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Geerbtes iPhone kann nicht weiter genutzt werden?
Geerbtes iPhone kann nicht weiter genutzt werden?
camaso
22.11.18
11:45
Gestern hörte ich, dass ein iPhone auf legalem Weg nicht mehr nutzbar gemacht werden kann (bspw. wenn jemand gestorben ist), weil es nicht zurückgesetzt werden könne, insbesondere wenn es mit einer iCloud verbunden und die iPhone-Suche aktiviert ist. Ist das so? Oder können offizielle Service-Provider das iPhone trotzdem zurücksetzen und es vor dem Elektroschrotthaufen bewahren?
Damit meine ich nicht, den Code zu knacken, sondern unter Inkaufnahme von komplettem Datenverlust das iPhone in den Urzustand zurückversetzen.
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Kommentare
shooter364
22.11.18
11:51
camaso
Du willst also das gleiche machen wie ein Dieb, sprich das iPhone weiter nutzen. Das geht wegen der iCloud Sperre jedoch nicht mehr.
Jedenfalls ist mir kein Weg bekannt wie man den Code umgehen kann.
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-5
Ely
22.11.18
11:52
Wenn die Paßwörter der verstorbenen Person vorliegen, kann das iPhone genutzt werden. Sonst ist es nicht möglich, auch Apple kann das Gerät nicht entsperren.
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0
Roovy
22.11.18
11:55
Ich frage mich seit langem, was mit gestohlenen iPhones und iPad passiert? Werden die in Einzelteile zerlegt und verkauft? Oder was macht ein Langfinger mit solchen iPhones?
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0
Keepo
22.11.18
11:56
Roovy
Ich frage mich seit langem, was mit gestohlenen iPhones und iPad passiert? Werden die in Einzelteile zerlegt und verkauft? Oder was macht ein Langfinger mit solchen iPhones?
Hoffen das genannte Sicherheitsmechanismen nicht aktiv sind.
„Er kam, sah und ging wieder.“
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0
elBohu
22.11.18
12:09
Man kann in so einem Fall sehr wohl das iPhone benutzen und zwar, nachdem man bei Apple den Kaufnachweis vorgelegt hat und die das iPhone entsperren.
Habe ich schon mal machen müssen bei einem Firmengerät.
Keine Rechnung: Keine Chance
„wyrd bið ful aræd“
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+5
schaudi
22.11.18
12:18
elBohu
Man kann in so einem Fall sehr wohl das iPhone benutzen und zwar, nachdem man bei Apple den Kaufnachweis vorgelegt hat und die das iPhone entsperren.
Habe ich schon mal machen müssen bei einem Firmengerät.
Keine Rechnung: Keine Chance
In dem Fall, wohl ehr auch einen Nachweis über das Erbe. Testament oder der gleichen.
„Hier persönlichen Slogan eingeben.“
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+4
virk
22.11.18
12:26
elBohu
Man kann in so einem Fall sehr wohl das iPhone benutzen und zwar, nachdem man bei Apple den Kaufnachweis vorgelegt hat und die das iPhone entsperren.
Habe ich schon mal machen müssen bei einem Firmengerät.
Keine Rechnung: Keine Chance
Kann ich ebenfalls bestätigen. Haben wir mit dem iphone eines Bekannten auch so mit Apple durchgezogen. Kaufbeleg war das entscheidende Kriterium.
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
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+3
camaso
22.11.18
12:28
virk
elBohu
Man kann in so einem Fall sehr wohl das iPhone benutzen und zwar, nachdem man bei Apple den Kaufnachweis vorgelegt hat und die das iPhone entsperren.
Habe ich schon mal machen müssen bei einem Firmengerät.
Keine Rechnung: Keine Chance
Kann ich ebenfalls bestätigen. Haben wir mit dem iphone eines Bekannten auch so mit Apple durchgezogen. Kaufbeleg war das entscheidende Kriterium.
Aha, dann ist das durch Apple legal möglich. Bestens, damit ist meine Frage beantwortet.
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+3
pcbastler
22.11.18
13:28
camaso
virk
elBohu
nachdem man bei Apple den Kaufnachweis vorgelegt hat
Kaufbeleg war das entscheidende Kriterium.
Aha, dann ist das durch Apple legal möglich. Bestens, damit ist meine Frage beantwortet.
Wobei zu beachten ist, dass der Name desjenigen auf dem Kaufbeleg stehen muss, der das Gerät entsperrt haben will (oder eben Erbschein etc). Wer mit einem Lidl- oder Real-Kassenzettel mit "iPhone SE 299,-" ankommt, dem wird wohl eher nicht geholfen (werden können).
Was aber auch ginge, per Erbschein den AppleID-Account freischalten lassen (Kennwort zurücksetzen oder dgl.) und dann das Gerät einfach dort rauslöschen.
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+2
elBohu
22.11.18
14:17
Das kann man so oder so sehen.
Auf der Rechnung stand nicht meine Name und auch der des Nutzers, Apple hat es aber dennoch gemacht.
Wenn das Teil vererbt wurde, sollte das mit dem Namen ok sein.
Wichtig ist eben die Rechnung!
„wyrd bið ful aræd“
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0
sffan
22.11.18
14:27
Roovy
Ich frage mich seit langem, was mit gestohlenen iPhones und iPad passiert? Werden die in Einzelteile zerlegt und verkauft? Oder was macht ein Langfinger mit solchen iPhones?
Was man so hört werden die als Ersatzteilspender verwertet. Zumindest die nicht verdongelten Teile. homebutton zb also eher nicht
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0
Peter Eckel
22.11.18
14:31
schaudi
In dem Fall, wohl ehr auch einen Nachweis über das Erbe. Testament oder der gleichen.
bzw., wenn man es ganz zweifelsfrei haben möchte, den Erbschein.
„Ceterum censeo librum facierum esse delendum.“
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