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Forum>Fotografie>Passt gut auf, was ihr (mit)fotografiert - goiler Abmahntrick

Passt gut auf, was ihr (mit)fotografiert - goiler Abmahntrick

MrChad23.02.2308:27
Ich weiß nicht, wie die hier anwesenden Fotografen so ticken, ich jedenfalls finde sowas skandalös:
https://www.heise.de/news/a-7524441.html
Ein deutscher Fotograf deckt Kleinunternehmer mit Abmahnungen und Klagen ein. Ihr Fehler: Sie haben seine Fototapete gekauft. Legal. Aber das Urheberrecht!


Besonders interessant auch das Foto, das man im Urteilstext des BGH sehen kann (hier mit Absicht nicht eingestellt):
+13

Kommentare

MacStudio24.02.2310:11
s-cope
MacStudio
https://www.stadt-koeln.de/service/produkte/00110/index.html

Die rechtlichen Grundlagen, die die Stadt Köln auf der Drehgenehmigungsseite verlinkt, beziehen sich ausschließlich auf die STVO (Eingriff in den Straßenverkehr).

Hast Du eine zutreffende Quelle, die sich auf die Bildrechte bezieht?

Also: Panoramafreiheit. Ich darf in Deutschland alle Gebäude fotografieren die vom öffentlichem Raum sichtbar sind. In einer Bannmeile, wie die FuZo in Köln, ist es aber kein Öffentlicher Raum. Den kann ich aber mit einer Drehgenehmigung schaffen. Der Dom ist durch die Panoramafreiheit frei.
-2
MacStudio24.02.2310:20
Cornelius Fischer
Womit der Gedanke nahe liegt, dass es hier gezielt um eine Ausnutzung des Rechtssystems geht. Entsprechend nochmals mein Votum, das Abmahnsystem gilt abgeschafft. 🇨🇭 beweist, dass man die Rechte von ehrlichen Kreativ-Schaffenden auch ohne Abmahnsystem durchsetzen kann.

Lieber Cornelius,
ich habe viel in der Schweiz gearbeitet. Ja, vieles ist bei Euch besser. Aber nicht alles. Man muß aber auch deutlich sagen, dass die Honorare bei Euch ganz andere sind.
Rechne ich die Teuerungsrate der Schweiz mit ein, sagen wie mal 4xhöher, bekomme ich bei Euch dann noch einmal das dreifache Honorar. Also mal 7. Klar, da wären bei uns alle Nutzungsrechte aber doppelt und dreifach mit drin. Ein Tag Arbeit in der Schweiz bringt so viel Geld wie 7-8 Tage in Deutschland.
-4
Gammarus_Pulex
Gammarus_Pulex24.02.2310:22
MacStudio
Dafür sind aber doch die Lebenshaltungskosten in der Schweiz viel höher als bei uns.
+3
Finnigan24.02.2310:31
MrChad
Der Fotograf und die (mittlerweile insolvente) Tapetenfirma sind ein und dieselbe Person.

Das ist sein systematisch betriebenes Geschäftsmodell. Google findet zig Referenzen auf seine Abmahnungen.

Jetzt wird ein Schuh draus - keine aufwendige Suche bei Google > Stefan Böhme hat ja das Verzeichnis der Kunden von der Tapetenfirma!
+2
MacStudio24.02.2310:34
Gammarus_Pulex
MacStudio
Dafür sind aber doch die Lebenshaltungskosten in der Schweiz viel höher als bei uns.

hja, sagen wir 4 mal höher. bekomme ich hier 1000€ Honorar, wären dass in der Schweiz 4000€. Das Ding ist aber das ich dort tatsächlich 7000€ bekomme. Es wird also die Arbeit viel viel viel mehr geschätzt und bezahlt.
-2
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2310:35
MacStudio
Joa, dann zieh von dem 7x höherem Honorar (wobei ich die Zahl massiv überhöht finde.. vergleich mit Kollegen in D-Land zeigt, meine Preis sind eher im Rahmen 2x D-Land Preis) mal alles ab was hier der Staat gerne hätte, was man so an Miete, Versicherungen, Lebensunterhalt etc. bezahlt. Klar bleibt dann mehr über als in D-Land. Eher im Rahmen Faktor 1.5 und nicht 7-8 wie du das darstellst. Dazu gibt es auch einen Preis-Index vom Bundesamt für Statistik in Bern. Vergleich mit Deutschland wird für 2021 mit dem Faktor 1.54 angegeben, was auch etwas dem entsprich, was ich so wahrnehme im direkten Vergleich mit Kollegen in Deutschland.

Nur so als kleines Beispiel. Eine 4.5 Zimmer Neubauwohnung am Standrand einer 20'000 Einwohnergemeinde kostet hier mal eben locker 900'000 bis 1.25 Millionen CHF. Tiefgaragenparkplätze nicht eingerechnet. Die kosten meist 50-100k zusätzlich pro Parkplatz. Und nein das ist keine Luxuswohnung, sondern öder Durchschnitt mit 110qm und normalem Ausbaustandard.

Anderes Beispiel - weil mich der Preis in letzter Zeit hier mehrfach geschockt hat. Bio-Butter. Deutschland 250g Packung. Kurze online Recherche, preis etwa um 2.5-2.80€. Preis hier für 200g 4.95 CHF. € und CHF haben Parität, also kannste 1:1 umrechnen. Butter also um Faktor 2.25 teurer. Und die Liste lässt sich noch deutlich verlängern.
+2
spheric
spheric24.02.2310:38
F303
piik
MacStudio
Wir Künstler leben davon. Nur weil ich eine "CD" gekauft habe, darf ich sie nicht auf einer öffentlichen Party spielen. Dann fallen nun mal GEMA gebühren an. So ist es auch bei gekauften Filmen, Büchern usw.
Armselig. Du meinst also, Du profitierst von potentieller Abzocke. Außerdem wirfst Du alles durcheinander, denn die GEMA-Gebühren haben nur extremst entfernt etwas mit diesem Topic zu tun.
Noch dazu wird auf einer CD auf das Urheberrecht verwiesen und alle Halter des jeweiligen Urheberrechts genannt und kontaktierbar. Ganz im Gegensatz zur Tapete.

Der Grundgedanke ist derselbe: ein privat mit allen Rechten für den Privatgebrauch erworbenes Werk darf nicht in einem kommerziellen Rahmen öffentlich genutzt werden.

Dass auf der Tapete keine Rechte geklärt sind, ändert ja nichts an der Rechtslage.
„Früher war auch schon früher alles besser!“
0
s-cope24.02.2310:40
Das Urheberrecht gehört dringend angepasst. Die Richter urteilen auf Basis von 1907. Damals gab es nur Veröffentlichungswege, die nahezu ausschließlich kommerziell waren. Zeitungen, Verlage, Druckereien etc. waren Verwerter. Andere Möglicheiten bestanden nicht! Zu dieser Zeit waren beide Parteien eindeutig Geschäftspartner. Urheber und Verwender! Im vorliegenden Fall wird meiner Meinung nach zu wenig trennscharf zwischen Nutzung und Veröffentlichung unterschieden. Auch das tut die derzeitige Rechtsprechung nicht.

Die Nutzung des Bildes ist für die Ferienhausbesitzerin durch Kauf der Tapete bezahlt. Zweck: Wandgestaltung. Die Nutzung der Fotografie oder des Gemäldes hat die Tapetenfirma vergütet. Und mit dem seinerzeit vereinbarten Honorar, scheint der Künstler damals einverstanden gewesen zu sein. Wohlwissend, dass es für ihn nicht nachvollziehbar oft betrachtet werden kann. Einen zusätzlichen Nutzen durch die Veröffentlichung im Internet, zum Zwecke der Wohnungsvermietung, kann ich nicht erkennen. Der Fotograf leitet aber einen Schaden durch die Veröffentlichung seines Bildes ab. Und fordert dafür Ersatz. Welcher Schaden ist denn entstanden? Außer, dass es zu seinem ursprünglichen Zweck, einer Wandgestaltung, betrachtet werden kann, keinen. Auch wenn Hotelgäste das Bild bei Buchung oder vor Ort sähen, betrachten sie es zu kommerziellen Zwecken. Auch diese Nutzung wurde durch erworbenen Nutzungsrechte der Tapetenfirma bezahlt und entspricht weiterhin dem vereinbarten Zweck der Nutzung. Oder verlangt der Fotograf von jedem kommerziellen Vermieter, dass seine Wandtapete nutzt, eine Aufstellung, wieviel Gäste sein Bild gesehen haben? Das Hotel „veröffentlicht“ dieses Werk ja damit an ein kommerzielles Publikum.

Insofern will sich – meines Erachtens – der Urheber nur durch Ausnutzung der derzeitigen Rechtsprechung einen Vorteil verschaffen. Er hat weder einen Schaden, noch gibt es eine zusätzliche Nutzung, die seinem Werk entspringt. Es dient ausschließlich einer zusätzlichen Gewinnmaximierung.

Das ist eine Beugung des Rechts und nicht im Sinne des Gesetzes. Abmahnunternehmen, die rechtliche Grauzonen zur Gewinnerzielung missbrauchen, tun ähnliches (letztes Beispiel: Google-Fonts). Auch hier hinkt die Gesetzgebung den aktuellen Anforderungen und Notwendigkeiten leider hinterher.

Wie man an dieser umfangreichen Diskussion sieht, schaden eine handvoll Rechtebesitzer (Fotografen etc.) der Einstellung zu Nutzungsrechten sehr. Gesetze werden missbraucht, sodass der eigentliche Zweck einer Sache verunmöglicht wird. Im Falle von Kölner Dom, Eiffelturm, Louvre-Pyramide etc. sehe ich das ähnlich kritisch. Daher ist der Gesetzgeber verpflichtet, Vorschriften zu verfassen, die den aktuellen Möglichkeiten angepasst sind und dem Sinn des Schutzes entsprechen. Da besteht aktuell eine große Diskrepanz.
+7
pünktchen
pünktchen24.02.2310:42
Wo die Honorare höher sind, sind auch eher die Kosten der Betreibung mit drin.

Das Geschäftsmodell der Abmahnanwälte zerstört man, wenn man auch dem Abmahnenden ein Kostenrisiko aufdrückt.

Geschäftsmodelle wie die dieser Fototapetenfirma (oder auch dieses "Kochbuches"), welche es drauf anlegen, Urheberrechtsverletzungen zu provozieren, lassen sich nur durch vernünftige Rechtsprechung zerstören. Die Gerichte könnten z.B. eine konkludente Einwilligung annehmen. Oder eben das "Beiwerk" etwas realistischer auslegen.
+5
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2310:49
s-cope
Das Urheberrecht gehört dringend angepasst. Die Richter urteilen auf Basis von 1907. Damals gab es nur Veröffentlichungswege, ....

Das unterschreibe ich zu 100% 👍🏻

Wenn ich Bilder für Wandtapeten lizenziere, plane ich in den Lizenzkosten von Anfang an mit ein, dass die Tapete später auch mal ev. in einem Hotel oder sonstigen gewerblichen Gebäude verwendet wird und via Marketingbildern "reproduziert" wird.
+2
MacStudio24.02.2310:51
@Cornelius Fischer

Ich arbeite für Werbeagenturen in Zürich. Sagen wir mal ein Job würde in Berlin mit 10.000€ Honorar kalkuliert. Es ist Tatsache, dass in Zürich ohne große Verhandlungen knappe 70.000€ an Honorar gezahlt werden. Da kann man gerne Butterpreise vergleichen. Arbeit wird bei Euch mehr geschätzt, anerkannt und bei Euch ist "Geiz nicht Geil". Ich habe nie erlebt, dass es bei einem so großen Fotoprojekt in der Schweiz Streit um ein Parkhausticket gab. Oder um ein belegtes Brötchen, dass sich der Assistent gekauft hat. Bei uns ist dieser Streit Alltag. Bei Euch nicht.
Und wenn es in Berlin streit um das besagte Brötchen gibt (bei einer 100.000€ Produktion) dann ist man eben auch zickig bei den Nutzungsrechten. Ist man aber so fair wie in der Schweiz, wo es selbstverständlich ist, dass Essen bei einem 10h Tag am Set gereicht wird, dann bin ich auch lockerer bei den Nutzungsrechten.
-4
MikeMuc24.02.2310:58
Finnigan
Jetzt wird ein Schuh draus - keine aufwendige Suche bei Google > Stefan Böhme hat ja das Verzeichnis der Kunden von der Tapetenfirma!
den Schuh seh ich auf winken und frage mich, ob man ihm da nicht anderweitig ein P vorsetzten hätte können. Ich vermute mal, der Anwalt der Beklagte hatte zuwenig Phantasie. Der hätte dem Fotografen mit Tapetenfirma vorsätzlichen Betrug beim gewählten „Geschäftsmodell“ vorwerfen sollen (erst ne Tapete verkaufen und dann solange abwarten, bist der seine Wohnung / Zimmer verkaufen oder vermieten will, Bilder ins Internet stallt und dann zuschlagen…) Eigentlich ist eine Tapete in 99,9% immer nur das Beiwerk eines Raumes und die komplette Ausgestaltung sollte wiederum ein eigenes „Kunstwerk“ gesehen werden.

Ob er wirklich die Adresse des Endkunden oder nur des Malers hat der die Tapete irgendwo angekleistert hat, wer weiß ich vermute aber, die holt er sich doch eher aus einem Impressum einer Website.
+1
pünktchen
pünktchen24.02.2311:14
Es reicht ja nicht, wenn die Anwälte Phantasie haben, das Gericht muss halt auch wollen. Und gerade wenn es um die Grenze zwischen legaler Geschäftemacherei und illegalem Betrug geht, tendieren die meist zur legalen Geschäftemacherei. Vermutlich auch, weil sie sonst einen entsprechenden Vorsatz annehmen müssten, und das überlassen die Zivilgerichte dann doch lieber den Strafgerichten.

Aber wie gesagt, sie könnten auch anders zu sachgemässen Entscheidungen kommen. Auslegung nach dem objektivem Empfängerhorizont. Treu und Glauben. Venire contra factum proprium. Mangelndes Rechtsschutzinteresse wegen Geringfügigkeit. Oder eben einfach andere Auslegung des Begriffes "Beiwerk". Da gibt es zig Möglichkeiten, ohne dem Kläger zu nahe treten zu müssen. Aber wollen müssen sie, und dazu muss einem eine sachgerechte Entscheidung wichtiger sein, als den Fall möglichst reibungslos vom Schreibtisch zu bekommen.
+1
MacStudio24.02.2311:20
Cornelius Fischer
s-cope
Das Urheberrecht gehört dringend angepasst. Die Richter urteilen auf Basis von 1907. Damals gab es nur Veröffentlichungswege, ....

Wenn ich Bilder für Wandtapeten lizenziere, plane ich in den Lizenzkosten von Anfang an mit ein, dass die Tapete später auch mal ev. in einem Hotel oder sonstigen gewerblichen Gebäude verwendet wird und via Marketingbildern "reproduziert" wird.

Das sehe ich auch so.
Hängen Bilder in Arztpraxen oder Hotels gibt es dafür spezielle Lizenzen/Abos. Alles oaky und fair. Und in diesem Fall ist der Ferienwohnungsvermieter eben ein öffentliches Unternehmen / Hotel. Die Tapetenfirma wird da mit Sicherheit in den AGBs darauf hingewiesen haben. Wenn nicht ist die Klage eh hinfällig.

Netflix und ich, wir sind nicht die Bösen, weil wir Abos und Lizenzen für unsere Arbeit verlangen. Die, die Account-Sharing betreiben, MP3 kopieren usw. sind die Bösen.

Und ich bin sehr froh, das wir in der EU in einem Rechtsstaat/Raum wohnen, in dem dies anerkannt und Geschütz wird. Findet Ihr es okay, dass in China Maschinen usw. 1:1 kopiert und nachgebaut werden? Es geht ja nicht um das Objekt als solches. Es steckt viel Entwicklungsarbeit, Forschung und Gehirnsschmalz darin. Das ist in einem Rechtsstaat schützenswert.
-1
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2311:27
MacStudio
@Cornelius Fischer

Ich arbeite für Werbeagenturen in Zürich. Sagen wir mal ein Job würde in Berlin mit 10.000€ Honorar kalkuliert. Es ist Tatsache, dass in Zürich ohne große Verhandlungen knappe 70.000€ an Honorar gezahlt werden. Da kann man gerne Butterpreise vergleichen. Arbeit wird bei Euch mehr geschätzt, anerkannt und bei Euch ist "Geiz nicht Geil". Ich habe nie erlebt, dass es bei einem so großen Fotoprojekt in der Schweiz Streit um ein Parkhausticket gab. Oder um ein belegtes Brötchen, dass sich der Assistent gekauft hat. Bei uns ist dieser Streit Alltag. Bei Euch nicht.
Und wenn es in Berlin streit um das besagte Brötchen gibt (bei einer 100.000€ Produktion) dann ist man eben auch zickig bei den Nutzungsrechten. Ist man aber so fair wie in der Schweiz, wo es selbstverständlich ist, dass Essen bei einem 10h Tag am Set gereicht wird, dann bin ich auch lockerer bei den Nutzungsrechten.

So, wir reden also über die obersten ca. 5% der Jobs und dann auch noch Zürcher Werbeagenturen. Gratuliere, da hast du das Schokoladenkügelchen oben auf der Schlagsahne bei deinen Jobs. Mit dem echten Alltag hat das leider wenig zu tun. Auch hier in der Schweiz.. Zürich ist ne Insel für sich, auch in der Schweiz was die Preise anbelangt.
Kollege aus der Region Biel hat viele Kunden in Zürich. Anreise verrechnet er nicht, weil die Kunden es schlicht nicht zahlen würden, respektive ihn sofort durch jemanden lokales ersetzen. Und nein, keine KMU sondern Weltkonzerne.

Ja der Umgangston ist im allgemeinen freundlicher. Und ja, vieles ist selbstverständlich, man schaut sicher weniger auf jeden Franken. Aber glaub bloss nicht ich müsste im Alltag bei Kunden nicht wegen 10km Fahrtspesen, Parktickets etc. diskutieren. Kunden die mir 30-40k pro Jahr generiert haben, wollten die Reisespesen nicht bezahlen etc.
Der Preiskampf bei den restlichen 95%, die nicht für die obersten 5% der CH Werbeagenturen arbeiten, ist auch hier hart.

Kleines Beispiel. Grosser Handelskonzern, Jahresumsatz über 30 Milliarden CHF. Anfrage für ein Editorial für Kundenmagazin und Website. Angebot war 95 CHF/h inkl. All-In Nutzungsrechte sowie 0.70rp pro km für die Anreise. Ziehe ich von 95/h alles an Kosten ab die man so hat, dann bleibt weniger übrig als die Putzfrau von meinem Studio pro Stunde verdient. Hab dankend abgelehnt..
+2
MacStudio24.02.2311:38
Cornelius Fischer
MacStudio
@Cornelius Fischer
Kleines Beispiel. Grosser Handelskonzern, Jahresumsatz über 30 Milliarden CHF. Anfrage für ein Editorial für Kundenmagazin und Website. Angebot war 95 CHF/h inkl. All-In Nutzungsrechte sowie 0.70rp pro km für die Anreise. Ziehe ich von 95/h alles an Kosten ab die man so hat, dann bleibt weniger übrig als die Putzfrau von meinem Studio pro Stunde verdient. Hab dankend abgelehnt..

naja. So ist das eben in unserer Gesellschaft. Frage mal einen Einzelhändler, z.B. Schuhverkäufer oder einen Restaurantbesitzer was die sich jeden Tag anhören müßen oder erlebt. Da gibt es Leute die mit den Turnschuhen einen Marathon laufen und sie dann zurückgeben wollen. Oder was so in Hotels passiert...
Wir sind da nicht ausgenommen. ca. 80% meiner Anfragen (Kunde und Größe egal) möchten, dass ich praktisch kostenlos für sie arbeite. Das wollen sie aber auch vom Frühstückslieferant, von der Autovermietung oder dem Schuhverkäufer. Es ist sinnlos sich darüber aufzuregen.
Ein gehobenes Restaurant ärgert sich ja auch nicht, wenn ein Kunde rein kommt und sagt: gegenüber werde ich mit einem Döner für 3€ aber auch satt. Ich will keine 100€ für das Menü zahlen.
-1
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2311:40
MacStudio
Cornelius Fischer
s-cope
Das Urheberrecht gehört dringend angepasst. Die Richter urteilen auf Basis von 1907. Damals gab es nur Veröffentlichungswege, ....

Wenn ich Bilder für Wandtapeten lizenziere, plane ich in den Lizenzkosten von Anfang an mit ein, dass die Tapete später auch mal ev. in einem Hotel oder sonstigen gewerblichen Gebäude verwendet wird und via Marketingbildern "reproduziert" wird.

Das sehe ich auch so.
Hängen Bilder in Arztpraxen oder Hotels gibt es dafür spezielle Lizenzen/Abos. Alles oaky und fair. Und in diesem Fall ist der Ferienwohnungsvermieter eben ein öffentliches Unternehmen / Hotel. Die Tapetenfirma wird da mit Sicherheit in den AGBs darauf hingewiesen haben. Wenn nicht ist die Klage eh hinfällig.

Netflix und ich, wir sind nicht die Bösen, weil wir Abos und Lizenzen für unsere Arbeit verlangen. Die, die Account-Sharing betreiben, MP3 kopieren usw. sind die Bösen.

Und ich bin sehr froh, das wir in der EU in einem Rechtsstaat/Raum wohnen, in dem dies anerkannt und Geschütz wird. Findet Ihr es okay, dass in China Maschinen usw. 1:1 kopiert und nachgebaut werden? Es geht ja nicht um das Objekt als solches. Es steckt viel Entwicklungsarbeit, Forschung und Gehirnsschmalz darin. Das ist in einem Rechtsstaat schützenswert.

Ich kreide ja nicht das Urheberrecht an sich an, sondern wie damit (Abmahnsystem Deutschland) umgegangen wird. Natürlich ist es nicht okay, wenn man Maschinen 1:1 kopiert/nachbaut. Natürlich ist Account Sharing nicht okay.

Aber sind wir ehrlich, wenn ich ne Tapete kaufe, meine Ferienwohnung damit tapeziere - weil eben hübsch - dann im Nachgang abgemahnt werde, weil die Tapete auf Fotos der Wohnung sichtbar ist. Dann ist das schlicht hanebüchen und eine Verdrehung von einem sinnvollen Schutzgesetz. Und wenn ich beim Kauf von Tapeten auch noch Artikel 39 in den AGB beachten muss, wo vielleicht erwähnt wird, dass ich später keine Fotos mit der Tapete veröffentlichen darf, dann ist das in meinen Augen eine bewusste Provokation von Rechtsbrechung mit dem Ziel, später nochmals Geld kassieren zu können.

Schutz von geistigem Eigentum ja, Gesetze die das unerlaubte Kopieren unterbinden unbedingt, aber bitte auch in einem Rahmen der Sinn ergibt.
+8
pünktchen
pünktchen24.02.2311:43
Cornelius Fischer
Kollege aus der Region Biel hat viele Kunden in Zürich. Anreise verrechnet er nicht, weil die Kunden es schlicht nicht zahlen würden, respektive ihn sofort durch jemanden lokales ersetzen.

Auf die Idee würde ich ja nicht im Traum kommen, wenn ich Handwerker aus Biel hier nach Bern bestelle. Aber deshalb arbeiten viele kleinere Betriebe auch lieber mit privaten Auftraggebern.

Angebot war 95 CHF/h inkl. All-In Nutzungsrechte sowie 0.70rp pro km für die Anreise.

Mal zur Einordnung, weil ich die Rechnungen gerade neben mir liegen habe: Gärtner 85, Schreiner 107, Sanitär (aka Klempner) 123, Servicetechniker Miele 174 CHF/h.
+4
ttwm24.02.2311:46
MacStudio: bei all deinen Ausführungen hinsichtlich Lizenzen und Missbrauch frage ich mich ja immer noch, was es damit auf sich hat:
https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Adobe-erreichen-Geht-das-348533.html
+1
MacStudio24.02.2311:53
ttwm
MacStudio: bei all deinen Ausführungen hinsichtlich Lizenzen und Missbrauch frage ich mich ja immer noch, was es damit auf sich hat:
https://www.mactechnews.de/forum/discussion/Adobe-erreichen-Geht-das-348533.html
Siehe Thread Antwort.
-1
MacStudio24.02.2312:04
pünktchen
Cornelius Fischer
Kollege aus der Region Biel hat viele Kunden in Zürich. Anreise verrechnet er nicht, weil die Kunden es schlicht nicht zahlen würden, respektive ihn sofort durch jemanden lokales ersetzen.

Auf die Idee würde ich ja nicht im Traum kommen, wenn ich Handwerker aus Biel hier nach Bern bestelle. Aber deshalb arbeiten viele kleinere Betriebe auch lieber mit privaten Auftraggebern.

Angebot war 95 CHF/h inkl. All-In Nutzungsrechte sowie 0.70rp pro km für die Anreise.

Mal zur Einordnung, weil ich die Rechnungen gerade neben mir liegen habe: Gärtner 85, Schreiner 107, Sanitär (aka Klempner) 123, Servicetechniker Miele 174 CHF/h.

Ein kommerzieller Solo-Selbstständiger Fotograf verdient in Deutschland 2000-2500€ / Tag. Damit kommt man am Ende des Jahres abzüglich allem so auf 30.000€ - 40.000€ Brutto. Wenn man Pech hat auch nur 15.000€ am Jahresende oder gar auf 0 Null bei Corona. Und: naja... ich spiele schon "erste Bundesliga".
Wie ihr wisst sind die Kosten für Soft- und Hardware, Kamera, Licht, Servicewartung und Transport exorbitant gestiegen.
Den Kilometer mit dem Auto verrechne ich mit 50-70cent (je nach Preislage). Einfacher ist es aber über den Kunden ein Mietwagen buchen zu lassen. Gibt keinen Streit, obwohl es teurer ist.
Um auf meine 30.000 am Jahresende 2023 zu kommen, müsste ich meinen Tagessatz auf 3.000 anheben. Zahlt aber keiner. Ich habe deshalb den Beruf nach 30 Jahren aufgegeben und studiere nun wieder. Was anderes. Als alter grauer dicker Mann. Muß ja noch bis 75+ arbeiten...
0
MrChad24.02.2312:06
MikeMuc
Finnigan
Jetzt wird ein Schuh draus - keine aufwendige Suche bei Google > Stefan Böhme hat ja das Verzeichnis der Kunden von der Tapetenfirma!
den Schuh seh ich auf winken und frage mich, ob man ihm da nicht anderweitig ein P vorsetzten hätte können. Ich vermute mal, der Anwalt der Beklagte hatte zuwenig Phantasie.
Das denke ich auch.

Der sogenannte Fotograf hat auf das läppische Tulpen-Foto abgehoben, die Tapete enthielt aber u.a. nur eine stark bearbeitete Version des Fotos. Bearbeiter war angeblich die Tapetenfirma (die gleiche Person!).
Das hatte er von vorneherein so konstruiert, um die Annahme einer konkludenten Lizensierung bei Zahlung des Kaufpreises auszuschließen.

Da hätte der Anwalt mehr draus machen können. Ob's geholfen hätte, wer weiß.
+2
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2312:15
MacStudio
pünktchen
Cornelius Fischer
Kollege aus der Region Biel hat viele Kunden in Zürich. Anreise verrechnet er nicht, weil die Kunden es schlicht nicht zahlen würden, respektive ihn sofort durch jemanden lokales ersetzen.

Auf die Idee würde ich ja nicht im Traum kommen, wenn ich Handwerker aus Biel hier nach Bern bestelle. Aber deshalb arbeiten viele kleinere Betriebe auch lieber mit privaten Auftraggebern.

Angebot war 95 CHF/h inkl. All-In Nutzungsrechte sowie 0.70rp pro km für die Anreise.

Mal zur Einordnung, weil ich die Rechnungen gerade neben mir liegen habe: Gärtner 85, Schreiner 107, Sanitär (aka Klempner) 123, Servicetechniker Miele 174 CHF/h.

Ein kommerzieller Solo-Selbstständiger Fotograf verdient in Deutschland 2000-2500€ / Tag. Damit kommt man am Ende des Jahres abzüglich allem so auf 30.000€ - 40.000€ Brutto. Wenn man Pech hat auch nur 15.000€ am Jahresende oder gar auf 0 Null bei Corona. Und: naja... ich spiele schon "erste Bundesliga".
Wie ihr wisst sind die Kosten für Soft- und Hardware, Kamera, Licht, Servicewartung und Transport exorbitant gestiegen.
Den Kilometer mit dem Auto verrechne ich mit 50-70cent (je nach Preislage). Einfacher ist es aber über den Kunden einfach ein Mietwagen buchen zu lassen. Gibt keinen Streit, obwohl es teurer ist.
Um auf meine 30.000 am Jahresende 2023 zu kommen, müsste ich meinen Tagessatz auf 3.000 anheben. Zahlt aber keiner. Ich habe deshalb den Beruf nach 30 Jahren aufgegeben und studiere nun wieder. Was anderes. Als alter grauer dicker Mann. Muß ja noch bis 75+ arbeiten...

Willkommen in der Realität der Parität trotz höherer Lebenshaltungskosten. Der Schweizer Berufsverband empfiehlt einen Tagessatz für Berufsfotografen (in dem sind Soft- und Hardware, Unterhalt etc. sowie ein 1-jähriges einfaches Nutzungsrecht inkludiert ist) von 2000-2500 CHF.

Also doch kein 7x Unterschied in der Realität.. 😇

Was mich aber erstaunt, was hast du für Kosten, wenn du bei 2000-2500€ Tagessatz am Schluss nur 30-40k übrig hast. Bei guter Auslastung sollte man als Solo-Selbstständiger einen Jahresumsatz von 150-200k bei dem Tagessatz gut realisieren können. Egal ob D oder CH.
+3
Super8
Super824.02.2312:23
Als Fotograf bist Du kein Künstler, sondern eher ein Handwerker oder Kleinunternehmer. Du verdienst ja damit Dein Geld. Ein Künstler schafft schöne, aber völlig nutzlose Dinge.
+3
piik24.02.2312:24
Cornelius Fischer
...Was mich aber erstaunt, was hast du für Kosten, wenn du bei 2000-2500€ Tagessatz am Schluss nur 30-40k übrig hast. Bei guter Auslastung sollte man als Solo-Selbstständiger einen Jahresumsatz von 150-200k bei dem Tagessatz gut realisieren können. Egal ob D oder CH.
Mich auch. Aber wie er hier gezeigt hat, ist rechnen nicht so sein Ding
0
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2312:31
Super8
Als Fotograf bist Du kein Künstler, sondern eher ein Handwerker oder Kleinunternehmer. Du verdienst ja damit Dein Geld. Ein Künstler schafft schöne, aber völlig nutzlose Dinge.

Auch so ein Thema, das ich oft mit Kunden im Gespräch habe und mich klar gegen die Bezeichnung "Künstler" wehre. Ich bin Dienstleister, der eine kreative Dienstleistung erbringt. Genauso kreativ, wie ein Schreiner der die Aufgabe hat "bau mir einen tollen Einbauschrank in die Lücke mit 1m Breite.".
+6
MacStudio24.02.2312:32
Cornelius Fischer
MacStudio
pünktchen
Cornelius Fischer
Kollege aus der Region Biel hat viele Kunden in Zürich. Anreise verrechnet er nicht, weil die Kunden es schlicht nicht zahlen würden, respektive ihn sofort durch jemanden lokales ersetzen.

Auf die Idee würde ich ja nicht im Traum kommen, wenn ich Handwerker aus Biel hier nach Bern bestelle. Aber deshalb arbeiten viele kleinere Betriebe auch lieber mit privaten Auftraggebern.

Angebot war 95 CHF/h inkl. All-In Nutzungsrechte sowie 0.70rp pro km für die Anreise.

Mal zur Einordnung, weil ich die Rechnungen gerade neben mir liegen habe: Gärtner 85, Schreiner 107, Sanitär (aka Klempner) 123, Servicetechniker Miele 174 CHF/h.

Ein kommerzieller Solo-Selbstständiger Fotograf verdient in Deutschland 2000-2500€ / Tag. Damit kommt man am Ende des Jahres abzüglich allem so auf 30.000€ - 40.000€ Brutto. Wenn man Pech hat auch nur 15.000€ am Jahresende oder gar auf 0 Null bei Corona. Und: naja... ich spiele schon "erste Bundesliga".
Wie ihr wisst sind die Kosten für Soft- und Hardware, Kamera, Licht, Servicewartung und Transport exorbitant gestiegen.
Den Kilometer mit dem Auto verrechne ich mit 50-70cent (je nach Preislage). Einfacher ist es aber über den Kunden einfach ein Mietwagen buchen zu lassen. Gibt keinen Streit, obwohl es teurer ist.
Um auf meine 30.000 am Jahresende 2023 zu kommen, müsste ich meinen Tagessatz auf 3.000 anheben. Zahlt aber keiner. Ich habe deshalb den Beruf nach 30 Jahren aufgegeben und studiere nun wieder. Was anderes. Als alter grauer dicker Mann. Muß ja noch bis 75+ arbeiten...

Willkommen in der Realität der Parität trotz höherer Lebenshaltungskosten. Der Schweizer Berufsverband empfiehlt einen Tagessatz für Berufsfotografen (in dem sind Soft- und Hardware, Unterhalt etc. sowie ein 1-jähriges einfaches Nutzungsrecht inkludiert ist) von 2000-2500 CHF.

Also doch kein 7x Unterschied in der Realität.. 😇

Was mich aber erstaunt, was hast du für Kosten, wenn du bei 2000-2500€ Tagessatz am Schluss nur 30-40k übrig hast. Bei guter Auslastung sollte man als Solo-Selbstständiger einen Jahresumsatz von 150-200k bei dem Tagessatz gut realisieren können. Egal ob D oder CH.

Da die Kunden immer die maximale Pixelzahl vertraglich Verlagen muß ich praktisch alle 2 Jahre das Equipment anpassen. Aktuell ist das dann die Canon R5 Mark II (kommt bald) mit dem passenden Objektiv:en. Macht ja sonst keinen Sinn. Inkl. Batterien und neuer Speicherkarten usw. sind dass >10.000€. Dazu kommt ein neuer Bron Color Siros L Blitz für ca. 2500€. Abgenutzte Lichtwannen für >1000€ müssen auch ersetzt werden. Bei einem Job mache ich pro Woche locker 10.000 Belichtungen.
Dazu kommt die Anpassung der Hardware. MacStudio kaufen, umbau auf Thunderbolt - wegen der Datengröße usw. Software-Abos sins auch nicht ohne. Mein Steuerberater kostet 150€/Monat. Dazu kommen dann 2000€ für die Steuererklärung. Am krassesten sind aber die Fahrtkosten. Aussendienst eben. Kundenbesuche. Portfolioshows in Hamburg, Berlin oder Zürich etc. Dazu Hotel usw. So eine Tour kostet locker 1000€. Und eine Tour reicht nicht. Alleine meine neue Mappe kostete >1000€.

Dann hat man eine neue Kamera und die passende Software läuft nur über USB-C an dem iPadPro. Also noch ein neues iPadPro dazu... usw. usw.

ich habe noch 1000 Dinge vergessen, aber im Premiumberecih musst Du dem Kunden auch Premium bieten. Das ging früher locker, da die Kameras 5-10 Jahre hielten. Nun nur noch 2-3 zum selben Preis.
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Im übrigen zählt der Tagessatz gar nicht so. Es geht ja darum was Du in der Zeit leisten musst. Ob 1 Set oder 10. Bei Euch Sujet genannt. Oder anders gesagt: Hattest Du vor 3 Jahren noch 5 tage Zeit, musst du es heute in 2 Tagen schaffen.
0
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer24.02.2312:53
MacStudio
Cornelius Fischer
MacStudio
pünktchen
Cornelius Fischer
Kollege aus der Region Biel hat viele Kunden in Zürich. Anreise verrechnet er nicht, weil die Kunden es schlicht nicht zahlen würden, respektive ihn sofort durch jemanden lokales ersetzen.

Auf die Idee würde ich ja nicht im Traum kommen, wenn ich Handwerker aus Biel hier nach Bern bestelle. Aber deshalb arbeiten viele kleinere Betriebe auch lieber mit privaten Auftraggebern.

Angebot war 95 CHF/h inkl. All-In Nutzungsrechte sowie 0.70rp pro km für die Anreise.

Mal zur Einordnung, weil ich die Rechnungen gerade neben mir liegen habe: Gärtner 85, Schreiner 107, Sanitär (aka Klempner) 123, Servicetechniker Miele 174 CHF/h.

Ein kommerzieller Solo-Selbstständiger Fotograf verdient in Deutschland 2000-2500€ / Tag. Damit kommt man am Ende des Jahres abzüglich allem so auf 30.000€ - 40.000€ Brutto. Wenn man Pech hat auch nur 15.000€ am Jahresende oder gar auf 0 Null bei Corona. Und: naja... ich spiele schon "erste Bundesliga".
Wie ihr wisst sind die Kosten für Soft- und Hardware, Kamera, Licht, Servicewartung und Transport exorbitant gestiegen.
Den Kilometer mit dem Auto verrechne ich mit 50-70cent (je nach Preislage). Einfacher ist es aber über den Kunden einfach ein Mietwagen buchen zu lassen. Gibt keinen Streit, obwohl es teurer ist.
Um auf meine 30.000 am Jahresende 2023 zu kommen, müsste ich meinen Tagessatz auf 3.000 anheben. Zahlt aber keiner. Ich habe deshalb den Beruf nach 30 Jahren aufgegeben und studiere nun wieder. Was anderes. Als alter grauer dicker Mann. Muß ja noch bis 75+ arbeiten...

Willkommen in der Realität der Parität trotz höherer Lebenshaltungskosten. Der Schweizer Berufsverband empfiehlt einen Tagessatz für Berufsfotografen (in dem sind Soft- und Hardware, Unterhalt etc. sowie ein 1-jähriges einfaches Nutzungsrecht inkludiert ist) von 2000-2500 CHF.

Also doch kein 7x Unterschied in der Realität.. 😇

Was mich aber erstaunt, was hast du für Kosten, wenn du bei 2000-2500€ Tagessatz am Schluss nur 30-40k übrig hast. Bei guter Auslastung sollte man als Solo-Selbstständiger einen Jahresumsatz von 150-200k bei dem Tagessatz gut realisieren können. Egal ob D oder CH.

Da die Kunden immer die maximale Pixelzahl vertraglich Verlagen muß ich praktisch alle 2 Jahre das Equipment anpassen. Aktuell ist das dann die Canon R5 Mark II (kommt bald) mit dem passenden Objektiv:en. Macht ja sonst keinen Sinn. Inkl. Batterien und neuer Speicherkarten usw. sind dass >10.000€. Dazu kommt ein neuer Bron Color Siros L Blitz für ca. 2500€. Abgenutzte Lichtwannen für >1000€ müssen auch ersetzt werden. Bei einem Job mache ich pro Woche locker 10.000 Belichtungen.
Dazu kommt die Anpassung der Hardware. MacStudio kaufen, umbau auf Thunderbolt - wegen der Datengröße usw. Software-Abos sins auch nicht ohne. Mein Steuerberater kostet 150€/Monat. Dazu kommen dann 2000€ für die Steuererklärung. Am krassesten sind aber die Fahrtkosten. Aussendienst eben. Kundenbesuche. Portfolioshows in Hamburg, Berlin oder Zürich etc. Dazu Hotel usw. So eine Tour kostet locker 1000€. Und eine Tour reicht nicht. Alleine meine neue Mappe kostete >1000€.

Dann hat man eine neue Kamera und die passende Software läuft nur über USB-C an dem iPadPro. Also noch ein neues iPadPro dazu... usw. usw.

ich habe noch 1000 Dinge vergessen, aber im Premiumberecih musst Du dem Kunden auch Premium bieten. Das ging früher locker, da die Kameras 5-10 Jahre hielten. Nun nur noch 2-3 zum selben Preis.
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Im übrigen zählt der Tagessatz gar nicht so. Es geht ja darum was Du in der Zeit leisten musst. Ob 1 Set oder 10. Bei Euch Sujet genannt. Oder anders gesagt: Hattest Du vor 3 Jahren noch 5 tage Zeit, musst du es heute in 2 Tagen schaffen.

Da sind so gut wie keine Kosten die ich nicht auch hätte. Unterschied maximal, ich hab kaum Agenturkunden, sprich kein Rumgereise für Portfolioshows. Dafür ein Studio mit Büro das mich pro Jahr locker 35k kostet für Miete/Unterhalt. Zwischen Weihnachten/Neujahr nen Serverschrank für das Datenhandling/Archivierung in Betrieb genommen (5k), letztes Jahr die komplette Beleuchtung von Röhren auf LED umgestellt im Studio (4k), unsere Druckmaschinen modernisiert (5k), ne Tetherstation fürs Studio angeschafft (1,5k) etc. dieses Jahr stehen auch wieder gut 20k aufm Plan für neue Technik etc.
Kameras rechne ich eh schon seit Jahren mit 3 Jahren Nutzungszeit. So lassen sie sich auch noch halbwegs gut als 2nd Hand verkaufen und refinanzieren einen Teil der Neubeschaffung.

Trotzdem bleibt mir massiv mehr hängen als in deiner Kalkulation. 🤔 Magst du dich per PN mal tiefer austauschen? Finde das ehrlich sehr spannend, gerade weils offensichtlich ein Unterschied gibt zwischen "Niedergelassenem Fotograf" und dir "on the road".

Punkto Tagessatz, na doch der zählt in meinen Augen schon. Ich geb dem Kunden ja an, was ich pro Tag an Sujets/Sets schaffe, basierend auf seinen Bildvorgaben. Klar laufe ich damit immer das Risiko, dass es jemand anderes günstiger (also schneller) anbietet. Ich hab aber bereits vor Corona aufgehört mich auf das Spiel einzulassen, dass nach der Planung doch noch 1-2 Sets/Sujets zusätzlich reingedrückt werden, die doch auch noch zeitlich platz haben müssten.
+2
ttwm24.02.2313:05
MacStudio
Ein kommerzieller Solo-Selbstständiger Fotograf verdient in Deutschland 2000-2500€ / Tag.
Das ist auch wieder so eine Angabe… Meinst Du er hat einen Tagessatz von 2000-2500€ / Tag? Wieviele "unberechnete" Tage pro Auftrag kommen für Nachbearbeitung hinzu?
+2
MacStudio24.02.2313:16
ttwm
MacStudio
Ein kommerzieller Solo-Selbstständiger Fotograf verdient in Deutschland 2000-2500€ / Tag.
Das ist auch wieder so eine Angabe… Meinst Du er hat einen Tagessatz von 2000-2500€ / Tag? Wieviele "unberechnete" Tage pro Auftrag kommen für Nachbearbeitung hinzu?

Vorbereitung und Nachbereitung je 1/2 Tagessatz,
Locationscouting 1/4 Tagessatz,
VideoKonferenz 1/8 Tagessatz.
Retusche 800-1200€/Tag
Projektmanagement/Backoffice .. naja je nach zu erwartendem Aufwand 300-600€/Tag
Makeup 600-750 / Tag
Styling 600-750 / Tag + Vor und Nachbereitung
Assistent 300-350€/Tag
Catering 15€/Person/Tag
Producer, wenn notwendig 650/Tag

Das sind jetzt keine Geheimnisse sondern die üblichen Tagespreise nach Handwerkskammer / IHK usw.
+4
ttwm24.02.2313:33
Sorry, aber ich versteh den Zusammenhang nicht (ich hab auch nichts mit Fotografen am Hut, weil ich die nicht benötige). Was haben Deine 2000-2500€ / Tag mit den nachfolgenden Kostenaufstelllungen und meiner Frage zu tun? Wenn du 2000-2500€ / Tag verdienst, in welchem Kontext stehen z.B. "Styling 600-750 / Tag + Vor und Nachbereitung"? Das sind doch zusätzliche Kosten, die deinen Gewinn nicht beeinflussen?
+2
MacStudio24.02.2313:38
ttwm
Sorry, aber ich versteh den Zusammenhang nicht (ich hab auch nichts mit Fotografen am Hut, weil ich die nicht benötige). Was haben Deine 2000-2500€ / Tag mit den nachfolgenden Kostenaufstelllungen und meiner Frage zu tun? Wenn du 2000-2500€ / Tag verdienst, in welchem Kontext stehen z.B. "Styling 600-750 / Tag + Vor und Nachbereitung"? Das sind doch zusätzliche Kosten, die deinen Gewinn nicht beeinflussen?
okay, Du hast Recht. Unberechnete Tage gibt es nicht. Zum Honorar kommen eben noch folgende Kosten, je nach dem was bestellt wurde. Ob Retusche, oder Nachbereitung, Zoom oder was auch immer. Ein Tageshonorar bezieht sich immer nur auf die reine Leistung des Künstlers. Da ist keine Retusche mit drin, oder Anreise.
+1
ttwm24.02.2313:53
MacStudio
okay, Du hast Recht. Unberechnete Tage gibt es nicht.
Dann verstehe ich nicht, wie man mit einem solchen Tagessatz keinen ordentlichen Firmen-Gewinn erwirtschaften kann. Außer man hat nicht genügend Auslastung. Dann sind die Tagessätze aber auch nur Schall und Rauch.
+2
leunam24.02.2314:46
Für mich persönlich ist (neben der schnellstens trocken zu legenden Abmahnindustrie in D) noch ein anderer Punkt wichtig.
Für mich ist das Geschäftsgebahren des Klägers völlig absurd. Durch die entsprechenden Artikel über das Urteil wird sich doch jeder zweimal überlegen, wie man nicht verklagt werden kann. Und der Kläger scheint dem Irrglauben aufzusitzen, dass alle "Hurra"-Rufend jetzt sich durch einen undurchsichtigen Bürokratiewahn arbeiten, um Lizenzen für ne Tapete zu bekommen.
Aber ganz ehrlich, viel eher werden jetzt halt die Verkäufe von Fototapeten in den Keller gehen, weil Vermieter, Makler und Verkäufer keinen Bock auf den Aufwand haben... Letztlich sorgt das Verhalten doch für Umsatzeinbußen bei den Kunstschaffenden. Und das wollten sie doch eigentlich verhindern.
+5
cps24.02.2315:35
leunam
Durch die entsprechenden Artikel über das Urteil wird sich doch jeder zweimal überlegen, wie man nicht verklagt werden kann.

Wenn es danach geht, hätte es die Google Fonts Abmahnwelle gar nicht geben können.
0
piik24.02.2318:50
cps
leunam
Durch die entsprechenden Artikel über das Urteil wird sich doch jeder zweimal überlegen, wie man nicht verklagt werden kann.

Wenn es danach geht, hätte es die Google Fonts Abmahnwelle gar nicht geben können.
Falsch gedacht.
Es fallen den Fieslingen einfach immer neue Abzockverfahren ein.
Unter anderem wird dies dadurch gefördert, dass das in D aufgrund des Abmahnwesens in Kombination mit einen überbordenden Urheberrecht so leicht gemacht wird. Das ist ein Versagen der Politik und ein Standortnachteil.
+5
teorema67
teorema6725.02.2311:24
heise
Ein deutscher Fotograf deckt Kleinunternehmer mit Abmahnungen und Klagen ein. Ihr Fehler: Sie haben seine Fototapete gekauft. Legal. Aber das Urheberrecht!
Der Skandal ist die in diesem Bereich einem Rechtsstaat unwürdige Gesetzgebung.

Klar dass der, der - in der Regel unwissentlich - einen Urheberrechtsverstoß begeht, nachbessern muss.

Verboten werden muss vom Gesetzgeber das Erheben von Abmahngebühren (wie in anderen Ländern), außer der Betroffene kommt der Aufforderung zur Nachbesserung nicht nach. So würde der "Abmahnindustrie" das Geschäftsprinzip entzogen.



piik
... Das ist ein Versagen der Politik und ein Standortnachteil.
Genau 👍👍👍
„Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)“
+4
Achtlos weggeworfener Vogel26.02.2322:45
Da hat also jemand, weil er eine Fototapete als Beiwerk in einem Bild für eine Ferienwohnung gezeigt hat, eine Abmahnung und Rechnung bekommen. Das geht dann wie Schmidts Katze durch die Medien, insbesondere natürlich auch Heise. Kennt man ja schon.

Er wurde verurteilt. So weit so gut. Hinterfragt wird aber nicht, ob der Anwalt was taugte. Es gibt nämlich durchaus fähige Anwälte, die solche Abmahnabsahner inzwischen mal eben in der Pfeife rauchen. Ohne Werbung machen zu wollen, empfehle ich da z. B. die Kanzlei Kompa. Hat auch eine Webseite mit sehr schönen Schilderungen einiger Fälle des Scheiterns solcher Abmahnabsahner. Ich behaupte daher einfach mal ganz frech: wäre der Beklagte gleich zu einem Kompa oder ähnlich fähigen Anwalt gegangen, wäre die Sache anders ausgegangen. Wenn einer eine Ferienwohnung fotografiert und da eine Tapete an der Wand ist, ist die Tapete in der Regel unwesentliches Beiwerk. Kein Kunde mietet die Wohnung wegen der Tapete. Ein guter Anwalt hätte hier meiner Überzeugung nach ein solches Urteil verhindern können. Zumal, und das wurde weiter oben ja trefflich schon angemerkt, dem Urheber der Tapete, bzw. des Tapetenmotives kein Schaden entstanden ist.
Ein fähiger Anwalt hätte auch dargelegt, dass das Geschäftsmodell des Klägers ganz offensichtlich darin besteht, Leute abzumahnen.

Man sollte, wenn solche Meldungen die Gazetten füllen, einfach vorsichtig sein, was man glauben kann. Dieser Fall führte natürlich wieder zu den erwartbaren Reaktionen allerlei inkompetenter Dummschwätzer, die in Kommentaren ihre Sicht aufs Urheberrecht zum Besten geben mussten. Es gehöre restlos abgeschafft, hieß es da. Kunst sollte grundsätzlich kostenlos sein, meinte ein ganz besonders Schlauer. Und so weiter. Gerade im heise-Forum scheinen manche Figuren alleine dadurch glänzen und grüne Bewertungen einheimsen zu können, indem sie besonders drastische, aber eben falsche Ansichten vertreten. Bei manchen Themen wie Urheberrecht und Rundfunkgebühren sind extreme Aufregerkommentare ein sicherer Garant für breite Zustimmung.

Ich behaupte: wäre der Beklagte in diesem vorliegenden Fall zu einem fähigeren Anwalt gegangen, wäre es auch nicht zu diesem Urteil gekommen und in den Gazetten hätten sich keine Kommentatoren einfinden können, die sich einen Wettbewerb darin liefern, den drastischsten Kommentar abzusondern. Im Übrigen liest man auch hier allerlei sehr merkwürdige Meinungen zum Urheberrecht, die durch Nichtwissen glänzen.

Ich bin jetzt seit über 30 Jahren Berufsfotograf und in der Werbung tätig und darf mir die Behauptung erlauben, das Urheberrecht weitgehend zu kennen. Leider hat die Digitalisierung auch dazu geführt, dass man ständig beklaut wird. Das ist extrem ärgerlich, denn es entgehen einem Einnahmen, die die Kosten der Entstehung von Werken wieder erwirtschaften sollen und müssen. Aber manche Nutzer schrecken vor nichts zurück. Da klaut die Agentur für eine Werbekampagne und tut hinterher, wenn sie erwischt wird, ganz erstaunt und empört, man solle doch froh sein, wenn sie dich beklaut. Schließlich würden die Bilder ja dann gesehen werden. Nützt mir nur gar nichts, wenn weder ein Name genannt noch eine Bezahlung geleistet wird. Da klaut der chinesische Reiseveranstalter deine Bilder von Heidelberg und setzt frech sein Logo über deines. Da kannst du dann gar nichts machen. Wer beschäftigt einen deutschen und einen chinesischen Anwalt um sich mit dem chinesischen Rechtssystem rumzuschlagen? Kostet mehr als es Nutzen bringt. Der polnische Webseitenbetreiber reagiert nicht auf zwei freundliche Emails, stellt sich taub. Erst die Drohung mit einer Klage bringt ihn dazu, deine Bilder von der Seite zu nehmen. Und so weiter und so weiter.

Ich habe eigentlich besseres zu tun als mich mit so einem Scheiß zu beschäftigen. Andererseits ist man es irgendwann leid, ständig um den verdienten Lohn gebracht zu werden. Niemand mag seine Arbeit verschenken. Aber manche Zeitgenossen verlangen genau das von Kreativen. Wenn mich einer freundlich fragt und keinen kommerziellen Zweck mit der Nutzung verbindet und mir das auch verbindlich zusagt, bin ich der Letzte, der die Hand auf hält. Aber sich einfach für lau bedienen, geht gar nicht!
+4
piik26.02.2322:54
Achtlos weggeworfener Vogel
Dein Post ließt sich so wie "alle doof außer mich".
-3
F303
F30327.02.2309:16
spheric
F303
piik
MacStudio
Wir Künstler leben davon. Nur weil ich eine "CD" gekauft habe, darf ich sie nicht auf einer öffentlichen Party spielen. Dann fallen nun mal GEMA gebühren an. So ist es auch bei gekauften Filmen, Büchern usw.
Armselig. Du meinst also, Du profitierst von potentieller Abzocke. Außerdem wirfst Du alles durcheinander, denn die GEMA-Gebühren haben nur extremst entfernt etwas mit diesem Topic zu tun.
Noch dazu wird auf einer CD auf das Urheberrecht verwiesen und alle Halter des jeweiligen Urheberrechts genannt und kontaktierbar. Ganz im Gegensatz zur Tapete.

Der Grundgedanke ist derselbe: ein privat mit allen Rechten für den Privatgebrauch erworbenes Werk darf nicht in einem kommerziellen Rahmen öffentlich genutzt werden.

Dass auf der Tapete keine Rechte geklärt sind, ändert ja nichts an der Rechtslage.

Oh, dann zeig mir doch mal im Baumarkt den Bereich, wo ich gewerblich nutzbare Tapeten und Fliesen finde. Ganz ehrlich, es wurde weiter vorn schon geschrieben, eine fest zu installierende Wanddekoration (in Anwendung in ihrem Hauptzweck) mit einem Kunstwerk, und Abbildung des Raumes mit Vervielfältigung gleichzusetzen ist absolut hanebüchen und praxisfremd. Es widerspricht der Natur der hauptsächlich geplanten Nutzung des angebotenen Produkts. Dieses Modell ist (nur im Falle der Tapete) doch bewusst unlauter und mit dem Ziel der nachträglichen Monetarisierung so konstruiert worden. Besonders da Fotograf und Tapetenverkäufer in diesem Fall die selbe Person sind.
„The brain is a wonderful organ. It starts working the moment you get up in the morning and does not stop until you get into the office. – Robert Frost“
+2
Cornelius Fischer
Cornelius Fischer27.02.2309:40
Achtlos weggeworfener Vogel

Sauber wäre an der Geschichte, wenn der Beklagte erst gar keinen Anwalt bräuchte..
+1
F303
F30327.02.2309:55
Achtlos weggeworfener Vogel
Da hat also jemand, weil er eine Fototapete als Beiwerk in einem Bild für eine Ferienwohnung gezeigt hat, eine Abmahnung und Rechnung bekommen. Das geht dann wie Schmidts Katze durch die Medien, insbesondere natürlich auch Heise. Kennt man ja schon.

Er wurde verurteilt. So weit so gut. Hinterfragt wird aber nicht, ob der Anwalt was taugte. Es gibt nämlich durchaus fähige Anwälte, die solche Abmahnabsahner inzwischen mal eben in der Pfeife rauchen. Ohne Werbung machen zu wollen, empfehle ich da z. B. die Kanzlei Kompa. Hat auch eine Webseite mit sehr schönen Schilderungen einiger Fälle des Scheiterns solcher Abmahnabsahner. Ich behaupte daher einfach mal ganz frech: wäre der Beklagte gleich zu einem Kompa oder ähnlich fähigen Anwalt gegangen, wäre die Sache anders ausgegangen. Wenn einer eine Ferienwohnung fotografiert und da eine Tapete an der Wand ist, ist die Tapete in der Regel unwesentliches Beiwerk. Kein Kunde mietet die Wohnung wegen der Tapete. Ein guter Anwalt hätte hier meiner Überzeugung nach ein solches Urteil verhindern können. Zumal, und das wurde weiter oben ja trefflich schon angemerkt, dem Urheber der Tapete, bzw. des Tapetenmotives kein Schaden entstanden ist.
Ein fähiger Anwalt hätte auch dargelegt, dass das Geschäftsmodell des Klägers ganz offensichtlich darin besteht, Leute abzumahnen.

Man sollte, wenn solche Meldungen die Gazetten füllen, einfach vorsichtig sein, was man glauben kann. Dieser Fall führte natürlich wieder zu den erwartbaren Reaktionen allerlei inkompetenter Dummschwätzer, die in Kommentaren ihre Sicht aufs Urheberrecht zum Besten geben mussten. Es gehöre restlos abgeschafft, hieß es da. Kunst sollte grundsätzlich kostenlos sein, meinte ein ganz besonders Schlauer. Und so weiter. Gerade im heise-Forum scheinen manche Figuren alleine dadurch glänzen und grüne Bewertungen einheimsen zu können, indem sie besonders drastische, aber eben falsche Ansichten vertreten. Bei manchen Themen wie Urheberrecht und Rundfunkgebühren sind extreme Aufregerkommentare ein sicherer Garant für breite Zustimmung.

Ich behaupte: wäre der Beklagte in diesem vorliegenden Fall zu einem fähigeren Anwalt gegangen, wäre es auch nicht zu diesem Urteil gekommen und in den Gazetten hätten sich keine Kommentatoren einfinden können, die sich einen Wettbewerb darin liefern, den drastischsten Kommentar abzusondern. Im Übrigen liest man auch hier allerlei sehr merkwürdige Meinungen zum Urheberrecht, die durch Nichtwissen glänzen.

Ich bin jetzt seit über 30 Jahren Berufsfotograf und in der Werbung tätig und darf mir die Behauptung erlauben, das Urheberrecht weitgehend zu kennen. Leider hat die Digitalisierung auch dazu geführt, dass man ständig beklaut wird. Das ist extrem ärgerlich, denn es entgehen einem Einnahmen, die die Kosten der Entstehung von Werken wieder erwirtschaften sollen und müssen. Aber manche Nutzer schrecken vor nichts zurück. Da klaut die Agentur für eine Werbekampagne und tut hinterher, wenn sie erwischt wird, ganz erstaunt und empört, man solle doch froh sein, wenn sie dich beklaut. Schließlich würden die Bilder ja dann gesehen werden. Nützt mir nur gar nichts, wenn weder ein Name genannt noch eine Bezahlung geleistet wird. Da klaut der chinesische Reiseveranstalter deine Bilder von Heidelberg und setzt frech sein Logo über deines. Da kannst du dann gar nichts machen. Wer beschäftigt einen deutschen und einen chinesischen Anwalt um sich mit dem chinesischen Rechtssystem rumzuschlagen? Kostet mehr als es Nutzen bringt. Der polnische Webseitenbetreiber reagiert nicht auf zwei freundliche Emails, stellt sich taub. Erst die Drohung mit einer Klage bringt ihn dazu, deine Bilder von der Seite zu nehmen. Und so weiter und so weiter.

Ich habe eigentlich besseres zu tun als mich mit so einem Scheiß zu beschäftigen. Andererseits ist man es irgendwann leid, ständig um den verdienten Lohn gebracht zu werden. Niemand mag seine Arbeit verschenken. Aber manche Zeitgenossen verlangen genau das von Kreativen. Wenn mich einer freundlich fragt und keinen kommerziellen Zweck mit der Nutzung verbindet und mir das auch verbindlich zusagt, bin ich der Letzte, der die Hand auf hält. Aber sich einfach für lau bedienen, geht gar nicht!

Nur weil es geltendes Recht ist, heisst es eben nicht, dass es gut oder gar vernünftig ist. Ein Gesetz von 1907 gehört an die aktuelle Realität angepasst. Vor 115 Jahren gab es weder Fototapeten noch digitale Bilder. Von den aktuellen Verbreitungswegen noch nicht einmal gesprochen. Die Sache in D ist leider vielmals aber die: Juristen in gesetzgebender Funktion machen sich Gesetze, die ihrer Zunft auch zukünftig Profit sichern. Jeder lobbyiert so gut er kann.

Eine im Hintergrund abgebildete, fest im Raum verbaute Raumdekoration sollte über den Verkaufspreis hinaus gar nicht lizenzierbar/einklagbar sein. Besonders wenn die Absicht des Nutzers z.B. nicht Verkauf von (reproduzierten) Tapeten ist. Hier wurde seitens der Fewo-Betreiber im guten Glauben gehandelt, sich gesetzeskonform zu verhalten. Die hatten nicht vor, sich für lau zu bedienen, wie du es nennst.

Ich finde durchaus, man sollte den Grundsatz "Unwissen schützt vor Strafe nicht" ein wenig der heutigen Realität anpassen. Was nicht heisst, wer sich nicht informiert sollte per se straffrei ausgehen, aber zumindest der Nachweis von Vorsatz zum eigenen Nutzen, könnte ein Ansatz sein. Das gibt es ja in anderen Bereichen der Rechtsprechung auch.

Was du hier machst, ist aus meiner Sicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Was dir passiert, ist klassischer Diebstahl, gegen den es auch vernünftigerweise Gesetze gibt. Auch wenn die globale Durchsetzung ein echtes Problem darstellt. Dort klaut jemand direkt die Früchte deine Arbeit. Diese bewussten Diebstähle mit der Abbildung einer Tapete im Hintergrund eines Raumes zu vergleichen, die daraus weder reproduziert noch sonst irgendwie missbraucht werden kann ist schon etwas weit hergeholt.

Was deine Bilder angeht, wäre vermutlich die Frage, wie sie für die Diebe in nutzbarer Qualität zugänglich geworden sind. Ggf. wäre das ein Hebel zum Ansetzen für die Zukunft.
„The brain is a wonderful organ. It starts working the moment you get up in the morning and does not stop until you get into the office. – Robert Frost“
+2
teorema67
teorema6727.02.2310:43
MrChad
.. .Der sogenannte Fotograf hat auf das läppische Tulpen-Foto abgehoben, die Tapete enthielt aber u.a. nur eine stark bearbeitete Version des Fotos. Bearbeiter war angeblich die Tapetenfirma (die gleiche Person!) ...

Der heise-Artikel lässt durchaus vermuten, dass der weitgereiste Urheber des Fotos eine Masche fährt, die bei systematischer Ausnutzung als Betrugsmasche qualifiziert werden müsste.
„Rassismus ist, überall Rassismus zu wittern, wo keiner ist, und damit echten Rassismus zu bagatellisieren. (Dieter Nuhr)“
+2
piik27.02.2311:38
teorema67
MrChad
.. .Der sogenannte Fotograf hat auf das läppische Tulpen-Foto abgehoben, die Tapete enthielt aber u.a. nur eine stark bearbeitete Version des Fotos. Bearbeiter war angeblich die Tapetenfirma (die gleiche Person!) ...

Der heise-Artikel lässt durchaus vermuten, dass der weitgereiste Urheber des Fotos eine Masche fährt, die bei systematischer Ausnutzung als Betrugsmasche qualifiziert werden müsste.
Sciher.
Das Problem ist, dass unsere aktuelle Rechtskonstruktion diese Abzocke zulässt.
+2
s-cope03.03.2310:17
Was mir gerade auffiel: Kennt eigentlich jemand die Rechtsprechung was die Nutzungsrechte von Bildern für die Avatare hier auf der Website angeht?
1. Einige nutzen z.B. bekannte Comicfiguren. Darf man das?
2. Wenn man es nicht darf, wer wäre dafür verantwortlich? User? Webitebetreiber?
3. Websitebetreiber weil kommerzieller Verwender (Synium)?

Droht jetzt die nächste Abmahnwelle?

P.S.
Ähnliche Frage was die Galerie betrifft. Heute gibt es dort einen Eiffelturm in der Dämmerung. Ohne Licht erlaubt, mit Lichtkunst bekanntlicherweise ja nicht....
0
xcomma03.03.2310:50
Apropos Abmahnwelle: hier mal interessante Einsichten, wie Betrüger so arbeiten:
0
Gammarus_Pulex
Gammarus_Pulex03.03.2310:51
Genau deshalb ist das Bild des Eifelturms vor dem Einschalten der Beleuchtung aufgenommen.
0
Achtlos weggeworfener Vogel06.03.2313:07
piik
Achtlos weggeworfener Vogel
Dein Post ließt sich so wie "alle doof außer mich".
Es liegt nicht in meiner Verantwortung, wie Sie das lesen wollen.
+1
Achtlos weggeworfener Vogel06.03.2313:12
F303
Nur weil es geltendes Recht ist, heisst es eben nicht, dass es gut oder gar vernünftig ist. Ein Gesetz von 1907 gehört an die aktuelle Realität angepasst. Vor 115 Jahren gab es weder Fototapeten noch digitale Bilder. Von den aktuellen Verbreitungswegen noch nicht einmal gesprochen. Die Sache in D ist leider vielmals aber die: Juristen in gesetzgebender Funktion machen sich Gesetze, die ihrer Zunft auch zukünftig Profit sichern. Jeder lobbyiert so gut er kann.Eine im Hintergrund abgebildete, fest im Raum verbaute Raumdekoration sollte über den Verkaufspreis hinaus gar nicht lizenzierbar/einklagbar sein. Besonders wenn die Absicht des Nutzers z.B. nicht Verkauf von (reproduzierten) Tapeten ist. Hier wurde seitens der


Das Gesetz ist seit dem mehrfach angepasst worden! Perfekt ist es aber natürlich nicht und wird es nie sein.

Und wie ich schrub, meiner Meinung nach nicht abmahnfähig weil Beiwerk, wegen dem niemand eine Ferienwohnung mietet. Die mietet man wegen Lage und Ausstattung, aber nicht wegen der Tapete. Aber man muss eben anerkennen, dass Anwälte eben auch unterschiedlich kompetent agieren. Daher bleibe ich dabei: ein in der speziellen Sache fähiger Anwalt hätte dem Abmahner hier eine eingeschenkt.
+3
piik06.03.2314:19
Achtlos weggeworfener Vogel
piik
Achtlos weggeworfener Vogel
Dein Post ließt sich so wie "alle doof außer mich".
Es liegt nicht in meiner Verantwortung, wie Sie das lesen wollen.
Das war billig. Aber in dem, was Du schreibst schon.
-1

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