Etappensieg für Apple im Rechtsstreit gegen Psystar
Apple warf Psystar vor, gegen das Copyright zu verstoßen und Apples Marke zu schwächen. Durch die unerlaubte Weitergabe geschützter Software biete Psystar dem Kunden minderwertige Ware, die dennoch als Apple-Software vermarktet werde. Konkret geht es in der Klage um illegales Kopieren und Modifizieren sowie illegale Re-Distribution von Apple-Produkten. Psystar antwortete darauf mit einer Gegenklage und argumentiere,
Apple betreibe auf dem Mac-Markt ein widerrechtlichen Monopol und behindere so die Konkurrenz. Apple beantragte, diese Klage abzuweisen. Ein Richter entschied jetzt in dieser Frage zu Gunsten Apples. Zwar hat Psystar noch Zeit, weitere Argumente vorzubringen, sofern dies aber nicht gelingt, hat Apple an dieser juristischen Front gewonnen. Der Richter konnte Psystars Argumentation nicht folgen, wonach Apple einen komplett eigenständigen Markt beherrsche und hier keine Konkurrenz zulasse. Zudem biete das Mac OS Funktionen, die es auch bei anderen Betriebssystemen gebe. Zwar sei unter Apple-Kunden eine besonders hohe Markentreue festzustellen, die von Psystar kritisierte, angeblich komplett fehlende Konkurrenz sei so aber nicht festzustellen.
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