USB-C: Weiterhin Probleme mit Kompatibilität und Standards
Apple hatte vor einem Jahr mit dem MacBook 12" eines der ersten Notebooks mit USB-C vorgestellt. Zwar handelt es sich in erster Linie um einen neuen Stecker-Standard für USB, doch ermöglicht dieser aufgrund der zusätzlichen Kontaktpins auch neue Betriebsmodi. Diese lassen sich beispielsweise für die Stromversorgung oder den Anschluss von Displays nutzen. Voraussetzung sind aber geeignete Kabel und kompatibles Zubehör. Genau hier fangen die Problem an, wie in einer neuen Analyse aufgezeigt wird. Neben der Zertifizierung für USB selbst müssen erweiterte Geräte auch für die zusätzlichen Modi zertifiziert werden. Dies wird aber nicht vom USB-Konsortium durchgeführt, sondern im Fall von DisplayPort beispielsweise vom VESA-Konsortium.
Offizielle Standards gibt es bislang für die zusätzlichen Modi von USB-C nur bedingt als vorläufige Entwürfe, sodass Nutzer auch ein Jahr nach der Vorstellung des MacBook 12" noch mit Kompatibilitätsproblemen rechnen müssen. Apple selbst hat diese bei dem eigenen Zubehör nach einer Rückrufaktion der USB-C-Stromkabel mittlerweile in den Griff
bekommen. Bei der Unterstützung externer Displays oder der Stromversorgung mit externen Akku-Packs sind aber nach wie vor Probleme möglich. Obendrein ist mit Thunderbolt 3 mittlerweile ein weiterer Modus für USB-C hinzugekommen, der aber weder vom MacBook 12" des letzten Jahres noch vom aktuellen Modell unterstützt wird.
Entsprechend ist beim Kauf von USB-C-Zubehör für das MacBook 12" momentan Vorsicht geboten, da noch nicht alle zugehörigen Standards
verabschiedet und damit die Geräte auch entsprechend zertifiziert sind. Auf der sicheren Seite ist man aktuell also nur beim Kauf von Apples
angebotenem Zubehör. Für den Massenmarkt ist USB-C also noch nicht geeignet, auch wenn entsprechende Displays und Notebooks von verschiedenen Herstellern bereits angeboten werden. Sollte man dennoch den Kauf wagen, empfiehlt sich die vorherige Klärung des Rückgaberechts, welcher Privatkunden beim Online-Kauf bereits gesetzlich eingeräumt wird.