genehmigung weit über 10.000 Meter aufsteigen lassen. Wurst wo und wie der runterkommt und was wohl passiert, wenn er dann doch in der Höhe auf eine Linienmaschine trifft.
-3
TheMig10.04.17 16:44
Da ich ja nun nur noch das Recht auf die eigene Meinung habe, möchte ich diese hier klar und deutlich formulieren:
Alexander Dobrint (Oder wie er geschrieben wird) ist das größte Arschloch und wahrscheinlich die schlimmste Person, die bis jetzt je ein Amt besetzt hat. Auch wenn man hier sonst sachlich bleiben sollte, muss ich sagen, dass er mich sonst wo lecken kann, weil so eine verdammte Scheiße nun echt nich mehr geht.
Man hätte ja von mir aus ein Zertifikat entwickeln können, damit in Deutschland keine unsicheren Drohnen mehr fliegen können, da bei somanchem Schrott aus östlichen Regionen (Scheiß auf Rassismus) ja wirklich so manche Technik nicht zuverlässig funktioniert. Jedenfalls hätte man sich dann so ne ver****** Scheiße sparen können.
Außerdem denke ich mal, dass ich nicht der einzige bin, der so denkt.
Jedenfalls wollte ich mir in den nächsten Wochen eine DJI Mavic Pro anschaffen, weil ich davon total fasziniert bin. Allerdings ist dieser Schweinehund dazwischengekommen und müsste ja unbedingt jeden Drohnen und/-bzw. Modellbau-fan das Leben zerstören.
Ich hoffe, ihr könnt mich soweit nachvollziehen, und ich bringe hier nicht nur meine Meinung auf den Punkt. Ich würde ja gerne noch mehr Beleidigungen für Dobrint raushauen, wenn das gehen würde.
Und an ALLE MODERATOREN:
Bitte diesen Kommentar nicht löschen, er ist nicht zur Volksaufhetzung gedacht, er spiegelt meine Meinung wieder, und ich möchte, dass andere sich ebenfalls meine Meinung anschauen können.
Danke und viele Grüße, außer an Dobrint,
Mister X
-22
maczock10.04.17 16:47
TheMig
wahrscheinlich die schlimmste Person, die bis jetzt je ein Amt besetzt hat.

Ich denke dieser Titel geht eher an Adolf Hitler.
+11
alephnull
alephnull10.04.17 16:54
So weit ich weiß, war über 100m, über Wohngebieten und über Menschenmengen schon vorher nicht erlaubt, und alles nur auf Sichtweite. D.h. auch bislang konnte man eigentlich nur auf freiem Feld auf Sicht ein bisschen umherkurven und das war's. Und eine Haftpflicht wie bei Modellfliwgern war auch vorgeschrieben. Nur hat sich bisher an alles (fast) niemand gehalten und es hat (fast) niemanden interessiert. Das dürfte nun allmählich anders werden. Leider!
So etwas wie DJI Phantom (als quasi Standard-Drohne für die, die etwas ernsthaftes damit machen wollen) dürfte sich für Amateure nun kaum noch lohnen.
+1
Jordon
Jordon10.04.17 16:57
Wenn ich kein Grundstücksbesitzer bin fliege ich doch zwangsläufig über ein fremdes (Nachbar) Grundstück?! Ist das abheben von einem öffentlich zugänglichen Ort im Prinzip erlaubt? Weil eigene staatliche Drohnen Flugplätze sind ja dann nicht mehr sehr reizvoll
+1
maczock10.04.17 17:03
alephnull
So weit ich weiß, war über 100m, … schon vorher nicht erlaubt

Nein, das war eben nicht so. Und diese Grenze gilt für normale Modellflugzeuge auch weiterhin nicht.:

Die Grenze stelle für viele Modellflugsportler "ein ernstes Problem dar", begründet das Gremium den Schritt. Sie komme für bestimmte Hobbyflugsparten "einem Quasiverbot gleich“.

Siehe hier:
+2
ThorsProvoni
ThorsProvoni10.04.17 17:07
Durch die deutlich gestiegene Verbreitung von Drohnen in Deutschland wurde der Regelungsbedarf immer dringender. Flugzeugpiloten beklagten sich über Beinahe-Zusammenstöße und manch defekte Drohne stürzte unkontrolliert aus den Wolken und gefährdete Fußgänger am Boden.
Es ist sicherlich richtig, dass Quadrocopter (der Begriff Drohne ist bei mir für die Fluggeräte reserviert, mit der bestimmte Armeen andere Leute umbringt) nicht über Menschenmengen oder in der Nähe von Flughäfen fliegen dürfen. Nur - dass durfte man auch vorher nicht.

Das je ein Pilot einen Beinah-Zusammenstoß mit einem Quadrocopter hatte, halte ich für äußerst fragwürdig. Wer mal versucht hat, einen Quadrocopter in 200 m Höhe zu sehen, weiß was ich meine. Und dann noch bei der Geschwindigkeit eines Flugzeugs... Fakt ist aber: Es wurde noch niemals ein wirklicher Zusammenstoß gemeldet. Und wenn das wirklich mal passieren sollte (was ich nicht gut finde, nur um das gleich klarzustellen), würde vermutlich keiner was merken. Eine Phantom 4 wiegt 1380g und besteht aus leichtem Plastik. Zum Vergleich: die männliche Graugans 4 Kg. Und Vögel haben noch eine für Flugzeuge unangenehme Eigenschaft - sieh treten meist in Schwärmen auf, was ich jetzt so bei Quadrocoptern nicht bestätigen kann.

Dass Herr Dobrindt hier völlig unbelastet von irgendwelchen Fakten die neuen Gesetze durchgebracht hat, liegt möglicherweise auch daran, dass fast alle Modelle nicht aus Deutschland kommen. Man denke nur, er wäre auch gegen Autohersteller oder am Steuer Nachrichten tippende Autofahrer so konsequent...
+3
germansnowman10.04.17 17:08
Hätte nicht gedacht, daß es in Deutschland so schnell so restriktiv wird. Erst kürzlich traten in Kanada ähnliche Vorschriften in Kraft – teils verständlich, zum größeren Teil aber hirnrissig. Siehe ein paar aufschlußreiche Videos hier:

https://www.youtube.com/watch?v=CDEuM83O2_Y

https://www.youtube.com/watch?v=9qtQIa5wm3Y

https://www.youtube.com/watch?v=tFXPDFNls20
+1
Legoman
Legoman10.04.17 17:21
Weia
...
Menschenansammlungen (zeitgeschichtlich relevante Dokumentation des Ausmaßes von Ansammlungen)
Möglicherweise wird die Gesetzesbegründung da konkretere Hinweise geben, aber ich gehe davon aus, dass es beim Überflug von Menschenmengen eher um Sicherheitsaspekte geht.
"Unter schwebenden Lasten lauert der Tod" gilt nicht nur auf der Baustelle.

Und TheMig: Dein Text ist einfach nur dämlich, kindisch, lächerlich, trivial und verharmlost all die wirklich schlimmen Politiker - die Putschisten, Autokraten, Mörder, Alleinherrscher dieser Welt. Wenn eine Beschränkung von Drohnenflügen wirklich deine größte Gewichtung für die Beurteilung eines Politikers ist, dann ist dir wohl wirklich nicht mehr zu helfen.
(Einziger kleiner Lichtblick: Deine Aufforderung an die Moderatoren, deinen geistigen Erguss nicht sofort dorthin zu spülen, wo er hingehört, lässt vermuten, dass dir bewusst ist, was für einen Haufen Mist du da zusammenfabuliert hast.)
Kauf dir doch die Drohne und lass sie dort fliegen, wo du darfst. Das kann nun wirklich nicht so schwierig sein.
+5
m2blog
m2blog10.04.17 17:25
uih, hübsch mit Werbefoto vom 'Herrn Minister'. Was würde euch eigentlich für diesen Werbeartikel gezahlt? Kein einziges kritisches Wort in diesem Hurra Artikel. Ich verachte MTN von an! EINFACH NUR ZU KOTZEN!
-11
iGod10.04.17 17:33
Wenn in ein paar Jahren viel mehr Drohnen in den Haushalten vorhanden sind (davon wird man wohl ausgehen können), dann ist es sehr zu begrüßen, dass da ordentlich durchgegriffen wird von staatlicher Seite.
+4
Weia
Weia10.04.17 17:55
maczock
Weia
Freiheit kann in der Tat nicht die Freiheit sein, die Nachbarin zu filmen, die sich sichtgeschützt nackt in ihrem Garten sonnen will.
Und wer will das?
Spanner? Stalker? Ex-Lover?

War doch nur ein Beispiel. Jedenfalls ist das ein hinreichend vorstellbares Problem, um eine gesetzliche Regelung zu erfordern.
Und was soll man da sehen? Aus mehr als 100m Höhe?
Das Verbot gilt für jede Höhe, nicht nur für über 100m.
Das Gesetz verbieten mir nicht, eine Drohne brav senkrecht direkt über meinem Grundstück auf bis zu 100m steigen zu lassen. Da würde ich die Nachbarin trotzdem sehen können – nur unscharf und verpixelt. Um die Dame zu beobachten sind eher 3 Meter Höhe perfekt, die kann man ganz bequem auf seinem Grundstück erreichen und die gute Frau kann dann auch rein gar nichts dagegen machen.
Doch, eine Fotografie wäre immer noch verboten ohne ihre Einwilligung. Es ist dann nur schwerer nachzuvollziehen, ob Du sie tatsächlich fotografiert hast, also ein Beweisproblem.

Aber aus der Tatsache, dass man das Problem schwer komplett in den Griff bekommt, folgt nicht, dass man es selbst in den klar regulierbaren Fällen nicht tun sollte.
Sollte man nicht auch Fenster verbieten? Und Augen?
Unsinn.

Wer nackt vor dem Fenster (oder in der Öffentlichkeit) steht, weiß, dass man ihn beobachten kann und nimmt das also in Kauf. Andernfalls zieht er Vorhänge zu oder tritt vom Fenster zurück.

Wer sich in einem bislang uneinsehbaren Areal bewegt, der musste nicht damit rechnen, beobachtet zu werden. Privatsphäre muss möglich bleiben.
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+2
barabas10.04.17 17:57
Also diese Gesetze, die nun amtlich geworden sind, hat sich so mancher Drohnen Pilot sicher auch selber zuzuschreiben, da es hier wie zb. beim Verkehr ebenfalls immer wieder Egomanen gibt die sich nun nicht an Regeln halten wollen und wollten. Einige dieser Regeln galten im Grund ja auch schon im Vorfeld, dazu gehörten zb. das man nicht über Menschenmengen, in Naturschutzgebieten, in der Umgebung von Flughäfen oder auch an bestimmten öffentlichen Plätzen ohne "Starterlaubnis" fliegen durfte. Wichtig ist es bei letzteren, sich hier erst mal bei seiner Stadt oder Gemeine schlau zu machen bzw. eine Erlaubnis einzuholen.
Hier die Erfahrung eines Users und anschließend Ex-Drohnen Besitzer , dieser startete auf einem öffentlichen Platz oder Park, um von einem dort stehenden Denkmal einfach nur mal ein paar schöne Luftaufnahmen zu machen. Kurz danach kamen die Ordnungshüter vorbei, zeigten sich sehr angetan von der Drohne und fragten schließlich ob er den hier über eine Flug-, oder Starterlaubnis (Aufstiegserlaubnis) verfügte. Das musste der Drohnenbesitzer verneinen und die freundlichen Polizisten sahen sich nun genötigt Anzeige zu erstatten. Kurz, der Spass kostete dem Pilot, so weit ich mich noch erinnern kann 1800,- EUR, nur weil er eben auf einem öffentlichen Platz sein Gerät steigen lies wo es nicht erlaubt war bzw. er sich keine Erlaubnis einholte.
Dies und die Unsicherheiten, wo und wo nicht, oder ob man den nun eine Aufstiegserlaubnis hier oder dort benötigt oder eben nicht, haben mich sehr schnell wieder vom Drohnenwunsch abgebracht.
+5
Weia
Weia10.04.17 18:04
Legoman
Möglicherweise wird die Gesetzesbegründung da konkretere Hinweise geben, aber ich gehe davon aus, dass es beim Überflug von Menschenmengen eher um Sicherheitsaspekte geht.
Davon gehe ich auch aus.

Mein Punkt ist nur, dass hier leider zwei Güter gegeneinander abgewogen werden müssen, und dass das Gut „objektive Dokumentation der Größe einer Menschenansammlung” auch einen Wert besitzt. Einen nicht geringen, wenn man daran denkt, wie wichtig mittlerweile bereits (Boden-)Vor-Ort-Videos für politische und dokumentarische Prozesse geworden sind, und an Phänomene wie den Streit um die Besucheranzahl bei Trumps Antrittsrede.

Ich weiß jetzt allerdings nicht, ob man per Anmeldung eine Ausnahmegenehmigung bekommen könnte. Aber oppositionellen Gruppierungen würde die vielleicht auch eher nicht erteilt …
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+3
Weia
Weia10.04.17 18:11
m2blog
Was würde euch eigentlich für diesen Werbeartikel gezahlt?
Hä? Seit wann ist die Information über ein neues Gesetz ein Werbeartikel?
Kein einziges kritisches Wort
Es geht um eine Information über die Gesetzeslage.

Damit ist doch nicht zwingend eine Kritik verbunden. Das wäre ein ganz eigener Punkt.
in diesem Hurra Artikel.
Von Hurra war ebenso wenig die Rede. Der Artikel ist eine schlichte Information über die Sachlage.
Ich verachte MTN von an! EINFACH NUR ZU KOTZEN!
Geht’s auch ’ne Nummer kleiner?
“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+9
Weia
Weia10.04.17 18:26
Ich staune jedenfalls, welches Ausmaß an Emotion das Thema Quadrocopter hervorruft.

“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)
+4
Sindbad10.04.17 20:40
Ich bedauere die Regulierungswut in Deutschland.
Das betrifft viel mehr als nur dieses Drohnen-Gesetz

Ich habe erlebt, dass Gesetze beschlossen werden, ohne dass dafür eine sachliche Notwendigkeit besteht. "Es könnte..." reichte als Begründung.
Es gab kriminelle Vorfälle und die Politik wollte Aktivität zeigen. Man hat dann sachlichen Quark in Gesetze gegossen und der Bevölkerung als "wir tun was" verkauft.
Nur: Die Gesetze hätten die Vorfälle gar nicht verhindern können. Außerdem halten sich Kriminelle und Spinner sowieso nicht an diese Gesetze. D.h. die Gesetze treffen eigentlich nur Dich und mich.

So verschwinden die Freiheiten unserer Väter scheibchenweise.
Deswegen gibt es Emotionen.
+6
philipp198410.04.17 20:44
Fliege nun schon seit 2 Jahren meinen Phantom 3 Pro, habe noch nie negative Erfahrungen gemacht, eher das Gegenteil. Insgesamt finde ich die neuen Gesetze eigentlich ok. Mit diesen neuen Verordnungen kann ich mich auf das Gesetz berufen, wenn ich hier einfach am See am Ufer loslege. Früher hätte ich mich das nicht getraut und wäre von einer unbeobachteten Stelle aus gestartet. Wenn die Drohne erstmal in der Luft ist, ist es sowieso nahezu unmöglich den Piloten zu orten.

Und überhaupt: 100 Meter erlaubte Höhe hin oder her: Niemand kann sehen ob ich 100m, 125m oder gar 200m hoch fliege. Wer es drauf anlegt kann fliegen wie er will. Niemand kann den Piloten ausfindet machen der z.B. 5 Kilometer entfernt auf einem Hügel hockt (Wobei das natürlich nicht empfehlenswert ist und einem natürlich in einem solchen Falle auch vor den neuen Verordnungen klar sein musste, dass das nicht wirklich ok ist und potentiell gefährlich sein könnte).
-3
Vermeer
Vermeer10.04.17 20:54
TheMig und m2blog: brauchen wir hier nicht. Gesperrt.
+8
dark-hawk10.04.17 22:45
das Problem an dieser neuen Regelung ist alkerdings dass genau die Leute die mal eben bei amazon ne phantom oder auch ne xiaomi bei aliexpress ordern weil kopter grad hip sind, einen feuchten darum schären. gestern erst wieder soeinen heini gesehn, mitten im prenzlberg fliegt er mit seiner Phantom über ner Kreuzung der Schönhauser rum, unten die menschmaßen auf dem Weg zum Mauerpark und die Kreuzung eh mit Autos voll. vor zwei Wochen in Wien das selbe spiel und vor zwei jahren beim lolapaloza das selbe, startet auf dem Tempelhoferfeld und fliegt dann mit seiner phantom zur hauptbühne und kreuzt überm Publikum. da braucht man hinterher auch nich rumheulen wenn man nirgends mehr fliegen darf, die leute sind einfach bescheuert und denken nicht darüber nach was sie tun und das nur für ein paar likes bei YouTube und co.
+2
Jordon
Jordon10.04.17 23:00
Also wenn ich mich so in einer Großstadt bewege ist aber meine wirklich geringste Sorge dass mir eine Drohne auf den Kopf fällt.
0
Plebejer
Plebejer11.04.17 07:19
TheMig

Du greifst hier eine Privatperson und nicht das Amt an. Würdest du das Amt angreifen, wäre das mit deiner Meinungsfreiheit abgedeckt, aber so hast du dich wegen Beleidigung strafbar gemacht, mein lieber Mister X.

Das ist im Moment ein sehr weit verbreitetes Problem, dass manche meinen, dass sie für bestimmte Dinge einfach das Recht haben. Dass sie sich damit wie du der Lächerlich preisgeben, bedenken Sie nicht. Was schade ist, denn damit wird von der eigentlichen Problematik abgelenkt und es geht wieder um etwas ganz anderes. Hast du prima gemacht, Mister X.
+3
Clooney
Clooney11.04.17 08:13
Im Prinzip ist das alles nichts neues.
Neu ist für mich:
* dass man bis 250g FPV ohne Spotter fliegen darf.
* dass über 250g nen Adressaufkleber auf die "Drohne" muss
* und dass man ab 2kg einen sog. "Kenntnisnachweis" braucht.

Nur konnte ich noch nicht herausfinden, was für den Kenntnisnachweis alles benötigt wird. Und scheinbar ist das wohl auch noch nicht geklärt. Aber bis Oktober ist ja noch etwas Zeit, und meine Drohnen sind aktuell alle leicht als 2kg, von daher kann mir die Neuregelung relativ egal sein.
Heute ist nicht aller Tage, ich komm wieder, keine Frage.
0
Legoman
Legoman11.04.17 08:41
dark-hawk
... vor zwei jahren beim lolapaloza das selbe, startet auf dem Tempelhoferfeld und fliegt dann mit seiner phantom zur hauptbühne und kreuzt überm Publikum...

Jetzt überlege mal, wie wenige Leute noch vor ein paar Jahren mit einem Handy bei Großveranstaltungen (oder auch Unfällen, am Strand, im Park, auf Klippen, Bahngleisen etc.) gefilmt haben - jetzt sind die Smartphonezombies überall und nerven alle anderen bis hin zur Gefährdung von sich und Dritten oder auch nur menschenverachtenden Aktionen (Filmen von Unfallopfern, inszenierte "Streiche") etc.
Und jetzt stell dir eine solche Explosion der Nutzerzahlen bei Drohnen vor. Dann schweben plötzlich hunderte vor der Bühne, über Unfallorten, am Strand usw.
Und wenn dann mal einer nicht aufpasst und die Dinger kollidieren, dann regnet es plötzlich Plastik- und Metallteile.
Keine sehr erbauliche Vorstellung.

Und ja - dieses Gesetz gibt es (wie quasi alle anderen auch), weil eben das Vertrauen in den mündigen Bürger und seine Selbstkontrolle nur eine sozialromantische Illusion ist. Weil es eben immer viele Deppen gibt, die sich eben nicht zusammenreißen können, die ihre Grenzen nicht kennen, die Rechte anderer mit Füßen treten - oder sich einfach nur einen Dreck um die ungeschriebenen Regeln des gesellschaftlichen Miteinanders scheren.
+3
Bananenbieger11.04.17 09:50
maczock
Hat sich hier irgendjemand jemals wirklich durch eine Drohne belästigt gefühlt?
Ich habe absolut nichts gegen Google Street View und Co.

Als Privatpilot habe ich aber bereits zwei Mal einen Beinahezusammenstoß mit einer Drohne im Anflug auf einen Flugplatz gehabt. Man sieht die Teile erst im letzten Moment.
Ich denke aber, dass sich das so einpendeln wird wie mit den Modellfliegern. Bei denen gibt es praktisch keine Probleme mit dem bemannten Verkehr.
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