Geheime Ausforschung von IT-Systemen verfassungswidrig
Wie Heise Online berichtet, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Klausel des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur geheimen Ausforschung von IT-Systemen für verfassungswidrig erklärt. In diesem Zug hat das
Gericht zudem Bürgern ein Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zugesprochen. Das höchste deutsche Gericht stellt dieses Grundrecht auf einer Stufe mit Freiheitsrechten wie Schutz des Telekommunikationsgeheimnis, dem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und dem informationellen Selbstbestimmung. Doch soll es auch beim neuen Grundrecht Einschnitte für präventive Zwecke und zur Strafverfolgung geben, wobei diese aber auf verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlagen beruhen müssen. Bei der umstrittenen Klausel des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes konnten die Bundesrichter dies jedoch nicht anerkennen.
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