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Frage aus Neugier (Ärzte und E-Mail-Adressen)

trw
trw02.10.2415:58
Moin zusammen.

Da es mir die letzte Zeit paarmal "über den Weg gelaufen" (zB nutz einer meiner Ärzte seit "gefühlt immer" T-Online-E-Mail) ist und ich früher mal was von "Apothekern und Gmail-Verbot" gehört habe, wollt ich mal nachfragen, ob einer hier weiss, ob es Ärzten u.ä. erlaubt ist, ihre Praxis-Mails über T-Online, GMX, Web.de, Google, etc zu versenden?

Ich hab bei schneller Websuche nix richtig passendes dazu finden können (z.B. nur Hinweistext einer IT-Agentur spez. für Äzte, die natürlich ihren Dienst empfehlen, wegen sonst evtl "fehlendem AV-Vertrag" bei anderen Diensten).
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Kommentare

Philantrop
Philantrop02.10.2417:12
Hat der Arzt keine eigene Domäne?
Ich finde Handwerker mit ihren T-Online Adressen immer schon sehr seltsam.
Es reicht ja völlig nur eine Page mit Öffnungszeiten online zu stellen - aber es wirkt hundert mal seriöser termin@arztpraxisbaier.de eine Mail zu schreiben, als arztpraxisbaier@t-online.de.

Prinzipiell ist es kein Problem für den Arzt auch Gmail zu nutzen - die Frage ist nur welches Produkt. Die Empfehlung kein gmail-Adressen zu nutzen, kam daher, dass gmail die mails 'las' und daraus Werbeanzeigen generierte. Persönliche medizinisch Daten dritter zu analysieren ist ... schwierig.

Das Präteritum ist allerdings korrekt. Gmail hat 2017 schon bekanntgegeben dieses umstrittene Verfahren einzustellen. Insofern dürfte dem nichts im Weg stehen.

Aber: Ich würde in einer Praxis mit Patientendaten kein Datum ohne externen Datenschützer verarbeiten. Eine Datenschutzfolgeabschätzung würde bei mir immer in der Schublade liegen, falls mir doch mal jemand komisch kommt.
+1
trw
trw02.10.2417:39
Philantrop
Hat der Arzt keine eigene Domäne? ...

Hi Philantrop.

Es ging mir ja gar nicht speziell um "meinen einen" Arzt (aber ja, der hat alte Homepage, wohl sogar irgendwie selbstgebastelt).

Es ging mir eher allgemein um "was ist für solche und ähnlich vertrauenswürdige Berufe da erlaubt und was nicht"; was kann man machen, was darf man auf gar keinen Fall, was sollte man möglichst vermeiden.

Halt etwas aus Neugier, weil ja sonst auch alles so geregelt ist (siehe div. Google-Abmahnungen, Speichern in EU, Kamera nur auf eigenem Grund filmen lassen, etc.)

Ich seh das sonst aber ähnlich wie du:
Firma o.ä., eigene Homepage/Domain, aber keine passende E-Mail dazu? Hmmm ... eher "komisch" für mich.
Eine passende Mail zur eigenen Domain gehört für mich zu einer seriösen "Firma" eigentlich genauso dazu, wie immer noch eine "klassische" Festnetznummer und eine "echte" Hausanschrift.

Und ich kann aus eigener "Erfahrung" aus meinem erweiterten Freundes- & Bekanntenkreis sagen, dass sich wohl längst nicht alle Ärzte, Anwälte, Handwerker & Co Gedanken um Datenschutz, Sicherheit, Privatsphäre o.ä. machen:

Bsp1 dazu: Eine Bekannte von mir, Ärztin mit eigener Praxis, macht quasi alles über ihr iPhone .... Firmen-Mails, Privat-Mails, Insta, Facebook, Pinteres, WhatsApp, etc ... und ob die überhaupt einen "Datenschützer" hat glaub ich nicht mal (kostet ja Geld)

Bsp2 dazu: Ein befreundeter Anwalt macht es ähnlich - Kanzlei- und private Mails über sein einziges iPhone, auf den auch private und geschäftliche Kontakte liegen und er massiv Facebook und WhatsApp nutzt.

Bsp3 dazu: Ein befreundeter Handwerker macht sogar bewusst/aktiv mit all seinen Mitarbeitern Fotos auf Baustellen mit Handy und übermittelt die ausschließlich über WhatsApp (um sie dann auf seinem PC zu sammeln) ... auch hier wird Gerät privat und geschäftlich genutzt.

Und so oder ähnlich machen es fast alle in meinem Bekanntenkreis .... :'(
0
gishmo02.10.2418:14
Solange keine Befundberichte, Diagnosen oder ähnliche Dinge über den Account versendet werden, ist das ok. Ein Versand derartiger Informationen via Mail ist unzulässig. Gleiches gilt für die Ablage derartiger Dokumente in der DropBox oder iCloud. (ProtonCloud geht auch nicht).

Warum ein Arzt oder Anwalt einen Datenschützer braucht, erschliesst sich mir nicht.
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trw
trw02.10.2418:34
gishmo
... Warum ein Arzt oder Anwalt einen Datenschützer braucht, erschliesst sich mir nicht.

Oh, ich dachte einen "Datenschutzbeauftragten" (ja sorry, hab etwas aus Faulheit Begriff oben verfälschend verkürzt) braucht jede Firma.
Sei es man selbst als Chef ... oder ab mehreren Personen, die mit entsprechenden Daten umgehen (glaub, es waren 10!?) eine explizit "ausgebildete" oder gar eine dritte externe Person/Firma. Ist das nicht so?

Uii ... und gerade bei sowas wie Ärzten/Anwälten/Banken/Versicherungen/etc. wär mir ein wirklich bewusster und verlässlicher Umgang mit meinen Daten sehr wichtig (und ich dachte, da zumindest wäre sowas überall Pflicht).

Das mit Proton wusste ich so auch nicht.
Gerade bei denen dachte ich, die wären "ideal" für sowas (wegen Firmenkonzept, Schweiz, etc.) ....
+1
Philantrop
Philantrop02.10.2418:52
gishmo
Warum ein Arzt oder Anwalt einen Datenschützer braucht, erschliesst sich mir nicht.
https://innovaprax.de/news/wann-braucht-eine-arztpraxis-einen-datenschutzbeauftragten/
Ob dies auch für Ihre Praxis gilt, entscheidet sich danach, wie der einzelne Fall gelagert ist. Dies ist unter anderem in Artikel 37 der DSGVO beschrieben. Notwendig ist demzufolge ein DSB für Praxen in drei Fällen:

  • In der Arztpraxis sind in der Regel mindestens zehn Mitarbeiter ständig mit der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
  • Es werden Datenverarbeitungen vorgenommen, die einer Datenschutz-Folgeabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen.
  • Die Kerntätigkeit der Arztpraxis beinhaltet die umfangreiche Verarbeitung von besonders sensiblen personenbezogenen Daten .
Aus Artikel 9 DSGVO ergibt sich, dass besonders Punkt 3 für Arztpraxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen wichtig ist. In diesem Artikel sind Kategorien von personenbezogenen Daten gelistet, deren Verarbeitung ohne entsprechender Rechtsgrundlage oder einer ausdrücklichen Einwilligung der Betroffenen nicht zulässig sind. Darunter sind neben genetischen und biometrischen Daten auch Gesundheitsdaten zu finden. Das bedeutet, dass nach Art. 37 Abs. 1 DSGVO Arztpraxen einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, sofern diese umfangreich und systematisch insbesondere sensible personenbezogene Daten verarbeiten.

Alle drei Fälle dürften wahrscheinlich bei den meisten Ärzten zutreffen. Jedoch bei allen mindestens einer... "Die Kerntätigkeit der Arztpraxis beinhaltet die umfangreiche Verarbeitung von besonders sensiblen personenbezogenen Daten"
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rmayergfx
rmayergfx02.10.2419:27
Interessant, ist das aktuell oder gibt es da Unterschiede von den Ländern?
https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/datenschutzbeauftragte/datenschutzbeauftragte-im-gesundheitswesen
Schreibt nämlich:
datenschutz.hessen.de
Ergänzend zu den Bestellpflichten des Artikel 37 Abs. 1 DSGVO hat der deutsche Gesetzgeber für die Benennung betrieblicher Datenschutzbeauftragter nationale Sonderregelungen geschaffen und sich dafür entschieden, das bereits aus dem deutschen Recht bekannte Kriterium der quantitativen Bestellpflicht beizubehalten (vgl. § 38 BDSG-neu). Mit Beschluss vom 27.06.2019 hat der Bundestag entschieden, dass ein Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, wenn in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Gesundheitsbereich ergibt sich aus einem der folgenden Umstände:

1. regelmäßig sind mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt (§ 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG-neu)
2. Verantwortlicher ist eine öffentliche Stelle oder Behörde (Artikel 37 Abs. 1 lit. a DSGVO)
3. die Kerntätigkeit umfasst die umfangreiche Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (z B. Gesundheitsdaten, Daten zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, Daten zum Sexualleben) (Artikel 37 Abs. 1 lit. c DSGVO)
4. es ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen (§ 38 Abs. 1 Satz 2 BDSG-neu).
20-Personen-Grenze

Hinsichtlich der 20-Personen-Grenze stellt § 38 BDSG-neu nicht nur auf Mitarbeiter ab. Dies entspricht der bisherigen Praxis der Aufsichtsbehörden. Weil wir bisher bei der Beschäftigten-Grenze auch den Arzt, Apotheker usw. als Chef der Praxis mitgezählt haben, ist ein Datenschutzbeauftragter ab 19 Mitarbeitern zu bestellen. Mitzuzählen sind zudem Auszubildende und die sich in Mutterschutz und Elternzeit befindenden Mitarbeiter. Nicht mitgezählt wird hingegen das Reinigungspersonal.

Und selbst wenn kein Datenschutzbeauftrager in der Firma benötigt wird, mir ist nicht bekannt das im Studium das Thema Datenschutz aktuell auf dem Lehrplan steht.
Da bei diesen Themen werden immer wieder Bußgelder fällig werden, kann es sehr sehr teuer werden.
gishmo
Solange keine Befundberichte, Diagnosen oder ähnliche Dinge über den Account versendet werden, ist das ok. Ein Versand derartiger Informationen via Mail ist unzulässig. Gleiches gilt für die Ablage derartiger Dokumente in der DropBox oder iCloud. (ProtonCloud geht auch nicht).

Warum ein Arzt oder Anwalt einen Datenschützer braucht, erschliesst sich mir nicht.
Es geht um personenbezogene Daten, schau dir mal die Defintion dazu an:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare lebende Person beziehen
Befunde etc. sind dann schon der Supergau.
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
+2
Ston1202.10.2419:39
Da selber Arzt meine Erfahrungen und Kenntnisse. Persönlich verwende ich eine EMail Adresse der Praxis-Domäne. Gut geeignet für den üblichen EMail-Verkehr. Arztbefunde, -briefe oder Laborauswertungen habe da nichts zu suchen. Der hauptsächliche Übermittlungsweg von einer Praxis zur anderen findet über FAX statt. Befunde spezifischer Praxen( Radiologie, Labor etc.) kann, falls eingerichtet, über spezielle gesicherte Verbindungen (VPN) übermittelt werden. Also z.B. tägliche Routineabfragen wie Labor und anschließende Einarbeitung in die Praxissoftware. Die Faxe werden eingescannt, Diagnosen etc. händisch übertragen (bitte nicht lachen) und dann geschreddert.
Es gibt auch Datenschutzbeauftragte.
Gruß
+5
rmayergfx
rmayergfx02.10.2420:04
Fax ist nicht mehr zulässig!
https://medflex.de/blog/datenschutz-rechtliches/fax-nicht-dsgvo-konform/
„Der Computer soll die Arbeit des Menschen erleichtern, nicht umgekehrt !“
0
vandinther02.10.2420:16
Bis selbst ebenfalls Arzt und schreibe und administriere meine Praxisseite selber. Arztbriefe und Befunde sollten aktuell nur noch über das verschlüsselte KIM System übertragen werden. Es ist speziell für Datenübermittlung im Gesundheitssystem zugelassen. Kommen aber am häufigsten per Fax, welches aus Datenschutz Rechtlichen Gründen eigentlich nicht mehr genutzt werden darf. Per Mail schicken ausschließlich Patienten ihre Befunde. Die können es selber entscheiden. Ser Postweg geht ebenfalls. Liebe Grüße Frank
+3
macs®us
macs®us02.10.2420:24
Hier in der Schweiz kommunizieren alle mir bekannten Ärzte und andere Personen im Gesundheitswesen verschlüsselt über eine @hin.ch E-Mail-Adresse. Mehr Infos zu HIN gibts für alle die es Interessier hier
„Ein Fotograf sollte wie ein kleines Kind sein, das die Welt jeden Tag von neuem entdeckt.“
+1
Ston1202.10.2420:46
Tja @rmayergfx, da gehst du an den Realitäten hier in Deutschland vorbei. Das wird sich auch so schnell nicht ändern.Da müssen erstmal die Voraussetzungen, wie Software, Bereitschaft eingefahrene und bewährte Systeme zu ändern und natürlich die finanzielle Bereitschaft des einzelnen selbstständigen Arztes vorhanden sein. Das geht da nicht so locker über die Bühne nur weil es so im Text steht. So eine Durchsetzung bedarf Jahre, siehe E-Rezept. Aber die Hoffnung stirbt zuletzt.
Trotzdem nochmal zur Anfangsfrage E.Mails mit patientenspezifischen Befunden geht nur verschlüsselt, somit nicht öffentlich. Da geht ja gar nicht.
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TomDsh02.10.2420:53
Aus Artikel 9 DSGVO ergibt sich, dass besonders Punkt 3 für Arztpraxen und Einrichtungen im Gesundheitswesen wichtig ist.
Aus dem Artikel 9 der DSGVO ergibt sich, wann NICHT die Verarbeitung von personenbezogene Daten verboten ist.
Aber wie schon geschrieben, durch die Anzahl der Beteiligten (und Auftragsverarbeiter) kann sich eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergeben. Allerdings machen das gerne Spezialisten und Anwälte: Einmal werden alle Vorgänge erfasst, die Abwägungen getroffen, Maßnahmen eingeleitet und einmal im Jahr werden alle Mitarbeiter belehrt. Damit ist das auch erledigt. Da ist die wiederkehrende Bio-Zertifizierung oder Zertifizierung von Medizinprodukten aufwendiger.
+1
Weia
Weia03.10.2404:02
Ston12
Tja @rmayergfx, da gehst du an den Realitäten hier in Deutschland vorbei. Das wird sich auch so schnell nicht ändern.
Lustige Rechtsauffassung. Im übrigen sind Faxe im Jahr 2024 nur noch absurd.
Da müssen erstmal die Voraussetzungen, wie Software, Bereitschaft eingefahrene und bewährte Systeme zu ändern und natürlich die finanzielle Bereitschaft des einzelnen selbstständigen Arztes vorhanden sein. Das geht da nicht so locker über die Bühne nur weil es so im Text steht.
Klar, warum sollte jemand etwas ändern, nur weil es gesetzlich vorgeschrieben ist? 🙄
So eine Durchsetzung bedarf Jahre
Die DSGVO hat schon etliche Jahre auf dem Buckel und es gab eine Vorlaufzeit.
Trotzdem nochmal zur Anfangsfrage E.Mails mit patientenspezifischen Befunden geht nur verschlüsselt, somit nicht öffentlich.
Was meinst Du denn mit „öffentlich“? Falls Du damit die eingangs genannten E-Mail-Provider meinst (T-Online etc.), über die kann man selbstverständlich S/MIME-verschlüsselte E-Mails versenden.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
0
bmonno203.10.2404:14
Weia
Ston12
Tja @rmayergfx, da gehst du an den Realitäten hier in Deutschland vorbei. Das wird sich auch so schnell nicht ändern.
Lustige Rechtsauffassung. Im übrigen sind Faxe im Jahr 2024 nur noch absurd.
---
Das ist eine Beschreibung der Realität und keine Rechtsauffassung!
+6
Pymax
Pymax03.10.2408:32
Generell spricht nichts gegen eine Nutzung T-Online, etc.
Alles patientenspezifische Befunde, Bilder verschlüssele ich und gebe dem Patienten das Passwort zum Öffnen mit.
Das macht aber Arbeit und ist etwas hinderlich aber sicher.
Ein wirklich großer Nutzen (Jetzt bitte keine Diskussion darüber....Kennt jeder Kollege hier) ist die Nutzung des KIM Postfaches der Gesundheitsinfrastruktur. Hier kann man zumindest unter allen Kollegen, alles (sicher ) verschicken.
Das ist sehr praktisch und schnell, vorausgesetzt es funktioniert.
+3
Pymax
Pymax03.10.2408:33
vandinther
Bis selbst ebenfalls Arzt und schreibe und administriere meine Praxisseite selber. Arztbriefe und Befunde sollten aktuell nur noch über das verschlüsselte KIM System übertragen werden. Es ist speziell für Datenübermittlung im Gesundheitssystem zugelassen. Kommen aber am häufigsten per Fax, welches aus Datenschutz Rechtlichen Gründen eigentlich nicht mehr genutzt werden darf. Per Mail schicken ausschließlich Patienten ihre Befunde. Die können es selber entscheiden. Ser Postweg geht ebenfalls. Liebe Grüße Frank
Sorry, zu spät gelesen, KIM steht ja da. Sehe ich auch so!
+2
sudoRinger
sudoRinger03.10.2409:08
bmonno2
Weia
Lustige Rechtsauffassung. Im übrigen sind Faxe im Jahr 2024 nur noch absurd.
Das ist eine Beschreibung der Realität und keine Rechtsauffassung!
Vor zwei Tagen wurde davon erst in der FAZ berichtet: GA-Lotse schafft in hessischen Gesundheitsämtern das FAX ab. Ein Projekt für 24 Millionen Euro . Projektlaufzeit bis 2026. Das ist doch erfreulich, oder?
0
Weia
Weia03.10.2410:14
bmonno2
Weia
Lustige Rechtsauffassung. Im übrigen sind Faxe im Jahr 2024 nur noch absurd.
Das ist eine Beschreibung der Realität und keine Rechtsauffassung!
Ich schrieb im übrigen, sprich, das bezog sich nicht mehr auf die Bemerkung mit der Rechtsauffassung.

Und Realität? Ich habe seit etwa 15 Jahren kein Fax mehr empfangen oder verschickt, obwohl ich in der Zeit durchaus mit Behörden, Rechtsanwälten und Ärzten zu tun hatte. Es wird (völlig zurecht) immer wieder beklagt, dass es in Deutschland mit der Digitalisierung nicht vorangeht und Ziel der Kritik sind dann in aller Regel Regierung und Behörden. Aber der Teil der Bevölkerung, der offenbar im Jahre 2024 noch Faxe verschickt, ist da genauso mitverantwortlich.
Pymax
Alles patientenspezifische Befunde, Bilder verschlüssele ich und gebe dem Patienten das Passwort zum Öffnen mit.
Das ist dort, wo noch keine adäquate Infrastruktur existiert, doch ein gutes Provisorium.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
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bmonno203.10.2413:00
Weia
bmonno2
Weia
Lustige Rechtsauffassung. Im übrigen sind Faxe im Jahr 2024 nur noch absurd.
Das ist eine Beschreibung der Realität und keine Rechtsauffassung!
Ich schrieb im übrigen, sprich, das bezog sich nicht mehr auf die Bemerkung mit der Rechtsauffassung.
...
Ich war der Meinung, dass durch die Nutzung des Begriffs "Rechtsauffassung" klar war, dass meine Anmerkung sich nur auf den ersten Satz bezog. Hätte das Zitat halt weiter kürzen müssen.
+1
Weia
Weia03.10.2414:13
bmonno2
Weia
bmonno2
Weia
Lustige Rechtsauffassung. […]
Das ist eine Beschreibung der Realität und keine Rechtsauffassung!
Ich war der Meinung, dass durch die Nutzung des Begriffs "Rechtsauffassung" klar war, dass meine Anmerkung sich nur auf den ersten Satz bezog.
Wenn Du das darauf beziehst, ist das aber sehr wohl eine (implizite) Rechtsauffassung, nämlich die, dass Schwerfälligkeit Rechtsverletzungen entschuldigt.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
-2
Philantrop
Philantrop03.10.2415:05
Ich darf an dieser Stelle Weia aus einem anderen Thread zitieren
Weia
Ich werde die Menschen nie verstehen, die mit Gesetzestexten unterm Arm durchs Leben gehen und bei jeder Gelegenheit (die sie ständig sehen) damit herumfuchteln, weil sie ihre Rechte gefährdet sehen.
+2
JoeyCruber
JoeyCruber03.10.2415:34
And here we goooooo
+3
Weia
Weia03.10.2415:53
Philantrop
Ich darf an dieser Stelle Weia aus einem anderen Thread zitieren
Nein, darfst Du nicht, solange Du nicht erklären kannst, was diese beiden Fälle gemein haben und wieso Du meinst, auf den anderen Fall unverlinkt verweisen zu müssen.

Sie sind nämlich genau entgegengesetzt.

Im damaligen Fall ging es darum, dass jemand (namentlich Du) pedantisch auf seinen Rechten besteht, die er tagein, tagaus gefährdet sieht, sie energisch einfordert und sich dabei maßlos echauffieren kann.

Im hiesigen Fall geht es darum, dass jemand die veränderte Rechtslage ignoriert und aus geistiger Unbeweglichkeit heraus erforderliche Anpassungen nicht vornimmt, sondern stoisch weitermacht wie bisher.

Verstehen allerdings, da gibt es zugegeben eine Parallele, kann ich weder die eine noch die andere Verhaltensweise.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
-1
torfdin03.10.2422:15
Pymax
...
Alles patientenspezifische Befunde, Bilder verschlüssele ich und gebe dem Patienten das Passwort zum Öffnen mit.
...
Diese Vorgehensweise traf ich auch bei einem Arzt hier an und war sehr angetan, weil das gute Umsetzung der DSGVO/BDSG-neu ist, von den Regeln der Datenverarbeitung (Datenminimierung, etc), Vorgaben der Verarbeitung personenbezogener Daten besonderer Kategorie bis hin zum geschickten Einsatz technischer und organisatorischer Maßnahmen.
Auf jeder Platform gibt es gute Tools (also Programme), die beim Speichern von pdfs die Eingabe eines (längeren) Passwortes erlauben, was zumindest die Kommunikation mit Patientinnen/Patientinnen durchaus vereinfachen und absichern kann.

PS: n Wort korrigiert
„immer locker bleiben - sag' ich, immer locker bleiben [Fanta 4]“
+2
adiga
adiga04.10.2409:48
Habe mich mit dem Thema bislang noch nie auseinandergesetzt, weiss daher auch nicht, ob es eine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

Aber alle Ärzte mit denen ich zu tun habe, besitzen eine eigene Domain. Daten oder Rechnungskopien werden nie über E-Mail verschickt, sondern nur ein Weblink. Klickt man darauf, wird Name, Vorname, Geburtsdatum, PLZ und teilweise auch die Versichertennummer verlangt und erst danach kann man seine Daten runterladen.

Die Ärzte selbst sind untereinander mit einem sicheren E-Mailsystem verbunden, wo es erlaubt ist, Daten auszutauschen.
0
PythagorasTraining
PythagorasTraining04.10.2411:11
Hab jetzt nicht alles gelesen, aber neulich beim Zahnarzt (nicht mein Hauszahnarzt) wurde ein Röntgenbild über "CIM" oder "KIM" gesendet. Eigentlich hat jeder Arzt (Zahnarzt?) auf dieses System Zugriff. Das ist wohl für Ärzte ein Datenschutzkonformes Portal.

adiga schreibt ja das es in der Schweiz wohl HIN heißt.
„a² + b² = c² ist nicht der Satz des Pythagoras!“
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