Weiteres Urteil gegen pauschale Rundfunkgebühr bei gewerblich genutzten Computern
Die Entscheidung, dass auch internetfähige Computer in Deutschland GEZ-pflichtig sind, sorgt bereits seit längerer Zeit für Diskussionen. Während es erst so aussah, als sei die Vorgabe auch für gewerbliche Rechner ohne Probleme durchzusetzen, mehren sich inzwischen
die Urteile gegen diese pauschale Gebührenpflicht. Nach dem Urteil des Verwaltungsgericht Stuttgart im Mai, dem Oberverwaltungsgericht Koblenz, dem OVG Münster und dem Verwaltungsgerichtshof Bayern sprach nun auch das Verwaltungsgericht Schleswig ein Urteil und richtete sich gegen die pauschale Rundfunkgebühr gewerblich genutzter Computer.
Ein Software-Unternehmen hatte dagegen geklagt, da die eingesetzten Rechner nicht als Rundfunkgeräte eingesetzt werden und die Mitarbeiter dies sogar explizit untersagt bekommen hatten. Doch auch wenn mehrere Urteile vorliegen, noch immer ist es schwer zu durchschauen, wie die genaue Rechtslage ist. Die Einzelentscheidungen divergieren teilweise deutlich, sodass es weiterhin offen ist, zu welchem Entschluss die Richter bei weiteren Prozessen kommen.
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