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Annanhmeverweigerung ausreichend für Widerruf?

macmax08.04.0810:37
Hallo,

Ich habe mich, noch bevor eine Bestellung bei mir eingetroffen ist, entschlossen diese nicht zu behalten. Dem Laden schenke ich keinen Cent mehr! Die sind sowas von überfällig mit der Lieferung und schicken zudem noch sau blöde emails.
Deshalb werde ich meinen Kauf widerrufen. Reicht es dazu einfach das Paket nicht anzunehmen, oder muss ich es annehmen und dann selbst zurückschicken? Bin mir nicht sicher, aber ich kann mir vorstellen, dass da ein Unterschied besteht.

MfG
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Kommentare

DonQ
DonQ08.04.0810:52
je nach "laden" bewirkt eine annahmeverweigerung, folgendes.

sie wird als kostengünstigeste rücksendung gesehen, was ja positiv ist.

sie wird als kostenverursachende ärgerniss gesehen.

je nach agb, wird folgendes dabei rauskommen,

gar nichts,

oder man will die gebühren, versand, sonstiges.

du hast jedoch online ein 14 tägiges rückgabe recht, einzig bei der grenze des mindestbestellwertes zur erstattung der rücksende kosten könnte es probleme geben.



welcher laden, welche zahlweise, welcher wert ?

eventuell telefonierst du mit dem laden, das du von deinem 14tägigen rücktrittsrecht gebrauch machst und zur kostenersparniss die ware gar nicht annimmst.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
DonQ08.04.0810:56
ach ja,

viele leben von den gegenfragen

1. handelt es sich um eine ware mit oder ohne dienstleistung, abo ?

2. kann man die nicht annahme wirklich als schlüssiges handeln nach bgb sehen…



beantworte erst mal die frage worum es geht, danke.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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macmax08.04.0815:07
geht um zwei lautsprecher für mein macbook. bose, 97 euro. plus versand halt
anbieter ist audiosyteme.biz, war aber ein marketplace angebot über amazon. zahlungsart war vorkasse. geld ist schon lange dort, das habe ich schriftlich in einer vorab geschickten rechnung von denen.

vielen dank schonmal!
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macmax08.04.0815:21
ach ja, kontaktaufnahme ist sinnlos, da telefonisch NIE erreichbar, email werden mit einer 0815 antwort abgehandelt (vielen dank für ihre bestellung, die lieferzeit beträgt 5-7 tage). kunststück, die 7 tage waren da schon lange abgelaufen.
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DonQ
DonQ08.04.0815:36
oh, marketplace…die sind u.u. strange und oft bei weitem nicht so kundenorientiert wie amazon selber.

würde eine mail schicken mit widerruf der bestellung und aufforderung zur erstattung des bezahlten betrages, blindkopie an amazon service.

dies und die antwort mail dann aber ausdrucken, inklusive header

was aber gesamt betrachtet noch lange nicht zur erstattung führen muss…

viel glück.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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macmax08.04.0815:53
ich schicke die ware ganz einfach zurück, wie es mein recht ist. wollte ja nur wissen, ob eine verweigerung der annahme das selbe bewirkt. scheint aber nicht so einfach zu sein
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DonQ
DonQ08.04.0815:55
wirtschafts und firmenrecht, national wie international ist nicht einfach,

aus diesem grunde wurde sogar die diplomatie erfunden
„an apple a day, keeps the rats away…“
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macmax08.04.0816:07
bei widerruf durch rücksendung ist der verkäufer aber verpflichtet mir den betrag zu erstatten, oder? mit ner gutschrift für ihren onlineshop kann ich nämlich nichts anfangen!
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DonQ
DonQ08.04.0816:17
vorkasse ist oft risiko.

aber gutschrift bei einem online shop, du trittst ja vom kauf zurück und hast damit anspruch auf rückgabe des geldes, der verkäufer jedoch ein recht auf überprüfung der ware, womit durch die rücksendung dich wieder ein risiko trifft,

wie man es macht, man macht es verkehrt.

normal ist folgendes,

online 14 tägiges widerrufsrecht des kaufs.

womit du nichts bezahlen musst und im regelfall kein geld verlierst.

jetzt hast du aber die ware in empfang genommen und das rücksende risiko damit ebenfalls am hals.

ich kenne weder die agb, noch den verkäufer, noch desen serösität, noch dein verhalten.

setz dich mal mit amazon kundenseervice in verbindung, die müssen dir ihren üblihen ablauf und haftung sagen, sind sie hier doch eigentlich der overhead.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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MacAndy08.04.0817:56
Du hast meiner Meinung nach kein Recht, die Ware ohne Mangel oder Abweichung vom Beschrieb zurückzusenden. Die 14 Tage gelten ab der Bestellung, nicht ab der Lieferung. Einfach zurücksenden ist nur ok, wenn der Verkäufer eiverstanden ist, aber er kanns auch verweigern und die Lautsprecher auf deine Kosten zurückschicken. (Oder dich auffordern nochmal die Versandkosten zu zahlen)

Man muss sich halt vorher überlegen was man will. Ich habe auch einen Onlineshop, und es ist extrem nervig wenn man für einen Kunden extra was bestellt und dann will er es nicht und man kann es sonst nicht mehr verkaufen.
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macmax08.04.0818:05
"die frist beginnt frühestens nach erhalt der ware"

alles andere wäre ein witz.

extra bestellt hat der nichts für mich. laut seines angebotes war die ware auf lage. wenn er falsche angaben macht und die ware trotzdem bestellen muss, kann ich nichts dafür!

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Tux
Tux08.04.0818:18
MacAndy

Vielleicht gibts da Unterschiede zwischen dem deutschen Verbraucher Recht und dem der Schweiz
MFG Tux
„Es muss schmecke!
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macmax09.04.0810:28
wenn ich den kauf widerrufe, habe ich dann noch das "recht" den verkäufer zu bewerten? denn eigentlich wird ja der kaufvertrag rückgängig gemacht und hat gewissermaßen nie stattgefunden?

herr wirtschaftsrechtler?
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MacAndy09.04.0821:05
Ich hab mich mal eingelesen, und in Deutschland gibts neben der Vertragsfrist tatsächlich auch eine Rücknahmefrist bei Fernbestellungen. Das gibt es bei uns in der Schweiz nicht. In dem Fall solltest du es zurücksenden können.
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macmax09.04.0822:15
jaja das war ja schon klar, aber ich fragte mich nur - und damit wiederhole ich mich, ob ich es überhaupt erst annehmen muss um es problemlos zurückschicken zu können.
bei dem sauladen befürchte ich, dass ich mein geld noch eine ganze weile nicht sehen werde!

finger weg von audiosysteme.biz!


aber die frage mit der bewertung hätte ich noch gerne geklärt. man muss ja die allgemeinheit vor denen warnen
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