Dell darf sich das Markenzeichen "Cloud Computing" nicht schützen lassen
Nicht nur Apple verwendet in der letzten Zeit den Begriff "Cloud Computing". Damit wird die Tatsache beschrieben, dass verschiedene Systeme Informationen von einer "Wolke" über ihnen beziehen, die
Daten an andere Geräte unterhalb der Wolke versendet; zumindest erklärt Apple auf der Produktseite zu MobileMe so die Technologie bildlich. Konkret bedeutete das den Abgleich verschiedener Systeme, sodass diese immer auf demselben Stand sind und zum Beispiel eine Änderung im Adressbuch eines Computers auch in die Adressbücher der anderen angeschlossenen Systeme aufgenommen wird. Auch Programme und Funktionen ließen sich über diese "Wolke" beziehen und müssten nicht mehr zwingend lokal vorhanden sein.
Dell hatte kürzlich einen Antrag eingereicht, "Cloud Computing" als Markenzeichen schützen zu lassen. Diesem Antrag wurde vom U.S. Patent and Trademark Office (USPTO) nicht stattgegeben. In der Begründung heißt es, Dell könne die Bezeichnung nicht schützen lassen, da sie eine Technologie beschreibe, die von vielen Unternehmen eingesetzt wird. Allerdings hat Dell nun sechs Monate Zeit, gegen die Entscheidung Einspruch einzulegen. Es ist noch nicht bekannt, ob Dell davon Gebrauch machen wird und weiterhin versucht, die Hoheit über die Bezeichnung zu erhalten.
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