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Forum>Netzwerke>Internet-by-Call: Mahnung von "acureus" - zu einer Forderung von 2003!

Internet-by-Call: Mahnung von "acureus" - zu einer Forderung von 2003!

Der Mike
Der Mike28.10.0921:26
Heute hat meine Frau eine "interessante" Mahnung bekommen: von einem Unternehmen namens acureus AG.

Und zwar geht es hierbei über eine Internet-by-Call-Verbindung - MSN Easysurfer Pro - vom 18.6.2003!

Diese Rechnung wurde angeblich über die Deutsche Telekom ausgestellt (der Telefonanschluss meiner Frau lief damals darüber, war eine andere Wohnung als heute, als wir noch nicht verheiratet waren bzw. sie alleine lebte). Einen Rechner hatte sie damals, auch ab und an mal Internet-by-Call an sich genutzt (via Telekom-Anschluss).

Natürlich besitzt sie diese über sechs Jahre alte Telekom-Rechnung nicht mehr, wobei die Telefonrechnungsgebühren damals automatisch von ihrem Konto abgebucht wurden.

Die Forderung beläuft sich übrigens auf sage und schreibe 4,50 Euro. Mit irgendwelchen Inkassogebühren, "Auslagen und Auskunftskosten" sind's allerdings 55,50 Euro! Eine Mahnung oder sonstwas hat meine Frau zuvor über eine solche Forderung in sechs Jahren nicht gesehen!

Wie soll man auf so einen Stuss reagieren? Am besten gar nicht?

Wenn doch, wie möglichst kostengünstig bzw. "kostenneutral"? (Mir ist ja schon ein zeitlicher Aufwand zu dumm für so einen Quatsch, was bereits dieses Posting hier ist!)

Und sind solche Forderungen, wobei ich hier arge Zweifel habe, ob denn überhaupt begründet, nicht längst verjährt?

Habt ihr auch schon solch ominösen Foderungen dieses Unternehmens erhalten?

Ich schreibe auch deshalb hier, damit andere von dieser "Abzock-Masche" vorgewarnt sind, da das offenbar massenweise geschieht, wenn ich "Tante Google" frage!
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Kommentare

tobiask28.10.0921:33
Ich würde gar nicht drauf reagieren,schon das Datum sagt doch alles.


Auf jeden Fall danke für den Hinweis für ein weiteres Abzockunternehmen.


Solche Läden sollte man ausräuchern. *sick*
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Dimitrios_Stubakis
Dimitrios_Stubakis28.10.0921:36
ich dachte Forderungen an privat Personen verjähren nach zwei Jahren ?

„I'm sorry Dave, I'm afraid I can't do that“
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Der Mike
Der Mike28.10.0921:42
Ich war schlichtweg erst mal sprachlos, als ich 2003 las!

Eine Frechheit sondergleichen sowas.
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dreyfus28.10.0921:55

Allgemein beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren am Ende des Jahres, in dem die Forderung enstanden ist (§195 BGB), 6 Jahre geht also, falls keine Hemmung der Verjährung vorliegt (Mahnbescheid, Klage, etc.), auf gar keinen Fall.

Ich würde das kommentarlos wegschmeissen und auf gar keinen Fall mit denen irgendetwas verhandeln, da die Aufnahme von Verhandlungen als Verjährungshemmung umgedeutet werden könnte (wohl mit keiner Aussicht auf Erfolg, ist aber unnötiger Ärger). Wenn die sich mit einer 6 Jahre alten Forderung bei Gericht eine Abfuhr holen wollen, dann sollen sie das tun.
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Wowbagger28.10.0922:14
Reagieren würde ich da nicht direkt, aber den Verbraucherschutz verständigen, falls das wirklich eine verbreitete Masche ist.
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Der Mike
Der Mike18.11.0919:03
Aus aktuellem Anlass:
Das Thema war gestern übrigens auch eines bei der Sat1-Sendung "Akte xx". Hab's durch Zufall gesehen beim "Zappen".



Diese "Abzock-Mahnungen" werden wohl mittlerweile schon zu zig-tausenden verschickt samt angeblichen Uralt-"Forderungen" von 1,50 Euro (plus 50 Euro "Gebühren") aus dem Jahre 1937 usw.

Ich habe mich im entsprechenden Forum zum Beitrag mal etwas eingelesen. Da wird einem der Tipp gegeben, erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid zu reagieren. Keinesfalls auf irgendwelche ominösen Mahnungen aus ominöser Quelle, die "asbachuralt" sind. Denn die könnte ja jedermann irgendwo hin versenden...

Auf der URL gibt's zwar ein Formular der Verbraucherzentrale zum Download, um diesem Quatsch zu widersprechen.

Nur sehe ich es halt absolut nicht ein, auch noch auf meine Kosten ein Einschreiben samt Widerspruch verschicken zu müssen.

Der Gesetzgeber sollte hier endlich mal reagieren, dass bei unberechtigten Forderungen sowas automatisch dem "Forderer" in Rechnung gestellt wird, notfalls via Gerichtsbeschluss - und wenn das nur 3 Euro sind, denn das läppert sich bei 10000 oder 100000 Leuten ganz massiv.

Irgendwie kotzt mich sowas an! *sick*
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Der Mike
Der Mike18.11.0919:09
Also die Kosten für das Widerspruchseinschreiben, freilich samt einer Aufwandspauschale von 25 bis 50 Euro. Plus die Porto- und die Einschreiben-Gebühren an sich. Wenn sowieso verjährt. Und ohne Beweis. Was wiederum wurst wäre, wenn sogar vorhanden, da eben nun mal verjährt!

Das Muster als Nachtrag:
---------------------------------------------
Einrede der Verjährung

Mustertext

Absender:
Michaela Muster
Musterweg 1
99999 Musterstadt



An die
:::::::::

Datum, ………..

Ihre unberechtigte Forderung
Ihre Aktennummer / Ihre Referenznummer:


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom …… verlangen Sie von mir die Zahlung von ………Euro

für die eine Rechnung aus dem Jahr 2005 bzw. früher vorliegen soll.

Die in Ihrer Mahnung aufgeführte Forderung aus dem Jahre …..(2005 bzw. früher) unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist nach Maßgabe des § 195 BGB. Diese endet nach drei Jahren unter Berechnung nach § 199 Abs.1, Nr.1 BGB.

Ich mache daher von der Einrede der Verjährung ausdrücklich Gebrauch.


Mit freundlichen Grüßen

( Unterschrift )



Hinweise zur Verwendung des Musterbriefes

Kopieren Sie den Text in Textverarbeitungsprogramm (MS WORD, Open Office, etc.).
Ergänzen Sie ihn mit Ihren Absenderangaben, der Anschrift des Unternehmens, an das der Musterbrief gehen soll; und ggf. Ihre Kunden- und/oder Rechnungsnummer
Schicken Sie diesen Brief an das Unternehmen, nicht an die Verbraucherzentrale!

Stand: November 2009 ©Copyright Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
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Hot Mac
Hot Mac18.11.0920:04
Acureus ist hinlänglich bekannt.

Unbedingt der Mahnung widersprechen und auf auf die Verjährung hinweisen!
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Esäk
Esäk18.11.0920:37
Hot Mac
Acureus ist hinlänglich bekannt.

Unbedingt der Mahnung widersprechen und auf auf die Verjährung hinweisen!


Quatsch!
Unbedingt ignorieren geanz genau so wie Dein Kommentar...
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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was
was18.11.0921:17
Esäk

deinen kommentar verstehe ich nicht ganz aber ich denke mal du beziehst dich auf das widersprechen, welches wahrscheinlich nicht nötig sein sollte?!
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Esäk
Esäk18.11.0921:26
Haja, was sonst, wie soll man das nicht verstehen?
„Die Todesstrafe gehört auch in Hessen abgeschafft!“
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Hot Mac
Hot Mac18.11.0921:42
Esäk
Hot Mac
Acureus ist hinlänglich bekannt.

Unbedingt der Mahnung widersprechen und auf auf die Verjährung hinweisen!


Quatsch!
Unbedingt ignorieren geanz genau so wie Dein Kommentar...

Du kannst mich doch gar nicht ignorieren ...

Gerne hätte ich meinen umfangreichen Erfahrungsschatz in Sachen „acureus“ mit Dir und den anderen geteilt, aber meine Zeit möchte ich dann doch nicht an Typen wie Dich verschwenden.

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Der Mike
Der Mike18.11.0921:44
Hot Mac
Ich würde ja eigentlich gerne widersprechen! Nur wie macht man dass, damit "Acureus" möglichst hohe Kosten entstehen (mir zugleich möglichst wenig Aufwand!) und nicht mir welche für eine Postkarte, gescheige denn noch für einen Brief samt den Gebühren für ein Einschreiben?

100 bis 200 Euro wäre ja OK, was "Acureus" an mich aktuell zu zahlen hätte. Wenn ich noch den Zeitaufwand für diesen Thread in Rechnung stelle, wären es wohl eher 300...

Nochmal: Ich habe nie einen Mahnbescheid gesehen. Sondern nur eine ominöse Mahnung einer ominösen Firma namens "Acureus". Darf ich sowas auch an beliebige Leute herumschicken, freilich ohne Nachweis?

So eine Firma wie "Acureus" hat dich sicher Geld. Bei denen nun besser 1000 Euro "anmahnen"? Immerhin ist das ja nicht verjährt, sondern drei Wochen alt.
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Stefan Lühr
Stefan Lühr18.11.0921:54
Das muß nicht mal eine Masche sein...

Vielleicht ist die Firma auch einfach nur schlampig..

1) Nehmen wir mal an, daß die Forderung zu recht besteht. Dann ist es durchaus legitim, die Forderung auch nach einem längerem Zeitpunkt noch geltend zu machen. Die Forderung verschwindet ja nicht durch die Verjährung.. Man verliert im Grunde nur gesetzliche Grundlage, um ein ausstehenden Betrag wirkungsvoll eintreiben zu können.

2) Der Hinweis, dem Unternehmen mitzuteilen, daß man von der Einrede der Verjährung gebrauch machen will, ist durchaus sinnvoll.
Man muß dann schauen, ob das Unternehmen eine Hemmung der Verjährungsfrist beweisen kann. Wenn denen das gelingt, muß man möglicherweise zahlen oder das vor Gericht ausfechten... Ausgang: ungewiß. Auf jeden Fall macht es hier Sinn, frühzeitig zu reagieren. Falls die doch was in der Hand haben und man läßt es erst eskalieren, wird das am Ende nur teuer...

3) Irgendwann kommt ein Mahnbescheid und spätestens da muß man reagieren und sich seiner Sache recht sicher sein...
Mahlzeit

Stefan
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Der Mike
Der Mike18.11.0922:05
Stefan Lühr
Ich bin halt meiner Sache sehr sicher.

Denn: Meine Frau hat ganz sicher zumindest nach der Verjährungsfrist niemals jemals noch Internet-by-Call über ein Analog-Modem benutzt. (Weil seit spätestens 2004 DSL-only.)

Und selbst wenn das 2003 mal der Fall gewesen sein sollte, warum wurde genau dieser Betrag von 4,50 Euro nicht über die Telekom-Rechnung abgebucht, wie das sonst bei Internet-by-Call der Fall war/ist, wenn man einen Telekom-Anschluss hatte?!

Also warte ich auf einen Mahnbescheid, falls der denn jemals kommt. Kostet erst mal "Acureus" Geld, nicht mich oder meine Frau. Dann kann ich noch immer reagieren und auf die Verjährungsfrist hinweisen - bzw. noch interessanter: zudem auf einen Nachweis beharren. Der aber rechtlich eh nicht interessiert, weil eben so und so verjährt.

Was sollte in diesem Fall übrigens denn eine "Hemmung der Verjährungsfrist" sein?
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rene204
rene20418.11.0922:19
Der Mike
nternet-by-Call der Fall war/ist, wenn man einen Telekom-Anschluss hatte?!

Also warte ich auf einen Mahnbescheid, falls der denn jemals kommt.
?

Sollte jemals ein Mahnbescheid kommen, musst Du diesem unbedingt widersprechen.
Ein Mahnbescheid, auch wenn er nicht begründet ist, wird nach 14 Tagen automatisch rechtswirksam, sofern ihm nicht ausdrücklich schriftlich widersprochen wurde.

Bitte beachten.
„Gelassenheit und Gesundheit.. ist das wichtigste...“
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Der Mike
Der Mike18.11.0922:40
rene204
Ja, deshalb werde ich auch erst darauf reagieren. Mit Einschreiben. Falls ich sowas denn bekomme.

Wenn ja, werde ich darüber berichten hier.

Ich empfinde die ganze Angelegenheit einfach nur als eine bodenlose Frechheit, zumal das aktuell wirklich eine "Masche" zu sein scheint. Siehe Sat1-Bericht.

Offenbar kauft "Acureus" wohl aktuell zig-tausende "Forderungen" auf, die eigentlich verjährt sind (bzw. oftmals gar nicht erst berechtigt, da viele Betroffene nachweislich gar niemals einen Internet-Anschluss hatten, nicht mal via Internet-by-Call, geschweige denn überhaupt einen PC, eben das macht mich ja stutzig!). Aber wo man wohl hofft, dass z.B. bei 100000 verschickten" Mahnungen" (aus den Jahren 1937 bis 2003) immerhin jeder 100. zahlt. Etwa die Omi, die schon einen Schreck bekommt, wenn die nur "Mahnung" sieht, aber nicht mal weiß, was "Internet" ist, geschweige denn noch "By-call..."...
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Brandy18.11.0922:46
Warum denn ignorieren? Vorher zur Polizei und Anzeige erstatten wegen Betrugsversuches. Danach kann man die ja immer noch ignorieren.
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Der Mike
Der Mike18.11.0923:06
Brandy
Naja, ob das "Betrug" ist, das ist wieder eine andere Sache. So einen Mist lässt die aktuelle "Grauzone" unserer aktuellen Gesetze wohl eben so zu.

Siehe auch den ganzen aktuellen Abmahnwahn, der den Abmahner selbst prinzipiell erst mal pauschal 100 Euro minimum Gebühren an den Staat kosten müsste, wenn im Nachhinein berechtigt, dann OK. Ansonsten einfach mal 100 Euro Fixkosten pro Versuch wäre OK, also ohne Aussicht auf "Erfolg".

Der Witz an dieser Masche ist ja der, dass meine Frau durchaus (vor vielen Jahren) schon mal Internet-by-Call benutzt hat (wie sicherlich viele andere auch, viele andere allerdings aber auch nicht!).

Allerdings eben via Telekom-Anschluss, damit also generell Abrechnung und automatische Abbuchung von deren Konto (und die war sicherlich niemals "klamm", sicher nicht bei 4,50 Euro, weil Bankerin mit noch immer 13., 14. Gehalt usw.).

Es könnte also durchaus sein, dass der damalige "Internet-by-Call-Provider" einfach mal "vergessen" hatte, die 4,50 Euro via Telekom in Rechnung zu stellen. Nur was soll man dazu sagen? Entweder war der "Provider" zu dümmlich oder wozu diese eventuelle Forderung sechs Jahre später an "Acureus" verkaufen?

Nur was soll das jetzt?! Man hofft zu 99,99 % einfach mal darauf, dass der "Gemahnte" entweder nichts von Verjährungsfristen weiß oder, dass derjenige nicht mal jemals einen Internetanschluss hatte und dennoch zahlt. Etwa die Omi...
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dreyfus19.11.0900:44
Der Mike
Was sollte in diesem Fall übrigens denn eine "Hemmung der Verjährungsfrist" sein?

Nichts, was nach Ablauf der drei Jahre passiert ist, kann die Verjährungsfrist hemmen. Relevant wären nur bspw. Mahnbescheide die noch während der Verjährungsfrist von euch erhalten, aber ignoriert wurden. Wenn es so etwas nicht gab, ist das Thema durch. Kein Gericht wird denen einen Mahnbescheid für eine verjährte Forderung ausstellen. Also wird da auch keine kommen.
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Hot Mac
Hot Mac19.11.0903:18
Acoreus agiert unter dem Deckmantel der Seriosität.

Man rechnet mit der Dummheit respektive der Unwissenheit der Menschen.
Man macht den Menschen gezielt angst.
Angst macht viele Menschen „scheuklappenblind“.

Im Fall Acoreus empfiehlt es sich wohl, die „Einrede der Verjährung“ zu stellen.
Eine Verjährung tritt nämlich nicht automatisch in Kraft. (AFAIK)

Eventuell wird man mit einem weiteren Schreiben rechnen müssen, das die Androhung des gerichtlichen Mahnverfahrens zum Inhalt hat.
Einen solchen Mahnbescheid wird man aber wohl eher nicht erhalten, da dies für Acoreus oder von Acoreus beauftragte Inkassounternehmen nicht mehr rentabel ist.

Man kann natürlich auch alle Schreiben ignorieren, wenn allerdings ein gelber Umschlag eintrudelt, dann sollte man lieber reagieren.





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dreyfus19.11.0906:11

Also im Frühstücksfernsehen hatten Sie genau das Thema gerade. Und die empfehlen, die "Einrede der Verjährung" wie oben angeführt, direkt an Acureus zu schicken.

Allerdings hatten die ein paar Beispielempfänger von Rechnungen, die in 2003 gar keinen Computer besassen und somit ganz sicher auch kein Modem. Das Ganze ist also anscheinend glatter Betrug.
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BabiesXXL19.11.0906:52
Ja, so etwas hatte ich auch schon einmal. Einfach liegen lassen. Schließlich ist die Forderung verjährt.
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DonQ
DonQ19.11.0910:07
sowohl HotMac als auch BabiesXXL haben recht,

denn je nach background der "firma" kann sowas in irgendein abfragbares register eingetragen werden und erledigt sich zwar erstmal durch "liegenlassen" wie von BabiesXXL geschrieben, allerdings kann es sehr wohl einen rattenschwanz hinterherziehen, bis zum "unberechtigten" schufa eintrag, von daher hätte hier hotmac sehr wohl recht,

allerdings müsste man sowas meist von fall zu fall prüfen

postbank verbrecher bin ich auch mal reingefallen und hab fast das 5 fache einer unberechtigten forderung mal gezahlt, naja…wurde unter "lehrgeld" verbucht und geschäftsbeziehungen nicht mehr gestartet.

das lurche leute blöd anmachen ist übrigens auch nichts neues.

„an apple a day, keeps the rats away…“
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Der Mike
Der Mike19.11.0918:19
Heute kam die zweite Mahnung!

Also was soll's: Rege mich jetzt mal nicht über die zwei Euro für das Einschreiben für die "Einrede der Verjährung" auf.

Finde es dennoch eine Frechheit, dass ich denen vom Gesetz her nun nicht die Kosten dafür pauschal in Rechnung stellen kann, natürlich plus "Gebühren" (100 Euro wären OK). Grund: Zu 99 % ist's im Falle meiner Frau nicht mal "nur" die Verjährung, sondern eine grundsätzlich unberechtigte Forderung. Immerhin zu 1 % kann ich mir nicht sicher sein. Warum, siehe oben.

Es wird "langsam" Zeit, dem (Ab-)Mahnungswahn bzw. dieser "Industrie" gesetzlich ein Ende zu setzen.

Das muss so richtig weh tun: Bei Anwälten Entzug der Zulassung (erst mal ein paar Jahre, bei Wiederholung lebenslang), bei Geschäftsführern solcher ominösen "Firmen" muss es entsprechend privat möglichst weh tun, und das vor allem finanziell! Plus eingetragene Vorstrafe im polizeilichen Führungszeugnis im Wiederholungsfall wegen Betrugs(versuches). Inklusive Berufsverbot, nochmals ein solches Unternehmen überhaupt gründen zu dürfen bzw. dann dafür auch nur als (angeblicher) Angestellter "freiberuflich" zu arbeiten, um das zu umgehen.
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jogoto19.11.0918:30
Der Mike
Finde es dennoch eine Frechheit, dass ich denen vom Gesetz her nun nicht die Kosten dafür pauschal in Rechnung stellen kann, natürlich plus "Gebühren" (100 Euro wären OK).

Einfach den Anwalt Deiner Wahl einen Brief aufsetzen lassen ...
Unterlassungserklärung, Gebührenbescheid und Strafandrohung.
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Der Mike
Der Mike19.11.0919:12
jogoto
Klingt an sich nicht mal schlecht, wäre durchaus zu überlegen!

Nur: Habe ich davon finanziell dann auch was - oder doch nur mein Anwalt?

Weil: Nochmals Zeitaufwand, Benzingeld uswusf., wären dann locker 200 Euro für mich plus halt das, was mein Anwalt (bzw. der meiner Frau) dann rechtmäßig bekommt.
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jogoto19.11.0919:21
Der Mike
Nur: Habe ich davon finanziell dann auch was - oder doch nur mein Anwalt?

Alles Verhandlungssache.
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Alto
Alto19.11.0920:15
Den Musterbrief denen als Einschreiben mit Rückschein schicken und widersprechen.
Verjährungsfrist nach §195 BGB trifft hier zu, sprich es ist nach dem Zeitraum eine Unzumutbarkeit es nachzuvollziehen.

Mit 99,9% Wahrscheinlichkeit melden die sich nie wieder, weil nicht deren Masche.
Klagen werden die nimmer, einfach aus Kostengründen. Vor Gericht würden die mit der Forderung scheitern.
Sollten die Mahngebühren verlangen, keine Scheu und zur Verbraucherzentrale gehen.
DIe C´t Redaktion freut sich auch über solche Dinge, also auch vielleicht mal anschreiben.

Aus Kostengründen würde ich dir von einem Anwalt abraten, wenn du nicht rechtschutzversichert bist.
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jogoto19.11.0920:23
Alto
Aus Kostengründen würde ich dir von einem Anwalt abraten, wenn du nicht rechtschutzversichert bist.

1. ging es nicht darum einen Anwalt einzuschalten um sich gegen die Forderung zu wehren, sondern um selbst eine Forderung zu stellen.
2. war das auch nicht ganz ernst gemeint
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Tommy1980
Tommy198019.11.0922:29
Acoreus ist kein Abzocker, sondern ein Dienstleister für andere TK-Unternehmen. Denen ist sicher nur ein Fehler unterlaufen oder die haben falsche Daten übermittelt bekommen. In deinem Fall dann von der Deutschen Telekom.

Zudem ist die Forderung verjährt, also ruhig Blut.
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Hot Mac
Hot Mac20.11.0901:04
Tommy1980
Acoreus ist kein Abzocker, sondern ein Dienstleister für andere TK-Unternehmen.
Das könnte man annehmen, wenn man dem erstbesten Link folgt, den Google ausspuckt.

Es gibt aber auch noch diesen Link , diesen und unzählige andere, die Licht ins Dunkel bringen.
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Der Mike
Der Mike20.11.0917:44
Tommy1980
LOL

Na, dann "befrage" einfach mal Google. Oder hast Du in letzter Zeit ab und an TV geschaut?

Lies nochmal den Thread, denn es gab viele Betroffene, die etwa 2003 nachweislich gar keinen Internet-Zugang hatten, geschweige denn überhaupt einen PC, aber im Wortlaut die exakt gleiche "Mahnung" bekommen haben wie meine Frau, selbst der Betrag (4,50 Euro) war offenbar oft gleich...
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Der Mike
Der Mike20.11.0917:53
Es gibt übrigens noch mehr bekannte "Dienstleister für andere TK-Unternehmen" dieser Art. Einer der prominentesten, siehe , sitzt aktuell wohl schon seine 14 Monate ein. Immerhin. War auch endlich mal Zeit nach mehr als 20 Jahren fragwürdiger "Aktivität".

Mit dem hatte ich übrigens auch schon einmal zu tun (Stichwort "Tanja-Briefe". Alleine dafür hätte es schon so richtig "krachen" müssen.

Und das nur, weil ich Anfang der 1990er in der Zeitschrift CF eine Kleinanzeige zum Verkauf von Hardware hatte.

Ging aber zumindest bei mir in die Hose für ihn.
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Der Mike
Der Mike20.11.0918:06
Denn gerade bei den Acureus-Mahnungen fehlt eigentlich jedweder Beweis. Da wird lediglich auf eine Rechnungsnummer von Anno Tobak verwiesen. Also ohne einen Nachdruck der entsprechenden Rechnung! Und ohne Beleg eines "fehlenden" Zahlungseinganges.

(Weil: Ja, klar doch, die Telekom hat auf einer Rechnung von 2003 doch glatt mal 4,50 Euro "vergessen" - Zahlung übrigens via Einzugsermächtigung -, was sechs Jahre lang auch niemals angemahnt wurde.)

Wenn, dann hätte der Internet-by-Call-Provider sich erst mal bei der Telekom beschweren müssen, welche für die Rechnungsstellung zuständig war. Freilich innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Wenn das die Telekom an sich vergessen hatte: einfach mal "Pech" für den Internet-by-Call-Provider, wenn man das nicht bemerkt hat!

Mir scheint, dass Acureus aktuell wohl irgendwelche ominösen (angeblichen!) Uraltforderungen aufkauft und dann damit versucht, doch noch Geld zu machen.
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