Wo alles begann: Apple und Samsung streiten wieder vor erster Instanz
Es sollte der Schlusspunkt der jahrelangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Smartphone-Giganten Apple und Samsung sein: die Vorlegung des Falls vor dem US Supreme Court. Doch es war lediglich der vorläufige Höhepunkt eines sich weiter hinziehenden Verfahrens. Das Supreme Court übergab den Fall der nächst tieferen Instanz, dem Bundesberufungsgericht, der es heute Nacht wiederum auf die erste Instanz, das Bundesbezirksgericht für das nördliche Kalifornien zurücküberwies. Hier hatte der Rechtsstreit vor nunmehr fünf Jahren seinen Ausgangspunkt genommen.
Erfolg für SamsungDass sich Apple und Samsung hier wiederfinden, ist zunächst mal als Sieg der Südkoreaner zu werten. Denn nachdem Samsung der vielfachen iPhone-Patentverletzungen bei den Galaxy-Smartphones schuldig gesprochen wurde, sah es kurz so aus, als wäre die veranschlagte und 2015 bereits gezahlte Strafsumme von 548 Millionen US-Dollar endgültig. Doch in einem beispiellosen Risikospiel brachte der Konzern den Fall vor das oberste Gericht der USA und erreichte tatsächlich eine Neuverhandlung eines Teils der Strafe.
Nicht Schuld, sondern Schadenshöhe umstrittenDenn um nicht mehr als das geht in der Neuverhandlung. Nicht die Frage, ob Samsung Patente verletzt hat, ist zu klären. Einzig allein die Berechnung der Schadenshöhe ist strittig. Der größere Anteil der Summe - 399 Millionen der 548 Millionen Dollar - steht zur Disposition. Denn das Supreme Court unterstützte Samsung in der Auffassung, dass bei der Berechnung der Strafzahlung nur diejenigen Komponenten Berücksichtigung finden dürften, welche tatsächlich iPhone-Patente verletzten. Bei der ersten Berechnung waren die Gesamterlöse der Galaxy-Smartphones Grundlage.
Zurück zur untersten InstanzAlso geht es nur noch um das Feilschen um mehr oder weniger Geld, welches Apple gegebenenfalls zurücküberweisen müsste. In seiner gestrigen Entscheidung sagte das Bundesberufungsgericht, dass es für die Entscheidung, welche Komponenten welchen Einfluss auf den Erlös gehabt hätten, nicht zuständig sei. Also verwies es den Fall zur ersten Instanz zurück und überlässt es diesem zu entscheiden, ob ein neues Schadensverfahren aufgesetzt wird. Ein Ende des ewig erscheinenden Patentstreits ist also so schnell nicht zu erwarten.
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