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Frage aus dem Steuerrecht
Frage aus dem Steuerrecht
Kinemore
03.06.09
07:52
Guten Morgen,
ich hätte eine Frage bezüglich der Erstattung der Umsatzsteuer, vielleicht kann mir ja jemand helfen ..
Ich habe ein paar Hardware-Komponenten in Österreich bestellt, welche auch zur vollsten Zufriedenheit eingetroffen sind. Gibt es eine Möglichkeit die enthaltene MwSt. in Dtl. geltend zu machen ?
Vielen Dank im Voraus !
„Der Mensch besteht aus zwei Teilen - seinem Gehirn und seinem Körper. Aber der Körper hat mehr Spaß.“
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Kommentare
jogoto
03.06.09
08:36
Nein. Aber Du kannst den vollen Betrag inkl. Steuer als Ausgabe angeben, also Netto = Brutto.
Und vor dem nächsten Kauf Umsatzsteuer ID Beantragen, dann kannst Du gleich ohne Steuer kaufen.
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Kinemore
03.06.09
10:26
Vielen Dank für die schnelle Hilfe ! Also verbuche ich es als Ausgabe mit Brutto = Netto (d.h. 0% MwSt.)
„Der Mensch besteht aus zwei Teilen - seinem Gehirn und seinem Körper. Aber der Körper hat mehr Spaß.“
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