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GroKo schreddert Datenschutz auf Websites?

Stefan S.
Stefan S.25.06.2123:22
Gut versteckt las ich bei Golem in einem Artikel zu "Bundestag beschließt Update-Pflicht"
Als "wirklich revolutionär" wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne. "Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen."
D.h. heißt, dass das bislang rechtlich fragwürdige GOLEM- und Heise-Modell jetzt legalisiert wird, oder?
(Rechtlich fragwürdig, da ja Webseiten auch ohne Tracking funktionieren müssen.)
D.h. in Zukunft machen das alle. Und dann kann man sich den Datenschutz sonst wohin schmieren.
Oder?
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Kommentare

Weia
Weia25.06.2123:43
Stefan S.
Als "wirklich revolutionär" wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne. "Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen."
D.h. heißt, dass das bislang rechtlich fragwürdige GOLEM- und Heise-Modell jetzt legalisiert wird, oder?
Nö, das heißt, dass bei einem seit eh und je legalen Modell die Verbraucherrechte deutlich gestärkt werden: Denn wenn jemand für etwas bezahlt hat, entstehen seinem Gegenüber natürlich mehr Verpflichtungen als bei einem rechtlich unverbindlichen Besuch, bei dem nebenbei Daten erhoben werden.
(Rechtlich fragwürdig, da ja Webseiten auch ohne Tracking funktionieren müssen.)
Datenerhebung funktioniert auch ohne Tracking und ihre Legalität ist durch die DSGVO geregelt.
D.h. in Zukunft machen das alle. Und dann kann man sich den Datenschutz sonst wohin schmieren.
Oder?
Du hörst Flöhe mal wieder dort husten, wo nicht mal welche sind.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
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Stefan S.
Stefan S.26.06.2100:59
OK, puh. Danke
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fruchtkiste
fruchtkiste26.06.2108:22
Weia
Stefan S.
Als "wirklich revolutionär" wertete Schreiber die Tatsache, dass das neue Recht persönliche Daten als Währung anerkenne. "Das heißt, dass es in Zukunft egal ist, ob Verbraucher mit Daten oder Geld bezahlen."
D.h. heißt, dass das bislang rechtlich fragwürdige GOLEM- und Heise-Modell jetzt legalisiert wird, oder?
Nö, das heißt, dass bei einem seit eh und je legalen Modell die Verbraucherrechte deutlich gestärkt werden: Denn wenn jemand für etwas bezahlt hat, entstehen seinem Gegenüber natürlich mehr Verpflichtungen als bei einem rechtlich unverbindlichen Besuch, bei dem nebenbei Daten erhoben werden.
(Rechtlich fragwürdig, da ja Webseiten auch ohne Tracking funktionieren müssen.)
Datenerhebung funktioniert auch ohne Tracking und ihre Legalität ist durch die DSGVO geregelt.
D.h. in Zukunft machen das alle. Und dann kann man sich den Datenschutz sonst wohin schmieren.
Oder?
Du hörst Flöhe mal wieder dort husten, wo nicht mal welche sind.

....Ich mag deine Artikel/Antworten. Immer sachlich und freundlich, weiter so!
„wer nicht fragt, stirbt dumm“
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massi
massi26.06.2109:21
Was bei dem Gesetz eher zu bemängeln ist, daß man keinen Zeitraum angegeben hat in dem die Updatepflicht besteht, also hätte man sich das auch sparen können.
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marm26.06.2109:45
massi
Was bei dem Gesetz eher zu bemängeln ist, daß man keinen Zeitraum angegeben hat in dem die Updatepflicht besteht, also hätte man sich das auch sparen können.
Viele Gesetze lassen vieles offen. Dafür gibt es Ausführungsverordnungen, klärende Gerichtsurteile und Kommentare.
+1
maculi
maculi26.06.2109:52
Was ganz massiv zu bemängeln ist, das dieses Gesetz so dermassen wischi-waschi-mäßig formuliert ist, das unter Garantie jeder was anderes darunter versteht, und dann wieder mal Gerichte klären müssen, was Sache ist. Innerhalb welchen Zeitraumes besteht eine updatepflicht? Betrifft das nur sicherheitsrelevante Aspekte oder die allgemeine Funktionsfähigkeit? Wie häufig haben Aktualisierungen zu erscheinen? Wer hat das ganze im Blick (oder müssen erst wieder die Verbraucher klagen, bevor was passiert)?
+3
Weia
Weia26.06.2111:37
maculi
Was ganz massiv zu bemängeln ist, das dieses Gesetz so dermassen wischi-waschi-mäßig formuliert ist, das unter Garantie jeder was anderes darunter versteht, und dann wieder mal Gerichte klären müssen, was Sache ist.
Naja, Gesetzestexte haben immer das Problem, so formuliert sein zu müssen, dass sie im Vorhinein alle denkbaren Fälle adäquat erfassen. Das ist de facto menschenunmöglich. Und je spezifischer ein Gesetz formuliert ist, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Fälle durchs Raster fallen und eben nicht angemessen abgedeckt werden. Das ist für die durchs Raster Gefallenen dann unter Umständen höchst problematisch. Da ist es schon kein Fehler, im Einzelfall den Gerichten das letzte Wort zu lassen.
Innerhalb welchen Zeitraumes besteht eine updatepflicht?
Das ist sicher die Frage, bei der sich die meisten eine spezifischere Angabe erhofft hätten. Aber eben auch eine, wo ist sehr schwer ist, eine allgemein anwendbare „Formel“ zu finden. Ich denke, das muss sich in der Praxis einpendeln. Hersteller werden natürlich nicht länger als nötig Updates anbieten, andererseits aber auch kostspielige und imageschädigende Prozesse vermeiden wollen. Verbraucherschutzorganisationen werden umgekehrt ein Auge auf das Verhalten der Hersteller werfen. So bildet sich dann allmählich ein gesellschaftlicher Konsens heraus, den man schwer für alle möglichen Geräteklassen am Reißbrett entwerfen kann.

Zum Beispiel hätte Apple meines Erachtens mit diesem Gesetz definitiv Probleme mit dem ersten iPad bekommen, das ja bereits nach etwas mehr als zwei Jahren die Update-Unterstützung verlor. Wie immer man sie genau ansetzt, die vernünftigerweise anzusetzende Erwartung der Verbraucher an die Lebensdauer eines solchen Gerätes wird ganz gewiss deutlich höher als zwei Jahre gewesen sein (insbesondere auch angesichts der Tatsache, dass die Hardware als solche problemlos bis zu zehn Jahren funktionierte).
Betrifft das nur sicherheitsrelevante Aspekte oder die allgemeine Funktionsfähigkeit?
Das betrifft die allgemeine Funktionsfähigkeit zum Zeitpunkt des Kaufs, die sicherheitsrelevante Aspekte natürlich einschließt. Was umgekehrt genauso sicher nicht abgedeckt ist, sind später hinzukommende neue Fähigkeiten. Am Beispiel des ersten iPad: Safari konnte damals (wenn ich mich recht erinnere) nur maximal sieben Tabs öffnen. Wenn Safari dann auf späteren iPads beliebig viele Tabs öffnen konnte, so kann niemand erwarten, dass das deshalb nun auch das erste iPad können muss. Umgekehrt muss Safari aber natürlich seine Fähigkeit behalten, Webseiten darstellen zu können, auch wenn sich im Internet zum Beispiel neue JavaScript-Versionen verbreiten oder SSL-Root-Zertifikate auslaufen. Es wird sicher spannende Grenzfälle geben wie zum Beispiel ein neues Bildformat: Muss Safari dann aktualisiert werden, um seine von Beginn an existierende Fähigkeit beizubehalten, Bilder auf Webseiten darstellen zu können, oder muss Safari nicht aktualisiert werden, weil es beim Kauf des Gerätes ja nicht die Fähigkeit besaß, Bilder in diesem Format darzustellen?
Wie häufig haben Aktualisierungen zu erscheinen?
Na halt so häufig, wie technische Entwicklungen das erforderlich machen. Das ist ansonsten doch auch nicht anders.
Wer hat das ganze im Blick (oder müssen erst wieder die Verbraucher klagen, bevor was passiert)?
Du scheinst Letzteres für ein Problem zu halten. Das ist es aber nicht. Gesellschaftliche Entwicklungen prägen sich immer durch ein dynamisches Wechselspiel diverser Akteure aus. Neue Gesetze sind nur ein Baustein in diesem Wechselspiel. Dass sich Gesellschaft nicht ein für alle Mal am Reißbrett eindeutig entwerfen lässt, sollte uns die Geschichte doch mittlerweile zur Genüge gelehrt haben.
„“I don’t care” is such an easy lie. (The Warning, “Satisfied”)“
+3
RichMcTcNs26.06.2112:20
Gesetze, die auf den letzten Drücker, also im beginnenden Wahlkampf erscheinen, entbehren meist konkreter Formulierungen. Nur so kann man sich einigen und dann vor der Wahl mit der eigenen Leistung protzen.
Und dann müssen langwierig und manchmal anders als gedacht die Gerichte entscheiden, denn so wird überhaupt ein Gesetz formuliert.
Kann man ja machen, aber eigentlich sollten die Abgeordneten in einer Demokratie entscheiden.
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maculi
maculi26.06.2113:11
Natürlich erwartet kein Mensch, das jedes Gesetz alle denk- und undenkbaren Eventualitäten vorhersieht und in den Formulierungen berücksichtigt, in einem gewissen Maß müssen die immer flexibel gehalten werden. Aber die Klärung vor Gericht sollte die absolute Ausnahme bleiben. Was in diesem Fall garantiert nicht der Fall sein wird, da wird bereits die erste Auseinandersetzung vor Gericht landen. Das ist einfach nur schlampige Gesetzgebung (und leider nicht das erste Mal unter Merkel).
Wenn ein Hersteller ein Gerät das Strom führt in den Handel bringen will, dann muss er vorab dafür sorgen, das der Kunde bei der Benutzung keine gescheuert bekommt, und über entsprechende Organisationen (die für das vergeben des CE-Sigels zuständig sind) wird das auch sichergestellt. Für Programme und Dienstleistungen fehlt sowas allerdings vollständig. Dabei haben viele Kunden weder das Wissen noch die Zeit sich eingehend damit zu beschäftigen. Wenn dann Lieschen Müller eine Klage einreicht, dann wird die erst mal mit Dutzenden von Anwälten beworfen, und wer hat die Zeit und das Geld, so eine Klage durchzuziehen? Sollen (mal wieder) Verbraucherschutzorganisationen das übernehmen? Wenn der Gesetzgeber neue Regeln definiert, dann gehört es auch dazu, das er sich Gedanken darüber macht wie diese durchgesetzt werden können, und das ist hier mal eben vollständig ausgeblieben.
Wer der hier mitlesenden hat Kinder? Die wissen alle, das sie sich lächerlich machen, wenn sie nur Regeln aufstellen und sich dann einen Dreck um deren Einhaltung kümmern. Ist beim Staat und der Wirtschaft nicht wirklich anders.
Der Grundgedanke und vereinzelte Ansätze mögen ja gut sein, aber unterm Strich bleibt viel zu vieles ungeklärt. Ist doof, ist aber leider so.
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