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Gekaufte iTunes Produkte nach Neuinstallation
Gekaufte iTunes Produkte nach Neuinstallation
Tic
01.10.08
09:04
Seitdem ich meinen Mac neu aufgesetzt habe, fehlen mir etliche gekaufte Produkte im iTunes... auf "weiter Programme" meint iTunes, alle gekauften Produkte sind bereits geladen, dennoch stimmt das zu 100% nicht
habe grade mal 3 von 40 Programmen im iTunes und am iPhone...
irgendwelche tipps?
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Kommentare
CooperCologne
01.10.08
09:07
Du kannst doch jedes Programm nach dem Kauf beliebig oft laden, musst leider jedes eben einzeln anwählen, geht natürlich nur mit dem beim Kauf angegebenen Account.
Für solche Fälle gibt's aber auch eine Datensicherung
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Tic
01.10.08
09:12
ja, aber wenn ich jetzt Super Monkey Ball laden will, mit diesem Acc, muss ich nocheinmal zahlen, zumindest sieht das so aus...
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Airbow
01.10.08
09:33
Tic
Ja das sieht so aus, du musst drauf klicken wie wenn du es kaufen wolltest. Nach einer Weile kriegst du eine Mitteilung, dass du das Program schon einmal gekauft hast und ob du es ein weiters Mal kostenlos laden willst. War bei mir auch so als ich MobileChat ein weiteres Mal laden musste.
Probiers Mal aus ... Drum rum kommst eh nicht.
„Krieg für den Frieden ist wie ficken für die Jungfräulickeit ...“
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Brandy
01.10.08
10:00
Wie muß ich das jetzt verstehen? Wenn du einen Umzug machst, dann rufst du bei IKEA (oder sonstwo) an, und bittest um eine neue Möbellieferung, weil du die alten Sachen beim Umzug nicht mitgenommen hast?
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jogoto
01.10.08
10:09
Brandy
Wie muß ich das jetzt verstehen? Wenn du einen Umzug machst, dann rufst du bei IKEA (oder sonstwo) an, und bittest um eine neue Möbellieferung, weil du die alten Sachen beim Umzug nicht mitgenommen hast?
Au, au, der Vergleich hinkt schon nicht mehr, der braucht eine Tragbare. Es ist doch ein Unterschied, ob ich ein Ding kaufe oder eine Lizenz für ein Ding. Bei einer Lizenz sollte das Ding dahinter immer wieder beschaffbar sein, was Apple zumindest bei den Apps tut.
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Schoko1
01.10.08
10:18
Um sich solchen Ärger zu ersparen mache ich von sämtlichen bei ITunes gekauften Artikeln einfach eine Kopie in einen separaten Ordner. Einfach zurückkopieren,fertig.
„Recht ohne Macht ist wirkungslos. Macht ohne Recht ist Tyrannei. “
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Tomac
01.10.08
10:26
jogoto
Brandy
Wie muß ich das jetzt verstehen? Wenn du einen Umzug machst, dann rufst du bei IKEA (oder sonstwo) an, und bittest um eine neue Möbellieferung, weil du die alten Sachen beim Umzug nicht mitgenommen hast?
Au, au, der Vergleich hinkt schon nicht mehr, der braucht eine Tragbare. Es ist doch ein Unterschied, ob ich ein Ding kaufe oder eine Lizenz für ein Ding. Bei einer Lizenz sollte das Ding dahinter immer wieder beschaffbar sein, was Apple zumindest bei den Apps tut.
Also ich finde den Vergleich suuuuuuuuupeeer!
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jogoto
01.10.08
10:32
Tomac
Also ich finde den Vergleich suuuuuuuuupeeer!
Die Vorstellung ist lustig
aber der Vergleich haut einfach nicht hin. Eine Lizenz ist eine Lizenz. Natürlich fährt man besser, wenn man ein Backup hat, zumal viele Firmen in ihrer Lizenz-Verkaufspolitik eher dem "IKEA-Argument" folgen.
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CooperCologne
01.10.08
10:59
Eben, eine Lizenz ist etwas körperloses, das Ikea Regal hingegen offensichtlich nicht!
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Brandy
01.10.08
11:11
Sicher, aber ich würde auch die "Verwaltung" meiner körperlosen Käufe nicht einfach dem Verkäufer überlassen. Ich müßte mich ja 100%ig darauf verlassen, daß er
1. Buch führt über sämtliche Lizenzen (sollte er)
2. Das dazugehörige Produkt jederzeit liefern kann
3. Meine eigene Internetverbindung jederzeit funktioniert, und
4. Die Bandbreite für diesen Service vom Lieferanten bezahlt und zur Verfügung gestellt wird.
Da sind mir viel zu viele wenn und aber drin. Da verlasse ich mich doch lieber auf ein eigenes Backup. Sollte dies versagen, ist es toll, den Anbieter als letzte Rettung zu haben. Aber ich würde nie verlangen, daß der Anbieter springen muß, wenn mir mal in den Sinn kommt, meine Platte zu formatieren.
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maceddi
01.10.08
11:11
Ein Blick ins BGB würde über das was sich kaufen nennt zur Klarheit verhelfen.
Mit der Übergabe der Ware durch den Verkäufer und Bezahlung durch den Käufer ist das Geschäft abgeschlossen. PUNKT
Ob es sich um ein BILLI von Ikea oder um Software in Form von CD/DVD oder einem Download handelt ist egal, nach dem Kauf kann der Kunde die Ware vernichten, verlieren oder sonst etwas machen. Einen Anspruch auf erneute kostenlose Lieferung gibt es nicht.
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dom_beta
01.10.08
12:02
maceddi
Ein Blick ins BGB würde über das was sich kaufen nennt zur Klarheit verhelfen.
Mit der Übergabe der Ware durch den Verkäufer und Bezahlung durch den Käufer ist das Geschäft abgeschlossen. PUNKT
Ob es sich um ein BILLI von Ikea oder um Software in Form von CD/DVD oder einem Download handelt ist egal, nach dem Kauf kann der Kunde die Ware vernichten, verlieren oder sonst etwas machen. Einen Anspruch auf erneute kostenlose Lieferung gibt es nicht.
da kann man ja von Glück sprechen, daß Apple das anders handhabt.
„...“
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jogoto
01.10.08
15:00
maceddi
Eben, und ich kaufe eine Lizenz. Die steht auf einen Blatt in Form der Lizenzbedingungen, einer Nummer oder eines Vorgangs (Kauf / Rechnung)und die werfe ich bestimmt nicht weg.
Was ich (laut den meisten Lizenzbedingungen) ausdrücklich nicht kaufe, ist das Programm oder den Song selbst. Lediglich die Lizenz zur Nutzung ist die meine.
Und nun kann man sich sicherlich darüber streiten, wer verantwortlich dafür ist, dass ich den lizenzierten "Gegenstand" auch wann und wo immer nutzen
kann
.
Abseits rechtlicher Gefilde ist es für mich einfach ein Service, wenn ich auch noch nach einem Jahr eine ältere Version meiner lizenzierten Software vom Server des Herstellers laden kann.
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maceddi
01.10.08
15:10
Sicher erwirbt man mit dem Kauf der Software/Musik kein Eigentum an dem Programm, man kauft eben nur die Nutzung, dass ändert aber nichts an dem Vorgang der sich "Kaufen" nennt. Alles andere ist Freundlichkeit des Verkäufers/Herstellers, nennt sich heute "Kulanz".
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dom_beta
01.10.08
15:40
mir ist gerade aufgefallen, daß man Software ja nur lizensiert. Man hat ein Nutzungsrecht, aber es gehört einem ja nicht.
Logischerweise müßte man dann auch Software zurückgeben können. Oder nicht?
„...“
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