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Forum>Software>E-Rechnungspflicht ab 2025

E-Rechnungspflicht ab 2025

MacStudio04.11.2411:32
Hallo,

mal No-Apple:
Ab dem 1.1. gilt E-Rechnungspflicht. Bedeutet ein Lexware-Abo, Umstellung meiner minimalen Soloselbsständigeit auf Online, Kosten, Mühen... Wie macht Ihr das? Gibt es ein Programm, ohne Abo, das einfach eine Ecxelliste richtig abspeichert? Wie macht Ihr das?

(Ja es gibt für uns eine 2 Jährige Übergangsfrist für Kleinunternehmer. Meine Kunden stellen aber um und wollen ab dem 1.1. E-Rechnung)
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Kommentare

Zaphode
Zaphode04.11.2420:44
Weia
scheibe brot
wie verhält es sich denn, wenn man auch selber empfängt? auch da muss es ja was geben, denn ich bin ja auch verpflichtet rechnungen ab 2025 empfangen zu können
Das kannst Du ja, wenn Du Email hast.
und auch entsprechend zu verarbeiten mit einer software..
Verarbeiten musst Du da gar nix, höchstens automatisiert auslesen, wenn Du das willst – niemand zwingt Dich dazu.

Wenn Du eine XML-Datei bekommst, kannst Du die prinzipiell in jedem Texteditor anschauen, der der Lesbarkeit halber zumindest XML farbig markieren können sollte. Xcode kann das; wenn Du das nicht installiert hast, kannst Du SubEthaEdit kostenlos aus dem Mac App Store runterladen. Das ist aber natürlich nicht sonderlich komfortabel, die Daten inmitten des ganzen Computerkauderwelschs auszulesen. Komfortabler ist ein Programm, das die Daten gut menschenlesbar aufbereitet, z.B. der kostenlose InvoiceViewer. Aber zwingend erforderlich ist das nicht.

Wenn Du eine ZUGFeRD-Datei bekommst, also ein PDF mit unsichtbar angefügtem XML-Teil, dann kannst Du die Rechnung ja wie jede bisherige PDF-Rechnung auch einfach lesen. Nur Vorsicht: rechtsverbindlich ist der XML-Teil. (Bleibt abzuwarten, wie Gerichte entscheiden, wenn PDF und XML möglicherweise arglistig nicht übereinstimmen.) Den XML-Teil kannst Du im Adobe Acrobat Reader als Anhang öffnen und dann als XML lesen oder eben wieder in einem Programm wie InvoiceViewer.
Ich bin mir zu fast 100% sicher das das Format ZugFeRD von den Firmen genutzt wird!
X-Rechnung ist die Wahl wenn man mit Behörden Geschäfte macht, dazu ist eine Route-ID notwendig
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Zaphode
Zaphode04.11.2420:50
konnektor
@scheibe brot @macblubb
Monkey Office ist kein Abo! Es ändert sich aber steuerlich jedes Jahr etwas. Wer also FIBU und Steuermeldungen damit machen will, muss updaten, in jedem Programm. Wer nur Rechnungen schreiben will, muss nicht updaten.
400,- € kostet die Vollversion mit allen Modulen, REWE allein liegt bei 200,- €.
Einfach mal installieren, ohne Lizenz lässt sich die Kundenverwaltung und das Kassenbuch dauerhaft, die Module REWE, FIBU und PRO einen Monat lang nutzen.
Ups... 299 netto die Complete version! RWE +FIBU zusammen
Spätere Updates 149,-- netto
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Zaphode
Zaphode04.11.2421:16
DeltaworX
DeltaworX
Super Programm wenn es ABO Rechnungen im Portfolio hätte wäre es für mich genau richtig!
Ups.. sehe gerade bietet der Entwickler als Option an!
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maceric
maceric04.11.2421:27
Mal ne andere Frage, wie verschickt man dann in Zukunft Mahnungen?
Auf dem selben Weg?
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Marcel_75@work
Marcel_75@work04.11.2421:28
Ich bin auch kein Freund von Abos, habe mich aber letztlich auch für sevdesk entschieden.

Es gibt 50% oder sogar 60% Rabatt, wenn man gleich für 1 oder 2 Jahre zahlt, das finde ich i.O.

Und es ist wirklich sehr einfach zu bedienen bzw. wird man auch gut "an die Hand genommen" (alles recht gut und nachvollziehbar erklärt).

Außerdem gibt es es für Tyme 3 (Zeiterfassung) ein Plugin, mit dem man dann mittels API-Key die relevanten Daten direkt an sevdesk übergeben kann – das ist natürlich auch extrem praktisch.

Außerdem wird sevdesk auf lange Sicht wohl auch mein geliebtes Receipts ersetzen, denn die Belegerfassung (Ausgaben) hat man da (je nach gewählten Paket) direkt dabei.

Und nicht zuletzt kann man den Steuerberater des Vertrauens direkt drauf zugreifen lassen bzw. auch DATEV-konform exportieren.

PS: Seit heute sollen eigentlich auch die E-Rechnungen funktionieren (X-Rechnungen wie auch ZUGFeRD), das klappt auf Anhieb aber leider noch nicht wie gewünscht. Aber ich habe den Support per Mail kontaktiert, mal schauen wie schnell das gefixt wird…
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Zaphode
Zaphode04.11.2421:44
maceric
Mal ne andere Frage, wie verschickt man dann in Zukunft Mahnungen?
Auf dem selben Weg?
Das machst Du mit einem normalen Brief / PDF Datei und zusätzlich hängst Du die säumige ZugFeRD Rechnung an!?
+1
Zaphode
Zaphode04.11.2421:54
Marcel_75@work
Ich kann das alles nicht so richtig nachvollziehen, sorry! Wenn Du sowieso mit dem Steuerberater zusammenarbeiten willst und auch noch Kosten durch Vorkontieren sparen möchtest, dann wäre doch DATEV Unternehmen Online genau das richtige für Dich, kostet 11,00 € im Monat dazu noch DATEV Rechnung Online kostet im Jahr 5,-- €. Summe knapp 12,-- € im Monat. Dann ist alles in einer Hand das StB kann sofort die Daten ziehen und bearbeiten. Die belege EGR / AGR sind gleich hinterlegt und revisionssicher abgespeichert in DE / Nürnberg mehr Norm bekommste nirgens!?
+3
Octogenario04.11.2422:12
Wurde hier schon LexOffice erwähnt?
Ist eine webbasierte Anwendung in mehreren Ausbaustufen, E-Rechnungen können erstellt und verarbeitet werden u.a. mehr. Steuerberater-Zugang inklusive. https://office.lexware.de/preise/
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Marcel_75@work
Marcel_75@work04.11.2422:52
Ich kenne mich mit all den Sachen nicht gut aus, entsprechend fand ich LexOffice, FastBill etc. eher "too much" bzw. auch "buggy" und sevdesk auf Anhieb besser weil viel einfacher (intuitiver) zu bedienen.

Und DATEV mag sicher sehr gut sein und ist quasi der "Standard" (für viele Steuerberater / Finanz-Experten), aber dort wäre ich sicher schnell ähnlich überfordert wie bei LexOffice, FastBill usw.

sevdesk ist für mich persönlich in Kombination mit der Tyme Zeiterfassung perfekt, und Tyme hat (zumindest nicht das ich wüsste) keine Export-Möglichkeit (Plugin) für DATEV sondern nur für:

Billomat Rechnungen
GrandTotal Rechnungen
Hookmark Bookmarks
Lexware Office Rechnungen
Raycast Schnellzugriff
sevdesk Rechnungen
Clockify
GrandTotal Aufgaben aus Angeboten
Jira
OpenProject
mite
toggl


Deshalb ist es bei mir persönlich Tyme + sevdesk geworden.
+2
Zaphode
Zaphode05.11.2400:02
Marcel_75@work

sevdesk ist für mich persönlich in Kombination mit der Tyme Zeiterfassung perfekt, und Tyme hat (zumindest nicht das ich wüsste) keine Export-Möglichkeit (Plugin) für DATEV sondern nur für:

Deshalb ist es bei mir persönlich Tyme + sevdesk geworden.
Ja, das kann ich verstehen, Tyme habe ich nicht beachtet. DATEV sollte auch nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden damit Du Dir ein Bild machen kannst!
+1
Marcel_75@work
Marcel_75@work05.11.2400:36
Zaphode
DATEV sollte auch nur der Vollständigkeit halber erwähnt werden damit Du Dir ein Bild machen kannst!

Ja, das ist auf alle Fälle gut zu wissen, hätte eher damit gerechnet, dass DATEV deutlich teurer ist, aber geht ja eigentlich. Danke also für die Info.

Witzigerweise liegt das "große" sevdesk (Buchhaltung Pro), wofür sie monatlich eigentlich 27,90 € wollen, mit 60% Rabatt bei nur 11,16 € monatlich, was gegenüber DATEV mit monatlich 11,42 € (DATEV Unternehmen Online + DATEV Rechnung Online) also einen fast identischen Preis aufweist…

Wenn das mal kein Zufall ist…
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scheibe brot
scheibe brot05.11.2407:53
so muss auch noch einmal danke an alle beteiligten hier sagen...
bis gestern am nachmittag war ich noch nicht im thema e-rechnung, empfangen und senden drin, zugferd, online tools, welche programme können e-rechnungen, xml dateien, rechnungen schreiben usw...
spät am abend, weiss ich jetzt so ein einiges mehr und was ganz wichtig ist, wie ich es dann auch bewerkstelligen werde...
also wirklich top, irgendwie mag ich doch noch immer und das seit über 20 Jahren dieses forum hier,
da wurde mir geholfen
+7
konnektor05.11.2408:11
maceric
Mal ne andere Frage, wie verschickt man dann in Zukunft Mahnungen?
Auf dem selben Weg?
Als Unternehmen mit guter Kundenbeziehung so wie es die Kunden wollen. Bei uns bekommen viele die Rechnungen an Mail-Adressen geschickt, die die Rechnungen vollautomatisch weiterverarbeiten. Eine Mahnung an dieselbe Adresse ist da nicht willkommen.
+2
olbea05.11.2408:25
Ich bin auf Lexware umgestiegen. Die paar € im Monat sind es allemal wert eine spezialisierte Software zu nutzen.
Was wohl auch funktionieren soll, ist das über LibreOffice zu machen.
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Copland
Copland05.11.2409:23
Hallo Mitforisten,

mglw. hilfreich: Für die nächsten c't-Ausgabe (Nr. 26/2024, erscheint am 15. November) ist ein Artikel zum Thema geplant: "E-Rechnung wird Pflicht".
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esc
esc05.11.2409:40
Kennt hier jemand Software, die auch für die Liegenschaftsbuchhaltung geeignet ist?
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macnet05.11.2411:57
Zaphode
konnektor
@scheibe brot @macblubb
Monkey Office ist kein Abo! Es ändert sich aber steuerlich jedes Jahr etwas. Wer also FIBU und Steuermeldungen damit machen will, muss updaten, in jedem Programm. Wer nur Rechnungen schreiben will, muss nicht updaten.
400,- € kostet die Vollversion mit allen Modulen, REWE allein liegt bei 200,- €.
Einfach mal installieren, ohne Lizenz lässt sich die Kundenverwaltung und das Kassenbuch dauerhaft, die Module REWE, FIBU und PRO einen Monat lang nutzen.
Ups... 299 netto die Complete version! RWE +FIBU zusammen
Spätere Updates 149,-- netto
Ich benutze auch schon seit fast zwei Jahrzehnten die FIBU weil es damals die einzige Software war die sich Mac-Like nutzen ließ, von Optik und Anmutung bis zur Funktionalität und ich hatte noch nie Probleme auch mit dem Datev Export zum Steuerberater. Für Existenzgründer gibt es diese übrigens sogar umsonst im ersten Jahr, danach normale Updates.
Nur wegen diesen neuen E-Rechnungen bin ich wahrscheinlich jetzt gezwungen auch die REWE in Zukunft zu benutzen. Hoffe noch auf ein günstiges Crossgrade auf die COMPLETE oder PRO.
0
Zaphode
Zaphode06.11.2401:48
macnet
macnet
Nur wegen diesen neuen E-Rechnungen bin ich wahrscheinlich jetzt gezwungen auch die REWE in Zukunft zu benutzen. Hoffe noch auf ein günstiges Crossgrade auf die COMPLETE oder PRO.
Sehe ich völlig anders. Du musst zwingend erst 2028 E-(Ausgangs)Rechnung nutzen einzigste Voraussetzung Jahresumsatz ist geringer als 800K und Deine Kunden müssen abnicken siehe die Posts oben! Nur Eingangsrechnungen musst Du ab 2025 akzeptieren und empfangen können das ist PFLICHT und dazu reicht ein E-Mail Account. Wenn Du Deinen Betrieb früher Umstellen willst, also z.B. schon zum Jahresbeginn 2025 gibt es genug Freeware zum generieren von E-(Ausgangs)Rechnungen siehe auch hier die vorherigen Posts. Deine FIBU von MO wirst Du doch sowieso zum Jahreswechsel auf die 2025iger Version umstellen und die kann dann logischerweise Deine Eingangsrechnungen, egal ob im XML oder PDF Format einlesen und auch darstellen. Deine FIBU ist quasi gar nicht betroffen da bleibt alles beim Alten. Ich könnte jetzt behaupten es wird sogar komfortabler. Wenn Du es elegant haben willst kannste dann immer noch auf ein günstiges Crossgrade spekulieren und Dir dann MO-REWE (Complete) gönnen oder vielleicht mal dort einen guten Preis anfragen! Sprechenden Menschen könnte geholfen werden. So wie ich Deinen Post verstanden habe musst Du nur Dein Programm zur Rechnungsstellung wechseln und das wahrscheinlich erst 2028!? Ob Du das dann mit Freeware oder MO-REWE machst ist völlig wurst, Hauptsache rechtskonform!!
+1
kawi
kawi06.11.2408:39
Meine Kunden stellen aber um und wollen ab dem 1.1. E-Rechnung

Es besteht (bis auf einige Ausnahmen wie z.B. Baugewerbe) zum 1.1.25 KEINE Verpflichtung, e-Rechnungen erstellen zu müssen. Wenn man aber eine bekommt, muss man diese verarbeiten bzw. lesen können. Ganz einfach eigentlich. Es gibt nicht umsonst gesetzliche Regelungen, diese gelten auch für deine Kunden.

Ja, Gedanken machen muss man sich trotzdem, denn eingehende darfst du nicht ablehnen und musst sie verarbeiten können.
+1
TomDsh06.11.2409:28
Bei Behörden müssen Eingangsrechnungen ab 2025 als E-Rechnungen erstellt werden. Das ist auch eine der zwingenden Ausnahmen für Dich als Lieferant.
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Weia
Weia06.11.2411:59
kawi
Es besteht (bis auf einige Ausnahmen wie z.B. Baugewerbe) zum 1.1.25 KEINE Verpflichtung, e-Rechnungen erstellen zu müssen.
Nach allem, was ich weiß, besteht diese Verpflichtung, wenn dein Kunde nicht darauf verzichtet.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
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Schens
Schens06.11.2412:10
Ich akzeptiere den "Ich will kein Abo"-Spleen, aber nix verstehe.

Ich möchte jedoch einwerfen: Gerade (!!!) bei steuerlichen Dingen muss das up-to-date sein. In so fern muss es regelmäßige Updates geben. Bei allen nicht-Abos würde ich da nochmal nachhaken.
0
Patr!ck06.11.2421:24
Ich nutze seit 2009 GrandTotal und habe daher noch eine Classic Lizenz. Werde jetzt aber freiwillig in ein Abo wechseln, weil ich einfach der Meinung bin der Mann hat verdient ordentlich und regelmäßig bezahlt zu werden. Die Software ist einfach tippitoppi und ich möchte, dass sie sich an die ständig wachsenden Bedingungen anpasst. Also weiterentwickelt wird. Wär ja eine Katastrophe wenn man plötzlich keine Rechnungen mehr schreiben könnte.

Wahrscheinlich genau so lange nutze ich auch Monkey Office für Elster und den Austausch mit dem Steuerberater. Auch wenn es eigentlich kein Abo ist - machen wir uns nichts vor, es ist ein Abo, nur halt schöngeredet bzw. -geschrieben. Aber auch da kann ich ganz klar erkennen, dass die regelmäßige Zahlung nötig ist und ich eine sehr wichtige Leistung dafür bekomme.
+2
Schens
Schens07.11.2405:41
Weia
Nach allem, was ich weiß, besteht diese Verpflichtung, wenn dein Kunde nicht darauf verzichtet.

Anfangs nur >1000€ und wenn für den öffentlichen Dienst.
0
Marcel_75@work
Marcel_75@work07.11.2411:39
Ich werfe mal noch die MoApss in den Ring:



Speziell:

Umsatz:

Rechnungen:

GoBDokumente:
0
Schens
Schens07.11.2412:25
Ich nutze für alle Firmen easybill.de

Brutal fixer Support.
0
Weia
Weia07.11.2418:02
Marcel_75@work
Ich werfe mal noch die MoApss in den Ring:
[…]
Rechnungen:
Ääähhh – das Programm gibt’s noch gar nicht und der Vorgänger kann E-Rechnungen jedenfalls nicht.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
-4
Weia
Weia07.11.2418:59
Schens
Weia
Nach allem, was ich weiß, besteht diese Verpflichtung, wenn dein Kunde nicht darauf verzichtet.
Anfangs nur >1000€ und wenn für den öffentlichen Dienst.
Das stimmt nicht (für Rechnungen > 250€ brutto).

Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovatio...

7. Dem § 27
[des Umsatzsteuergesetzes, der zuvor mit Absatz 37 endete, Weia] werden die folgenden Absätze 38 und 39 angefügt:
„(38) Abweichend von § 14 Absatz 1 und 2 kann eine Rechnung

1. bis zum 31. Dezember 2026 für einen nach dem 31. Dezember 2024 und vor dem 1. Januar 2027
ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem
elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden;

2. bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028
ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem
elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden, wenn der
Gesamtumsatz (§ 19 Absatz 3) des die Rechnung ausstellenden Unternehmers im vorangegangenen
Kalenderjahr nicht mehr als 800 000 Euro betragen hat;
[…]


(Hervorhebungen von mir)
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
0
Schens
Schens08.11.2410:55
ab 01.01.25: EMPFANG von e-Rechnnung für ALLE verpflichtend
ab 01.01.27: VERSAND für alle Unternehmen verpflichtend, die 26 einen Umsatz >800T haben
ab 01.01.28:: VERSAND Pflicht für alle (außer ÖPNV, Taxi, Kleinbetragrechnungen <250€)

Die von Dir hervorgehobenen Stellen sagen ja, dass der Empfänger der ELEKTRONISCHEN Rechnung zustimmen muss. Papier geht immer.
+2
konnektor11.11.2408:02
Ich verstehe die Diskussion zu den Fristen nicht so ganz. Alle mir bekannten Programme versenden eine XML und eine klassische PDF. Und bei Rechnungen die rein kommen, ist es bisher genauso. Es ist also unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben so oder so kein harter Übergang.

Patr!ck
Wahrscheinlich genau so lange nutze ich auch Monkey Office für Elster und den Austausch mit dem Steuerberater. Auch wenn es eigentlich kein Abo ist - machen wir uns nichts vor, es ist ein Abo, nur halt schöngeredet bzw. -geschrieben. Aber auch da kann ich ganz klar erkennen, dass die regelmäßige Zahlung nötig ist und ich eine sehr wichtige Leistung dafür bekomme.
Im Detail stimmt es halt doch nicht. Die Grundversion ist free. Benötigst Du keine neuen Features, musst Du kein Update machen. Hast Du mehr als zwei Jahre ausgesetzt, kannst Du kein Update mehr machen aber ab da summieren sich die Update-Preise auch zum Neukauf. Mit dem Verzicht auf neue Features kannst Du also etliche Jahre mit einem Einmalkauf arbeiten.
Seit letztem Jahr kann man das ganze auch als Abo abschließen, die klassische Version gibt es aber nach wie vor.
0
gishmo11.11.2408:20
Die eRechnung ist das XML und nicht das PDF. Es reicht also der Versand der XML-Datei. Bei einem PDF ist die XML entscheidend und nicht das was auf dem PDF steht. Man kann auf der PDF 100 Euro ausweisen und in der XML 1000 Euro. Dann ist die Rechnung über 1000 Euro.

Und Papier geht irgendwann nicht mehr. Nämlich genau zu dem Zeitpunkt, wenn beim Versand der Rechnung der Umsatz direkt dem Finanzamt gemeldet werden muss.
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konnektor11.11.2408:49
gishmo
Die eRechnung ist das XML und nicht das PDF.
Hat jemand was anderes behauptet?
Es reicht also der Versand der XML-Datei.
Es ging hier gerade um die Fristen. Warum sollte man im Übergang also nur eine der Möglichkeiten nutzen?
Bei einem PDF ist die XML entscheidend und nicht das was auf dem PDF steht.
Das ergibt keinen Sinn!
Man kann auf der PDF 100 Euro ausweisen und in der XML 1000 Euro. Dann ist die Rechnung über 1000 Euro.
Noch mal, es ging um die Fristen! In der Übergangszeit muss beides möglich sein, da man nicht wissen kann, was der Empfänger damit macht. Warum sollten in den beiden von einem Programm erstellten Dateien unterschiedliche Beträge sein?
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cheesus1
cheesus111.11.2409:05
Wer seine Daten nicht einem fremden Server anvertrauen will, der sollte auch mal einen Blick auf AZURO office werfen.

Das Programm gibt es schon seit über 20 Jahren und seit 2 Jahren kann es auch X-Rechnungen schreiben. Darüber hinaus bietet es auch ein paar tolle Funktionen, die die anderen Programme nicht können (z.B. die intelligente Schnellsuche oder die automatische USt.Ident.Nr. Prüfung, Zeiterfassung, Projektverwaltung, usw.).
Die Jahreslizenz liegt bei bezahlbaren 99,- EUR, also am unteren Ende der Konkurrenzprodukte.

Ich denke ohne Jahresgebühren oder Abos wird man in Zukunft leider nicht mehr auskommen, da sich gesetzlich ständig etwas ändert, wie z.B. der XRechnung-Standard. Aber wer sein Business nicht nur aus Liebhaberei betreibt, der sollte auch 100 Euro im Jahr für eine anständige Rechnungssoftware aufbringen können.

Zum Anzeigen von XRechnungen gibt es übrigens das kostenlose Programm Quba , ein Schwesternprojekt von Mustang. Bei AZURO office wird derzeit daran gearbeitet, einen Rechnungsviewer mit einzubauen. Warum ich das weiß? Weil ich der Entwickler bin. Und im Gegensatz zu den großen Mitbewerbern hat man bei AZURO office Support den direkten Draht zum Entwickler und nicht zu irgend einem Telefonsupport.
+5
rosss11.11.2412:40
Weia
2. bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028
ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem
elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden…

Also ist ohne Zustimmung des Empfängers in der Übergangsphase bis 2028 (und Umsatz unter 800k) eine Papierrechnung erlaubt, aber kein normales PDF? Verrückt.
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Schens
Schens11.11.2413:27
konnektor
Im Detail stimmt es halt doch nicht. Die Grundversion ist free. Benötigst Du keine neuen Features, musst Du kein Update machen. Hast Du mehr als zwei Jahre ausgesetzt, kannst Du kein Update mehr machen aber ab da summieren sich die Update-Preise auch zum Neukauf. Mit dem Verzicht auf neue Features kannst Du also etliche Jahre mit einem Einmalkauf arbeiten.
Seit letztem Jahr kann man das ganze auch als Abo abschließen, die klassische Version gibt es aber nach wie vor.
Und die Gratisversion wurde dann beispielsweise an die fünf gültigen USt-Sätze während Corona angepasst (0%, 5%, 7%, 16%,19%)?
-1
konnektor11.11.2414:10
Schens
Und die Gratisversion wurde dann beispielsweise an die fünf gültigen USt-Sätze während Corona angepasst (0%, 5%, 7%, 16%,19%)?
1. In der Gratisversion ist die Kundenstammpflege und ein Kassenbuch enthalten, kein Rewe und keine Fibu, da ist der Steuersatz egal.
2. Die Steuersätze werden in Monkey Office etwas gewöhnungsbedürftig über die Artikel- und Leistungsverwaltung festgelegt und zwar für die übergeordnete Gruppe, da kann man den Steuersatz auch kurz mal von Hand ändern.
3. Werden unterjährige Updates bei Monkey kostenlos geliefert. Ich kann Dir jetzt nicht mehr sagen, wann die Steueranpassung eingeflossen ist.
Und ganz allgemein wurde hier schon mehrfach erwähnt, wer buchhalterische Anpassungen an die Steuergesetze benötigt, kommt um regelmäßige Updates nicht rum. Das fängt schon mit den Formularen zur Steueranmeldung an. Zeig mir bitte wo das dann ohne Abo kostenlos ist.
0
konnektor11.11.2414:12
rosss
Weia
2. bis zum 31. Dezember 2027 für einen nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Januar 2028
ausgeführten Umsatz auf Papier oder vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers in einem
elektronischen Format, das nicht § 14 Absatz 1 Satz 6 entspricht, übermittelt werden…

Also ist ohne Zustimmung des Empfängers in der Übergangsphase bis 2028 (und Umsatz unter 800k) eine Papierrechnung erlaubt, aber kein normales PDF? Verrückt.
Ein normales PDF war, nimmt man es genau, noch nie erlaubt, ist aber gängige Praxis. Lässt sich ja auch nur schwer prüfen, wo die Rechnung ausgedruckt wurde ...
Die Telekom hat mal eine Zeit lang "richtige" PDFs mit zusätzlicher Datei zur Authentifizierung versendet, das hat sich aber nie in der breiten Masse durchgesetzt.
+3
Weia
Weia11.11.2414:14
rosss
Also ist ohne Zustimmung des Empfängers in der Übergangsphase bis 2028 (und Umsatz unter 800k) eine Papierrechnung erlaubt, aber kein normales PDF?
So ist es.

Verrückt? Es soll halt denen, die noch Papierrechnungen nutzen und überhaupt erstmal eine Infrastruktur für das Handling von PDF-Rechnungen aufbauen müssen, eine längere Übergangsfrist ermöglichen.

Dass diejenigen, die zwar längst PDF-Rechnungen versenden, aber bis 2025 noch keine E-Rechnungen versenden können oder wollen, wieder auf Papierrechnungen zurück umsteigen, um ggf. den Anforderungen der Rechnungsempfänger zu entgehen, ist zwar ein Schlupfloch, aber sicher nicht im Sinne des Erfinders.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
-1
Weia
Weia11.11.2414:27
konnektor
Ein normales PDF war, nimmt man es genau, noch nie erlaubt, ist aber gängige Praxis.
Das stimmt meines Wissens nicht. Als PDF-Rechnungen überhaupt zum Gegenstand der Gesetzgebung wurden, war es verpflichtend, dass sie digital signiert waren. Das hat sich aber nie durchgesetzt. Daraufhin wurde diese Anforderung (ich glaube 2012) vom Gesetzgeber fallengelassen, und ab da explodierte die Menge an PDF-Rechnungen.

Mit der Einführung von E-Rechnungen hat das nicht wirklich zu tun. Da geht es ja nicht um Fälschungssicherheit, sondern um Maschinenlesbarkeit.
Lässt sich ja auch nur schwer prüfen, wo die Rechnung ausgedruckt wurde ...
Wer bitte druckt denn PDF-Rechnungen aus?
Die Telekom hat mal eine Zeit lang "richtige" PDFs mit zusätzlicher Datei zur Authentifizierung versendet
Ja, eben genau bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Gesetzgeber diese Anforderung fallen ließ.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
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mik12.11.2421:32
Ja, das ist schon bisserl ein Hype jetzt. Ich denke nicht, daß irgendein Kunde jetzt oder bis Januar vermeldet, daß er nur noch E-Rechnungen bekommen mag.

Meines Wissens ist der "Zeitplan" so:
Ab dem 01.01.2025 wird zunächst nur der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend + Verarbeitung (= Lesen) und Archivieren (= irgendwo geordnet ablegen). Das geht zB mit InvoiceViewer kostenfrei ganz gut.

Ab dem 01.01.2027: Unternehmer mit Vorjahres-Umsatz größer 800.000 EUR müssen zwingend nur noch E-Rechnungen versenden. Aber die 800tsd muß man ja erstmal hinbekommen und wenn, dann hat man seine Abteilung dafür

Ab dem 01.01.2028: alle Unternehmer sollen nur noch E-Rechnungen versenden.

Das Ganze im B2B-Bereich, also Firma an Firma, nicht Handwerk an Privatmann. usw.

Frage, die man sich stellen sollte:
E-Rechnung schreiben = Software = in der Regel im Abo.
Das muß dann jeder selber abklappern was er braucht und machen will. – Nur Rechnungserstellungssoftware - wenn dann auch Rechnungen einlesen + Mahnungen schreiben, Gerne ordentlicher Briefbogen zB. mit Logo und ggfs Kundenanforderungen wie Bestellnummer angeben (eigene Felder) ... ist Datev schonmal raus - da funktioniert die Anrede schon nicht, Kundenadressen verwalten usw. Rechnungen auch ins "Ausland", also zB Österreich, Schweiz? sind dann Datev und WISO schon raus ...usw.

Next Step: wenn ich schon bei Sevdesk, Lexware und co lande, dann warum nicht auch EIngangsrechnungen damit verwalten, Kontoabfrage, Next Step: dann Steuerberaterschinttstelle and so on…
+3
Weia
Weia12.11.2423:23
mik
Ja, das ist schon bisserl ein Hype jetzt. Ich denke nicht, daß irgendein Kunde jetzt oder bis Januar vermeldet, daß er nur noch E-Rechnungen bekommen mag.
Das muss er doch auch gar nicht, denn das ist die Defaulteinstellung. Es ist genau umgekehrt: Der Unternehmer muss seine Kunden fragen, ob sie damit einverstanden sind, nach dem 1.1.2025 noch herkömmliche PDF-Rechnungen zu bekommen. Eine Freundin von mir, Geschäftsführerin eines kleinen Unternehmens, das allerdings meist große Firmen als Kunden hat, hat bereits all ihre Kunden gefragt und bekommt ca. 50%-50% ja und nein zur Antwort.

Aber bereits 1 Firma, die ablehnt, reicht, dass du ab 1.1.2025 dazu in der Lage sein musst, E-Rechnungen zu schreiben (so Du nicht auf Briefpost zurückfallen willst). Und wenn du dazu in der Lage bist, dann kannst du es auch gleich für alle machen.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
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mik13.11.2420:50
Stimmt, danke - andersrum hat mich als Kunde nun auch noch niemand gefragt, ob PDFs weiterhin ok wären. Von Mobilfunk, Webhoster, Druckereien bis runter zu Stromanbieter, Gemeinde und Kaminkehrer usw.

Ich glaub, da wird schon noch einige Zeit ins Land gehen - und Briefpost ist ja nun auch bei kleineren Kunden ok. Die nervt das PDF-Schicken eher, dann muß man das ausdrucken bevor man das irgendwo abheftet.
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gishmo14.11.2406:47
TomDsh
Bei Behörden müssen Eingangsrechnungen ab 2025 als E-Rechnungen erstellt werden. Das ist auch eine der zwingenden Ausnahmen für Dich als Lieferant.


Das ist auch schon heute so. (wahrscheinlich können die meisten es die meisten Behörden nur nicht)
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gishmo14.11.2407:10
konnektor
gishmo
Die eRechnung ist das XML und nicht das PDF.
Hat jemand was anderes behauptet?
Es reicht also der Versand der XML-Datei.
Es ging hier gerade um die Fristen. Warum sollte man im Übergang also nur eine der Möglichkeiten nutzen?
Bei einem PDF ist die XML entscheidend und nicht das was auf dem PDF steht.
Das ergibt keinen Sinn!
Man kann auf der PDF 100 Euro ausweisen und in der XML 1000 Euro. Dann ist die Rechnung über 1000 Euro.
Noch mal, es ging um die Fristen! In der Übergangszeit muss beides möglich sein, da man nicht wissen kann, was der Empfänger damit macht. Warum sollten in den beiden von einem Programm erstellten Dateien unterschiedliche Beträge sein?

Ich zitiere aus dem Schreiben des Bundesmnisterium für Finanzen bzgl. der Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG:

„Lesbarkeit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der strukturierte Datensatz – z. B. die
XML-Datei bei einer Rechnung, die der Normenreihe EN 16931 entspricht – maschinell aus-
wertbar sein muss (maschinelle Lesbarkeit). Daher ist die zusätzliche Erstellung eines men-
schenlesbaren Dokuments nicht erforderlich. Denn die maschinelle Auswertbarkeit einer stan-
dardisierten Datei ermöglicht es auch, dass die Datei z. B. durch eine Visualisierungsanwen-
dung menschenlesbar angezeigt werden kann. Die zusätzliche Übermittlung eines menschen-
lesbaren Dokuments (z. B. durch ein hybrides Format, siehe Rn. 30 bis 32, oder ein zusätzli-
ches PDF-Dokument) ist somit nicht erforderlich, aber optional möglich.


Und zu deinem letzten Punkt: um zu betrügen.
-1
konnektor14.11.2407:48
Weia
Lässt sich ja auch nur schwer prüfen, wo die Rechnung ausgedruckt wurde ...
Wer bitte druckt denn PDF-Rechnungen aus?
Du darfst nicht von Dir ausgehen. Viele haben noch kein elektronisches Eingangsrechnungsarchiv, also nicht mal DATEV Unternehmen online oder so. Für die Steuerprüfung musst Du dann den klassische Aktenordner bereit halten. Ist also leider noch üblich.
Anekdote am Rande: meine Apotheke hat mir als Alternative zu einem Begleitschein (DIN A4, 2 Durchschläge, Lochrandpapier) zur Medikamentenbestellung vorgeschlagen, sie könnten auch das E-Rezept ausdrucken und dem Hersteller faxen ...
0
gishmo14.11.2407:51
Zukünftig ist das Ausdrucken einer Rechnung ein NO-GO.
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konnektor14.11.2407:53
gishmo
Zukünftig ist das Ausdrucken einer Rechnung ein NO-GO.
Das war es auch schon die letzten Jahre, ändert aber nichts an den Fakten.
+1
gishmo14.11.2407:55
Das freut den Steuerprüfer!
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konnektor14.11.2407:58
gishmo
Das freut den Steuerprüfer!
Die hingen doch jahrelang selbst hinterher. Bei uns gab es längst die vorbereiteten CDs für die Programme der Steuerprüfer. Die kamen, "können wir nicht lesen / verarbeiten" und haben sich über die Aktenstapel hergemacht.
0
TomDsh14.11.2409:05
gishmo

Das ist auch schon heute so. (wahrscheinlich können die meisten es die meisten Behörden nur nicht)

Nein, unter 1.000 EUR Rechnungsendbetrag kann noch Papier oder PDF an Behörden geliefert werden. Splittung ist nicht erlaubt. Ab 1.1.2025 geht das nicht mehr.
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