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Bericht und Frage zu Garantie/Gewährleistung bei Gravis
Bericht und Frage zu Garantie/Gewährleistung bei Gravis
dodger
21.04.08
11:18
Hallo zusammen,
ich habe mir im April 2007 einen iPod bei Gravis gekauft. Der wurde mir schon wenige Tage später wg. eines Wackelkontakts in der Kopfhörerbuchse ausgetauscht. Im Dezember 2007 hatte ich erneut einen Wackelkontakt und er wurde mir erneut ausgetauscht.
Nun ist vor wenigen Tagen das Display kaputt gegangen (Streifen, u.ä.) und ich habe den iPod erneut zu Gravis geschleppt. Deren Standpunkt allerdings ist, dass die Garantie (ja ich kenne den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung
) ausgelaufen sei und ich Ihn nur kaputt wieder abholen könne.
Meine Frage: Gibt es einen endgültigen Entscheid ob eine Nachlieferung (wie sie die beiden neuen iPods in 2007 ja darstellen) die Gewährleistungsfrist von vorne beginnen lassen? Ich habe im Dezember offensichtlich erneut einen fehlerhaften iPod bekommen und Gravis entzieht sich jeglicher Verantwortung hierfür. Meine Recherchen im Internet ergaben nur, dass die Rechtslage hier unklar ist aber die Suchergebnisse stammen aus 2004-2006. Ansonsten hätte Gravis die Möglichkeit seine Kunden so lange mit defekten iPods zu versorgen bis die Garantie abgelaufen und die Beweispflicht der Gewährleistung beim Kunden ist - und wie soll ich beweisen, dass das Display nich aufgrund eines Fehlers von mir defekt ist.
Fazit: Ob Gravis im Recht ist oder nicht, ich fuehle mich ungerecht behandelt und als Konsequenz daraus werde ich dort sicher nie wieder Kunde sein. Schon beim letzten Austausch im Dezember wollte man mir die Reparatur verweigern mit der Aussage, dass Apple nur ein Jahr Garantie(!) gäbe. Das von April bis Dezember noch kein Jahr vergangen ist konnte ich schneller klarmachen als den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Es hat mir aber die grundsätzliche Einstellung von Gravis seinen Kunden gegenüber sehr klar gemacht.
Ich bin für jegliches Feedback dankbar. Reagiere ich über? Ist mein Anspruch gesetzlich und/oder moralisch gerechtfertigt...
Viele Grüße.
Hilfreich?
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Kommentare
rene204
21.04.08
11:51
Nach meinem Kenntnisstand verlängert eine Reparatur oder ein Austausch die Dewährleistungsfrist nur um die DAUER der Insdtandsetzung.
Bedeutet: Dauerte die Instandsetzung (oder der Austausch) zwei Wochen, dann verlängert sich die Garantie oder Gewährleistungsfrist um diese 2 Wochen.
Eine NEUE Garantie- / Gewährleistungsfrost (im Sinne von einem oder zwei Jahren) beginnt deswegen nicht automatisch.
Leider.
Rene
„Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...“
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dodger
21.04.08
12:41
Tja schade, da bin ich zwei Tage drüber (unter Berücksichtigung der vergangenen Reparaturzeiten)...
Das Display ist kaputt und ich hatte weder einen Wasserschaden, noch ist er mir runtergefallen noch ist damit sonst irgendwas geschehen was nicht als "normaler Gebrauch" zu sehen ist. Ich frage mich wie ich die Beweislast erfüllen soll und beweisen kann, dass der Mangel schon von Anfang an drin war (Anfang an = vier Monate in diesem Fall).
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