Neue Drohnenverordnung: So weit und hoch darf man noch fliegen
Die Zeiten des weitgehend freien Fliegens mit Privatdrohnen sind spätestens seit dem Wochenende vorüber, denn nach der Zustimmung des Bundesrates ist die »Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten« in Kraft getreten. Sie enthält genaue Bestimmungen, welche Voraussetzungen für einen Drohnenflug erfüllt sein müssen. Bis zu einer Flughöhe von 100 Metern entsprechen sie den Regeln für Modellflugzeuge.
ÜberflugverboteAm wichtigsten ist wahrscheinlich die ausgedehnte Liste von Überflugverboten. Ihr zufolge dürfen Drohnen nicht sensiblen Gebieten aufsteigen. Dazu gehören Bundes- oder Landesbehörden, Verfassungsorgane, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte sowie Menschenansammlungen. Auch über Wohngebieten ist der Einsatz untersagt, sofern die Drohne schwerer als 250 Gramm ist oder »in der Lage ist, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen«. Dieser Tatbestand dürfte in der Regel erfüllt sein. Lediglich das ausdrückliche Einverständnis aller Grundstückseigentümer hebt das Verbot auf.
Drohnen-Führerschein nötig?Drohnenpiloten müssen künftig stets Blickkontakt mit ihrem Fluggerät halten. Ein Aufsteigen über 100 Meter ist nur mit einer besonderen Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörden erlaubt. Der sogenannte »Drohnen-Führerschein«, also ein Kenntnisnachweis durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Stelle, ist übrigens nur bei Drohnen ab einem Gewicht von 2 Kilogramm notwendig oder wenn die Flughöhe von 100 Metern überschritten wird. Außerdem gilt dieser Teil der Verordnung erst ab Oktober 2017. Ist die Drohne schwerer als 5 Kilogramm, ist zusätzlich die oben erwähnte Aufstiegserlaubnis einzuholen.
KennzeichnungspflichtBesitzer leichterer Drohnen kommen also außerhalb der untersagten Gebiete und bis zu einer Höhe von 100 Metern ohne Drohnen-Führerschein aus. Allerdings müssen auch sie eine Neuerung beachten: Sämtliche Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm müssen eine Plakette mit Namen und Adresse des Eigentümers enthalten. Die häufig geforderte zentrale Drohnenkartei ist dagegen vom Tisch. Übrigens: Wer sein Drohnen-Hobby auf Modellflugplätzen ausübt, ist von den Neuerungen der Verordnung nicht betroffen. Lediglich die zuletzt genannte Kennzeichnungspflicht gilt auch hier.
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU)
Drohnen in DeutschlandDurch die deutlich gestiegene Verbreitung von Drohnen in Deutschland wurde der Regelungsbedarf immer dringender. Flugzeugpiloten beklagten sich über Beinahe-Zusammenstöße und manch defekte Drohne stürzte unkontrolliert aus den Wolken und gefährdete Fußgänger am Boden. Schätzungen zufolge fliegen in Deutschland aktuell ungefähr 500.000 Drohnen.
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