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Mac App Store und die Absetzbarkeit von Einkäufen
Mac App Store und die Absetzbarkeit von Einkäufen
steinb_i
05.02.11
10:52
Ich stehe grade vor dem Problem als Freiberufler Software im Mac App Store gekauft zu haben. Nun habe ich keine "Rechnung" sondern nur den typischen "iTunes Store Beleg". Den wird das Finanzamt sicher nicht akzeptieren.
Was macht ihr da?
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Kommentare
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Krypton
05.02.11
11:58
Nichts. Der gesparte Preis im Vergleich zur Retail-Verpackung (200
sollte die fehlende Absetzbarkeit mehr als ausgleichen. In Zukunft kannst Du ja je nach Preis (AppStore/Entwickler) entscheiden, was billiger ist.
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steinb_i
05.02.11
12:03
Hö? Wie genau kommst du auf 200€ Differenz? Zudem bietet nicht jeder Entwickler seine Apps auch direkt an. Das Konzept des App-Stores ist scheinbar nur auf privat Anwender ausgerichtet.
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Blubs
05.02.11
12:19
Krypton
Nichts. Der gesparte Preis im Vergleich zur Retail-Verpackung (200
sollte die fehlende Absetzbarkeit mehr als ausgleichen.
Woher weißt Du?
Vielleicht hat steinb_i ja eine Steuerquote von 45%
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Blubs
05.02.11
12:21
steinb_i
Nun habe ich keine "Rechnung" sondern nur den typischen "iTunes Store Beleg". Den wird das Finanzamt sicher nicht akzeptieren.
Da wäre ich mir mal nicht so sicher. Ab Juni fällt ja die Signaturvorschrift für elektronische Rechnungen. Ich würde mal sagen: Ausdrucken und den Beleg der Kreditkarte dazuheften.
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steinb_i
05.02.11
12:27
Es steht ja nichtmal eine Firma darauf! Ich frag mich wie man sowas überhaupt rausschicken kann
Und zum Thema Umsatzsteuer steht drauf: "Dies ist keine Mehrwertsteuerbenachrichtigung."
Warum kann Apple keine ordentlichen Rechnungen ausstellen?
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Krypton
05.02.11
14:58
steinb_i
Hö? Wie genau kommst du auf 200€ Differenz? Zudem bietet nicht jeder Entwickler seine Apps auch direkt an. Das Konzept des App-Stores ist scheinbar nur auf privat Anwender ausgerichtet.
Ich meinte nicht die Differenz sondern den »normalen« Preis wo Aperture 199€ (beispielsweise im Apple Store) kostet. Hier ergibt sich beim AppStore trotzdem noch eine ordentliche Ersparnis.
Trotzdem sehe ich das natürlich ähnlich wie Du. Mir wäre es auch lieber, wenn hier eine normale Rechnung oder zumindest etwas das nach Rechnung aussieht (mit ausgewiesener MwSt.) von Apple kommen würde.
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Stefan S.
05.02.11
15:08
fragt doch mal bei Apple nach...
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chill
05.02.11
15:09
blubs
und nur ab dem datum (11.6 glaub ich) erstellte rechnungen zählen auch. alles davor läuft wie bisher gehabt.
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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Stefan S.
05.02.11
15:09
Gab es nicht eine Bagatellgrenze unterhalb derer die USt. nicht getrennt ausgewiesen sein muss?
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Stefan S.
05.02.11
15:27
da bei Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 150,00 € der separate Ausweis des Umsatzsteuerbetrages gem. § 33 Nr. 4 UStDV entbehrlich ist.
das habe ich aus einem anderen Zusammenhang gerissen, also liesmal § 33 Nr. 4 UStDV
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applegenius
05.02.11
15:51
Bei Apple eine Steuerrechnung anfordern und gut. Da brauchts eigentlich keinen Thread zu!
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steinb_i
05.02.11
16:03
Und wo macht man das?
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Marcel Bresink
05.02.11
16:14
also liesmal § 33 Nr. 4 UStDV
Dieser Paragraph kann in diesem Fall leider nicht angewandt werden, weil es sich bei Apples E-Mail gar nicht um eine Rechnung gemäß § 14 UStG Nr. 3 handelt.
Bei Apple eine Steuerrechnung anfordern und gut. Da brauchts eigentlich keinen Thread zu!
Soweit ich weiß, weigert sich Apple normalerweise, eine solche Rechnung auszustellen. Man kauft ja in Wirklichkeit nicht bei Apple, sondern bei der luxemburgischen Firma iTunes Store S.A.R.L.
Selbst wenn der Store eine Rechnung ausstellen würde, gäbe es beim Vorsteuerabzug Probleme. Meines Wissens müsstest Du eine Vorsteuerrückerstattung bei den luxemburgischen Finanzbehörden anfordern.
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steinb_i
05.02.11
16:17
Jep, das ist innerhalb der EU so, dafür muss man auch über eine Grenze kommen, die so bei ca. 25€ liegt. Und es geht nur einmal im Jahr.
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karobert
05.02.11
16:28
Hi,
mich nervt das Problem auch und Apple ist da bis jetzt nicht wirklich kooperativ:
Du kannst zwar per Email eine Rechnung anfordert (das geht nicht automatisch, sondern du musst es für jede Rechnung immer extra machen), dann bekommst du eine Rechnung mit Firmensitz in Luxenburg mit 15% Mwst.
Für einen vorsteuerabzugsberechtigten Firmeneinkauf ist das allerdings falsch, da es sich um einen EU Einkauf handelt, müsste man die UID angeben und die Rechnung müsste ohne Mwst ausgestellt werden - so wie es bei jedem anderen Webshop-Einkauf aus einem EU-Ausland in der Regel der Fall ist.
Ja, natürlich, du kannst es in Luxenburg zurückfordern, das zahlt sich aber bei kleinen Beträgen nicht wirklich aus. Die Wartezeit darauf beträgt bis zu einem dreiviertel Jahr. Ausserdem kann es immer noch passieren, dass dein Antrag abgelehnt wird, weil ja eigentlich die Rechnung ohne Mwst ausgestellt werden müsste.
Beim Mac App Store hast du ja noch Alternativen aber beim iPad / iPhone nicht, und beim Kauf einiger Business Software kommen übers Jahr doch einige Euros zusammen...
PS: All das gilt für Österreich und wird für Deutschland nicht anders sein.
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chicken
05.02.11
17:35
In den App Store AGBs wird doch erwähnt das die Nutzung der dort erworbenen Produkte nur für den Privatgebrauch ist, wozu also eine eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.?
Ich kann als Privatperson doch das ganze nicht absetzen?! Oder hab ich den Thread falsch verstanden?
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Scubapro
05.02.11
17:49
chicken
Ich kann als Privatperson doch das ganze nicht absetzen?!
Doch, unter gewissen Voraussetzungen schon. Dann nämlich, wenn es zur Ausübung des Berufs nötig ist.
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steinb_i
05.02.11
17:55
chicken
In den App Store AGBs wird doch erwähnt das die Nutzung der dort erworbenen Produkte nur für den Privatgebrauch ist, wozu also eine eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt.?
Ich kann als Privatperson doch das ganze nicht absetzen?! Oder hab ich den Thread falsch verstanden?
http://www.apple.com/legal/itunes/de/terms.html#APPS
(ii) Wenn Sie ein Unternehmen oder eine Bildungseinrichtung sind, können Sie ein Mac App Store Produkt herunterladen, damit es entweder (a) von einer einzelnen Person auf jedem Mac Computer, der Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, oder (b) von mehreren Personen auf einem einzelnen, geteilten Mac Computer, der Ihnen gehört oder in Ihrem Besitz ist, benutzt wird. Zum Beispiel kann ein einzelner Arbeitnehmer ein Mac App Store Produkt sowohl auf seinem Desktop Mac Computer als auch auf seinem Laptop Mac Computer nutzen oder können mehrere Studenten nacheinander das Mac App Store Produkt auf einem einzelnen Mac Computer, der sich in einem Informationszentrum oder in der Bibliothek befindet, nutzen.
Das Finanzministerium findet das übrigens auch nicht so toll:
http://carta.info/28290/apple-finanzministerium-moniert-mehrwertsteuerpraxis-des-itunes-store/
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chill
05.02.11
17:59
chicken
so versorgt man sich dann auch privat schön mit teurer hardware .. der staat zahlts zurück (alles schon erlebt: "ist für mich zuhause, aber bitte mit rechnung, denn ich rechne es über meine firma ab")
„MBP M1 256/16 Monterey 12.1 . iPhone 11 128 GB, iOs 15.2“
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beanchen
05.02.11
18:06
Jeder Einkauf kann steuerlich geltend gemacht werde. Man kann sich bei fehlender Rechnung sogar einen Eigenbeleg ausstellen. Das ganze ist nur nicht für die Umsatzsteuer relevant. Aber was soll's.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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steinb_i
05.02.11
18:13
Ich wollte jetzt auch eigentlich keine Diskussion vom Zaun brechen, ob irgendwelche Leute Steuern hinterziehen weil sie privates als geschäftliches abwickeln.
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Termi
08.02.11
09:42
In großen Firmen ist es durchaus üblich, gegen Rechnung zu bezahlen, also nach Wareneingang. Diese können dann nicht im Apple Store einkaufen. Warum Apple hier keine Möglichkeit für Geschäftskunden anbietet wundert mich.
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Marcel Bresink
08.02.11
09:47
In großen Firmen ist es durchaus üblich, gegen Rechnung zu bezahlen, also nach Wareneingang. Diese können dann nicht im Apple Store einkaufen.
In dieser Diskussion ging es darum, dass Apple auch dann keine Rechnungen (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes) ausstellt, wenn eine Firma im Voraus bezahlt. Firmen können eigentlich gar nicht im Store einkaufen, egal wann sie zahlen.
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beanchen
08.02.11
09:50
Termi
Große Firmen bestellen kleine Programme direkt beim "Hersteller" und größere als Volumenlizenz. Was sollen die mit dem App Store anfangen? Würdest Du als Admin an 50 Rechnern eine Apple ID einrichten wollen?
Ich weiß nicht, man kann auch überall ein Haar in der Suppe finden.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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beanchen
08.02.11
09:52
Marcel Bresink
Firmen können eigentlich gar nicht im Store einkaufen, egal wann sie zahlen.
??? Wenn die "Quittung" ohne Umsatzsteuer zu den Akten genommen wird, warum nicht?
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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Hühnchen
08.02.11
10:16
beanchen
Termi
Große Firmen bestellen kleine Programme direkt beim "Hersteller" und größere als Volumenlizenz. Was sollen die mit dem App Store anfangen? Würdest Du als Admin an 50 Rechnern eine Apple ID einrichten wollen?
Ich weiß nicht, man kann auch überall ein Haar in der Suppe finden.
Nur weil man es gewerblich nutzt, muss man ja nicht gleiche eine "große Firma" sein, die die Rechner im 50er-Pack installiert. Es gibt doch genügend Leute, die vl 1-5 Rechner rumstehen haben, aber die Ausgaben auch geltend machen wollen
Und es wird ja (entgegen oben genannter Aussage) im MAS Software für die Gewerbliche nutzung angeboten. Ich verstehe da halt Apple nicht, die auf der einen Seite den MAS als so einfache Möglichkeit anpreisen, Software zu suchen, kaufen, laden und zu aktualisieren, auf der anderen Seite die Leute dann sich mit Steuerberater und Finanzamt rumärgern lassen.
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beanchen
08.02.11
10:30
Hühnchen
Lies doch bitte mal genauer. "Große Firmen" stammt von Termi und darauf hab ich mich bezogen.
Für 1-5 Rechner kaufst Du das Programm und nimmst den E-Mail Ausdruck zu den Akten, Software/Lizenzen, ohne Umsatzsteuer. Wo ist das Problem? Wenn Du Software irgendwo anders im Ausland kaufst und dort die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, musst Du es trotzdem so machen. Es bringt also gar nichts. Anders, wenn Du Deine Identnummer angeben kannst, dann fällt die Steuer weg. Aber das kann Apple als "Vermittler" nicht leisten. Der Aufwand wäre viel höher und im Endeffekt zahlen dann alle mehr.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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Marcel Bresink
08.02.11
10:51
Aber das kann Apple als "Vermittler" nicht leisten. Der Aufwand wäre viel höher und im Endeffekt zahlen dann alle mehr.
Alle anderen Online-Software-Händler (Kagi, Digital River, Avangate, etc.), die viel kleiner als Apple sind, können das ohne Probleme und stellen auch rechtsgültige Rechnungen aus, mit einwandfreier Umsatzsteuerberechnung für jedes Land der Erde. Wenn es sein muss, gibt es dort sogar schriftliche Angebote auf Papier für die Einkaufsabteilung großer Firmen und auch Kauf auf Rechnung. Die Margen, die sie dafür verlangen, sind wesentlich niedriger als bei Apple.
Der Vorteil des Store ist einzig die Strahlkraft der Marke Apple. Die Leute kaufen wie blöd, egal wie mangelhaft der Service ist.
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beanchen
08.02.11
11:54
Ja und? Woanders wird für Marketing viel mehr Geld liegen gelassen?
Je besser (im Sinne von erfolgreich) der Vertriebskanal, desto teurer. Es muss ja keiner dort seine Programme anbieten.
Um aber mal ein großes Missverständnis auszuräumen: als Freiberufler wäre mir eine richtige Rechnung auch lieber. Apple bietet das nun mal nicht an. Es ist meine Entscheidung, ob ich da trotzdem kaufe. Und ich verteidige Apple keineswegs, ich sehe nur nicht DAS große Problem darin, wie einige andere hier.
Du kaufst im App Store ja keine großen Mengen, da Du das Programm nur einmal zahlst. Was kostet noch mal das teuerste? Lass es 400,- € sein, da gehen Dir gerade mal 63,87 € durch, die Du Dir nicht direkt als Vorsteuer wiederholen kannst. Als Ausgabe kannst Du sie trotzdem geltend machen (zumindest hast Du dem bisher nicht widersprochen).
Das verdienen Freiberufler locker in der Zeit, in der sie hier rumjammern …
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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Blubs
08.02.11
12:01
beanchen
Der Aufwand wäre viel höher und im Endeffekt zahlen dann alle mehr.
Das stimmt aber nun wirklich nicht.
Für was gibt es Computer? Man muss die Shop-Software entsprechend einrichten und basta.
Marcel Bresink hat da Recht. Und Apple ist da irgendwie nicht rational, denn so schneiden sie sich selbst in den Umsatzfinger.
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Marcel Bresink
08.02.11
12:16
Du kaufst im App Store ja keine großen Mengen, da Du das Programm nur einmal zahlst.
Wenn man ein Programm gewerblich nutzt und man mehrere Rechner oder mehrere Mitarbeiter hat, verstößt das gegen die AGB des Store. Das Programm muss nach Wahl des Käufers entweder pro Rechner oder pro Mitarbeiter lizenziert werden und auch in dieser Stückzahl gekauft werden.
Was kostet noch mal das teuerste?
Apple erlaubt im Europäischen Mac App Store einen Maximalpreis von 799,99 € pro Stück.
Aber Du stimmst mir ja ansonsten zu: Der App Store ist nicht für gewerbliche Käufer gedacht.
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beanchen
08.02.11
14:24
Marcel Bresink
Wenn man ein Programm gewerblich nutzt und man mehrere Rechner oder mehrere Mitarbeiter hat, verstößt das gegen die AGB des Store.
Aber nur wenn man es gleichzeitig nutzt. Nacheinander am selben Gerät oder als Einzelnutzer auf mehreren Geräten ist erlaubt.
Blubs
Du vergisst der Verwaltungsapparat dahinter. So muss nur Geld an die Entwickler und an ein Finanzamt gezahlt werden.
Ich weiß auch nicht, ob ein deutscher Entwickler überhaupt an einen deutschen Kunden über einen ausländischen Shop und an der Steuer vorbei verkaufen darf. Du vergisst, Lizenzgeber ist nicht Apple!
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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Marcel Bresink
08.02.11
15:24
Aber nur wenn man es gleichzeitig nutzt. Nacheinander am selben Gerät oder als Einzelnutzer auf mehreren Geräten ist erlaubt.
Genau das habe ich geschrieben. Das ist eine Lizenzierung pro Benutzer.
Du vergisst der Verwaltungsapparat dahinter. So muss nur Geld an die Entwickler und an ein Finanzamt gezahlt werden.
Wie gesagt, alle anderen international agierenden Software-Händler können das auch. Und das klappt nicht nur mit europäischer Umsatzsteuer, das funktioniert z.B. auch mit US-amerikanischer Verkaufssteuer (Sales Tax), die in jedem Bundesstaat zu unterschiedlichen Steuersätzen und nur in den Staaten, in denen der Verkäufer eine physische Vertretung (z.B. Zweigstelle) hat, gezahlt werden muss.
Ich weiß auch nicht, ob ein deutscher Entwickler überhaupt an einen deutschen Kunden über einen ausländischen Shop und an der Steuer vorbei verkaufen darf.
Nein, natürlich nicht. Der Shop muss exakt Buch über alle Ausfuhrländer führen und für jeden einzelnen Verkauf muss der jeweils exakt passende Steuersatz bestimmt und mit dem Entwickler abgerechnet werden. Es stimmt allerdings, dass es Unterschiede gibt, je nach dem, ob der Shop als Händler oder nur als Kommissionsverkäufer auftritt.
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mac_heibu
08.02.11
17:03
Also, ich habe das gerade eben probiert:
Freundliche E-Mail an den AppStore-Support mit der Bitte um Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. 2 stunden später war sie per E-Mail da.
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kammerlander
08.02.11
17:12
mac_heibu
Also, ich habe das gerade eben probiert:
Freundliche E-Mail an den AppStore-Support mit der Bitte um Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. 2 stunden später war sie per E-Mail da.
Welcher Mehrwertsteuersatz?
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mac_heibu
08.02.11
17:16
Der in diesem Fall korrekte von 15 %.
Das sehr freundliche Anschreiben dazu im Auszug: "Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie für Ihren Einkauf eine Rechnung mit Umsatzsteuer benötigen. Wir können für Einkäufe von kostenpflichtigen Programmen im Mac App Store jeweils nach Anfrage Rechnungen mit Umsatzsteuer ausstellen."
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Marcel Bresink
08.02.11
18:19
mac_heibu:
Hast Du diesen Thread überhaupt gelesen?
Die E-Mail ist keine gültige Rechnung im Sinne des §14 UStG Nr. 3, da die in der Europäischen Union erforderliche qualifizierte digitale Signatur fehlt.
Oder ist eine solche Signatur etwa vorhanden?
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Stefan S.
08.02.11
19:29
Anm. Nicht Nr., sondern Absatz 3: §14 UStG Abs. 3
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Stefan S.
08.02.11
19:31
manche Rechnungsempfänger sind mit einfachem pdf zufrieden. Gibt es da irgendeine Regelung? z.B. bis zu einer Rechnungshöhe von xy,- gilt….
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omega
08.02.11
19:39
Marcel Bresink
mac_heibu:
Hast Du diesen Thread überhaupt gelesen?
Die E-Mail ist keine gültige Rechnung im Sinne des §14 UStG Nr. 3, da die in der Europäischen Union erforderliche qualifizierte digitale Signatur fehlt.
Oder ist eine solche Signatur etwa vorhanden?
Du bist nicht ganz auf dem aktuellen Stand.
http://register.consilium.europa.eu/pdf/en/10/st10/st10858.en10.pdf
und als Folge dessen
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Zwang-zur-Rechnungssignatur-faellt-Ende-Juni-1183747.html
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Stefan S.
08.02.11
19:46
Omega
Naja, so halb aktuell:
Die neue Regelung soll für alle Umsätze gelten, die nach dem 30. Juni 2011 anfallen
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Marcel Bresink
08.02.11
20:38
omega
Du bist nicht ganz auf dem aktuellen Stand.
Auch Du kannst offenbar nicht richtig lesen und hast auch die von Dir zitierten Beiträge nicht verstanden. Dass diese Regelung erst in Zukunft gilt und eine Anwendung auf bereits ausgestellte E-Mails nicht möglich ist, wurde hier bereits vor drei Tagen geklärt.
Es ist außerdem noch völlig offen, ob der Gesetzgeber nicht eine andere Form der Authentizitäts- und Integritätsprüfung vorschreiben wird, die Apple ebenso nicht erfüllen wird.
Der Steuervereinfachungsgesetz schlägt
nicht
vor, dass unsignierte E-Mails plötzlich als Rechnungen gelten können, sondern sagt nur, dass statt Signatur oder EDIFACT in Zukunft auch andere Verfahren zur Echtheitssicherstellung zulässig sind.
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Gerhard Uhlhorn
09.02.11
12:01
chill: Der Statt zahlt gar nichts zurück! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Woher habt ihr das nur immer?
Man braucht lediglich keinen MwSt dafür zu zahlen, denn MwSt ist eine reine Endkundensteuer. Und die Ausgaben reduzieren den Gewinn etwas, so dass man ggf. minimal weniger Einkommensteuer zahlt. Aber der Staat zahlt keinesfalls den Rechner – das wäre ja zu schön.
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Gerhard Uhlhorn
09.02.11
12:09
Marcel Besink: Bei Rechnungen unter 100,– Euro (Bagatellgrenze) braucht man die Signatur nicht unbedingt. Bei Rechnungen darüber benötigt man sie und muss sie auch mindestens 10 Jahre lang als Datei aufbewahren. Denn nur bei einer Datei kann man sie Signatur prüfen!
Ach ja, und man ist auch verpflichtet die Signatur auf Gültigkeit zu prüfen bevor man sie Rechnung geltend macht.
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nightx
09.02.11
13:13
Gerhard Uhlhorn
@@ chill: Der Statt zahlt gar nichts zurück! Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Woher habt ihr das nur immer?
Lol, das frage ich mich auch öfters. Wie sagte der Hr. Nuhr noch:"Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die xxxxx halten!"
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Marcel Bresink
10.02.11
09:26
Gerhard Uhlhorn
Bei Rechnungen unter 100,– Euro (Bagatellgrenze) braucht man die Signatur nicht unbedingt.
Kannst Du das belegen? Meines Wissens wurde zwar über eine solche Bagatellgrenze nachgedacht, aber es gibt sie nicht.
Ausnahmen von der Signaturpflicht gibt es nur bei Fahrausweisen gemäß § 34 UStDV, bei denen statt der Signatur auch das Ticket auf Papier als Echtheitsbeweis einer Mail-Rechnung verwendet werden darf.
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Scribbler
10.02.11
09:51
PDF ausdrucken, zweimal falten und abheften. Schon am nächsten Tag bin ich ganz sicher, dass die Rechnung regulär mit der Post gekommen ist.
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chicken
10.02.11
10:03
Also ich versteh so langsam nur noch Bahnhof und bin froh das ich mich damit nicht wirklich beschäftigen muss..
Man darf also im AppStore als geschäftlicher Kunde kaufen, auf Pro-Rechner oder Pro-User Basis die Apps auch nutzen...
Die gefühlte Realität bei kleinen Firmen sieht für mich aber wie folgt aus:
- Man kauft das App 1x über beliebigen iTunes Account
- Nutzt es bis zu 5x auf vorhandenen Rechnern gleichzeitig
Oder will mir hier wirklich jemand ernsthaft erzählen, dass er Pro-Rechner alle Mitarbeiter eben genau über diesen einen Rechner arbeiten lässt? Stelle ich mir sehr lustig vor, wie dieser eine Rechner dann täglich jedem Mitarbeiter für 1-2 Stunden zur Verfügung steht
Oder das immer nur ein Mitarbeiter zeitgleich mit der App auf 5 verschiedenen Rechnern arbeitet? Natürlich spricht man sich vorher ab:
" Herr Mustermann, ich nutze jetzt das App. Bitte beenden Sie das kurz."
Meine Aussage das geschäftliche Nutzung der Apps nicht gestattet ist, muss ich wohl zurückziehen.
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chicken
10.02.11
10:10
Bei "größeren" Firmen müssten ja tatsächliche mehrere geschäftliche iTunes-Accounts existieren um eine entsprechende Stückzahl im Store zu erwerben
das macht genau: KEINEN Sinn und ist sicher nicht
alltagstauglich. Daher verstehe ich die hier geführte Diskussion nicht.. weil sind wir mal ehrlich, sooo teuer sind die Apps hier im AppStore auch nicht, dass es sich wirklich lohnt deswegen hier einen riesigen Verwaltungaufwand zu betreiben um die X Euro geltend zu machen?!
Als große Firma beziehe ich die App direkt vom Hersteller, mit der entsprechenden Lizenz und erhalte meine notwendige Rechnung in gewünschter Form. SO einfach kann das Leben sein
aber dann hat man ja nichts über Apple zu meckern
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lebennebel
10.02.11
10:11
Also ich hab mal als Tipp gehört das man einfach die Apps über iTunes Gutscheinkarten bezieht, da sind ja dann 19% MWSt drauf in Kombination mit dem iTunesbeleg dann ans Finanzamt, denke war ne Bitsundso folge wo die das mal erwähnt hatten.
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