Gerichte widersprechen grundsätzlicher Rundfunkgebühren-Pflicht auf Computer
Es mehren sich die Rechtssprechungen an deutschen Gerichten, wonach bei Computern von einer grundsätzlicher Rundfunkgebühren-Pflicht nicht ausgegangen werden kann. Nachdem bereits das Verwaltungsgericht Koblenz einer
allgemeinen Gebührenpflicht widersprochen hat, wenn der Computer im beruflichen Umfeld genutzt wird, ging das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil noch weiter.
Wie Heise Online berichtet, sind die Richter der Ansicht, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann. Da der Rundfunkstaatsvertrag nach Ansicht der Richter an der gerätebezogenen Gebührenpflicht festhalte, ohne technischen Entwicklungen deutlich Rechnung zu tragen, sei
eine "einschränkende Auslegung" der Regelung geboten. Darum besteht nach Ansicht der Richter bei derartig allgemein genutzten Geräten eine Nachweispflicht, dass diese tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werden. Im aktuellen Fall hatte ein Student gegen einen Gebührenbescheid des WDR über die monatlich erhobene Internet- und Radiogebühr in Höhe von 5,52 Euro geklagt und dabei der Nutzung für den Rundfunkempfang widersprochen.
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