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Ermittlung wegen Handy Entbranden
Ermittlung wegen Handy Entbranden
kbundies
19.01.11
15:28
Hallo,
ich bekam einen Brief mit einem Ermittlungsverfahren gegen mich.
Es wird gegen einen Handy-Laden ermittelt, welcher anscheinend kommerziell SIM-Locks entfernt hat.
Ich hatte dort mal ein 4 Jahre altes Vertragshandy zum Entbranden (Aufspielen der Original-Software) hingeschickt und bekomme nun als „Auftraggeber“ auch ein Ermittlungsverfahren (welches gegen 100 Euro fallengelassen werden könnte). Da laut meinem Telefonanbieter das Handy bereits nach 2 Jahren in meinen Besitz übergegangen ist, kann ich es doch offiziell entbranden lassen. Ich sehe nicht, warum hier nun anscheinend Probleme auftreten.
Hat zufälligerweise jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für Rückmeldungen!
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Kommentare
DonQ
22.01.11
10:28
das klingt eher nach einer inkasso/abmahnabzocke, als eben nach einem Ermittlungsverfahren, imho.
a, zu wenig infos und b, irgendwo auf der welt in einer nicht näher spez. bananenrepublik wohl auch möglich
„an apple a day, keeps the rats away…“
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kbundies
22.01.11
11:00
DonQ,
es handelt sich tatsächlich um ein echtes Schreiben (habe beim Polizei-Fachkommissariat zurückgerufen).
Nach § 153a Abs. 1 StPO kann „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ihrer Person“ durch die zu erbringende Zahlung von 100 Euro beseitigt werden. Ansonsten käme es zu einer Gerichtsverhandlung.
Klingt alles nicht gut. Ich habe gehört, manchmal geht es nicht um recht haben, sondern um Recht bekommen.
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beanchen
23.01.11
10:00
Um es überspitzt zu sagen, auch wenn Du ein Guthaben bei der Bank hast, kannst Du es nicht von einem Bankräuber "abheben" lassen.
Ich würde die 100 € zahlen. Ich kenne Deinen Berufsstand nicht aber unter umständen ist schon Dein Zeitaufwand teurer.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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kbundies
23.01.11
10:32
beanchen,
leider verstehe ich Deinen Vergleich nicht. Wer soll in dem Beispiel der „Bankräuber“ sein?
Es ist so eine Sache: Vodafone sagte mir, natürlich können Sie ihr Handy nach 2 Jahren entbranden lassen.
Anschließend bekommt man eine Ermittlung wegen „Computerbetrug, Ausspähung von Daten...“ also Sachen, die in diesem Zusammenhang überhaupt nicht zutreffen.
Es kommt mir komisch vor, wenn ich dann (aus knappen Mitteln) Geld bezahlen soll, um eine weitere Ermittlung fallen zu lassen. Ich verstehe die Logik nicht. Es kann doch nicht wahr sein, dass sich Leute - falls sie wirklich etwas falsch gemacht haben sollten - mit Geld „freikaufen“ können und gegen Leute, die nichts Unrechtes getan haben, weiter ermittelt werden soll, weil sie mit ihrem Geld nicht so großzügig umgehen können.
Oder mache ich hier einen Denkfehler?
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DonQ
23.01.11
11:29
merkwürdige Sache, mit vielen Unwägbarkeiten und Risiken.
Der (unbezahlte) Aufwand und Streß sich auf so ein Spiel einzulassen, wäre mir nicht unbedingt 'n hunni wert, zumal du ja schreiben kannst: wenig Geld und Raten von 5 Euro im Monat 24x5 Euro und dann in ruhe schauen kannst, ob und inwieweit das gerecht sein soll.
Ggf. Nachteil: die hilfskräfte der justiz können dich als zahlbereiten eintragen und immer wieder kommen, um ihren anlernkräften ein schnelles erfolgserlebniss im zettelchen schreiben zu ermöglichen und die anlernung zu vereinfachen...dann kann sowas alle 3 bis 12 monate immer wieder passieren, nach meiner Erfahrung.
Alles in allem eine obskure Geschichte, zumal ich mich, gerade bei vodafone an eine sehr anrüchige geschichte erinnern kann, von wegen simlocked mobile, deaktivierung der sim card nach 13 monaten à la verfall guthaben und nicht mehr entsperrbar laut der "hotline"...und wurde in ebay verwertet, da ich das handy mit dem vodafone logo sonst irgendeinen verantwortlichen hätte fressen lassen, so hat mich das geärgert…wäre es das wert gewesen ?
nope
„an apple a day, keeps the rats away…“
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elcaradura
23.01.11
11:36
Naja, ich würde mal beim Anwalt antanzen um die Sache klären zu lassen. Andernfalls bleibt dir ja nur die Möglichkeit zu zahlen oder das Risiko einzugehen in ein etwaiges Strafverfahren (? Was wäre eigentlich hier die Rechtsgrundlage?) verwickelt zu werden.
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kbundies
23.01.11
11:39
wahrscheinlich bin ich einfach noch zu naiv: wenn ich Recht habe, habe ich dann nicht recht?
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kbundies
23.01.11
11:42
elcaradura,
habe tatsächlich bei einer Anwältin angerufen. Dort hieß es aber, daß man sich mit den technischen Einzelheiten in diesen Fällen nicht richtig auskennt - habe daher davon Abstand genommen.
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DonQ
23.01.11
11:54
Vor Gericht und auf Hoher See…ist Recht haben und Recht bekommen so eine Sache.
Da bereits ein Verfahren zur Abgabe an's Gericht läuft, müsstest du nachweisen und belegen im Recht zu sein, gegen vermutliche Armada mit relativ unbegrenzten Mitteln aka Firmenanwälte, bzw. nichtiger Kleinkram der mit der Schaufel rumgekippt wird im Rahmen der Arbeitsvereinfachung der Justiz imo.
Evtl. Uni/Studenten/Jura Bekannte/Verbaucherschutz…anders wäre das Risiko nicht wirklich "günstiger" handzuhaben.
musst du überlegen, denn deine Zeit und Kosten ersetzt dir genau niemand…selbst wenn du gewinnst in einem Verfahren das sich wohl 6-20 Monate hinziehen kann, zahlst du drauf mit Nerven und Zeit; jeden Gewinn-orientierten Anwalt wird grausen vor so einer Sache, die augenscheinlich für 12 bis 24 mal 10 bis 5 EUro erledigt ist.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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elcaradura
23.01.11
16:01
Ich gebe DonQ schon recht, dass genau den 100 EUR dein eigener Aufwand in dieser Sache entgegensteht. Das ist eigentlich nicht viel, allerdings für nichts auch zuviel.
Von wem kam eigentlich der Brief mit dem Ermittlungsverfahren? Von einer Behörde? Dann musst du in jedem Fall auf die Rechtsbehelfsfrist achten, unbedingt und in erster Linie.
Ich würde dennoch die Sache von einem Anwalt vorab klären lassen, selbst wenn ich für die Erstberatung zahlen müsste, außer du möchtest für nichts zahlen und gibst dich mit den 100 EUR ab.
Was eine kostengünstige Alternative sein könnte wäre deine eigene Privathaftpflichtversicherung. Schildere denen mal deinen Fall. Diese beschäftigen diese Berufsjuristen und können evtl. klären ob sie im Rahmen der Schadensabwehr sogar für die Kosten des Anwaltes aufkommen und den Fall übernehmen. Fällt der Fall doch so tief ins Lizenz- und Vertragsrecht, können Sie dir zumindest sagen wer dir in deiner Nähe weiterhelfen kann.
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elcaradura
23.01.11
16:06
DonQ
... jeden Gewinn-orientierten Anwalt wird grausen vor so einer Sache, die augenscheinlich für 12 bis 24 mal 10 bis 5 EUro erledigt ist.
Wird tatsächlich ein Problem sein, einen Anwalt für den gegenstehenden Streitwert zu finden. Kann sein, dass diese dann eine Pauschale verlangen.
Wenn du, wie du sagst, mit knappen Mitteln haushalten musst, dann wäre evtl. Prozesskostenhilfe in Form des bekannten Beratungsscheines noch eine Idee. Diese würdest du beim zuständigen Gericht beantragen und könntest damit dann zum Anwalt. Wie gesagt, prüfen (lassen) und ggf. in Anspruch nehmen. Aber verlier keine Zeit, wenn Fristen laufen - ich sag´s nur nochmals!
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kbundies
23.01.11
18:07
ich denke, ich werde die 100,00€ „abdrücken“ und vergesse die ganze Sache dann hoffentlich schnell (es gibt sicher Schlimmeres, als zu Unrecht beschuldigt zu werden und in den Bereich eines Ermittlungsverfahrens zu geraten).
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beanchen
24.01.11
23:58
kbundies
Wer soll in dem Beispiel der „Bankräuber“ sein?
Der Handy-Laden. Dass Du ein legalen Anspruch auf Entsperrung hast beinhaltet ja nicht, dass das jeder gegen Geld machen darf.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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kbundies
25.01.11
06:59
beanchen,
o.k., ich verstehe - wobei ich ja gar nichts entsperren mußte, sondern lediglich die (Siemens) Original-Software habe aufspielen lassen. Da sich der Vorgang Entbranden nennt, kann ich das Pech haben und mit in die Kategorie von Kunden (des Handy-Ladens) geraten, welche womöglich etwas nicht Legales getan haben (vorzeitiges SIM-Lock entfernen).
ps: das pikante ist, dass zum Zeitpunkt des Vorgangs Siemens bereits den Support für ihre Handys eingestellt hatte. Insofern war ich dem Handy Laden sehr dankbar, dass immerhin sie mir mit der Reparatur inklusive Software Restore helfen konnten.
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beanchen
25.01.11
18:38
So ist es, und Du kannst das sicher vor Gericht auch glaubhaft machen. Nur wie viel Zeit und Geld hast Du bis dahin aus dem Fenster geworfen, das Dir auch bei einem Freispruch (oder viel wahrscheinlicher: Einstellung des Verfahrens) keiner ersetzt?
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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