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Gewährleistungsanspruh bei Rissen am iPhone Gehäuse möglich?
Gewährleistungsanspruh bei Rissen am iPhone Gehäuse möglich?
Rottenboyfriend
12.05.11
14:25
Wie sieht das konkret aus, wenn das iphone älter als ein Jahr aber jünger als 2 Jahre und ein EU VertragsiPhone ist? Ein Freund hat mich darauf hingewiesen, dass es möglich ist, Materialfehler etc. meinte der, was ich gar nicht wusste, denn bei mir sind sogar am Dock Connector kleine Stücke einfach weggebrochen, obwohl ich mein iphone 3gs wie ein rohes Ei behandelt habe und es mir auch nie runtergefallen ist. Fand das immer schon suspekt aber hab es nie reklamiert. Wäre schön zu wissen ob es hier jemanden gibt, dem der Apple Store einen Ersatz angeboten hat.
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Kommentare
Gustlonson
12.05.11
14:53
Leider wirst Du da keine Sonne sehen. Um in den Genuss der Gewährleistung zu kommen musst Du entweder beim Apple-Care rumheuelen, oder den Weg über die deutsche Gerichtsbarkeit nehmen. Leider gilt die Beweislastumkehr, so dass Du ab dem 366. Tag beweisen musst dass der Fehler bereits beim Kauf bestand; dieses geht nur über einen Gutachter.
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chill
12.05.11
14:56
Und wenn dir hier einer sagt, "keine Chance", dann nimmst du das so hin, weil der muss ja recht haben?
Ruf bei Apple an, frag nach.
Mein Bauch sagt aber das wird nix, denn 1 Jahr ist ja um (Garantie)
Bei Gewährleistungsansprüchen muss der Fehler ja von Anfang an dagewesen sein. Wenn du sagst du hast das "einfach so hingenommen" und innerhalb der Garantie nicht reagiert ... Pech.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Rottenboyfriend
12.05.11
15:10
chill
Und wenn dir hier einer sagt, "keine Chance", dann nimmst du das so hin, weil der muss ja recht haben?
Ruf bei Apple an, frag nach.
Mein Bauch sagt aber das wird nix, denn 1 Jahr ist ja um (Garantie)
Bei Gewährleistungsansprüchen muss der Fehler ja von Anfang an dagewesen sein. Wenn du sagst du hast das "einfach so hingenommen" und innerhalb der Garantie nicht reagiert ... Pech.
Ja, ein Anruf wäre nicht falsch. Ich hoffe ein so großes weltweit bekanntes Unternehmen ist dann mal kulant.
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Rottenboyfriend
12.05.11
15:14
Aber wie eingangs erwähnt, gibt es einen Fall, bei dem es umgetauscht worden ist? Das wäre dann ein Präzedenzfall, das war meine Frage, und nicht, ob es in meinem Fall klappt. Das lässt sich dann hinterher simpel ableiten.
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zod1988
12.05.11
16:20
Gustlonson:
Beweislastumkehr gilt schon nach 6 Monaten.
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uLtRaFoX!
12.05.11
17:10
Also ich habe auch bei Apple Care angerufen, weil mein iPhone 3GS risse bekommen hat... Ich war auch schon über das eine Jahr hinaus und ich habe kein neues iPhone bzw. eine Reparatur bekommen.
Das lag aber nicht an Dummheit oder so, sondern die Risse sind wirklich erst nach Garantieablauf aufgetreten...
Naja, viel rumflennen hat da leider nicht geholfen...
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Rottenboyfriend
12.05.11
17:35
uLtRaFoX!
Also ich habe auch bei Apple Care angerufen, weil mein iPhone 3GS risse bekommen hat... Ich war auch schon über das eine Jahr hinaus und ich habe kein neues iPhone bzw. eine Reparatur bekommen.
Das lag aber nicht an Dummheit oder so, sondern die Risse sind wirklich erst nach Garantieablauf aufgetreten...
Naja, viel rumflennen hat da leider nicht geholfen...
Leider waren die erwähnten Brüche um den Connector bereits vor Ablauf der ein Jahresfrist vorhanden, ebenso die Haarrisse, aber nun gut, wenn es so ist, dass in diesem Fall die Gewährleistung nicht in Anspruch genommen werden darf, ist das wirklich mehr als doof.
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Fox 69
12.05.11
18:14
Das ist nicht "doof" sondern rechtens.
Dafür gibt's ja den AppleProtectionPlan(69€). Dann haste 2 Jahre Garantie.
Ansonsten kostet dich der Tausch etwas über 200 €.
Hättest besser die 69€ investieren sollen.
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Rottenboyfriend
12.05.11
20:44
Fox 69
Das ist nicht "doof" sondern rechtens.
Dafür gibt's ja den AppleProtectionPlan(69€). Dann haste 2 Jahre Garantie.
Ansonsten kostet dich der Tausch etwas über 200 €.
Hättest besser die 69€ investieren sollen.
Verzeihung, ich kenn dich nicht, weder persönlich noch anderswie, ich weiss auch nicht, was du beruflich machst, aber wie begründest du deine Feststellung in deinem ersten Kommentar zu dieser Thematik, dass dieser Umstand nicht doof sondern rechtens ist? Kann er nicht vielmehr beides sein? Mit welchem, deutschen Recht, schliesst du bestimmte Gefühlsregungen hinsichtlich der Problematik kategorisch aus? Nichts für ungut, aber das würde mich schon interessieren, was du für Fakten für deine Argumentation hast, wenn Du dich schon nicht neutral wie die anderen Vorredner äußerst.
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Fox 69
12.05.11
21:40
Hi, bitte nicht gleich böse werden. Aber:
1. Die Thematik ist hier im Forum nicht neu und wurde schon xmal durchgekaut.
2. Apple gibt ganz klar vor beim iP, 1 Jahr Garantie und 90 Tage Telefonsupport (kostenlos).
3. Oder APP für 2 Jahre Garantie etc.
Wenn jetzt das iP während des 1 Jahres Fehler hat und man meldet es nicht, sehe ich dies als Pech an. Dann muss man halt etwas über 200€ zahlen ohne APP.
Die Garantiebedingungen beim iP sind ja normalerweise bekannt.
Also nichts für ungut.
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DarkLord541
13.05.11
01:13
Naja, wenn du ne Rechtschutz hast, Attake...
Es gilt das du 2 Jahre Gewährleistung hast. Zwar musst du das nachweisen, aber dafür gibt es Rechtsschutz (kommt auf die Versicherung an ob mit abgedeckt).
Die Haarrisse beim 3G/3GS, besonders beim weißen Modell, sind ein Serienfehler, der nur an der Qualität des Materials liegen kann, und somit auch schon bei Produktion bestand.
Google mal nach Haarrissen 3G/3GS. Da wirst du genug fündig. Ich habe in meinem Umfeld sehr viele iPhones. Und bis jetzt nicht EINES ohne diesen fehler gesehen. Ich habe damals mein 3G desshalb 4mal getauscht und auf Kulanz am ende ein 3GS in schwarz bekommen... Mittlerweile hat das meine Freundin.. und Risse... aber da sie das nicht stöhrt, werde ich da auch nichts mehr machen.
Fox 69
Hi, bitte nicht gleich böse werden. Aber:
1. Die Thematik ist hier im Forum nicht neu und wurde schon xmal durchgekaut.
2. Apple gibt ganz klar vor beim iP, 1 Jahr Garantie und 90 Tage Telefonsupport (kostenlos).
3. Oder APP für 2 Jahre Garantie etc.
Wenn jetzt das iP während des 1 Jahres Fehler hat und man meldet es nicht, sehe ich dies als Pech an. Dann muss man halt etwas über 200€ zahlen ohne APP.
Die Garantiebedingungen beim iP sind ja normalerweise bekannt.
Also nichts für ungut.
Garantie ist nicht Gewährleistung. Da kann auch Apple nichts dran machen.
Und nur weil Apple das nicht als Serienfehler anerkennt, heißt das nicht. Das es keiner ist. Wundert mich eigentlich das ich noch nichts über eine Klage desshalb gehört habe.... "Antennagate" ist doch auch fast eskaliert.
Wikipedia:
In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.[/quote
Dies bedeutet aber auch das T-Mob dein Ansprechpartner ist und nicht Apple.
„Nimm das Leben nicht zu ernst, du kommst da eh nicht lebend raus...“
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Fox 69
13.05.11
07:19
Ja, Gewährleistung und Garantie. Die Unterschiede sind mir durchaus bekannt. Aber um dir Stress zu ersparen, ist der AppleProtectionPlan absolut sinnvoll.
Juli 2009 iP 3GS 32GB weiß bekommen mit APP.
Wurde von Apple 3 mal getauscht wegen Verfärbungen auf der Rückseite.
Als viertes bekam ich ein orginal verschweißtes schwarzes. Diese Aktion lief quasi innerhalb 8 Wochen.
März 2010 Akku hin. Erstes Tauschgerät. Jetzt im April (seit November 2010 hat das 3GS meine Mutter), stellt es sich alleine ab.
Ich bei Apple angerufen ( Garantie nur noch knapp 60 Tage).
Yo sagte der Supporter, das geht ja garnicht. Das 3 GS wurde ja schon sehr oft getauscht wie ich sehe. Wir sind unseren Ansprüchen nicht gerecht geworden. Sie bekommen ein nagelneues. Aber das 3GS 32 GB wird nicht mehr produziert, deshalb schicke ich ihnen ein iP4 32 GB !!!
Gesagt getan. Absolute Freude. TNT hatte am Dienstag vor Ostern das 3GS abgeholt und am Donnerstag war das iP4 dann da. Auch da gleich APP, weil neues Gerät = 2 Jahre Garantie.
Freude war zu Ostern groß und alle waren zufrieden.
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Macossi
13.05.11
08:59
Kurze Zusammenfassung:
1. Apple als Hersteller gibt auf das iPhone (freiwillig) ein Jahr Garantie, mit APP zwei Jahre.
2. Gegen Deinen (gewerblichen) Verkäufer (Dein Mobilfunkanbieter oder auch Apple) hast Du einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch bei Mängeln, die schon beim Kauf vorhanden waren (§§ 433f. BGB), der nach zwei Jahren verjährt.
Zeigt sich der Mangel in den ersten sechs Monaten, wird vermutet, daß der Mangel von Anfang vorhanden war und der Verkäufer muß beweisen, daß es nicht so war. Nach den sechs Monaten muß der Käufer beweisen, daß der Mangel von Anfang an vorhanden war.
Der Knackpunkt nach sechs Monaten ist also die Beweispflicht des Käufers hinsichtlich des Zeitpunktes des Vorhandenseins des Mangels.
Natürlich kann man sein Glück versuchen und klagen und wird bei Serienfehlern auch gute Chancen haben. Ohne Rechtsschutz kann das aber zunächst (Gerichtskostenvorschuß) oder bei Verlieren auch insgesamt (gesamte Verfahrenskosten) sehr teuer werden, so daß man sich in diesem Fall bei Apple für vergleichsweise lächerliche 69 Euro von seinen Sorgen freikaufen kann.
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Fox 69
13.05.11
09:08
Macossi
Volle Zustimmung.
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robs
13.05.11
09:21
Wo bekommt man denn am günstigsten APPs her?
Wie sieht es da in der Bucht aus?
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