Bundesverfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung weiter ein
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittenen Vorratsdatenspeicherung mit einer heute veröffentlichten Entscheidung noch stärker eingeschränkt. Die einstweilige Anordnung vom März 2008 wurde dahingehend erweitert, dass die Weitergabe gespeicherter Nutzungsdaten von Telefon-, Internet- und E-Mail-Diensten nur dann an Behörden wie der Polizei, Geheimdienste und Verfassungsschutz übermittelt werden müssen,
wenn dadurch eine dringende Gefahr für die Allgemeinheit oder Leib, Leben und Freiheit einer Person abgewehrt werden soll. Die nun beschlossene Erweiterung wurde notwendig, weil Bayern und Thüringen im Sommer Landesgesetze verabschiedeten, die auch der Polizei und in Bayern zusätzlich dem Landesverfassungsschutz den Zugriff auf die Daten gestatten. Die einstweilige Anordnung gilt, bis der Erste Senat endgültig über die Verfassungsbeschwerden entschieden hat. Das wird für 2009 erwartet. Die Speicherung der Daten muss aufgrund der Gesetzeslage daher weiterhin erfolgen. Kritiker der Vorratsdatenspeicherung begrüßen die Entscheidung und hoffen nun, dass bei der Entscheidung in der Hauptsache die Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig erklärt wird.
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