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LTE in D mit "Das neue iPad"
LTE in D mit "Das neue iPad"
Real_Ralll
07.03.12
20:43
Man schaue auf die LTE Frequenzen die das iPad unterstützt und man betrachte die dt. LTE Frequenzen....
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fionda
14.05.12
07:23
Fox 69
Ooch, armes fionderlein
, von mir 3 Tüten Mitleid
.
ja, ich kann mir vorstellen, dass dich das nicht stoert bzw. freut. es beschert deiner firma schliesslich einnahmen ohne gegenleistung. und die gute frau am telefon wird fuer den vertragsabschluss auch praemie bekommen haben, evtl. sogar du, weil es ja mit verweis auf dich abgeschlossen wurde.
Einmal schreibst Du, das Du nicht genug Geld hast für die Telebum und noch immer ein 3G iP benutzt
scheint bei dir selektive wahrnehmung zu sein. derartiges habe ich nie geschrieben. erstens habe ich schon genug geld um auch einen telkom-vertrag abzuschliessen, aber beim iphone habe ich es nicht eingesehen mehr zu bezahlen, als ich(!) benoetige, und zweitens habe ich kein 3g mehr und ich habe mir direkt ein unlocked iphone ohne vertrag geholt. war fuer mich(!) preiswerter.
ausserdem ging es hier um das ipad und lte und die von dir beworbenen vertraege/leistungen waren im direkten vergleich guenstig bzw. es gab kein entsprechendes interessantes konkurrenzangebot.
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Schens
14.05.12
08:23
fionda, ein letztes Mal:
Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (§437 od. 473, ist länger her), daher kannst Du eine Nachbesserung oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Also benutze endlich die wabendere Masse zwischen den Ohren und schreib einen Brief mit einer Frist an die Telekom.
Dieses handlungsfreie Geschreibe führt zu nichts. Nix. Nada. Nüx.
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Schens
14.05.12
08:29
Nachtrag: Es gibt auch einen Paragrafen, bei dem es um die Nutzungsabsicht geht. Wenn einer im Mediamarkt eine Brotmaschine kauft und sagt: "Die brauche ich, um sie in einem Museum hinter Glas auszustellen.", dann ist es KEIN Mangel, wenn man mit dem Ding kein Brot schneiden kann.
Wenn also die LTE-Nutzung mit dem iPad Voraussetzung war und sich Deine Willenserklärung darauf bezog, dann ist der Vertrag anfechtbar.
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PeteramMeter
14.05.12
09:51
Tja.. Apple auf die Kritik bezüglich Kundentäuschung reagiert, das iPad wird unbenannt:
new iPad WiFi + 4G (alt)
new iPad WiFi + Cellular (neu)
http://www.engadget.com/2012/05/12/apple-new-ipad-wifi-4g-now-ipad-cellular/
@fox69...
Deine Spekulationen bezüglich LTE... Sorry, aber wenn man so wenig Ahnung vom Thema hat sollte man das besser lassen. Du kommst hier mit Inhalten, die schon von Gesetzes wegen nicht so einfach gehen würden
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iGod
14.05.12
10:23
Schens
§ 437 BGB begründet alleine keinen Anspruch, da muss schon § 323 I BGB mitgenannt werden - oder ein anderer. Aber Achtung vor Absatz 5.
Wobei der Rücktritt wegen eines Mangels hier wohl eh flach fällt, da die Telekom ja wohl theoretisch LTE liefert, der Kunde dieses aber mit seinem iPad nicht nutzen kann.
Also wohl eher anfechten nach § 119 II BGB
Aber fionda trollt doch nur, wenn man sich seine Kommentare auf den anderen Seiten durchliest. Falls er trotzdem ein iPad mit T-Mob Vertrag geholt hat, dann könnte man ja fast davon ausgehen, dass seine Willenserklärung gemäß §§ 104, 105 BGB nichtig ist
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serte
14.05.12
14:20
Naja jetzt muss Apple wohl doch die Bezeichnung in den meisten Ländern ändern
- war auch überfällig. Die werben mit 4G und sagen nicht, dass es nur in Nordamerika funzt.
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fionda
15.05.12
09:46
Schens
Es fehlt eine zugesicherte Eigenschaft (§437 od. 473, ist länger her), daher kannst Du eine Nachbesserung oder eine Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
ja, "verlangen" kann man (besonders bei der telekom) viel...
die hotline will schon einmal nichts von der ganzen sache wissen.
Also benutze endlich die wabendere Masse zwischen den Ohren und schreib einen Brief mit einer Frist an die Telekom.
ok, mache ich, wobei ich davon ausgehe, dass auch das nichts bringen wird. s.o.
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Bonzo87
09.06.12
15:59
Für die missverständliche Werbung gibt es nun sogar eine saftige Strafe
Zwar nicht hier in DE, aber wäre auch denkbar, dass hier so etwas passiert. Die Summe dürfte Apple allerdings nicht all zu viel ausmachen
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