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alfrank
02.03.10
10:28
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wurde soeben vom Bundesverfassungsgericht gekippt
Es sind unverzüglich alle bisher angesammelten Daten zu löschen
Offizielle Pressemitteilung:
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Kommentare
Tommy1980
02.03.10
10:49
alfrank
Es sind unverzüglich alle bisher angesammelten Daten zu löschen
Lese ich da nirgends raus.
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chill
02.03.10
11:00
Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.
Die bislang gespeicherten Daten müssen "unverzüglich" gelöscht werden.
sagt: spiegel online
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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klabima
02.03.10
11:03
das war auch fällig. die unternehmen sind darüber noch glücklicher als die user.
„ich muß selbst herausfinden, ob funktioniert, was ich mir ausgedacht habe!“
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dirac
02.03.10
11:17
Tommy1980
alfrank
Es sind unverzüglich alle bisher angesammelten Daten zu löschen
Lese ich da nirgends raus.
Die Regelung wurde für nichtig erklärt (unter 7.) und somit fehlt die Grundlage die Daten zu speichern.
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alfrank
02.03.10
11:31
Es steht zwar nicht in der Presseerklärung, aber in der Urteilsverkündung wurde es mehrfach gesagt, dass die bisher gesammelten Daten gelöscht werden müssen...
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Hot Mac
02.03.10
15:19
Beim Provider wird aber nach wie vor nichts gelöscht.
Wen juckt's also?
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alfrank
02.03.10
16:31
Hä? Wenn nicht beim Provider wo denn sonst? Genau dort sind die Daten gespeichert...
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Hot Mac
02.03.10
17:03
alfrank
Hä? Wenn nicht beim Provider wo denn sonst? Genau dort sind die Daten gespeichert...
Es werden nicht alle Daten gelöscht!
Im „Verdachtsfall“ bleibt man also weiterhin gläsern.
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alfrank
02.03.10
17:10
Solange kein neues Gesetz existiert, dürfen keine Daten mehr auf Vorrat gespeichert werden. Und die bisher gesammelten müssen gelöscht werden.
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JeanLuc7
02.03.10
17:35
Verwechselt bitte nicht die Vorratsdaten mit dem, was der Provider zur Rechnungserstellung uws. sowieso speichert. Das ist nach wie vor zulässig und auch nicht vom Urteil betroffen.
Auch bisher durften bspw. die Abmahnanwälte nicht auf die Vorratsdaten zugreifen (einstweilige Verfügungen des BVerfG haben das verhindert). Trotzdem haben sie von den Providern auf Basis von deren eigenen Daten Auskunft erhalten.
Gelöscht werden nun alle Daten, auf die der Staat hätte zugreifen können. Und die Provider speichern selbst auch keine 6 Monate, sondern deutlich kürzer.
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MetallSnake
02.03.10
17:52
JeanLuc7
Verwechselt bitte nicht die Vorratsdaten mit dem, was der Provider zur Rechnungserstellung uws. sowieso speichert. Das ist nach wie vor zulässig und auch nicht vom Urteil betroffen.
Bei einer Flatrate, wie sie vermutlich die meisten haben, darf gar nichts gespeichert werden, da der Provider keinerlei Verbindungsdaten zur Rechnungserstellung benötigt.
„Das Schöne an der KI ist, dass wir endlich einen Weg gefunden haben, wie die Wirtschaft weiter wachsen kann, nachdem sie jeden Einzelnen von uns getötet hat.“
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Hot Mac
02.03.10
18:03
MetallSnake
Bei einer Flatrate, wie sie vermutlich die meisten haben, darf gar nichts gespeichert werden.
Ist das so?
Wo hast Du das denn her?
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eMac Extreme
02.03.10
18:11
MetallSnake
Das würde mich allerdings auch interessieren
Gibt es dazu Quellen
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bluelord
02.03.10
18:21
z.B.
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bluelord
02.03.10
18:38
Ahh passender Gesetztestext vielleicht noch dazu:
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eMac Extreme
02.03.10
19:07
bluelord
Demnach wäre es ja "gar nicht" möglich eine IP zuzuordnen und somit User, wie den Herrn Voss oder User einer Tauschbörse zu verklagen, wenn sie das Internet per Flatrate nutzen!
Um eine IP demnach zuordnen zu können, müsste man beim Provider die Daten vor Verbindungsende erfragen!? Oder etwa nicht? Die 6 Monate können da ja nicht gelten!
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JeanLuc7
02.03.10
19:27
MetallSnake
Bei einer Flatrate, wie sie vermutlich die meisten haben, darf gar nichts gespeichert werden, da der Provider keinerlei Verbindungsdaten zur Rechnungserstellung benötigt.
Grundsätzlich könnte man das vom Provider tatsächlich verlangen, solange kein neues Gesetz für Vorratsdatenspeicherung erlassen wird. Aber ich fürchte, in Erwartung eines neuen Gesetzes werdet Ihr da auf taube Ohren Stoßen.
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bluelord
03.03.10
10:39
Was die Einhaltung dieser Gesetze angeht vielleicht dieser Artikel:
Erst die Vorratsdatenspeicherung hat hier eine andere Gesetzesgrundlage geschaffen.
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bluelord
03.03.10
10:45
Sonst heißt es ganz klar:
Der Diensteanbieter hat nach Beendigung der Verbindung aus den Verkehrsdaten nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und 5 unverzüglich die für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Daten zu ermitteln. [...] Für die Abrechnung nicht erforderliche Daten sind unverzüglich zu löschen, soweit sie nicht nach § 113a zu speichern sind.
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