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Echtzeit Website-Statistiken Wie einrichten bzw. welches Toll?

barbagianni
barbagianni13.01.1015:25
Ich habe mich bei Google-Analytics angemeldet und die Statistiken für meine Website eben zu analysieren.

Diese werden aber erst nach 24 Stunden dargestellt.


Wie kann man die Statistiken Echtzeit sehen?
Es muss nicht unbedingt ein google-Toll sein.



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Kommentare

hugobossi
hugobossi13.01.1015:33
Achtung: Google speichert die Daten außerhalb des Geltungsbereichs der europäischen Datenschutzrichtlinie (also in den USA). Benutzer müssen daher vor dem Besuch der analysierten/getrackten Seite darauf aufmerksam gemacht werden!

Als Alternative kann ich Piwik (ist eine Echtzeitstatistik) empfehlen, da die gesammelten Daten an einem Ort deiner Wahl (z. B. dein Server, der nicht außerhalb der EU stehen darf) gespeichert werden.
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barbagianni
barbagianni13.01.1015:43
hugobossi
Achtung: Google speichert die Daten außerhalb des Geltungsbereichs der europäischen Datenschutzrichtlinie (also in den USA). Benutzer müssen daher vor dem Besuch der analysierten/getrackten Seite darauf aufmerksam gemacht werden!

Was meinst du ...dem Besuch soll aufmerksam gemacht werden?

hugobossi
Als Alternative kann ich Piwik (ist eine Echtzeitstatistik) empfehlen, da die gesammelten Daten an einem Ort deiner Wahl (z. B. dein Server, der nicht außerhalb der EU stehen darf) gespeichert werden.

Das hatte ich geren auch in Web entdeckt und werde es auch installieren. sieht sehr praktisch aus.
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hugobossi
hugobossi13.01.1015:51
barbagianni
hugobossi
Achtung: Google speichert die Daten außerhalb des Geltungsbereichs der europäischen Datenschutzrichtlinie (also in den USA). Benutzer müssen daher vor dem Besuch der analysierten/getrackten Seite darauf aufmerksam gemacht werden!

Was meinst du ...dem Besuch soll aufmerksam gemacht werden?

Bei Google Analytics mußt du den Besucher darauf hinweisen, dass bei klicken auf 'Weiter' seine Besuchsdaten nicht mehr der Datenschutzrichtlinie unterliegen.
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barbagianni
barbagianni13.01.1015:55
Andere Sache:

ich habe diese Seite mit Piwik gefunden: http://piwik.org/ VERSION 0.5.4
und diese: http://www.phpmyvisites.us/downloads.html VERSION 2.4

bin etwas verwirrt....

welche ist die Echte, bzw. welche Unterschieden?


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sierkb13.01.1015:56
Auch im Falle von Piwik müsstest Du konsequenterweise den Nutzer darauf hinweisen, dass Du seinen Besuch mittels Piwik aufzeichnest bzw. analysierst und ein eigenes User-Tracking stattfindet, die Daten bei Dir auf dem Server auflaufen und Du hoch und heilig versprichst, diese nicht zu anderen Zwecken weiterzugeben bzw. weiterzuverwenden...

Ob Du bzw. Dein hostender Provider, auf dessen Server diese Daten liegen, in des Benutzers' Augen da in dem Punkt unbedingt glaubwürdiger und vertrauenswürdiger sind?
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barbagianni
barbagianni13.01.1016:03
Gib es irgend eine Richtlinie... ich meine: Wo sollten die Hinweistexte platziert werden?
Reicht in Impressum?
Gibt es Standardtexte dafür?



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hugobossi
hugobossi13.01.1016:03
barbagianni
Piwik ist aus phpmyvisit entstanden, also ist piwik das aktuelle.

sierkb
Möglicherweise, aber du und dein Provider verknüpfen deine Daten aber glaub ich nicht so wie Google (und FBI, CIA, NSA, ... lesen auch nicht mit).
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sierkb13.01.1016:13
hugobossi
Möglicherweise, aber du und dein Provider verknüpfen deine Daten aber glaub ich nicht

Das weißt Du genau woher? Was macht Dich da so sicher?
so wie Google (und FBI, CIA, NSA, ... lesen auch nicht mit)

Das weißt Du genau woher, dass Google derlei Daten freiwillig und ohne Not weitergibt? Bisher kenne ich diesbzgl. nur Unterstellungen und Mutmaßungen in Richtung Google, aber keine Beweise, dass derlei Praxis von Google zum Alltag und zum Geschäft gehöre und auf freiwilliger Basis erfolgt.

Und was die NSA & Co. angeht, so kriegen die eh raus, was sie rauskriegen wollen, ob mit Google oder ohne, zu der Herausgabe von Daten ist jedes Unternehmen in den USA verpflichtet (heiße es Google oder auch irgendwie anders), wenn dort von den Behörden angefragt wird. Der US Patriot Act, der den US-Behörden im Namen der nationalen Sicherheit weitreichende und über das Territorium der USA hinausreichenden Befugnisse einräumt, macht's möglich. Dieser Arm reicht auch bis hin zu unseren Flughäfen, wo teilweise noch viel persönlichere Daten/personenbezogene Daten auflaufen und gesammelt werden und direkt an die US-Behörden weitervermittelt werden (müssen). Wer sich dem nicht beugt, der hat zu leiden und im Zweifel mit einschneidenden (Zwangs-)Maßnahmen zu rechnen.

Es gibt einen Fall, der ist bekannt, dort hat Google sich sogar erstmal geweigert, den US-Behörden Daten auszuhändigen, und es bedurfte eines Gerichtsbeschlusses, dass Google die angefragten Daten aushändigte. Währendhingegen dieselbe Anfrage an Yahoo und Microsoft (bzgl. msn/bing) und die Weitergabe von gewissen Daten an die nationalen US-Sicherheitsbehörden OHNE entsprechende Weigerung und ohne erzwingenden Gerichtsbeschluss erfolgte...
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Laphroaig
Laphroaig13.01.1016:29
barbagianni
Gib es irgend eine Richtlinie... ich meine: Wo sollten die Hinweistexte platziert werden?
Reicht in Impressum?
Gibt es Standardtexte dafür?

Das interessiert mich auch!
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sierkb13.01.1016:57
barbagianni
Gib es irgend eine Richtlinie... ich meine: Wo sollten die Hinweistexte platziert werden?
Reicht in Impressum?
Gibt es Standardtexte dafür?

barbagianni,
Laphroaig

Schau Dir mal als positives Beispiel das hier an: . Und dessen Essay Warum Disclaimer dem WWW schaden bzw. Christoph Schneegans' Essay Wirksamkeit von Disclaimern zum selben Thema.

Bzgl. der Frage "Was muss hierzulande alles in einem Impressum stehen?" gibt es im Netz genügend Auskunft, wer's ganz genau wissen will, der schaut ins "Teledienstegesetz" (TDG) der Bundesrepublik Deutschland (z.B. hier:, auf irgendeiner offiziellen Bundesbehördenseite ist sichr auch das Original zu finden, welches ich jetzt auf die Schnelle nicht gefunden habe, um den betreffenden Link zu posten) und schaut sich insbesondere die Paragraphen §6
Allgemeine Informationspflichten
, § 7 Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen, § 9 Durchleitung von Informationen, § 10 Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen und § 11
Speicherung von Informationen
an.

Zu dem Thema gibt's inzwischen wirklich genug im Netz zu finden (mal wahllos und nicht repräsentativ herausgepickt z.B. auch , , , ), das sich damit beschäftigt und Hilfestellungen gibt (es gibt bestimmt noch bessere und repräsentativere Anlaufstellen als die jetzt von mir jetzt etwas wahllos herausgepickten Zuletztgenannten).
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barbagianni
barbagianni13.01.1018:17
Danke schön sierkb, sehr informativ!! und grazie mille für die hilfe
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