Störerhaftung bei öffentlichen WLANs soll abgeschafft werden
Medienberichten zufolge hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Störerhaftung bei Betrieb eines öffentlichen WLAN-Hotspot wieder abzuschaffen. Bislang sorgt die Regelung im Telemediengesetz dafür, dass der Betreiber bei einem Missbrauch des bereitgestellten Internet-Zugangs haftet, sollte sich der konkrete Verursacher des Rechtsverstoßes nicht ermitteln lassen. Der bisherige Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums wird außerdem überarbeitet. Eine Erklärung der WLAN-Nutzer, nichts Kriminelles über den Zugang zu unternehmen, sei demnach nicht mehr im Gespräch. Auch die Pflicht zur Ergreifung geeigneter Sicherungsmaßnahmen des WLAN steht aufgrund der ungenauen Formulierung auf der Kippe.
Änderung möglicherweise schon im Herbst rechtsgültigDie Änderung des Telemediengesetzes könnte nun in den kommenden Wochen dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt werden und im Herbst in Kraft treten. Zukünftig könnte Deutschland damit in Sachen Hotspot-Abdeckung zu anderen Ländern aufschließen. Potenzielle Betreiber sind wahrscheinlich eher gewillt, einen öffentlichen Hotspot zu betreiben, wenn sie beispielsweise nicht mehr für kostspielige Urheberrechtsverstöße der Nutzer haftbar gemacht werden können. Ob eine Unterscheidung zwischen gewerblichen und privaten Hotspots vorgenommen wird, wie sie im Gespräch war, ist momentan noch unklar.
Europäischer Gerichtshof sorgte für nötigen SchwungBislang war Deutschland auf diesem Gebiet im Vergleich zu anderen Industriestaaten das Schlusslicht. Während in Deutschland auf 10.000 Einwohner gerade einmal zwei öffentliche Wi-Fi-Hotspots fallen, sind es in Großbritannien 29 und in Südkorea sogar 37 Hotspots. Für neuen Schwung sorgte der Europäischen Gerichtshof, der die bisherige Regelung der Störerhaftung als rechtswidrig eingestuft hat. Im konkreten Fall klagte ein Hotspot-Betreiber auf eine Negativfeststellung, nachdem er sich von einem Musiklabel auf Schadensersatz wegen der illegalen Verbreitung von Musikdateien verklagt wurde.