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GEZ zurückfordern als Student?!
GEZ zurückfordern als Student?!
Sarnjai
06.01.09
16:57
Hallo Leute,
ich bin Student und habe Bafög erhalten.
Als Bafög-Empfänder muss man einfach seinen Bafög-Bescheid an die GEZ schicken und schon ist man von den Gebühren befreit.
Leider hat mir dies weder das Studentenwerk noch die GEZ (wie verständlich) mitgeteilt und habe brav wie ein I%&/&%%$$ bezahlt obwohl ich nicht gemusst hätte.
Nun zur Frage, gibt es eine Chance das Geld zurückzufordern/klagen?
Immerhin fordert die GEZ auch eine Nachzahlung wenn erforderlich.
Also, das Geld könnte ich gut gebrauchen, lasst mal hören...
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Kommentare
MacMarco Pro
06.01.09
17:19
Ich kann dir leider nicht weiterhelfen... aber bei mir liegt auch grade so ein Schreiben der GEZ vor... *grrr...*
Bin ich auskunftsplichtig? Ich höre immer von Leuten, die meinen, man könne die GEZ ignorieren und sind dabei noch im Recht. Gibt's hier so jemand? Weiss jemand mehr? Vielen Dank!
Meine Eltern zahlen schon, aber zusätzlich belasten will ich sie auch nich.
„Melosine: Kraweel, kraweel! Taub-trüber Ginst am Musenhain, trüb-tauber Hain am Musenginst: kraweel, kraweel!“
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Arachnid
06.01.09
20:40
da sie nicht in deine wohnung kommen, können sie dir eh nichts nachweisen.
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Sarnjai
06.01.09
21:07
Sie spionieren dir aber nach und wenn sie beweisen können (ob rechtlich erlaubt oder nicht), dass du hättest zahlen müssen fordern sie die gesamte Kohle nachträglich zurück und das dürfen die dann sogar.
Eine Freundin musste 800,-€ nachzahlen als sie GEZ nach einigen Jahren dann doch anmeldete.
Mich hatten die Asseln dann auch irgendwann mal und drohten mir mit Strafe und dann habe ich nachgegeben.
Aber mal wieder zur Frage zurück, kann man den Anwalt einschalten???
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Arachnid
06.01.09
21:12
Sarnjai
Sie spionieren dir aber nach und wenn sie beweisen können (ob rechtlich erlaubt oder nicht), dass du hättest zahlen müssen fordern sie die gesamte Kohle nachträglich zurück und das dürfen die dann sogar.
Aber mal wieder zur Frage zurück, kann man den Anwalt einschalten???
Beweise die Illegal beschafft werden sind nicht rechtskräftig.
In diesem Fall war es vermutlich nicht illegal, sondern sie hatte bestimmt Satellitenfernsehen oder sowas.
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DonQ
06.01.09
21:25
kann man immer, ob es sich lohnt…verbraucherschutz müsste das auch wissen; die gebührenkontrolleure arbeite ja oft mal auf provisionsbasis, selbstverständlich muss man weder auf die schreiben antworten, noch jemanden reinlassen, wenn man keine gez zahlen muss, sollte man sich auch gar nicht erst anmelden, um sich dann befreien zu lassen…wenn man das vergisst oder verspätet macht, steht oft mal ein inkassoschreiben der gebühren an…
genaueres stand auch in den rundfunkgebühren staats verträgen.
denke, die 4 jahre regel analog steuern, gilt da auch, bis der man es zurückfordern kann.
unsere versicherungs siedler hausierer nicht vergessen, die machen sich daraus auch mal ein zubrot, mit der provisionbeteiligung.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Palettenbett
07.01.09
00:35
Ich hab mich gefragt ob ich für IPTV trotzdem GEZ zahlen muss..... "was?, nein...ich hab nur Internet"
„Ist das Kunst oder kann das weg?“
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DonQ
07.01.09
00:58
auch da gab es regelungen und ausnahmen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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jogoto
07.01.09
08:02
Sarnjai
Eine Freundin musste 800,-€ nachzahlen als sie GEZ nach einigen Jahren dann doch anmeldete
Dann ist Deine Freundin reingelegt worden. Das sind Drücker, die auf Provisionsbasis einem an der Haustüre die Hölle heiß machen. Tatsache ist aber, dass Du dich nur schriftlich äußern musst und maximal ein oder zwei Jahre nachzahlen.
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LaRate
07.01.09
13:57
Eine Nachforderung ist nicht möglich. Die Befreiung von GEZ-Gebühren für BAFöG-Empfänger gilt frühestens ab dem ersten vollen Monat nach dem Antrag auf Befreiung, nicht früher und noch weniger rückwirkend. Zumindest sieht das die GEZ so. Ob eine Klage gegen diese Praxis erfolgreich laufen könnte, sehe ich skeptisch.
Wenn Begriffe wie "Fairness", "Vernunft" oder "Logik" in unserem Rechtssysten und insbesondere auf die GEZ gelten würden, gäbe es den Verein längst nicht mehr (ich rede nur von der GEZ - die Sinnhaftigkeit der ÖR-Medien ist eine andere Diskussion).
zum Thema Rechtssicherheit beim Ignorieren der Schreiben:
Ich finde die Formulierung in den GEZ-Schreiben immer niedlich: sinngemäß "antworten Sie, auch wenn Sie der Meinung sind, nicht zur Antwort verpflichtet zu sein". Was da nicht steht: "Sie sind zur Antwort nach §XY verpflichtet".
Wenn Du kein Gerät hast, musst Du das Niemandem per Formular mitteilen. Auch nicht der GEZ.
Wenn Du jedoch ein GEZ-pflichtiges Gerät besitzt (Radio, TV, Internet), bist Du auch zur Anmeldung verpflichtet.
ABER:
Dieser Fakt zeigt auch die Sinnlosigkeit der GEZ-Anschreiben: wenn ich ein GEZ-pflichtiges Gerät kaufe oder sonstwie beschaffe, müsste ich das als rechtschaffender Bürger SOFORT anmelden, also AKTIV, nicht erst auf Nachfrage. Die GEZ geht also in ihren Schreiben SCHON DAVON AUS, dass man ein Gebührenpreller ist (nur weil man nicht angemeldet ist).
Auf so eine pauschale Schuldzuweisung würde ich prinzipiell nicht reagieren.
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Summerhill
07.01.09
17:10
Shit happens. Aber die Sache ist klar:
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Freu Dich, dass Du in der Zukunft erst einmal nix zahlen musst.
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Sarnjai
08.01.09
16:16
Summerhill
Shit happens. Aber die Sache ist klar:
Eine rückwirkende Befreiung ist nicht zulässig, auch wenn die Befreiungsvoraussetzungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Freu Dich, dass Du in der Zukunft erst einmal nix zahlen musst.
Leider nicht, ich erhalte kein Bafög mehr, daher tuen ja 4 Jahre zahlen ohne zu müssen so sehr weh.
Ich werde mal beim Verbraucherschutz vorbeischaun.
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gorgont
08.01.09
18:29
Eine Rückzahlung ist nicht möglich, alles gezahlte bis zum Eingang des Antrages gilt als schon bezahlt.
Summerhill hat es ja schon gesagt
„touch eyeballs to screen for cheap laser surgery“
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Sarnjai
09.01.09
00:41
gorgont
Eine Rückzahlung ist nicht möglich, alles gezahlte bis zum Eingang des Antrages gilt als schon bezahlt.
Summerhill hat es ja schon gesagt
Diese Penner! Den armen Studenten das Geld klauen, damit die Herren Schmidt & Pocher ihre Konten platzen lassen können...
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Summerhill
09.01.09
09:17
Tolles Argument.
Geh' zum Rechtsanwalt. Vielleicht findest Du einen milden Richter, der Dir Recht gibt. Ausgeschlossen ist das nicht. Es hat vermutlich noch nie einer geklagt.
Die Rundfunk-Gebühren für das Privat-TV dürften freilich ein- für allemal verloren sein. Denn die werden ja nicht von der GEZ eingezogen.
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HightowerHL
09.01.09
18:13
GEZ gibt es definitiv nicht zurück
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DonQ
10.01.09
07:39
kann sein, evtl hilft nur noch kontrolleur ausrauben um etwas zurückzubekommen
„an apple a day, keeps the rats away…“
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Kannix
12.01.09
22:32
Warum geht die Diskussion nicht mal in eine andere Richtung???
Was gibt es dafür alles??? Möchten wir uns mit Nachrichten nur auf RTL, Sat1 und RTL 2 verlassen???
Sicher ist an der GEZ nicht alles gut
Aber dennoch sollte man mal etwas objektiv darauf schauen...
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Sarnjai
19.01.09
14:42
Kannix
Warum geht die Diskussion nicht mal in eine andere Richtung???
Was gibt es dafür alles??? Möchten wir uns mit Nachrichten nur auf RTL, Sat1 und RTL 2 verlassen???
Sicher ist an der GEZ nicht alles gut
Aber dennoch sollte man mal etwas objektiv darauf schauen...
Du hast wohl mein Problem nicht ganz verstanden.
Ich habe niemals die GEZ in Frage gestellt.
Es geht um mein BAFÖG/Ausbildung und das mir zur Verfügung stehende Geld das mir Unrechtmäßig weggenommen wurde.
Also, bitte kein offtopic-kram anzetteln
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Summerhill
20.01.09
10:02
Sarnjai
Du hast wohl mein Problem nicht ganz verstanden.
Ich habe niemals die GEZ in Frage gestellt.
Es geht um mein BAFÖG/Ausbildung und das mir zur Verfügung stehende Geld das mir Unrechtmäßig weggenommen wurde.
Also, bitte kein offtopic-kram anzetteln
Nicht in Frage gestellt? Warum nennst Du die GEZ-Jungs dann "Penner"? Und warum schreibst Du, sie hätten Dir Dein Geld unrechtmäßig weggenommen?
Richtig scheint doch zu sein, dass Du der GEZ nicht verraten hattest, dass Du Bafög-Empfänger warst.
Geh' zum Rechtsanwalt. Ich glaube, das könnte sich für Dich lohnen.
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