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Finanzfrage: Werde ich hier verarscht?
Finanzfrage: Werde ich hier verarscht?
jogoto
07.03.07
15:12
Vielleicht oute ich mich jetzt als schlechter Kaufmann, aber egal.
Aus anderem Anlass habe ich heute von meiner Bank folgende Auskunft bekommen:
Per Lastschrift eingezogene Beträge von Kunden können von denen bis zu 6 Wochen zurückgebucht werden; soweit war mir das bekannt. Nicht bekannt und äußerst fragwürdig: In diesen 6 Wochen wird das Geld nicht als Guthaben gewertet und belastet eventuell zinspflichtig den Kontokorrent.
Beispiel:
Konostand 0,-
Einnahme per Lastschrift 2.000,-
Ausgabe 500,-
Neuer Kontostand 1.500,- HABEN
Und trotzdem 6 Wochen lang Zinsen auf 500,- SOLL?
Werde ich hier verarscht oder ist das finanztechnisch in Ordnung?
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Kommentare
tomthecat
07.03.07
15:22
Ist das in Deutschland so?
Das jemand eine Zahlung innert 6 Wochen zurückziehen kann, finde ich aber ganz schön happig. Ich hatte schon Fälle wo der Kundenie bezahlt hat und das Ausführen von Dienstleistungen erst nach Eingeng der Zahlung gemacht wurde. Benötigt die Dienstleistung keine 6 Wochen, kann der dannd as Geld zurückziehen? Kann ich mir auch nicht vorstellen.
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jogoto
07.03.07
15:37
Da Banken lediglich "voraussetzen" dass mir eine Einverständniserklärung des Kunden zum Bankeinzug vorliegt, dies aber nicht nachprüfen, kann ich von jeder mir bekannten Bankverbindung Geld einziehen. Da ist es nur sinnvoll wenn ein so des Geldes Beraubter auch eine Chance hat, das Geld zurück zu bekommen.
Wenn der Kunde selbst zahlt, kann er es nicht widerrufen.
Soweit ist ja auch alles in Ordnung. Frech finde ich nur, dass meine Sollzinsen einfach danach berechnet werden, als ob alle meine Lastschriften platzen, was aber in 6 Jahren erst zweimal der Fall war, bei minimalen Beträgen.
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pünktchen
07.03.07
15:38
wenn die lastschrift wiederrufen wird, war sie nie wirklich auf deinem konto. da kann deine bank auch nichts für. aber wenn du einen fälligen anspruch auf das geld hast, kannst du die zinsen wohl als verzugsschaden geltend machen.
die sechs wochen frist gilt übrigens nur zwischen den banken und nicht für deren kunden. diese können bis zu 6 wochen nach rechnungsabschluss die rückbuchung verlangen.
tomthecat: wenn der kunde überweist, dann ist das ja keine lastschrift, sondern er hat die zahlung selbst veranlasst. das kann er nicht mehr zurückziehen.
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Josef
07.03.07
15:39
jogoto
Ich kann Dir zwar nicht sagen, ob das in Ordnung ist, aber wundern würde mich das nicht. Eine Bank ist grundsätzlich eine Organisation, die einen abzockt, wo immer möglich.
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pünktchen
07.03.07
15:39
jogoto: deine bank verarscht dich. und zwar auf eine weise, die ich schon kriminell finde.
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Josef
07.03.07
15:40
pünktchen
wenn die lastschrift wiederrufen wird, war sie nie wirklich auf deinem konto. da kann deine bank auch nichts für.
Das ist natürlich richtig. In dem Fall hat die Bank (ausnahmsweise) mal recht.
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tomthecat
07.03.07
15:44
ja ihr habt recht, Lastschrift ist ja nicht das gleiche wie überweisung...
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pünktchen
07.03.07
16:38
jogoto: sag mal welche bank das ist bzw. besser noch wo das wie in ihren geschäftsbedingungen steht.
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jogoto
07.03.07
17:11
Josef
pünktchen
wenn die lastschrift wiederrufen wird, war sie nie wirklich auf deinem konto. da kann deine bank auch nichts für.
Das ist natürlich richtig. In dem Fall hat die Bank (ausnahmsweise) mal recht.
Das war aber gar nicht die Frage / Fall. Dass Geld, was nicht auf meinem Konto ist auch nicht zum HABEN gezählt wird ist mir klar. Mein Problem ist, dass Geld, was definitiv auf meinem Konto ist mit der Begründung, es könnte ja jederzeit zurückgebucht werden, wie ein Kredit gewertet wird und negativ in die Zinsberechnung mit einfließt. Oder anders ausgedrückt, ausgerechnet die Beträge, die ich am schnellsten von meinen Kunden auf dem Konto habe muss ich als Negativbetrag zu meinem Kontokorrent hinzuzählen.
pünktchen
Deutsche Bank, was sonst.
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pünktchen
07.03.07
17:29
das entspricht aber nicht ihren geschäftsbedingungen:
(punkte 7.3, 8.3, 9.2)
frag da nochmal nach, oder überprüf mal deine rechnungsabschlüsse. ich denke eher, dass irgendwelche bankmitarbeiter dir unsinn erzählt haben.
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jogoto
07.03.07
17:56
pünktchen
In diesen Punkten wird der umgekehrte Fall beschrieben, also jemand hat bei mir abgebucht und ich erheben Einspruch etc.
Mir geht es ja darum, dass ich Geld von meinen Kunden hole und anscheinend 6 Wochen lang nicht damit rechnen darf, also von meinem Kontostand immer diese Posten in Gedanken abziehen muss.
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pünktchen
07.03.07
18:11
deine seite ist ja nur das spiegelbild der anderen. das geld darf zwischendurch nicht einfach im banktresor verschwinden.
lies noch punkt 7.1 und 9.1 dazu. zinsen werden nach saldo berechnet, wenn die lastschrift gutgeschrieben ist, wird sie dabei berücksichtigt. gutgeschrieben werden muss sie spätestens, wenn sie nach zwei bankarbeitstagen nicht zurückgebucht worden sind.
ob die bank das geld also für zwei tage unterschlagen darf, ist danach offen, für sechs wochen darf sie es sich jedenfalls nicht unter den nagel reissen. früher haben banken bei überweisungen den betrag immer ein paar tage später gutgeschrieben als abgebucht, dass ist ihnen auch untersagt worden.
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Hot Mac
07.03.07
19:22
Da liegt mit Sicherheit ein Mißverständnis vor!
Hab auch ein Konto bei der Deutschen Bank; mir ist nichts dergleichen bekannt.
Wäre ja 'ne Frechheit!
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Tip
07.03.07
23:12
Allein schon für die Auskunft würde ich die Bank wechseln.
Ackermännchen und andere Peanuts können doch super auf den Verdienst an Dir verzichten, den sie sich mit solche Tricks zu erschwindeln suchen.
Sowas finde ich einfach nur voll frech und mir ist dabei egal, ob die Bank sowas darf oder ob das irgendwo im Kleingedruckten steht. Allein für den Versuch gehören sie bestraft.
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Dipol
08.03.07
03:03
Auf meinem Konto ist sogut wie nichts Drauf. Wenn wer 2000 über hat, könnten wirs doch versuchen.;-)
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jogoto
08.03.07
09:38
Hot Mac
... mir ist nichts dergleichen bekannt.
Das heißt ja nichts. Ich bin seit 12 Jahren bei der Bank und seit 6 Jahren ziehe ich Geld per Lastschrift ein. Bisher war mir das auch nicht bekannt.
Ein Missverständnis ist aber was anderes. Ich vermute Methode. (sick)
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Hot Mac
08.03.07
11:17
Vielleicht ist mir das nur bislang noch nicht aufgefallen; kann ich nicht ausschließen.
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Stefan S.
08.03.07
19:54
gibt es da nicht irgendwelche Ombudsmänner oder Beschwerdestellen?
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jogoto
16.03.07
09:40
So, bin gerade beim wechseln der Bank.
Dort wurde ich auch umfassend beraten: 20% der eingezogenen Summe wird von der Bank als Risiko angesehen und es gilt als unschön diese 20% nicht bereitzuhalten. Auf Dauer wäre also Ärger mit der Bank vorprogrammiert. Um noch mal die Rechnung von oben aufzumachen:
Konostand 0,-
Einnahmen per Lastschrift 2.000,-
Ausgabe sollte 1.600,- nicht übersteigen, damit die restlichen 400,- sechs Wochen lang für eventuelle Rückbuchungen zu Verfügung stehen.
Zinsen: keine
So macht es Sinn und so kann ich auch damit leben.
Hört sich anders an, als 100% und Zinsen. (sick)
Ich bin mir aber nach wie vor sicher, dass es kein Missverständnis war.
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Hot Mac
16.03.07
09:51
jogoto
Ich bin mir aber nach wie vor sicher, dass es kein Missverständnis war.
War es auch nicht!
Ich kann Vorerwähntes mittlerweile bestätigen!
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pünktchen
16.03.07
10:26
ich kann das nach wie vor nicht glauben. für mich ist das schon kriminelle unterschlagung von kundengeldern. worauf stützen die drecksäcke sich den? sie tragen das risiko nicht, schiessen das geld nicht vor, kassieren trotzdem zinsen und bei rückbuchung dann auch noch gebühren. und das ohne vertragsliche grundlage? wenn ich sowas in dem umfang mache, wandere ich in den bau.
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jogoto
16.03.07
10:58
Hot Mac
Danke, ich hab echt schon an meinem Verstand gezweifelt.
pünktchen
Drastisch ausgedrückt aber wahr.
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Hot Mac
16.03.07
14:25
Mir wäre das bestimmt schon früher aufgefallen, aber, wann ziehe ich schon mal etwas per Lastschrift ein?
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TFMail1000
07.03.07
19:21
Frag doch mal. ob die Bank dir auch Zinsen, für Beträge zahlt die du schon überwiesen hast, aber theoretisch ja noch 6 Wochen zurückfordern könntest
„May the force be with you“
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