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DSGVO für "Internetvisitenkarten"
DSGVO für "Internetvisitenkarten"
locoFlo
23.04.20
15:06
Hallo,
um die Visibility für mich als Arzt und die Praxis in der ich angestellt bin (hat ne eigene Seite) zu erhöhen und die Informationen von verschiedenen Seiten (Öffnungszeiten, Bewertungen auf Bewertungsportalen, Publikationen) zusammenzufassen wollte ich eine minimalistische Homepage bauen. Das habe ich mit dem Programm Blocs (ganz gut) auch getan. Jetzt habe ich festgestellt, auch wenn man keine Facebook-Pixel verwendet, keine Cookies benutzt und keine Daten erhebt gilt die DSGVO, da es keine rein private Homepage ist.
Meine Frage: Kennt ihr eine Leitfaden welche Regeln z.B. bzgl. Impressum und Disclaimer bei solchen "Internetvisitenkarten" gelten? Ich finde immer nur kostenpflichtige Beratungsangebote oder nichtssagenden Maximalforderungen.
Angebote wie Jimdo integrieren einfach per Default die nötigen Banner und so, unabhängig von der Art der Seite.
Vielen Dank für euer Feedback und Antworten.
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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0
Kommentare
Macdoor
23.04.20
15:12
Lass dich bitte professionell beraten. Der Einbau der Texte und nötigen Cookie Consent Möglichkeiten solltest auch selber hinbekommen. Aber bei DSGVO sicheren Datenschutzerklärungen etc würde ich lieber nicht sparen
„Jeder hat das Recht auf seine eigene falsche Meinung“
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+3
ttwm
23.04.20
15:27
Wenn Du wirklich keinerlei externen Dinge wie Fonts/Maps/JavaScript-Bibliotheken/Facebook/Bewertungsportal -Kästen etc. eingebunden hast, dann reichen die kostenfreien Standard-Datenschutz-Generatoren eigentlich aus:
https://www.e-recht24.de/muster-datenschutzerklaerung.html
https://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/datenschutzrech t/datenschutzerklaerung/datenschutzgenerator/
und viele andere…
Ebenso beim Impressum:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/Tools/Impressum/generator.ph p
und viele andere…
Allerdings gibt es bei Ärzten noch die Notwendigkeit, die Berufsordnung, Aufsichtsbehörden etc. im Impressum mit aufzuführen (da weiß ich jetzt nicht, ob das die Generatoren schon berücksichtigen). Ich hab eine Kundin (Therapeut), die hatte sich von Ihrer Kammer ein Muster für alle notwendigen Pflichtangaben zusenden lassen.
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+4
Sascha77
23.04.20
15:47
Infos wie Aufsichtsbehörden, Verbände etc. werden bei den Generatoren von e-recht24.de berücksichtigt. Musst die Infos nur korrekt angeben.
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+1
locoFlo
23.04.20
15:51
Macdoor
Tendiere auch dazu. Als ich mir das Thema Abmahnung und Strafe durchgelesen habe war ich kurz davor es ganz sein zu lassen. So wichtig ist es ja nicht, die Patienten finden ein ja über DoctoLib und über die Website der Praxis.
Aber was war das früher einfach, Seite per iWeb gemacht, hochgeladen, fertig.
Aber Zeiten ändern sich wohl auch im Web.
ttwm
Danke für die Links. Schaue ich mir an. Der Hinweis mit der Kammerzugehörigkeit ist super!
Sascha77
Thx. Das wusste ich auch nicht. Macht die Sache einfacher. Danke.
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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0
pcbastler
23.04.20
16:05
locoFlo
Aber was war das früher einfach, Seite per iWeb gemacht, hochgeladen, fertig.
Aber Zeiten ändern sich wohl auch im Web.
Naja, soooo schnell ändern sich die Zeiten nun auch wieder nicht... die Impressumspflicht galt auch schon zu Zeiten von iWeb.
Dazugekommen ist halt nur die DSGVO... d.h. einen Vertrag zur "Auftragsdatenverarbeitung" mit dem Hoster abschließen (wegen möglicher Logs, die geschrieben werden etc.) und gut ist, wenn du kein FB, Insta, Cookies oder Kontaktformulare verwendest. Ansonsten hat uns unser Datenschützer die Phrase "berechtigtes Interesse" als "Zauberwort" an die Hand gegeben
Aber als Arzt solltest du ja sowieso schon "Erfahrungen" mit der DSGVO gesammelt haben, schließlich speicherst du ja "besonders schützenswerte Daten".
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+3
beanchen
23.04.20
16:10
Ich hab mal gelernt, der wichtigste Faktor ist nicht der Text sondern der Rechtsbeistand. Den braucht man bei richtigem Text und unberechtigter Abmahnung zur Abwendung sowie bei falschem Text zur Haftung.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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0
DocTom
23.04.20
16:51
Achtung, in Deinem Fall bitte auch die standesrechtlichen Vorschriften zum Thema Praxis-Website beachten. Informationen dazu bei der BÄK und auch der zuständigen LÄK.
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+2
locoFlo
23.04.20
19:08
Danke euch allen für die Tipps. Ich ackere die jetzt durch und berichte dann.
Aber als Arzt solltest du ja sowieso schon "Erfahrungen" mit der DSGVO gesammelt haben, schließlich speicherst du ja "besonders schützenswerte Daten".
Das stimmt. Ein großer Teil der Papierarbeit ist durch den Datenschutz bestimmt, und das ist auch richtig so.
„Nobody dies as a virgin, life fucks us all. KC“
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+1
rosss
23.04.20
19:16
Eine Website eigenständig DSGVO-konform zu machen ist etwas für Masochisten. Allein schon die nötigen Kenntnisse des unsichtbaren Unterbaus serverseitig und der Vorgänge beim Besuch der Website…
Wirf' mal einen kostenlosen Generator an und überprüfe anschließend, ob alles stimmt – wenn du das rechtssicher schaffst, kannst du es auch gleich alleine schreiben.
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+2
ttwm
25.04.20
16:35
rosss
Eine Website eigenständig DSGVO-konform zu machen ist etwas für Masochisten. Allein schon die nötigen Kenntnisse des unsichtbaren Unterbaus serverseitig und der Vorgänge beim Besuch der Website…
Wirf' mal einen kostenlosen Generator an und überprüfe anschließend, ob alles stimmt – wenn du das rechtssicher schaffst, kannst du es auch gleich alleine schreiben.
Von welchen "unsichtbaren Unterbaus serverseitig und der Vorgänge beim Besuch der Website" sprichst Du?
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-2
rosss
25.04.20
17:38
„Unsichtbar“ für einen User, der froh ist, wenn er es schafft eine Website mit Hilfe von Wordpress&Co. zu basteln und ins Netz zu stellen. Der aber nicht weiß, wie er feststellen kann, ob und wann seine Website welche Cookies setzt. Oder ob und wo der Server die vollständige IP speichert, etc.
Also besser jemanden bezahlen, der im Zweifel auch wirklich haftet. Keine Ahnung, ob ein Anwalt z.B. sich im Ernstfall da rauswinden kann („nicht alle notwendigen Informationen vom Kunden erhalten…“). Und bei non-Profit-Seiten ist es auch eine finanzielle Hürde. Vielleicht bessert hier der Gesetzgeber irgendwann nach, oder die Gerichte schaffen Klarheit wie die Verordnung im Detail auszulegen ist. Bin da nicht mehr auf dem neuesten Stand.
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+2
rmayergfx
25.04.20
18:11
ttwm
Von welchen "unsichtbaren Unterbaus serverseitig und der Vorgänge beim Besuch der Website" sprichst Du?
.... Eine Webseite wird vom Browser dargestellt, der dient hier nur als Interpreter, darum verhält sich leider auch jeder Browser in der Darstellung etwas anders. Manche sind fehlertoleranter, andere wiederum nicht und da gab es schon einigen Frust. Wie gut oder schlecht ein Browser die Darstellung und Vorgaben von Webstandards umsetzt kann man jederzeit selbst mit dem ACID3 Test
herausfinden.
Eine Webseite an sich liegt HTML(5) und oder CSS zugrunde, das sind Beschreibungssprachen die dem Browser mitteilen was er tun soll. Leider können nur noch ganz wenige Personen diese Beschreibungssprachen auch noch wirklich lesen und darin Fehler finden, die meisten laden sich irgendeinen Webbaukasten,erstellen diese mit Online-Tools oder installieren ein CMS mit dem sie die Seiten pflegen. Ohne das nötige Hintergrundwissen geht das meist deutlich schief, da die Grundlagen nie gelernt wurden. Das stellt man dann immer wieder auch hier im Forum fest, da Probleme egal welcher Art auf der Homepage auftreten und der User nicht dazu in der Lage ist dies selbst zu lösen. Manche Fehler sind relativ harmlos, dann funktioniert halt etwas nicht, andere Fehler können recht schnell zu teuren Abmahnungen führen.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
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+2
ttwm
25.04.20
18:18
rosss
„Unsichtbar“ für einen User, der froh ist, wenn er es schafft eine Website mit Hilfe von Wordpress&Co. zu basteln und ins Netz zu stellen. Der aber nicht weiß, wie er feststellen kann, ob und wann seine Website welche Cookies setzt. Oder ob und wo der Server die vollständige IP speichert, etc.
1) Ein Blick in "Untersuchen" (o. ä.) im Browser schafft Klarheit darüber, ob Fremdverbindungen herrschen.
2) Gleiches gilt für Cookies, die auch im Developer-Menü einsichtbar sind (bzw. die Local/Session Storages, auf die es mitlerweile hinausläuft).
3) Man darf davon ausgehen, dass bei großen Providern mittlerweise alle für eine bestimmte Zeit die komplette IP speichern und einem Kunden auch zur Verfügung stellen. Und das auch aus begründbarem Interesse – wenn einem erstmal Formulare zugespammt werden (selbst wenn Honeypot & Co. zum Einsatz kommen), ist man froh, wenn einem die (z. B. russische) IP bekannt ist - dann kann die geblockt werden und gut ist…
4) Wordpress ist natürlich ein Negativ-Beispiell hinsichtlich DSGVO, da stimme ich zu, aber
5) Hört auf, mit Aussagen wie "Kenntnisse des unsichtbaren Unterbaus serverseitig und der Vorgänge beim Besuch der Website" den Klein-Firmen Angst zu machen. Es gibt eindeutige Regeln (gerade für Web-Visitenkarten), die kann auch locoFlo befolgen (bzw. sich kostenfrei Hilfe holen). Wer ausschließlich - und ohne CMS oder Hoster-Website-Baukasten – Daten und gängige Tools verwendet, die auf dem eigenen Server gehostet werden, die keine Verbindung zur Außenwelt schaffen und nicht zur Analyse/zum Tracking eingesetzt werden, muss sich um Null Komma Nix Gedanken machen.
Für die IP-Erfassung gibt es den Vertrag mit dem Hoster, und bei externen Links zu z. B. DoctoLib reicht ein Verweis darauf, dass es ein externer Datenverarbeiter ist, ein Vertrag mit diesem geschlossen wurde und zu dessen Datenschutz-Hinweisen.
Und wenn locoFlo die Punkte aus (1) und (2) nicht selbstständig untersuchen oder Hilfe zur Behebung geben kann - ich kann es und mache es kostenfrei (selbst, wenn ich sowas normalerweise beruflich und gegen Entgeld mache). Das ist ein Forum und man hilft sich…
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0
rmayergfx
25.04.20
20:58
Ganz ehrlich, den Punkt 5 hast du eindeutig überzogen. Gerade die kleinen und mittleren Betriebe wissen doch oftmals überhaupt nicht was sie tun sollen, kennen die Hintergründe nicht und fallen reihenweise auf möchtegern Webdesigner und Homepage-Ersteller herein die mit günstigen Preisen teilweise katastrophale Ergebnisse abliefern. Wenn ein Chef sagt das möchte ich haben und er bekommt unterschiedliche Angebote die teils im 3stelligen oder 4stelligen Bereich liegen zahlt keiner freiwillig die höheren Summen, da sie vom normalen Preisvergleich eines Produktes ausgehen. So als würden sie ein Auto kaufen wollen. Das ist aber ohne Pflichtenheft überhaupt nicht vergleichbar, denn der normale Chef sagt, ich hätte gerne das es so aussieht, wie die Umsetzung erfolgt, steht auf einem ganz anderen Papier, aber das solltest du als "Profi" doch wissen. Gute Arbeit kostet Zeit und Geld und hier wird keine Angst geschürt sondern es kommen Fakten auf den Tisch. Das was man sieht ist das eine, doch das was im Hintergrund stattfindet wissen immer noch 99% der User überhaupt nicht weil es sie erst dann interessiert wenn etwas nicht mehr funktioniert.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
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+3
beanchen
25.04.20
21:09
rmayergfx
... und fallen reihenweise auf möchtegern Webdesigner und Homepage-Ersteller herein die mit günstigen Preisen teilweise katastrophale Ergebnisse abliefern.
Die angesprochene Gruppe, ob seriös oder nicht, günstig oder teuer, hat mit der DSGVO nichts zu tun, im Gegenteil, sie (oder ihr Ergebnis) sollte von professioneller Seite im Blick auf die DSGVO überprüft werden und muss dann kompetent Aussagen zu verwendeten Technologien treffen können und auf Anforderung abändern oder einschränken.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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-1
rmayergfx
26.04.20
12:13
beanchen
rmayergfx
... und fallen reihenweise auf möchtegern Webdesigner und Homepage-Ersteller herein die mit günstigen Preisen teilweise katastrophale Ergebnisse abliefern.
Die angesprochene Gruppe, ob seriös oder nicht, günstig oder teuer, hat mit der DSGVO nichts zu tun, im Gegenteil, sie (oder ihr Ergebnis) sollte von professioneller Seite im Blick auf die DSGVO überprüft werden und muss dann kompetent Aussagen zu verwendeten Technologien treffen können und auf Anforderung abändern oder einschränken.
Natürlich ist die angesprochene Gruppe in der Pflicht wenn es um die DSGVO konforme Umsetzung einer Webseite geht! Wie kommst du darauf sie hätten nichts damit zu tun ? Nur wenn in einer größeren Firma Agentur die Aufgaben klar getrennt sind, d.h. der Designer macht auch wirklich nur das Design und der Unterbau wird von einem Programmierer gemacht und die rechtskonformen Anforderungen von einer Dritten Person so sind Programmierer und Designer aussen vor. Die meisten kleineren treten aber in Personalunion auf, d.h. da wird neben dem Studium oder im Nebenberuf zusätzlich Geld verdient. Habe ich auch prinzipiell nichts dagegen einzuwenden, wenn man seine Arbeit sauber erledigt. Meist scheitert es aber daran, das von den ganzen Anforderungen nur Teile sauber abgedeckt werden, d.h. ist jemand Programmtechnisch fit, hat er meist kein Auge für das Design und die Rechtsanforderungen und umgekehrt.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
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+1
beanchen
26.04.20
13:13
rmayergfx
... wenn man seine Arbeit sauber erledigt.
Genau, Design und Programmierung. Mehr ist im Sinne der DSGVO überhaupt nicht möglich, weder in Personalunion, noch innerhalb derselben Firma. Da würde ja die eigene Arbeit geprüft und bewertet. In so einem Fall würden bei mir alle Alarmglocken läuten. Wie bei einem Administrator, einer betreuenden IT-Firma, einem Software-Lieferanten, gehört alles datenschutzrelevante durch eine andere Partei geprüft. Die einzige Pflicht dieser Dienstleister ist korrekt Rede und Antwort zu stehen und auf Anforderung Änderungen vornehmen zu können.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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-1
rmayergfx
26.04.20
13:28
Liest du dir eigentlich deine Antworten auch durch, bevor du sie abschickst ? Eine Agentur oder Dienstleister egal wieviele Personen das nun sind schliessen i.A. mit dem Kunden einen Werkvertrag ab, d.h. sie sind in der Haftung. Der Kunde erwartet eine fehlerfreie und einwandfreie Webseite die nicht schon nach Erstellung am ersten Tag an dem sie online geht sofort abgemahnt werden kann! Lies das hier mal durch:
. Ob die Prüfung nun in der Agentur oder von einer aussenstehenden Person die von der Agentur beauftragt wurde durchgeführt wird ist für den Kunden komplett irrelevant!
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
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+2
Stefan S.
26.04.20
13:47
rmayergfx
schliessen i.A. mit dem Kunden einen Werkvertrag ab, d.h. sie sind in der Haftung.
Das kommt auf den Inhalt des Werkvertrages an.
I.Ü. kann wohl niemand eine rechtssichere, also abmahnsichere Website garantieren, da – gerade bei der neuen DSGVO – über vieles höchstrichterlich noch gar nicht entschieden ist und die Untergerichte unterschiedlich entscheiden. Man kann allenfalls eine Versicherung dagagen abschließen oder gleich einen Anwalt mit Berufshaftpflichtversicherung einbinden.
Hilfreich?
0
beanchen
26.04.20
14:21
rmayergfx
Liest du dir eigentlich deine Antworten auch durch, bevor du sie abschickst ?
Du musst nicht gleich wieder das Arschloch raushängen lassen! Man kann auch unterschiedlicher Meinung sein ohne persönlich zu werden. Ich verfasse meine Kommentare nach bestem Wissen und Gewissen. Du hingegen scheinst nicht mal deine eigenen Argumente / Links zu prüfen. Dort wird nämlich empfohlen, dass man als Agentur / Einzelperson besser die Finger von rechtlichen Fragen lässt, den Kunden auf seine Pflichten zur Prüfung hinweist und eine Haftung im Vertrag ausschließt.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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-2
rmayergfx
26.04.20
14:40
Und genau da schliesst sich doch wieder der Kreis, der Kunde der nicht das Hintergrundwissen oder die Zeit hat ist dann genauso schlau wie vorher, nur um einiges ärmer. Es ging um deine Äußerung
beanchen
Mehr ist im Sinne der DSGVO überhaupt nicht möglich, weder in Personalunion, noch innerhalb derselben Firma.
Die de facto nicht stimmt, es ist sehr wohl möglich, daher mein Einwand.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
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+1
sierkb
26.04.20
14:45
locoFlo
um die Visibility für mich als Arzt und die Praxis in der ich angestellt bin (hat ne eigene Seite) zu erhöhen und die Informationen von verschiedenen Seiten (Öffnungszeiten, Bewertungen auf Bewertungsportalen, Publikationen) zusammenzufassen wollte ich eine minimalistische Homepage bauen.
[…]
Meine Frage: Kennt ihr eine Leitfaden welche Regeln z.B. bzgl. Impressum und Disclaimer bei solchen "Internetvisitenkarten" gelten?
[…]
Mittelstand-Digital/BMWI, Kompetenzzentrum Saarbrücken: Leitfaden Rechtssichere Internetseiten & Onlineshops - DSGVO-konform
So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke beim Unternehmensauftritt im Internet und in sozialen Netzwerken.
Tipps, Checklisten, Praxisbeispiele – inkl. Updates für die DSGVO
, (PDF, 10MB, 25 Seiten), Stand: Juni 2019
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+4
beanchen
26.04.20
16:35
rmayergfx
... es ist sehr wohl möglich ...
Das ist Haarspalterei! Ob ich (stellvertretend für Agentur / Einzelkämpfer) nun die Verantwortung auf den Kunden schiebe, damit der sich jemanden sucht, oder ob ich im Auftrag des Kunden selbst jemanden suche, die Verantwortung kann und darf nicht bei mir liegen, weil ich kein Jurist / Datenschützer bin.
Du kannst dir, falls du Kunde bist, gerne eine Agentur suchen, die behauptet das alles für dich zu erledigen und die Haftung übernimmt. Du kannst gerne, falls du die Agentur bist, die Haftung übernehmen und dem Kunden versichern, dass du genug Ahnung dafür hast. Das ist in beiden Fällen dein Problem! Aber hör auf zu behaupten, das habe ganz allgemein so zu sein und liegt nur daran, ob man drei-, vier- oder fünfstellig ausgibt. Das mag bei ganz großen Agenturen der Fall sein, die sich von den Millionen-Budgets der Kunden eine eigene Rechtsabteilung leisten können, schon knapp darunter ist das finanziell nicht leistbar und grenzt an Selbstmord.
Wir sind uns ja einig, der Kunde weiß es oft nicht und hofft es würde schon gut gehen. Das ist kein haltbarer Zustand! Das nun aber auf den Webdesigner / -programierer abzuwälzen ist genauso unhaltbar. Bei ihm ist es genauso an der falschen Adresse.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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0
rmayergfx
26.04.20
18:28
Du liest hier zwischen den Zeilen Dinge die ich nicht geschrieben habe. Es ist sehr wohl möglich und wird auch angeboten! Das ist keine Haarspalterei. Das sind reine Erfahrungswerte aus der freien Marktwirtschaft. Es gibt hier genügend "Discounter" die für wenig Geld Webseiten erstellen und sich sofort aus der Verantwortung ziehen wollen, sollte es zu Problemen kommen. Und wenn man als Kunde nicht weiß, auf was es bei solchen Verträgen ankommt kann man es auch nicht kontrollieren und bemerkt den/die Fehler erst wenn er darauf hingewiesen wird.
Für mich ist das Thema durch. Genieße die Sonne und entspanne.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
Hilfreich?
+1
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