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Forum>Netzwerke>Abmahnung wegen Urheberrecht

Abmahnung wegen Urheberrecht

schnoor16.01.1019:45
Hallo,

wir haben eine Abmahnung einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, angeblich hätten wir Illegal einen Film zum downloaden bereitgestellt. Stimmt aber überhaupt nicht! Sucht man im Internet nach dieser Kanzlei und diesem Film, erfährt man, das viele dieses Schreiben erhalten haben. Selbst die Verbraucherzentrale sagt, es handle sich um reine Geldmacherei. Hat vielleicht schon Erfahrung damit gemacht?

Aber nun zu meiner eigentlichen Fragen:

1. In dem Schreiben steht etwas "Wir haben Ihre, zu diesem Zeitpunkt dynamische IP ...... durch einen Fremd-Dienstleister rausgefunden und konnten daher Ihre Daten ermitteln ..."
Was beutet "Dynamische IP-Adresse", ich dachte immer die IP-Adresse wäre immer die gleiche??

2. Mein Vater gehört schon zu den Menschen, die einem Mac nicht wirklich viel abgewinnen können. Er hat mit einem Bekannten gesprochen, der meinte es hätte sich jemand in meinen Computer gehackt um diesen Film bereitzustellen. Ich hab ihm versucht klarzumachen, dass das eigentlich nicht so einfach möglich sei.
Kann mir jemand vielleicht noch ein paar gute Argumente liefern, um ihm zu verdeutlichen wie sicher ein Mac im Vergleich zu einem Windows Rechner ist?
Außerdem meinte der Bekannte um vorzubeugen sollte man den kompletten Telefonanschluss abmelden und diesen dann auf meinen oder den Namen meiner Mutter wieder anmelden. Sicherheitshalber soll man den Computer ausschalten Netzschalter ziehen / Akku rausnehmen, damit man auch wirklich sicher sei, dass der Computer sich nicht plötzlich selbst einschaltet und mit dem Internet Kontakt aufnimmt. Langsam glaub ich bin im falschen Film
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Kommentare

exappleboy
exappleboy18.01.1023:17
Aha:

Bei fristgerechter Zahlung wären damit sämtliche Zahlungsansprüche abgegolten, sodass das Vergleichsangebot als wohlwollendes Entgegenkommen der Mandantschaft anzusehen sei.

Wie nett! Warum eigentlich?
Ich würde dich bluten lassen wenn du meine kostbaren Werke im Netz verbreitest!
DAS stinkt zum Himmel. Und nur einfach so per Post.

Würd nix zahlen.
Geh doch so vor wie die das vorschlagen hier:
[url]
http://www.die-abmahnung.info/who-is-who/abmahnung-baumgarten-brandt-rechtsanwaelte.html[/url]

Denke nicht, dass da dann jemals noch was kommt!
Halte uns doch auf dem Laufenden bitte.
Viel Erfolg und toi toi.
Bin kein Rechtsverdreher und auch froh drüber. Aber denke drüber nach ob du nicht doch cool bleiben willst. Die Rechtsverdreher würden dich denke am liebsten auch gleich verteidigen. So läuft das. Für alle ein gutes Geschäft. Fein Fein. Es ist nicht so leicht dir einen Verstoss nachzuweisen. Da gibt es viele Unbekannte. Und WENN du eh nichts verbrochen hast sowieso nicht. Hier gilt noch immer die Unschuldsvermutung ... nicht die Schuldvermutung.

Mehr sag ich nicht mehr ohne meinen Anwalt. *sick*
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virk
virk19.01.1007:47
exappleboy
Na also.

Übrigens ist nicht mal ein Einwurfeinschreiben rechtskräftig! Nur ein persönlich überreichtes. Nur am Rande.

exappleboy, das ist nicht richtig. Es geht um die Beweisbarkeit des Zugangs. Im Zweifelsfalle muss der Zusteller den Zugang des Schreibens darlegen/beweisen. Wenn er beweisen kann, dass das Schreiben z.B. in den Hausbriefkasten eingeworfen wurde, ist damit der Zugang nachgewiesen. Ähnlich kann das durch einen Boten geschehen.

Abgesehen davon ist "rechtskräftig" wohl nicht der passende Ausdruck:-)
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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macscout
macscout19.01.1009:03
Interessant finde ich bei 850 Euro dann doch, um was für einen Film es sich handeln soll, denn wie ich schon vorher geschrieben habe, gibt es bei nicht aktuellen Filmen wohl eher die Praxis, dass die Abmahnung auf 100 Euro zu begrenzen ist.

Wenn dem so ist (kein aktueller Film, d.h. lief zu der Zeit nicht mehr im Kino), dann würde ich auf jeden Fall antworten, mich auf diese Regelung beziehen (so etwas wie "habe zwar nix gemacht, aber auf keinen Fall liegt ein "gewerbliches Ausmaß" vor."). Dann würde ich anbieten, 100 Euro zu zahlen, um die Sache von der Backe zu haben.

Es sei denn Du kannst nachweisen, dass Du zu unrecht beschuldigt wirst. Dann kannst Du Dir auch den Anwalt gönnen und es auf einen Prozess ankommen lassen, aber das muss dann wasserdicht sein.

Ansonsten kommst Du evt. mit 100 Euro recht günstig dabei raus und kannst wieder ruhig schlafen.

Nur so eine Idee.
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penumbra19.01.1009:42
Hab jetzt nicht alles komplett gelesen, vielleicht wurde das ja schon angesprochen:

In einer der letzten c't war's glaube ich, da wurde berichtet, dass es auch immer wieder mal zu Fehlern bei den ermittelten Ansschlußinhabern kommt, d.h. man kriegt eine Abmahnung, obwohl man gar nicht mit dieser IP unterwegs war.

Dazu fällt mir ein: Es müsste doch eigentlich für den Anschlußinhaber möglich sein, von seinem Provider diese fragliche IP überprüfen zu lassen (sie haben die Daten ja mittlerweile 6 Mon gespeichert) - könnte mir aber vorstellen, dass die das pauschal ablehnen, weil's für sie zu teuer ist, auch noch ihren Kunden Auskunft zu geben.
Fragen würde ich aber mal, wenn ich so ein Schreiben bekäme!
„enjoy life in full trains“
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jogoto19.01.1009:47
Mal `ne Frage hierzu.
Gibt es ein Programm, mit dem man selbst die täglich wechselnden IPs dokumentieren kann? Oder wird das bereits irgendwo (Router, etc) gemacht?
Für einen "Familienbetrieb" mit mehrerern Rechnern und unkontrollierten Jugendlichen wäre das nicht verkehrt.
Ich gehe nämlich mal davon aus, dass man dann mit einem Blick 99,9% der Abmahnungen gleich wegwerfen kann, weil sie nachweislich Unfug sind.
Einer Herausgabe des Namens zur IP muss m.W. eine Anordnung durch die Staatsanwaltschaft vorausgehen. Das ist bei Massenabmahnungen wohl kaum möglich.
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ex_apple_user_neu19.01.1011:12
Das ganze hat nichts mit Sicherheit oder Unsicherheit eines Rechners zu tun. Diese angebliche Anwaltskanzlei versucht nur über die Verunsicherung des Angeschriebenen Geld zu "verdienen".

Dynamische IP: wenn Du keine feste Leitung bzw. feste IP mit dem Internet Service Provider (T-Com, Vodaforn/Arcor, Alice/Hanse, 1&1 usw. usf.) abgeschlossen hast, dann ändert sich die IP Deines Internetanschlusses in der Regel mit jeder neuen Einwahl oder nach jeder Zwangstrennung.


Wenn die Verbraucherzentrale hier von reiner Geldmacherei redet, dann kannst Du der Kanzlei einen freundlichen Brief schreiben, in dem Du erklärst, nichts zu zahlen und auch auf die Verbraucherzentrale hinweist.
ODER, Du ignorierst einfach diese Anwaltskanzlei.
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Earl of Images
Earl of Images19.01.1019:29
schnoor
2. Mein Vater gehört schon zu den Menschen, die einem Mac nicht wirklich viel abgewinnen können. Er hat mit einem Bekannten gesprochen, der meinte es hätte sich jemand in meinen Computer gehackt um diesen Film bereitzustellen. Ich hab ihm versucht klarzumachen, dass das eigentlich nicht so einfach möglich sei.
Kann mir jemand vielleicht noch ein paar gute Argumente liefern, um ihm zu verdeutlichen wie sicher ein Mac im Vergleich zu einem Windows Rechner ist?
Außerdem meinte der Bekannte um vorzubeugen sollte man den kompletten Telefonanschluss abmelden und diesen dann auf meinen oder den Namen meiner Mutter wieder anmelden. Sicherheitshalber soll man den Computer ausschalten Netzschalter ziehen / Akku rausnehmen, damit man auch wirklich sicher sei, dass der Computer sich nicht plötzlich selbst einschaltet und mit dem Internet Kontakt aufnimmt. Langsam glaub ich bin im falschen Film

Würdest du diesem "Bekannten" bitte einfach mal auf die Schnauze hauen?! Stell Dir vor, dein Vater hätte diese ganze gequirlte Scheiße jetzt wirklich gemacht?! Für solche Menschen habe ich kein Verständnis. Wenn man von etwas keine Ahnung hat, Fresse halten oder sagen "Tut mir leid, davon weiss ich nix."!
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schnoor19.01.1019:47
So richtig überzeugen lässt sich mein Vater nicht.
Morgen hat er noch ein Termin mit einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale. Und so wie es aussieht wird er wohl bezahlen.
Er ist immer noch der Meinung es mich sich jemand in unser Netzwerk einhackt haben und das halt ich für schlicht unmöglich, auf jeden fall soll das wlan-Teil immer ausgeschaltet werden wenn man nicht grad im Internet ist.
Naja ich bin mal auf morgen gespannt.
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Earl of Images
Earl of Images19.01.1019:59
schnoor
So richtig überzeugen lässt sich mein Vater nicht.
Morgen hat er noch ein Termin mit einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale. Und so wie es aussieht wird er wohl bezahlen.
Er ist immer noch der Meinung es mich sich jemand in unser Netzwerk einhackt haben und das halt ich für schlicht unmöglich, auf jeden fall soll das wlan-Teil immer ausgeschaltet werden wenn man nicht grad im Internet ist.
Naja ich bin mal auf morgen gespannt.

Dann ist JETZT der Punkt, wo ich eskalieren würde, wäre ich an deiner Stelle. Denn jetzt ist dein armer Vater fest von der Scheiße, die ihm irgendein Troll erzählt hat, überzeugt und es geht deswegen ins Geld.
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ex_apple_user_neu20.01.1010:07
schnoor
Morgen hat er noch ein Termin mit einem Rechtsanwalt der Verbraucherzentrale. Und so wie es aussieht wird er wohl bezahlen.
Er ist immer noch der Meinung es mich sich jemand in unser Netzwerk einhackt haben und das halt ich für schlicht unmöglich, auf jeden fall soll das wlan-Teil immer ausgeschaltet werden wenn man nicht grad im Internet ist.
Naja ich bin mal auf morgen gespannt.

Der Termin mit dem Anwalt der Verbraucherzentrale ist gut. Wer zahlt das eigentlich?

Es ist nie unmöglich, sich in ein WLAN einzuhacken. Es ist sicherlich immer sinnvoll das WLAN auszuschalten, wenn man es nicht nutzt. Alleine der Elektrizitätskosten/Umweltbelastung wegen.
Bei VOIP ist das natürlich schwer möglich, wenn man immer erreichbar sein möchte.
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penumbra20.01.1010:45
s ist nie unmöglich, sich in ein WLAN einzuhacken.

Klar, das ist nie unmöglich.
Aber: Wie wahrscheinlich ist es, dass jemand auf der Strasse rumläuft und sich in anderer Leute WLAN einklinkt (dazu noch die Verschlüsselung knackt und evtl. seine MAC-Adresse fälscht) - nur um dann einen Film in ner Tauschbörse hochzuladen?
Ich würde bei meinem Router erst mal in die Verbindungslogs schauen, ob da "fremde" WLAN-Geräte angezeigt werden, vielleicht kann man ja am Gerätenamen schon mal was erkennen.

Ausserdem: Könnte es sein, dass andere Familienmitglieder oder Freunde / Bekannte im fraglichen Zeitraum mal z.B. mit nem Laptop in diesem WLAN waren? Vielleicht lief bei denen ja ne Filesharing-Software (die müssen sie ja noch nicht mal absichtlich gestartet haben)?

Und nochmal: Es kann gut sein, dass bei der Ermittlung des Anschlußinhabers aus der IP-Adresse ein Fehler passiert ist, ich würde versuchen, das über meinen Provider zu überprüfen.

Falls z.B. ein Nachbar Eure WWW-Verbindung mitnutzt, weil Ihr keine oder nur eine schwache WLAN-Verschlüsselung nutzt, seid Ihr evtl. gekniffen, denn dann haftet Ihr als "Störer". Es wird heutzutage meistens vorausgesetzt, dass man sein WLAN nach dem Stand der Technik absichert...
„enjoy life in full trains“
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ex_apple_user_neu20.01.1011:06
penumbra

Und nochmal: Es kann gut sein, dass bei der Ermittlung des Anschlußinhabers aus der IP-Adresse ein Fehler passiert ist, ich würde versuchen, das über meinen Provider zu überprüfen.

Wobei ich mich frage, wer außer der Staatsanwaltschaft und der Polizei das Recht hat, bei den ISPs nach IP und Kunde zu fragen.

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penumbra20.01.1011:31
ex_apple_user_neu

genau das ist das Problem: Ich als Kunde kann nur hoffen, dass mir mein Provider diese Auskunft gibt (obwohl ich ja schließlich für 24h Nutzer der fraglichen IP war). Einen Auskunftsanspruch gibt es wohl nicht.
Ich würde einen Brief hinfaxen "ich soll laut Anwaltspost zum Zeitpunkt X die IP XYZ gehabt haben - können Sie das bestätigen?". Als Antwort würde mir JA/Nein reichen, ich will natürlich nicht wissen, wer diese IP sonst noch gehabt hat.
„enjoy life in full trains“
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Wowbagger20.01.1011:45
schnoor
Wie ist denn das WLAN gesichert?
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macscout
macscout20.01.1013:36
Wie ich schon mal sagte, würde ich, wenn es doch ans Bezahlen geht, zumindest versuchen, das auf die 100 Euro zu begrenzen (kein "gewerbliches Ausmaß"), aber das hängt davon ab, was für ein Film das war (hast Du ja noch nicht beantwortet). Aber das wird der Anwalt dann ja alles klären ...
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mellmac
mellmac20.01.1014:24
Aus meinem Fall kann ich sagen, das es das beste ist, das der Anschluß auf deinen Vater läuft und ein drahtloses Netzwerk vorhanden ist (wenn es gesichert ist).
Der Argumentation meines Anwaltes folgend, gibt es keine 100% Sicherheit, jedes Drahtlose Netzwerk kann geknackt werden. Die Wahrscheinlichkeit ist eher gering, aber das ist nicht von Belang.
Dein Vater hat bestimmt jedem der Zugriff auf das Netzwerk hat, gesagt, das er kein urheberrechtlich geschützes Material laden bzw. zur Verfügung stellen soll
Damit hat er seine gesetzlich Pflicht erfüllt und ist nicht haftbar. Es kann von einer Privatperson nicht verlangt werden, das Netzwerk 24St täglich zu kontrollieren.
Wie gesagt, das schreibt ein Anwalt der damit die Forderung abgewiesen hat. Bei Interesse kann ich den kompletten Wortlaut zur Verfügung stellen, sofern der nicht urheberrechtlich geschütz ist
Auf keine Fall voreilig Zahlen und die Erklärung unterschreiben, es wird durch die kurze Frist versucht den Druck zu erhöhen. Leute die selten mit Anwälten zu tun haben lassen sich schnell einschüchtern.
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Fontana
Fontana20.01.1014:35
Ich würde in die Schweiz auswandern. Da gibbet es sowas nicht.

Nein. Wenn das Schreiben einfach in deinem Briefkasten lag, nicht Eingeschrieben, dann das Schreiben schön ablegen und nichts weiter unternehmen. Nicht anrufen, nicht schreiben, keine Mail, nix. Falls sich dann doch einmal ein Gericht bei dir meldet, dann müssen die Ankläger (falls sie wirklich soweit gehen wollen) nachweisen, dass Sie dir dieses Schreiben zukommen liessen. Ohne Einschreiben ist das unmöglich, selbst wenn Sie dir das in den Briefkasten geschmissen haben und sich dabei filmen liessen. Der Briefkasten könnte ja ausgeräumt worden sein von den Nachbarskindern.

Also, nur persönlich Abgegebenes oder Eingeschriebenes ist rechtlich relevant, alles andere ist vor Gericht Altpapier.

Erst wenn man weiss, dass diese Abzocker dich wirklich einklagen, erst dann einen Anwalt verständigen. Vorher macht keinen Sinn, kostet nur Geld und bringt eigentlich nichts, da du ja von nichts weisst, da du das Schreiben ja gar nie erhalten hast.
„Ein König von wenig.“
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pixeldude
pixeldude21.01.1023:21
Ein Kumpel von mir hat einen Anschluss von Telekom Austria und hat eifrig Filme via BitTorrent geladen. Am 8.1. wurde er vom Provider via Mail informiert dass Warner Brothers Gift und Galle spuckt. Der Anschluss läuft aber über seine Mutter, die ihre Mails eigentlich nie liest…
Jetzt kam das Ganze nochmal schriftlich, mit dem Hinweis dass die Telekom zwar keine Daten an Warner weitergibt, aber bei nochmaligem Verstoss der Vertrag gekündigt wird.
Ich finde das eigentlich recht fair, anstatt gleich mit einer Abmahnung aufzufahren.

Und kein Wunder dass die ganzen VPN-Anbieter jetzt mächtig Geld scheffeln…
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Adium22.01.1010:51
Warum seid ihr eigentlich alle noch bei Providern, die auch außerhalb der Vorratsdatenspeicherung speichern? Wenn der Provider nichts rausrücken darf, und das ist bei Vorratsdatenspeicherung und Urheberrechtsverletzungen der Fall, kann man auch nicht fälschlicherweise beschuldigt werden. Kein Stress, keine Abmahnungen...
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exappleboy
exappleboy22.01.1011:29
Fontana:

Du sprichst mir aus dem Herzen.
ENDLICH mal ein sinnvoller und logischer Beitrag!
Danke. Viel Lerm um NICHTS!
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tjost
tjost22.01.1011:44
Ich muss Fontana da leider widersprechen.
Ein EInschreiben kann auch vom Postbeamten unterzeichnet werden womit bestätigt ist das es in den Briefkasten eingeworfen wurde. Aber gut, was weis ich schon.
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Stefan S.
Stefan S.22.01.1013:39
Das c't magazin.tv hatte Ende vorigen Jahres über den Fall der Familie D. berichtet, die eine Abmahngebühr über 450 Euro bezahlen sollte, weil sie angeblich ein Musikstück illegal ins Netz gestellt hatte. Dabei schwört sie, weder den Künstler noch die Musik zu kennen, geschweige denn ins Netz geladen zu haben. Nun liegen dem Fernsehmagazin der c't Dokumente vor, die ausgefeilte Erlösmodelle mit urheberrechtlichen Massenabmahnungen beschreiben. Darin werden den Rechteinhabern Gewinne versprochen, die um das 150-Fache höher liegen als beim normalen Verkauf im Internet.
aus heise
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Fontana
Fontana22.01.1014:18
Ein EInschreiben kann auch vom Postbeamten unterzeichnet werden womit bestätigt ist das es in den Briefkasten eingeworfen wurde.

Der Postbeamte kann unterzeichnen was er will, das ist egal. Möglich das der Brief in den Briefkasten geschmissen wurde, nur fand ihn da nicht vor. Wie er da rausgekommen ist, keine Ahnung. Kinder? Böse Nachbarn? Ausserirdische?

Die Abmahnenden müssen beweisen, dass ich den Brief bekommen habe. Das geht nur via Einschreiben. Alles andere ist rechtlich nicht relevant.

Diese Aussage gilt natürlich nur für Staaten mit einem funktionierenden rechtsstaatlichen System.
„Ein König von wenig.“
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virk
virk22.01.1014:24
Fontana
Ich würde in die Schweiz auswandern. Da gibbet es sowas nicht.

Nein. Wenn das Schreiben einfach in deinem Briefkasten lag, nicht Eingeschrieben, dann das Schreiben schön ablegen und nichts weiter unternehmen. Nicht anrufen, nicht schreiben, keine Mail, nix. Falls sich dann doch einmal ein Gericht bei dir meldet, dann müssen die Ankläger (falls sie wirklich soweit gehen wollen) nachweisen, dass Sie dir dieses Schreiben zukommen liessen. Ohne Einschreiben ist das unmöglich, selbst wenn Sie dir das in den Briefkasten geschmissen haben und sich dabei filmen liessen. Der Briefkasten könnte ja ausgeräumt worden sein von den Nachbarskindern.

Also, nur persönlich Abgegebenes oder Eingeschriebenes ist rechtlich relevant, alles andere ist vor Gericht Altpapier.


Fontana, das war zumindest vor ca. 15 Jahren nicht richtig. Sobald das Zeug in Deinem Hausbriefkasten liegt, gehört es zu Deinem "Machtbereich" und ist Dir zugestellt worden. Eventuell kannst Du "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" erreichen, wenn Du nachweist, dass Dir der Briefkasten ausgeräumt wurde.
Im Gegensatz dazu "beweist" das normale Einschreiben nur die Versendung, nicht aber die ordnungsgemäße Zustellung.
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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Wowbagger22.01.1014:31
Fontana
Tolle Empfehlung, eine Falschaussage bei Gericht zu machen, wirklich. Das kann auch keine unangenehmen Folgen haben und glaubhaft ist es noch dazu, ganz ehrlich. Alternativ ginge noch: "Mein Hund hat den Brief gefressen!"
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exappleboy
exappleboy22.01.1014:39
Auch interessant dazu:



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tjost
tjost22.01.1014:46
genau bei em anwalt bin ich und er hat noch kein geld mit mir verdient, es zieht sich bereits über 1 jahr
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rima22.01.1016:21
Hallo
In der Schweiz kannst solche Post wegschmeissen. Jede Amtshandlung/Forderung wird Dir eingeschrieben per Post zugesendet. Der Postbote muss es dir persönlich überreichen und musst ein Formular unterschreiben. Wenn Du nicht einverstanden bist, kannst Du innert 30 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Dann muss der Kläger vor einem Gericht, den Beweis der Anklage erbringen. Erst dann werden weitere Schritte unternommen.
rima
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Digitalo
Digitalo22.01.1016:45
rima
Der Postbote muss es dir persönlich überreichen und musst ein Formular unterschreiben.
Entweder nimmt man das Einschreiben entgegen und quittiert den Empfang, dann hat der Absender den Beleg, dass man seine Sendung erhalten hat, oder man nimmt die Sendung nicht entgegen. Ein Zwang dazu besteht nicht. Was dies rechtlich bei einem Rechtsstreit bedeutet weiss ich nicht. Dies auf die CH bezogen.
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Digitalo
Digitalo22.01.1017:03
virk

Kann mir nicht vorstellen, dass es heute noch so ist wie vor fünfzehn Jahren.

Hier in der Provinz klemmt mir der Postbote Briefsendungen zwischen Gitter und Glasscheibe der Haustüre, Pakete deponiert er an einem vereinbarten Ort ausserhalb des Hauses, der für Fremde frei zugänglich ist.

Briefe wie Pakete könnte jederzeit irgendjemand mitnehmen, ist mir aber noch nie geschehen und ich nehme an, dass dies hier so gut wie nie vorkommt, sonst würde die Post diese Praxis wohl aufgeben.
Im Gegensatz dazu "beweist" das normale Einschreiben nur die Versendung, nicht aber die ordnungsgemäße Zustellung.

Gebe ich eine Sendung eingeschrieben auf, erhalte ich eine Quittung, die bestätigt, dass ich die Sendung aufgegeben habe.

Nimmt sie der Empfänger entgegen, quittiert er den Empfang bei der Post und ich kann die Empfangsbestätigung, die er unterzeichnet hat, einfordern.

Verweigert er die Entgegennahme, kommt die Sendung zu mir zurück mit dem Hinweis 'Empfang verweigert' (oder einer ähnlichen Formulierung).

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Digitalo
Digitalo22.01.1017:23
Esärk
Wer kein P2P-Programm auf der Platte hatte, der kann sich im Falle eines Mac so ziemlich absolut sichert sein, dass das nicht möglich ist.
Dachte bis jetzt, dass eine IP durch das P2P-Prinzip praktisch nicht eruiert werden kann. Ebenso bei UseNext.
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bluelord22.01.1017:33
Für alle Interessierten sei auf den aktuellen Fernsehbeitrag von c'tmagazin.tv hingewiesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-magazin-tv-Abmahnen-statt-verkaufen-910804.html
Die sich in der nächsten Sendung genau mit dem Thema Abmahnungen beschäftigen.
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Stefan S.
Stefan S.22.01.1018:04
Wenn ein Brief in deinem Postkasten gelandet ist, dann gilt er als zugegangen. Ob Du ihn wegschmeißt oder Nachbarn den klauen liegt in DEINEM Verantwortungsbereich! Also reicht ein Einschreiben, bei dem der Postbote bestätigt: habe ich eingeworfen!
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Stefan S.
Stefan S.22.01.1018:05
bluelord
Für alle Interessierten sei auf den aktuellen Fernsehbeitrag von c'tmagazin.tv hingewiesen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/c-t-magazin-tv-Abmahnen-statt-verkaufen-910804.html
Die sich in der nächsten Sendung genau mit dem Thema Abmahnungen beschäftigen.

genau, siehe 13:39
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Digitalo
Digitalo22.01.1019:49
Stefan S.
Wenn ein Brief in deinem Postkasten gelandet ist, dann gilt er als zugegangen. Ob Du ihn wegschmeißt oder Nachbarn den klauen liegt in DEINEM Verantwortungsbereich! Also reicht ein Einschreiben, bei dem der Postbote bestätigt: habe ich eingeworfen!
Trifft für die CH definitiv nicht zu.

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teorema67
teorema6722.01.1021:15
In Deutschland gibt es seit Jahren das Einwurfeinschreiben (in meiner Kindheit gab es das nicht). Mir wäre auch nicht bekannt, dass dieses ohne Unterschrift des Empfängers irgendeine Beweiskraft hätte. Ich habe in DE noch nie ein Einwurfeinschreiben versandt, grundsätzlich nur Übergabeeinschreiben, sonst kann ich es gleich lassen.

Abmahnung gibt es in CH nicht (sehr weise) und es existiert auch keine Verfolgung gegen das Urheberrecht verstossender Musik- oder Film-DOWNloads (ebenso weise, keine Massenkriminalisierung von Kids). Aber deutsche Anwaltskanzleien schicken Abmahnungen in die Schweiz. Mit welchem Erfolg, weiss ich nicht
„Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)“
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rima22.01.1021:48
Vergiss das Ganze. Ein normaler Brief von einem Anwalt (Gauner) mit solchen dubiosen Angaben, hat etwa soviel Wert wie ein Brief von der Käserei. Dynamische IP-Adressen (wechselt jeden Tag) kann nur der Provider in den Log-Files nachweisen. Danamische oder fixe Adressen geben nur Auskunft über den Anbieter. zb.Telekom usw. Eine Herausgabe der Log-Daten ist nur durch richterlichen Beschluss möglich. Wenn Du keine Webseite hast ist es auch nicht möglich einen Download anzubieten. Wenn du den Mac fürs Internet freigeben würdest, hättest Du eine Fixe-IP-Adresse, die du für jeden Einzelnen freischalten müsstest. Solche Sachen sind absurd. Wenn es Kinderpornos wären, kame die Polizei ins Haus und würde den Rechner beschlagnahmen.
Anwaltsformulare und dergleichen kann jeder selbst herstellen und Forderungen versenden. Dumme gibts genug die drauf hereinfallen.
rima
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Fontana
Fontana23.01.1001:05
Wenn man gewisse Kommentare hier liest, dann muss man sich über die (angebliche) Rechtssprechung in Deutschland doch sehr wundern.
Wenn ein Brief in deinem Postkasten gelandet ist, dann gilt er als zugegangen.

Ja, klar. Darum muss jetzt ja niemand mehr eingeschriebene Sendungen machen, gell?

Fontana
Tolle Empfehlung, eine Falschaussage bei Gericht zu machen, wirklich.

Quatsch, Falschaussage! Ich sage nur, dass der Kläger mir beweisen muss, dass ich überhaupt etwas von ihm erhalten habe. Das geht nur mit Einschreiben. Wenn er es nicht beweisen kann, dann kann er vor Gericht einpacken. Und darum geht es.


Gebe ich eine Sendung eingeschrieben auf, erhalte ich eine Quittung, die bestätigt, dass ich die Sendung aufgegeben habe.

Nimmt sie der Empfänger entgegen, quittiert er den Empfang bei der Post und ich kann die Empfangsbestätigung, die er unterzeichnet hat, einfordern.

Verweigert er die Entgegennahme, kommt die Sendung zu mir zurück mit dem Hinweis 'Empfang verweigert' (oder einer ähnlichen Formulierung).

Richtig, so und nicht anders.

In der Schweiz kannst solche Post wegschmeissen. Jede Amtshandlung/Forderung wird Dir eingeschrieben per Post zugesendet. Der Postbote muss es dir persönlich überreichen und musst ein Formular unterschreiben. Wenn Du nicht einverstanden bist, kannst Du innert 30 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Dann muss der Kläger vor einem Gericht, den Beweis der Anklage erbringen. Erst dann werden weitere Schritte unternommen.

Ich würde mich sehr wundern, wenn in der Bundesrepublik Deutschland die gängige Rechtspraxis eine andere wäre. Falls ja, dann weiss ich, warum wir in der Schweiz so viele deutsche Einwanderer haben.
„Ein König von wenig.“
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Stefan S.
Stefan S.23.01.1006:55
Fontana
Wenn man gewisse Kommentare hier liest, dann muss man sich über die (angebliche) Rechtssprechung in Deutschland doch sehr wundern.
Wenn ein Brief in deinem Postkasten gelandet ist, dann gilt er als zugegangen.

Ja, klar. Darum muss jetzt ja niemand mehr eingeschriebene Sendungen machen, gell?

Doch, denn mit der Unterschrift des Postboten, den Brief zugestellt zu haben, kannst Du das jetzt beweisen.

Der Haken am Einschreiben mit persönlicher Übergabe ist, wenn der Adressat nicht zu Hause ist, kommt der Brief als unzugestellt wieder zurück und Du gehst leer aus, solange, bis evtl. Verjährung eintritt.
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Stefan S.
Stefan S.23.01.1007:04
Jetzt habe ich mal ein wenig gegoogelt. Meine Ansicht scheint bis 2006 noch gegolten zu haben - immerhin.

Einschreiben -ob so oder so - scheinen (in D) rechtlich nicht sicher zu sein, hängt von den Gerichten ab. Prost -Mahlzeit:
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Wowbagger23.01.1007:59
Fontana
Vor Gericht zu behaupten, den Brief nicht erhalten zu haben ist eine Falschaussage. Dass einem das kaum nachgewiesen werden kann und es daher wahrscheinlich ohne Konsequenzen bleibt, macht es nicht empfehlenswerter.

Die Links von Stefan S. berichten von unterschiedlichen Entscheidungen der Gerichte.
Letztlich käme es auf die Einstellung des Gerichts an, dem der Fall zu Verhandlung vorgelegt würde.

Damit ist die Situation für die Betroffenen, genau wie für die Gegenseite, nur eines: unklar.
Sich einfach darauf zu verlassen kann also schnell sehr kostspielig werden, falls es doch vor Gericht geht.
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teorema67
teorema6723.01.1008:54
Stefan S.
Der Haken am Einschreiben mit persönlicher Übergabe ist, wenn der Adressat nicht zu Hause ist, kommt der Brief als unzugestellt wieder zurück und Du gehst leer aus, solange, bis evtl. Verjährung eintritt.

In Deutschland gibt es schon schräge Dinge, z. B. die Zustellung durch Niederlegung. Die Behörde schickt mir eine Busse, weil ich mein Auto nicht umgemeldet habe. Natürlich an die alte und falsche Adresse. Das Schreiben wird im Postamt "niedergelegt" und gilt damit als zugestellt. Dadurch wird der Bescheid rechtskräftig. Erreichen kann er mich nicht, die Adresse ist ja falsch. Der rechtskräftige Bescheid mit Mahnung, o Wunder, erreichte mich an meiner neuen Adresse

In meinem Fall hatte die Behörde das Eintragen der neuen Adresse in die EDV verschlampt, was ich leicht nachweisen konnte. Die Behörde konnte aber nur die Zustellung durch Niederlegung beweisen, was "Versetzung in den vorigen Stand" und Aufhebung des Beschlusses zur Folge hatte.

Mit dem Einwurfeinschreibung kann nur die Niederlegung im Briefkasten bewiesen werden, nicht aber dass der Adressat es gelesen hat.

Mit dem zurückgewiesenen Übergabeeinschreiben kann eine Fristwahrung bewiesen werden, z. B. in Mietsachen, mit den entsprechenden Konsequenzen für den Zurückweiser, wenn der Versender des Schreibens vor Gericht geht. Verjährung tritt nicht ein, denn mit dem Zurückweisen eines Einschreibens wird das Gericht eine Unterbrechung der allfälligen Verjährungsfrist konstatieren. Geschwindigkeitsbussen wären ja sonst super einfach aus der Welt zu schaffen
„Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)“
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pixeldude
pixeldude25.01.1022:07
Bekommt ihr bei Einschreiben in DE nicht auch einen Zettel dass die Zustellung nicht erfolgreich war und bis Datum X auf dem Postamt abgeholt werden soll?
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Stefan S.
Stefan S.25.01.1023:00
pixeldude
Bekommt ihr bei Einschreiben in DE nicht auch einen Zettel dass die Zustellung nicht erfolgreich war und bis Datum X auf dem Postamt abgeholt werden soll?

diese Variante, persönliche Zustellung, gibt es auch. Wenn Du sie aber nicht abholst ist sie Dir nicht zugegangen.
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Digitalo
Digitalo25.01.1023:09
Stefan S.
diese Variante, persönliche Zustellung, gibt es auch. Wenn Du sie aber nicht abholst ist sie Dir nicht zugegangen.

Genau so, und nur so, funktioniert eingeschriebene Post in der CH.

Dies hat den Vorteil, dass die Sachlage in jedem Fall klar ist: Der Erhalt wird quittiert oder die Sendung wird zurück gewiesen, stimmt die Adresse nicht, geht die sie als 'unzustellbar' an den Absender zurück.

Für jede Situation existiert dabei ein schriftlicher Beleg.

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schnoor30.01.1014:42
So, nach dem wir ein ausführlichen Gespräch mit der Verbraucherzentrale hatten (dazu gehörte auch ein Anwalt, der sich um solche Dinge kümmert), sind wir zu einem echt schönen Ergebnis gekommen. Wir sind nämlich nicht die einzigen die diesen Brief bekommen haben. Es wurde nur der Name ausgetauscht und die IP-Adresse ein wenig verdreht.

Es wurde ein Schreiben aufgesetzt, in dem gebeten wird, nähere Angaben zu machen, die diesem Fall betrifft und jetzt mal schauen ob überhaupt eine Antwort kommt und wie sie ausfällt.
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Digitalo
Digitalo30.01.1015:02
Tönt nach krimineller Abzocke, wenn ich das richtig interpretiere.

In der CH gibt es eine Meldestelle für Internetkriminalität, bei euch nicht?

Was meint die Verbraucherzentrale dazu?
Würde mich interessieren.
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teorema67
teorema6730.01.1022:38
Digitalo
In der CH gibt es eine Meldestelle für Internetkriminalität, bei euch nicht?

Nein, in DE brauchen sie eine Meldestelle für kriminelle Anwälte

Natürlich sind 99.x % der Anwälte in Deutschland absolut seriös. Leider hört man durch die Presse immer nur von den schwarzen Schafen.
„Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)“
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dom_beta31.01.1000:29
Tiger
Wenn dich jemand beschuldigt, dann solltest du so schlau sein dich zu verteidigen und die Sturheit beiseite lassen.


nee, die Anklage muß beweisen, daß der Beklagte schuldig ist, und nicht daß der Beklagte seine Unschuld beweisen muß!
„...“
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Uli31.01.1007:57
Leutchens, tut mir einen Gefallen: Spekuliert nicht wild über juristische Belange, wenn ihr keine Juristen seid. Das ist im Zweifelsfall gefährlich für die Betroffenen. Und jeder Einzelfall, auch wenn er auf den ersten Blick vergleichbar erscheint, kann ein Detail beinhalten, das die rechtliche Bewertung völlig ändert.
Und: Recht haben und Recht bekommen sind zwei Dinge. Ich bin Jurist (aber nicht als Anwalt tätig!) und halte hier die Klappe, auch wenn ich bei einem nicht unerheblichen Teil der Beiträge hier zwischen Amüsement und Entsetzen schwanke.
Erstens gibt es ein Rechtsberatungsgesetz (das möglicherweise hier sonst anwesenden Anwälten Grenzen bei der "Fernberatung" setzt), und zweitens, wie gesagt, ist die Beurteilung eines solchen Falles aus der Ferne auch nur halbwegs seriös nicht möglich.

schnoor Ihr habt genau das Richtige gemacht, lasst euch nicht durch die Besserwisser hier irritieren!
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