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MacBook Air Prototyp bei eBay verkauft

Wie ein Mac-Rumors-Leser berichtet, hat er zufällig bei eBay einen gebrauchten MacBook Air Prototyp mit 1,6 GHz ersteigert. Das vom Verkäufer als normales MacBook Air ausgegebene Gerät unterscheidet sich zum Teil deutlich von der Serien-Fertigung. Laut den Systeminformationen stammt das MacBook Air, welches dort schlicht Mac heißt, von Mitte 2007 und unterscheidet sich äußerlich durch eine schwarze Unterseite aus Plastik von den Seriengeräten. Auch der Schriftzug unter dem Display fehlt. Zudem sind im Inneren Anschlüsse und Aufbau etwas anders. Zu guter Letzt ist auch das vorinstallierte Mac OS X 10.5 mit Build 8R4016 eine inoffizielle Entwickler-Version. Interessant dürfte die Frage sein, wie das MacBook Air auf eBay gelangt ist. Normalerweise bleiben Prototypen von Apple im Besitz des Unternehmens.

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Kommentare

Garp200019.11.08 11:59
Nette Geschichte. Aber ein weiteres Argument eBay den Rücken zuzukehren.
Star of CCTV
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schmidl19.11.08 12:01
Gibt doch bestimmt 'ne Menge Leute die viel Geld dafür bezahlen würden oder?
ich auch nicht.
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zornzorro19.11.08 12:01
@garp2000:
seh ich auch so
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dooyou
dooyou19.11.08 12:07
Der kann doch nur gestohlen worden sein oder? Sofern das Ding echt ist. Prototypen bleiben doch Eigentum von Apple oder gab es schonmal Fälle wo ein Prototyp an die Öffentlichkeit gelangt ist?

Entweder wird Apple zu dem Thema keine Stellung beziehen oder sie werden es zurück forden nehme ich mal an?
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iMad19.11.08 12:10
Jetzt wieder einstellen und richtig abkassieren!
So wie ich manche Mac Jünger kenne wird viel Kohle fließen.

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bluefisch20019.11.08 12:10
So und nun für den 10-fachen Preis wieder versteigern
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JeanLuc719.11.08 12:14
"... zufällig ersteigert..."

Haben die den Knopf "Auf gut Glück" von google übernommen? Coole Sache! Ich muss immer noch suchen und dann auf "Jetzt kaufen" drücken...

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hacmac1979
hacmac197919.11.08 12:16
Genau! - Naheliegender ist für mich, daß das Teil schlicht und ergreifend ein Plagiat ist.
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der schneyra
der schneyra19.11.08 12:17
Yo: Und dann ist die Unterseite laut Thread bei MacRumors eben doch aus Alu ("one of the other sites stated that the bottom case was black plastic (it's not it's aluminum).") und das OS ein 10.4 ("It is Tiger 10.4.10 (8R4016)").

Ich will jetzt ja nicht meckern, aber zumindest letzteres steht auf Seite 2 des Threads...
BAM!
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dooyou
dooyou19.11.08 12:21
Mich würde der Prozessor interessieren, ob er identisch ist mit dem vom finalen Produkt (von der Bauform).
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achimneedsjesus19.11.08 12:22
Mich würd's wundern, wenn da nicht ein paar Köpfe rollen werden. Hab mal eine Geschichte gehört von RIM. Da hat einer von denen einen Prototypen mit nach Hause genommen. Dessen Sohn hat das Ding bei EBAY vertickt. RIM hat es ersteigert und den Mitarbeiter fristlos entlassen. Tja.
Immer druff! Das Leben ist kurz genug. Lieber mit Risiko was erleben, als das Gegenteil.
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dedj19.11.08 12:23
Und selbst wenn es echt ist kennt jemand da BGB Hellerei darf er es zurück geben und bei dem Ebay Händler das Geld wieder einklagen und das Book ist weg.

Super
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dooyou
dooyou19.11.08 12:26
Schwarze Unterseite, fehlt nur noch eine verdeckte Vorderseite, dann hätten wir einen perfekten Erlkönig...
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sram
sram19.11.08 12:29
Garp2000

Was hat das jetzt mit eBay zu tun?
Auf Weisung eines Administrators musste diese Signatur entfernt werden
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mobileme19.11.08 12:46
sram

Ist mir auch ein Rätsel...
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Waldi
Waldi19.11.08 12:47
Ist doch eine Fälschung!

Steht ja auch als erstes Wort auf der Seite: "Fake"
vanna laus amoris, pax drux bisgoris
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alfrank19.11.08 12:49
Das Ding ist definitiv ein Prototyp, da passt alles, sogar die Seriennumer...

sb: Lies' den Thread bei macrumors nochmals richtig und korrigiere die News hier bitte entsprechend. Das ist echt schlimm mit Dir...
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TimSK
TimSK19.11.08 12:52
Es hat sogar "echte" Apfel-Tasten! wie schön...
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thomas b.
thomas b.19.11.08 13:05
Das ist bestimmt ein Prototyp von Psystar.
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justamac19.11.08 13:25
Und selbst wenn es echt ist kennt jemand da BGB Hellerei darf er es zurück geben und bei dem Ebay Händler das Geld wieder einklagen und das Book ist weg.

und selbst wenns gestohlen ist, darf er es behalten wenn er es rechtmäßig ersteigert hat und nicht davon wusste, dass es gestohlen worden ist. Apple hätte dann nur Schadensersatzansprüche gegen den Versteigere.
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Garp200019.11.08 13:34
justamac Das stimmt nicht. An geklauten Gegenständen kann man kein Eigentum erwerben. Wenn Du etwas gestohlenes kaufst kann es passieren, dass man es Dir wieder abnimmt. Deine Unwissenheit über die tatsächlichen Besitzverhältnisse schützen Dich davor nicht.
Star of CCTV
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roan
roan19.11.08 13:35
Ja die Apfeltasten sind cool, die will ich auch

Das Trackpad ist auch etwas anders
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justamac19.11.08 13:55
@garp2000

leider stimmt das doch was ich geschrieben hab.

der Verkehrs und Vertrauensschutz schützt den Gutgläubigen in der Marktwirtschaft, er muss sich darauf verlassen können Eigentum zu erwerben, wenn er eine Ware kauft.

siehe §367 in den ABGB
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Jupiter_LeVeaux
Jupiter_LeVeaux19.11.08 13:55
@justamac

Garp2000 hat völlig recht, kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen.
Der Macforum-User hat das 4000$-Forum-Angebot sicher schon angenommen und ist ganz, ganz tief abgetaucht
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Scubapro19.11.08 14:15
ABGB? Streiten hier gerade Österreicher und Deutsche?

In Deutschland ist der gutgläubige Erwerb nicht möglich. Bei gutgläubigem Erwerb ist die Ware weg und der Käufer muss sich an den Verkäufer halten. Bei bösgläubigem Erwerb dürfte der Straftatbestand der Hehlerei erfüllt sein.

Wie das in Österreich aussieht, weiß ich nicht.
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Granini19.11.08 14:24
Ja, an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben.
Es ist immer noch Eigentum des eigentlichen Eigentümers, also demjenigen von dem gestohlen wurde.
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der schneyra
der schneyra19.11.08 14:39
alfrank: Danke das ich nicht der einzige bin, dem die offensichtlichen Fehler auffallen. Die News scheint mir ein wenig abgeschrieben...

Also nochmal: Die Gehäuseunterseite ist aus Aluminium. Und es ist ein 10.4 installiert.
BAM!
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epionier
epionier19.11.08 14:55
garp2000, granini

naja ihr geht aber vom gutgläubigem Erwerb in deutschland aus: § 932II BGB, aber wie es und den USA aussieht, dessen Recht ja anwendbar ist kann es schon anders sein.

man bechte dass das amerikanische recht teils mehr auf den verkehrsschutz schaut, ob ein zwingender eigentumsschutz daher greift müsste man nachschauen
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epionier
epionier19.11.08 15:02
ein etwas anderes bsp. in deutschland gibt es ein versicherungsvertragsrahmengesetz, in den usa nicht, daher obliegt es an der versicherung haftung für vorsatz auszuschliessen. ist dies nicht der fall so haftet auch die versicherung bei vorsätzlicher zerstörung.

gab mal einen interessanten fall bei dem ein zigarrenkäufer 20 kleine "brandfälle" der versicherung meldete und recht bekam. die versicherung schlug zurück und zeigte ihn (strafrecht) wegen vorsätzlicher brandstiftung an. auch die verischerung bekam recht und der anwalts-zigarren-käufer wurde verurteilt

also 1 zu 1 übertragung verbietet sich
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Scubapro19.11.08 15:06
@epionier

Jaja, eine nette alte Urban Legend.
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