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Frage an die Juristen - Rückgaberecht nach 2 Wochen
Frage an die Juristen - Rückgaberecht nach 2 Wochen
seaside
15.05.06
20:50
Habe ein Handy gekauft, welches ich aber - weil zu langsam - zurückschicken musste. O2 sagt nun, da ich den SIM zwecks Prüfung der Leistung aktiviert und für wenige Minuten genutzt habe, jetzt nicht mehr zurücktreten kann.
Meine Hinweise
>>>
- Da mir die Widerrufsbelehrung nicht vor Abschluss des Vertrages
bekannt war, ist sie nicht Teil unseres Vertragsverhältnisses
geworden. Stillschweigende Zustimmung ist - wie sich wissen -
nicht rechtswirksam.
Ich habe die Widerrufsbelehrung weder gelesen noch akzeptiert.
- Bei einem PDA mit Telefonfunktion sind sowohl das Betriebssystem
als auch die Telefonfunktionen wesentliche Leistungsmerkmale.
Diese wesentlichen Leistungsmerkmale konnte ich nicht ohne die
Aktivierung des SIMs durchführen.
Insofern habe ich nicht die eigentliche Leistung in Anspruch
genommen, sondern lediglich die Prüfung der Leistung durchgeführt.
Wie Sie aus den Verbindungsdaten entnehmen können, habe ich lediglich
testweise Verbindungen aufgebaut. Beim Aktivierungsvorgang wurde ich
von Ihrem Telefoncomputer nicht auf das Erlischen des Widerrufsrechts
hingewiesen.
- Zudem möchte ich darauf hinweisen, dass ich vor der Rücksendung der
Lieferung mit Ihrem Support sprach. Dieser versicherte mir mehrfach,
dass eine Rücksendung jederzeit und uneingeschränkt möglich sei, auch
nach dem Einspielen eines Windows Mobile Softwareupdates. Daraufhin
spielte ich das Update ein. Die Leistung des PDAs änderte sich dadurch
nicht.
<<<
O2's Antwort:
>>>
um den Auftrag in unserem Online-Shop abschliessen zu können, mussten Sie den Bestimmungen zum Wiederrufsrecht und unseren AGB's zustimmen.
Sonst wäre eine Order nicht möglich gewesen.
<<<
Gibt es eine fachkundige Meinung, was nun wirklich gilt?
Thx,
s
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Kommentare
seaside
15.05.06
20:53
Nachtrag: O2 will das Handy zurücknehmen, ich könnte also ein 1 EURO Ersatzhandy auswählen. Den Vertrag wollen sie aber keinesfalls zurücknehmen.
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DonQ
15.05.06
21:06
Geh zu einem Anwalt, wenn der sagt du musst etwas bezahlen an den Provider, geh zu einem anderen Anwalt
so kurz und knapp.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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DonQ
15.05.06
21:09
Ausser du wohnst in Bayern, dann schaut es wieder anderes aus, ebenso wenn es gewerblich ist.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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seaside
15.05.06
21:23
Thx! Noe, wohne in Norddeutschland
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Gabbo
15.05.06
21:48
Bei uns in der Schweiz ist es üblich, dass man alles, auch wenn man es gebraucht oder ausgepackt hat, innerhalb von 8 Tages zurückgeben kann. Onlinewaren 14 Tage.
Dafür muss man doch kein Anwalt sein. Aber wenn du einen brauchst:http://www.lenzstaehelin.com/en/0_home/index.php
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seaside
22.05.06
01:28
Zwischenzeitlich hat o2 sich bereit erklärt, das Handy zurückzunehmen und den Vertrag vollständig und kostenlos zu stornieren.
Besten Dank an O2! Der Service - bis auf diesen Umtausch - von O2 war freundlich.
Auf alle Fälle besser als der von Dell, die scheinbar ein Callcenter in Polen mit der Bearbeitung von Anfragen beauftragt haben:
- Telefon-Dame hat mich nicht verstanden und ist mir mehrfach unterbrochen
- Ich sollte beim einem Agent eine Nachricht hinterlassen. Der Gute hat sich aber nie gemeldet.
- Auf meine Email, dass der pre-sales Support unbefriedigend sei, wurde von Dell erst gar nicht geantwortet.
Das Dell Produkt - Axim x51v - ist sehr gut und der final Kundenberater war auch freundlich und kompetent.
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