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Forum>Off-Topic>Haftung beim GmbH-Insolvenz

Haftung beim GmbH-Insolvenz

ein.Leguan
ein.Leguan07.11.1002:31
DIe Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bedarf mindestens der Einlage von 25.000€ und haftet dementsprechend nur mit dieser Summe gegenüber Gläubigern im Falle der Insolvenz.

Wenn für die Einlage (25.000€) plus notwendigem Startkapital allerdings ein Kredit zur Existenzgründung aufgenommen werden muss, zum Beispiel 100.000€, wie weit haftet der Kreditnehmer (=Gesellschafter):

  • bis 100.000€, weil der Kredit von einer natürlichen und privaten Person (Gesellschafter) beantragt wurde und zwar bevor dieser damit eine haftungsbeschränkte Firma gegründet hat
  • bis 25.000, weil der Kredit zweckgebundenes Kapital zur Firmengründung darstellte und nicht dem Gesellschafter privat sondern der gegründeten Firma zuzuschreiben war
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Kommentare

ein.Leguan
ein.Leguan07.11.1002:32
Bitte das überflüssige "m" im Titel überlesen
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Schens
Schens07.11.1012:05
Keine Bank gibt der juristischen Person einen Kredit. Du unterschreibst, dass Du persönlich haftest. Ausser die juristische Person kann beweisen, dass sie keinen Kredit braucht (Konto mit Barem)

Schau Dich nach Existenzgründerprogramme um. Bei diesen kannst Du für wenig Geld eine 70%ige Haftungsfreistellung erwerben (ich zahlte damals 1% mehr Zins).

Meine Kredite kamen von der KfW
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ein.Leguan
ein.Leguan07.11.1014:51
Danke für die Antwort!

Wenn Du von KrediteN sprichst, sind dann parallele oder aufeinanderfolgende Kredite gemeint?
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Schens
Schens09.11.1005:52
Parallele. Ich habe damals ungefähr 60/40 geteilt und den 40er Endfällig gestellt. Dafür waren die Zinsen sensationell niedrig.
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ein.Leguan
ein.Leguan09.11.1019:26
Nochmals: Danke!
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Esäk
Esäk10.11.1022:07
Du haftest der Bank gegenüber mit den 100 k€, die GmbH Dir und ihren anderen Gläubigern (z.B.Lieferanten) gegenüber mit max. 25 k€.
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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DonQ
DonQ11.11.1018:46
das letzte mal als ich mich damit (GmbH Deutschland) befasste, konnte das Firmen/Einlage Kapital auch zur Hälfte in Form von Sacheinlagen, Gütern wie Autos, Maschinen, usw. bereitgestellt, eben angerechnet werden, denke das ist immer noch so.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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cokefridge12.11.1008:56
Prinzipiell haftet erstmal die Gesellschaft mit ihrem gesamten Vermögen. Wenn das Vermögen der Gesellschaft bei 200.000€ liegt, haftet die Gesellschaft auch mit den 200.000€ im Falle der Insolvenz. Die Mindesteinlage ist lediglich eine Gründungsvoraussetzung und hat mir der Insolvenz nichts zu tun. Die angesprochenen 100.000€ sind, sofern in die Gesellschaft eingelegt, Teil des Betriebsvermögens. Woher das Geld für die Einlage kommt, ist für die Haftung recht irrelevant. Falls eine Privatperson, egal durch welchen Kredit, 100.000€ für eine Unternehmensgründung aufnimmt, und diese 100.000€ in die GmbH einlegt, sind auch die 100.000€ futsch. Es sei denn, die 100.000€ wurden der GmbH von einer Privatperson als Fremdkapital zur Verfügung gestellt - dann hat der Fremdkapitalgeber im Insolvenzverfahren die Möglichkeit, einen Teil seines Investments wieder zurück zu bekommen. Das wird bei einem Existenzgründungskredit aber wohl nicht der Fall sein.

LG
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ein.Leguan
ein.Leguan14.11.1022:25
DonQ
Diese Möglichkeit besteht (weiterhin), korrekt!
Bei mehreren Gesellschaftern muss ebenfalls insgesamt nur diese Einlage aufgebracht werden.

Auch gilt Esäk und cokefridge Dank!
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iBookG415.11.1022:32
Bei soetwas ist interessant, was die Bank (in diesem Fall finde ich, dass es eher ein Gläubiger als ein Teilhafter (Kommanditist) ist) als Sicherheit gewertet hat. Denn du besitzt ja auch die 100.000€ nach der Auszahlung des Kredites. Aber die Bank will Monatlich etwas Geld zurück. Daher muss man im Falle einer so frühen Insolvenz das Geld (also wenn die gesamten 100.000 € im Unternehmen verblieben sind) als Haftung hergeben. Sonst eben der Betrag, der dann noch da ist. Wenn jetzt aber die Bank ihre Rate will und du diese nicht bezahlen kannst, dann wird doch nach ein paar Monatsraten die gewerteten Sicherheitsgegenstände gepfändet.

Zumindest ist das meine Auffassung vom gelernten (erlerne Gerade in der Berufsschule die Gesellschaftsformen).
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