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Forum>Off-Topic>Mietrecht während Corona

Mietrecht während Corona

marlened04.08.2014:28
Hallo an alle,
ich weiß, dass es die Regelung gab, dass man Miete nachzahlen kann wenn man wegen der aktuellen Pandemie nicht fähig ist zu zahlen. Jetzt habe ich auf dieser Seite ( gelesen:
"Mieter sind zudem dazu verpflichtet, die ausgefallenen Mietzahlungen bis zum 30. Juni 2022 nachzuzahlen. Dies kann dann auch Verzugszinsen beinhalten, sofern Vermieter diese berechnen. Zahlen Mieter diese Außenstände nicht bis zum definierten Zeitpunkt zurück, ist eine Kündigung aufgrund ausstehender Mietzahlung danach wieder möglich."

Jetzt meine Frage: ich meine wir haben immer noch mit der Corona-Krise zu kämpfen, also müssten diese Regelungen ja immernoch gelten oder ??

Lg
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