Richter entscheidet über Psystars Gegenklage
Apple warf Psystar vor, gegen das Copyright zu verstoßen und Apples Marke zu schwächen. Durch die unerlaubte Weitergabe geschützter Software biete Psystar dem Kunden minderwertige Ware, die dennoch als Apple-Software vermarktet werde. Konkret geht es in der Klage um illegales Kopieren und Modifizieren sowie illegale Re-Distribution von Apple-Produkten. Psystar antwortete darauf
mit einer Gegenklage und argumentiere, Apple betreibe auf dem Mac-Markt ein widerrechtlichen Monopol und behindere so die Konkurrenz. Allerdings ist es fraglich, ob Psystar so irgendetwas erreichen kann, da es ja nicht zutrifft, auf einen komplett von einer Marke und einem System beherrschten Markt zu treffen.
Psystar gestand bereits ein, dass tatsächlich die Möglichkeit bestehe, auch Windows oder Linux einzusetzen. Dennoch werbe Apple ganz gezielt mit der Einzigartigkeit der Plattform. Innerhalb der nächsten zwei Wochen wird ein Richter jetzt darüber entscheiden, ob die Klage so wie von Apple beantragt, abgewiesen wird. Wenn hier der Urteilsspruch steht, geht es also nur noch um den eigentlichen Kern der Auseinandersetzung: Dürfen andere Hersteller PCs anbieten, auf denen OS X läuft, obwohl Apple dies in den Lizenzbedingungen ausschließt?
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