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Forum>Software>Peinlich, Apple sackt sich doch die 3% Mehrwertsteuersenkung ein.

Peinlich, Apple sackt sich doch die 3% Mehrwertsteuersenkung ein.

der_seppel
der_seppel28.07.2007:42
Ich habe gerade die Rechnung von der icloud Speichererweiterug bekommen, und siehe da: Rechnungsbetrag brutto ist gleich geblieben, Mehrwertsteuersatz aber auf 16% gesenkt.

Jede kleine Biobutze, Bäcker, was auch immer hier in Berlin gibt die 3% an den Kunden weiter, sie schaffen es den Rabatt an der Kasse abzuziehen oder haben Ihre Preise sogar neu ausgepreist. Und ein fast ganz digitales Unternehmen von der Größe sackt sich die Ersparnis einfach ein. Finde ich echt krass. Denke da über Konsequenzen nach.

Wollte ich nur loswerden, als Gedankenspiel, bitte kommt mir nicht wegen dem individuellen Betrag, es geht um das Prinzip.
„Kein Slogan angegeben.“
+18

Kommentare

virk
virk28.07.2007:47
Eventuell denkt bei Apple jemand so: Wenn wir jetzt den Preis ändern, geht das eventuell nur mit einer Vertragsänderung. Wenn wir den Preis später wieder erhöhen wollen (19%), geht das auch nur mit einer Vertragsänderung; vielleicht hat der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht, was wir auf jeden Fall vermeiden wollen.
„Gaststättenbetrieb sucht für Restaurant und Biergarten Servierer:innen und außen.“
+7
Apple@Wien
Apple@Wien28.07.2008:19
Es ist genau so wie es virk beschrieben hat. Bei jeder Preisänderung kommt ein neuer Vertrag zu Stande, bei dem der Kunde wieder 14 Tage widerrufen kann.

Ich finde die 16% die in DE gefahren werden eh unnütz, sollen sie lieber ihre Angestellten fair bezahlen, damit diese wiederum mehr Geld haben um es auszugeben. Meine Mom hat mal bei einer großen Bäckerkette in Süddeutschland gearbeitet, VZ, da kam Netto ca. 1050€ raus. Natürlich kein Urlaub- oder Weihnachtsgeld und erst recht kein 13tes und 14tes Gehalt. Eine Frechheit für das super duper über drüber Land.

Aber Hauptsache ich spar pro Semmel 6 Cent😬
+3
marc.hb28.07.2008:26
Naja ein neuer Vertrag kommt da nicht zustande. Es wird ja die MwSt und nicht der Nettopreis geändert. Apple hat hier hingegen den Nettopreis erhöht, also eine Preisanpassung durchgeführt. Da man die iCloud Abos eh nur für einen Monat bucht, ist das mit dem Sonderkündigungsrecht ziemlich egal. Alle großen Anbieter wie Netflix, Spotify und co haben alle die Preisanpassung dem Kunden gegeben. Nur Apple nicht. Da ich „nur“ den 2,99€ Speicherplan habe, ist mir der Aufwand zu groß für die paar Cent zu wechseln, die Methode werde ich mir trotzdem merken. Einfach kein feiner Zug von Apple.
+31
beanchen28.07.2008:30
marc.hb
Naja ein neuer Vertrag kommt da nicht zustande. Es wird ja die MwSt und nicht der Nettopreis geändert.
Für mein Verständnis hast du aber keinen Vertrag über den Nettopreis. Mich wundert, dass so viele Firmen in ähnlicher Situation (Netflix, ...) mitziehen. Vermutlich um solche Beiträge zu vermeiden.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
-5
Roger.Rebel
Roger.Rebel28.07.2008:41
der_seppel
Ich habe gerade die Rechnung von der icloud Speichererweiterug bekommen, und siehe da: Rechnungsbetrag brutto ist gleich geblieben, Mehrwertsteuersatz aber auf 16% gesenkt.

Jede kleine Biobutze, Bäcker, was auch immer hier in Berlin gibt die 3% an den Kunden weiter, sie schaffen es den Rabatt an der Kasse abzuziehen oder haben Ihre Preise sogar neu ausgepreist. Und ein fast ganz digitales Unternehmen von der Größe sackt sich die Ersparnis einfach ein. Finde ich echt krass. Denke da über Konsequenzen nach.

Wollte ich nur loswerden, als Gedankenspiel, bitte kommt mir nicht wegen dem individuellen Betrag, es geht um das Prinzip.


Kann Deinen Unmut gut verstehen. Andere Großunternehmen schaffen das auch... und gerade Apple sollte es ja eigentlich nicht nötig haben.

Konsequenz: Möglichst nicht mehr direkt bei Apple bestellen sondern bei einem anderen autorisierten Händler, dann klappt's auch mit der Mehrwertsteuer
+8
Apple@Wien
Apple@Wien28.07.2008:44
marc.hb

Doch leider ist es so und es besteht ein neuer Anspruch auf Rücktritt.
Zum Beispiel könntest du, wenn dein Stromanbieter eine Preisumstellung vor nimmt, außerordentlich kündigen. Klar bei Apple ist es fast egal, da man eh monatlich kündigen kann.


Jedoch hat die BRD ihre Aktion wie immer nicht zu Ende gedacht. Für die meisten Firmen entsteht ein wahnsinniger Mehraufwand und glaubt ja nicht, das der Kunde hierfür 2021 nicht zur Kasse gebeten wird.

Roger.Rebel

Bei Produkten im Apple Online Store, gibt Apple die Preissenkung weiter. Nur zur Info.

Aber ja, bei Drittanbietern ist es meist immer noch günstiger.
+1
becreart28.07.2008:49
Mich betrifft das ganze zwar nicht, finde ich jedoch lächerlich.
marc.hb
Da man die iCloud Abos eh nur für einen Monat bucht, ist das mit dem Sonderkündigungsrecht ziemlich egal.

Wieso sollte man denn so etwas machen?
+4
beanchen28.07.2009:20
Roger.Rebel
Konsequenz: Möglichst nicht mehr direkt bei Apple bestellen sondern bei einem anderen autorisierten Händler, dann klappt's auch mit der Mehrwertsteuer
Das ist in diesem Zusammenhang ein etwas seltsamer Vorschlag. Es geht hier um Dienste und die gibt es ebenso wie die iOS-Apps (bei denen die Preise auch nicht angepasst wurden) nur direkt bei Apple. Bei den Geräten wurden die Preise gesenkt.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+10
Hot Mac
Hot Mac28.07.2009:21
der_seppel
(...) bitte kommt mir nicht wegen dem individuellen Betrag, es geht um das Prinzip.
Wenn Du künftig einen neuen Mac benötigst, wirst Du wohl mit Deinen Prinzipien brechen müssen.
0
UWS28.07.2009:47
Apple@Wien
Doch leider ist es so und es besteht ein neuer Anspruch auf Rücktritt.
Das ist in dieser Absolutheit falsch, es hängt von den genauen Umständen ab (ggf. AGB). Wenn dort ein Preis zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mwst. definiert ist, dann ergibt sich daraus kein Sonderkündigungsrecht.
Jedoch hat die BRD ihre Aktion wie immer nicht zu Ende gedacht.
...dem mag ich nicht grundsätzlich widersprechen ob allerdings „wie immer“ darüber kann man diskutieren...
„There is no cloud…it’s just someone else’s computer.“
+8
Walter Plinge28.07.2009:48
Um mal die Sache mit dem Sonderkündigungsrecht abzuschließen, und abgesehen davon, dass ein Sonderkündigungsrecht bei einem monatlich verlängertem Abo ziemlich albern ist:

Ob eine Änderung der Umsatzsteuer (und damit des Netto- und/oder Bruttopreises) zu einem Sonderkündigungsrecht führt, ist von der genauen Vertragsgestaltung abhängig. Es gibt da also keinerlei Automatismus. Gleiches gilt für die (automatische?) Weitergabe einer solchen Änderung an den Kunden.

So ist in vielen Verträgen festgeschrieben, dass der Anbieter bei Umsatzsteuer_änderungen_ (manche reden explizit von Umsatzsteuer_erhöhungen_) zu einer Anpassung der Preise berechtigt ist (daher ohne Sonderkündigungsrecht, da vertraglich vereinbart). Und es ist in der Regel nicht davon die Rede ob der Brutto- oder der Nettopreis gemeint ist. Welcher Preisanteil bei einer Umsatzsteueränderung geändert wird liegt dann also im Ermessen des Anbieters und in aller Regel entsteht dadurch kein Sonderkündigungsrecht.
+7
awk28.07.2009:51
Ist schon interessant, dass es in der Apple Welt eine "eingeschworene Gemeinde" gibt die praktisch alles schluckt. Mein Verhältnis zu Apple ist durchaus zwiegespalten. Die Produkte sind ohne Frage spitzenmäßig. Apple hat sich unter Tim Cook zu einem extrem gewinnorientierten Unternehmen entwickelt das jeden Cent mitnimmt, nicht sehr sympathisch. Gleichzeitig schafft es Apple nach außen genau den gegenteiligen Eindruck zu vermitteln, gesellschaftlich engagiert und voll auf Öko. Apple ist Meister der Manipulation. Und kaum einer merkst es. Tim Cook ist der personifizierte perfekte Kapitalist.
+20
marc.hb28.07.2009:52
Apple@Wien

Mit dieser Logik müsstest du ja auch jeden Handyvertrag kündigen können. Dort wurde die MwSt. Ja auch geändert.
+9
Lailaps
Lailaps28.07.2010:36
virk
Eventuell denkt bei Apple jemand so: Wenn wir jetzt den Preis ändern, geht das eventuell nur mit einer Vertragsänderung. Wenn wir den Preis später wieder erhöhen wollen (19%), geht das auch nur mit einer Vertragsänderung; vielleicht hat der Kunde dann ein Sonderkündigungsrecht, was wir auf jeden Fall vermeiden wollen.

Der Preis wurde von Apple einseitig erhöht!!!
Es ist immer der Nettopreis plus Mehrwertsteuer. Da der Gesamtpreis gleichgeblieben ist wurde der Nettopreis von Apple ohne Zustimmung des Kunden erhöht.
Denk da mal drüber nach!
„Her mit der Pizza-Mix“
+7
Apple@Wien
Apple@Wien28.07.2010:38
marc.hb

Kann ich leider nicht, da MagentaAT nicht die deutschen MwSt verwendet.

Will ich aber auch nicht, bin zufrieden mit meiner AllNet Flat und 32 GB Datenvolumen für 17€.

Und das mit der MwSt stimmt, also kein Sonderkündigungsrecht. Hierzu gab es eine Anpassung des Gesetzes.
+1
beanchen28.07.2010:41
Lailaps
Denk da mal drüber nach!
In Deutschland kaufst du als privater Endverbraucher inklusive Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuererhöhung wäre demzufolge eine Preiserhöhung oder müsste von den Firmen über den Nettopreis kompensiert werden.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
-2
awk28.07.2010:50
Lailaps
Der Preis wurde von Apple einseitig erhöht!!!
Es ist immer der Nettopreis plus Mehrwertsteuer. Da der Gesamtpreis gleichgeblieben ist wurde der Nettopreis von Apple ohne Zustimmung des Kunden erhöht.
Denk da mal drüber nach!

So wird ein Schuh draus. Es handelt sich um eine (verdeckte) Preiserhöhung. Apple hätte alle Kunden darüber informieren müssen. Ich vermute mal, das gibt noch Ärger für Apple.
-7
Apple@Wien
Apple@Wien28.07.2011:05
awk

Warum sollte es Ärger geben. Niemand ist verpflichtet die Preissenkung durch zu reichen.
+8
Wiesi
Wiesi28.07.2011:08
awk
... Apple hat sich unter Tim Cook zu einem extrem gewinnorientierten Unternehmen entwickelt das jeden Cent mitnimmt, nicht sehr sympathisch. Gleichzeitig schafft es Apple nach außen genau den gegenteiligen Eindruck zu vermitteln, gesellschaftlich engagiert und voll auf Öko. Apple ist Meister der Manipulation. Und kaum einer merkst es. Tim Cook ist der personifizierte perfekte Kapitalist.

+10
„Everything should be as simple as possible, but not simpler“
+3
beanchen28.07.2011:11
awk
Ich vermute mal, das gibt noch Ärger für Apple.
Abgesehen von einem Shitstorm durch solche Beiträge passiert genau gar nichts, denn entgegen der lautstarken aber falschen Äußerungen unseres Finanzministers wurde das Gesetz absolut offen gestaltet.

Bemerkung am Rande: ich hatte in der Diskussion hier auf MTN schon darauf hingewiesen, dass vermutlich ein falscher Eindruck erweckt würde und dafür viel Kritik geerntet, von wegen unsere intelligenten Bürger würden das schon verstehen ... 🤣🤣🤣
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+1
Wiesi
Wiesi28.07.2011:12
Vielleicht habe ich mich umsonst aufgeregt: Bei den vielen Fehlern in der Software, könnte ja auch dieses nur ein Bug sein.
„Everything should be as simple as possible, but not simpler“
0
Lailaps
Lailaps28.07.2011:19
awk
Lailaps
Der Preis wurde von Apple einseitig erhöht!!!
Es ist immer der Nettopreis plus Mehrwertsteuer. Da der Gesamtpreis gleichgeblieben ist wurde der Nettopreis von Apple ohne Zustimmung des Kunden erhöht.
Denk da mal drüber nach!

So wird ein Schuh draus. Es handelt sich um eine (verdeckte) Preiserhöhung. Apple hätte alle Kunden darüber informieren müssen. Ich vermute mal, das gibt noch Ärger für Apple.

Wer kümmert sich um eine Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof oder sonst wo?
„Her mit der Pizza-Mix“
-7
beanchen28.07.2011:45
Lailaps
Wer kümmert sich um eine Sammelklage vor dem Europäischen Gerichtshof oder sonst wo?
Dazu fällt mir nur ein: "... aber sie hat eine schöne Nase!"
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+2
awk28.07.2011:51
Apple@Wien
awk

Warum sollte es Ärger geben. Niemand ist verpflichtet die Preissenkung durch zu reichen.

Das ist eben keine Preissenkung. Das ist eine Steuersenkung. Wird die nicht weitergegeben, entspricht das einer Preiserhöhung. Und so ein laufender Vertrag ist nicht das gleiche wie ein Kauf an der Supermarktkasse. Dort kommt das Geschäft in dem Moment zu Stande in dem man zugreift. Ein laufender Vertrag hingegen wurde zu anderen Bedingungen abgeschlossen und Bedarf daher der Anpassung. Stillschweigend geht das gar nicht. Apple wird die Anwälte und Gericht noch beschäftigen. Und am Ende werden sie eine Gutschrift machen müssen. Das wird sehr viel teurer werden als das was sie zusätzlich einnehmen. In den USA würden die Anwälte schon wie die Geier kreisen.
-2
Apple@Wien
Apple@Wien28.07.2012:27
awk

Richtig. Aber am 03.07.2020 gab es hierzu schon diverse Berichte darüber, das es keine Pflicht zur Weitergabe gibt. Ich war auch erst der Meinung, es gibt aber sogar ein offiziellen Text auf Webpräsenz eurer Bundesregierung.
+2
awk28.07.2013:11
Die Bundesregierung kann das sowieso nicht vorschreiben. Die haben mit der Maßnahme genügend Chaos verursacht. An der juristischen Situation ändert das aber gar nichts. Ich vermute mal, soweit hat bei der Regierung eh kaum einer gedacht. Zumindest nicht die Politiker.
Um es klar zu machen, es geht nur um Abonnements, also Verträge mit laufender Verpflichtung. Einen Film ausleihen ist dasselbe wie der Kauf im Supermarkt. Hier ist Apple in seiner Gestaltung frei, den Preis können sie nach Belieben anheben oder senken. Obwohl es meiner Meinung nach einem Unternehmen das sich ansonsten gerne gesellschaftlich verantwortungsbewusst gibt gut zu Gesicht gestanden hätte die Preise zu senken. Einen Sympathiegewinn bedeutet das bestimmt nicht.
Außerhalb der eingeschworenen Gemeinschaft der Apple-Jünger sieht man Apple durchaus sehr kritisch. In meinem Kollegenkreis gibt es genug Leute die genau wegen solcher Aktionen nie ein Applegerät kaufen würden.
0
hatschibu28.07.2013:54
Apple@Wien
Es ist genau so wie es virk beschrieben hat. Bei jeder Preisänderung kommt ein neuer Vertrag zu Stande, bei dem der Kunde wieder 14 Tage widerrufen kann.

Ich finde die 16% die in DE gefahren werden eh unnütz, sollen sie lieber ihre Angestellten fair bezahlen, damit diese wiederum mehr Geld haben um es auszugeben. Meine Mom hat mal bei einer großen Bäckerkette in Süddeutschland gearbeitet, VZ, da kam Netto ca. 1050€ raus. Natürlich kein Urlaub- oder Weihnachtsgeld und erst recht kein 13tes und 14tes Gehalt. Eine Frechheit für das super duper über drüber Land.

Aber Hauptsache ich spar pro Semmel 6 Cent😬
ich gehe nicht arbeiten und krieg, wenn ich alles addiere , mindestens dasselbe - ohne arbeit! nur mit abgammeln auf der couch zu hause....hahahahahahahah
-9
beanchen28.07.2013:55
awk
Um es klar zu machen, es geht nur um Abonnements, also Verträge mit laufender Verpflichtung.
Kannst du denn ausschließen rechtlich einen Vertrag über den Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer abgeschlossen zu haben?
awk
Einen Sympathiegewinn bedeutet das bestimmt nicht.
Das steht außer Frage.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
0
awk28.07.2016:01
beanchen
denn ausschließen rechtlich einen Vertrag über den Endbetrag inklusive Mehrwertsteuer abgeschlossen zu haben?

Das wird richtig juristisch. Ich habe rumgesucht. Verträge die älter als 4 Monate sind müssen auf Verlangen angepasst werden. Paragraph 29, Absatz 1 Umsatzsteuergesetz. Aber man kann das tatsächlich ausschließen. Da muss man das Kleingedruckte genau lesen. Ich gehe aber mal davon aus, dass das nicht ausgeschlossen ist. Denn sonst könnte ein Kunde bei einer Steuererhöhung, die wesentlich wahrscheinlicher ist als eine Senkung, darauf bestehen den alten niedrigeren Satz zu bezahlen. Das wird die Juristen auf jeden Fall noch ordentlich beschäftigen.
+2
macerkan
macerkan28.07.2016:10
Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, dass ein immtarielles Wirtschaftsgut wie Dienstleistung oder auch Software steuerlich anders behandelt wird als ein materielles Wirtschaftsgut?
Da Apple wohl auf Dinge wie iCloud oder andere über einen längeren Zeitraum reichende Leistungen mit 19% MwSt abrechnet, ist korrekt, da Apple hier auch die 19% an unseren heißgeliebten und stets sorgsam wirtschaftenden Staat abführen muss. Dieses Apple-Bashing hier wird langsam genauso schlimm wie derzeit bei heise.de.
0
holk10028.07.2017:16
Es ist ganz eindeutig. Der Vertrag kommt mit dem Kunden nur und ausschließlich zu dem End-/Bruttopreis zu Stande. Auf Preisschildern steht auch nur der Endpreis und nicht der netto Preis. Es ist daher auch keine „Preiserhöhung“ wenn Apple an das Finanzamt eine niedrigere Mehrwertsteuer abführt. Apple kann die gesparte Steuer weitergeben, (was bei allen Produkten ja auch passiert), spenden oder eben einfach behalten.
+7
Lailaps
Lailaps28.07.2017:22
holk100
Es ist daher auch keine „Preiserhöhung“ wenn Apple an das Finanzamt eine niedrigere Mehrwertsteuer abführt.
Wenn Apple nur 16% Steuer abführt wäre das Betrug am Kunden und Staat. Entweder die berechnen nur 16% und führen 16% ab, oder sie berechnen 19% und führen 19% ab.
Aber 19% berechnen und nur 16% abführen?.?
„Her mit der Pizza-Mix“
-11
beanchen28.07.2017:40
@macerkan
Bitte alles lesen! Apple berechnet 16%, das steht schon im zweiten Halbsatz im Ausgangsbeitrag und ein Blick auf die letzte Apple-Rechnung bestätigt das auch.
Außerdem woher hast du diese "Infos"? Der Mehrwert(Umsatz-)steuerbetrag wurde einheitlich gesenkt, da gibt es 0,0 Ausnahmen.


@awk
Danke für's finden, ich war nicht so erfolgreich. Ich hab nur was gefunden, was Verträge im B2B-Bereich betrifft, wenn keine Angaben gemacht werden, ob die Steuer inkludiert ist. Für mich nach wie vor nicht eindeutig, zumindest nicht so um gleich nach Sammelklage zu schreien.
awk
Denn sonst könnte ein Kunde bei einer Steuererhöhung, die wesentlich wahrscheinlicher ist als eine Senkung, darauf bestehen den alten niedrigeren Satz zu bezahlen.
Ich meine dem war auch so bei der letzten Steuererhöhung: die Firmen, die das nicht tragen wollten, mussten die "Preise erhöhen" und somit den Kunden fragen.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+1
holk10028.07.2017:41
Die Mehrwertsteuer ist nur ein Teil der Kosten, es gibt etwa auch noch andere Steuern. Wenn die sinken oder steigen, muss mitnichten der Preis geändert werden. Ich finde das Thema völlig übertrieben. Es ist doch auch bei jeder Preisverhandlung so. Man verhandelt nur über den Bruttopreis, Die Mwst wird erst hinterrückwärts berechnet. Meist ist die jeweilige MWST dem Kunden gar nicht bekannt und auch egal, wenn der „Preis stimmt“.
+2
holk10028.07.2017:42
... „hinterher rückwärts“ ...
-1
Zeichner
Zeichner28.07.2018:51
Bei Filmen ist das genau so. Kaufte erst kürzlich, am 23.Juli, einen Film. Der kostete € 16,99. Nicht etwa € 16,56. Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Aber ich behaupte, dass der Film auch im Juni, bei noch 19% MwSt 16,99 gekostet hat. Ergo haben die einfach die Netto-Preise erhöht und fertig.
+1
becreart28.07.2019:00
Zeichner
Bei Filmen ist das genau so. Kaufte erst kürzlich, am 23.Juli, einen Film. Der kostete € 16,99. Nicht etwa € 16,56. Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Aber ich behaupte, dass der Film auch im Juni, bei noch 19% MwSt 16,99 gekostet hat. Ergo haben die einfach die Netto-Preise erhöht und fertig.

Bei jeder Rechnung von Apple ist die MWST angegeben:

+1
Zeichner
Zeichner28.07.2019:06
becreart
Zeichner
Bei Filmen ist das genau so. Kaufte erst kürzlich, am 23.Juli, einen Film. Der kostete € 16,99. Nicht etwa € 16,56. Mehrwertsteuer ist auf der Rechnung nicht ausgewiesen. Aber ich behaupte, dass der Film auch im Juni, bei noch 19% MwSt 16,99 gekostet hat. Ergo haben die einfach die Netto-Preise erhöht und fertig.

Bei jeder Rechnung von Apple ist die MWST angegeben:


Ja hast recht, hatte die Quitting von paypal offen.
Auf der Rechnung sind die 16 % ausgewiesen.
0
Zeichner
Zeichner28.07.2020:38
Gerade im MS Store nachgeschaut, da sieht´s auch nicht anders aus. Preise wie € 13,99....etc. gibt es nach wie vor. Dito bei Amazon Prime. Schenken sich wohl alle nichts.
+2
Reiner_Gunter28.07.2021:47
also für meinen Teil verstehe ich die Aufregung nicht.
Ich habe iCloud Speicher für 2,99 im Monat. In der aktuellen Rechnung sind 16% Mwst. ausgewiesen, aber mit Umsatzsteuer ID aus Irland. Somit kann es es sowieso nicht als Vorsteuer geltend machen und ausserdem sind mir die ca 42 cent für das halbe Jahr wurscht.
Etwas anderes wäre es, wenn ich ein Gerät kaufen würde, das gibts eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer ID. Bliebe der Endpreis gleich würde sich für mich das Gerät verteuern, würde der Endpreis um die Mwst. Senkung reduziert kann mir das egal sein sofern ich das Gerät als Betriebsausgabe absetzen kann.
Als Privatanschaffung hätte ich dann einen Vorteil, wobei ich ja erst noch fahnden müsste wie hoch der Endpreis vor der Umstellung war. Bei Kleinkram unter 50€ gehts da trotzdem nur um Peanuts.
-1
macerkan
macerkan28.07.2022:13
Jetzt nochmals:
Für jeden Vertrag ist in Abhängigkeit der rechtlichen Basis und dem Datum des Abschlusses zu prüfen, welche Partei die Umsatzsteuer zu tragen hat und ob das Prinzip der Umwälzung zur Anwendung kommen muss oder der Vertrag einen Festpreis zur Grundlage hat, der bereits die Mehrwertsteuer, gleich welcher Höhe, beinhaltet.

Und ich gehe ja schon davon aus, dass der Vertrag vor Umstellung der Umsatzsteuer geschlossen wurde. Somit wurde ein Vertrag geschlossen, der eben monatlich mit 2,99 Euro zu vergüten ist, unabhängig davon, welche MwSt auf der Rechnung ausgewiesen ist. Somit kann Apple hier gar nicht anders, als den vereinbarten monatlichen Preis zu berechnen.
0
cps28.07.2023:30
macerkan
Und ich gehe ja schon davon aus, dass der Vertrag vor Umstellung der Umsatzsteuer geschlossen wurde. Somit wurde ein Vertrag geschlossen, der eben monatlich mit 2,99 Euro zu vergüten ist, unabhängig davon, welche MwSt auf der Rechnung ausgewiesen ist. Somit kann Apple hier gar nicht anders, als den vereinbarten monatlichen Preis zu berechnen.

Apple könnte schon, wenn sie wollen würden, und jede Wette, sie würden es tun, wenn sie nicht wie jetzt davon profitieren würden.
E. Änderung des Dienstes. Apple behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern und neue oder zusätzliche Bestimmungen für deine Nutzung des Dienstes festzulegen, (...)
Im Hinblick auf die bezahlten Cloud-Speicherdienste nimmt Apple vor Ablauf der aktuellen bezahlten Laufzeit keinerlei nachteilige Änderung am Dienst vor, es sei denn, eine solche Änderung ist angemessenerweise erforderlich, um auf rechtliche, regulatorische oder behördliche Maßnahmen zu reagieren (...)
-2
Warp29.07.2000:03
Ich weiss nicht ob das bewusst oder unbewusst unterschlagen wird. Die Endpreise sind nur bei den digitalen Produkten (z. B. iCloudspeicher) gleich geblieben. Bei den Hardwareprodukten wie Rechner und Zubehör usw. wurden die Endpreise der geänderteren Mehrwertsteuer angepasst. In sofern ist auch die Überschrift falsch weil diese suggeriert das wäre bei allen Produkten so was eben nicht stimmt. Warum dieser Unterschied so ist weiss ich auch nicht. Mögliche Gründe wurden ja schon genannt.
+7
beanchen29.07.2007:12
macerkan
Jetzt nochmals:
Für jeden Vertrag ist in Abhängigkeit der rechtlichen Basis und dem Datum des Abschlusses zu prüfen ...
Das ist jetzt schon die zweite unhaltbare Behauptung: bei Abos ist im Zuge der temporären Mehrwertsteuersenkung das Datum des Ablaufs zu prüfen. Bedeutet, wenn du jetzt einen Vertrag über ein Jahr abschließt, fallen 19% an, vorbehaltlich einer Verlängerung der Senkung über den 31.12.20 hinaus.

Vielleicht erst einmal über das Thema informieren, bevor man hier solche Theorien aufstellt.

Der einzig strittige Punkt für mich ist immer noch, habe ich mit Apple einen Vertrag über 9,99 € abgeschlossen oder über 8,39 € plus Steuer. Die Frage konnte noch niemand beantworten, wurde aber mit reichlich Daumen nach unten bedacht und ist die einzig entscheidende Frage zum Thema, ob man Apple einen Strick daraus drehen kann. Ob man stinkig auf Apple ist, weil sie es nich machen wie die anderen, darüber muss man nicht diskutieren, das ist Geschmacksache.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
+3
awk29.07.2009:28
macerkan
Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, dass ein immtarielles Wirtschaftsgut wie Dienstleistung oder auch Software steuerlich anders behandelt wird als ein materielles Wirtschaftsgut?
Da Apple wohl auf Dinge wie iCloud oder andere über einen längeren Zeitraum reichende Leistungen mit 19% MwSt abrechnet, ist korrekt, da Apple hier auch die 19% an unseren heißgeliebten und stets sorgsam wirtschaftenden Staat abführen muss. Dieses Apple-Bashing hier wird langsam genauso schlimm wie derzeit bei heise.de.

Falsch. Der Mehrwertsteuersatz wurde auf 16 Prozent gesenkt. Das gilt gleichermaßen für Waren und Dienstleistungen. Es gibt keine Ausnahme für Abonnements.
+1
awk29.07.2009:44
beanchen

Das ist jetzt schon die zweite unhaltbare Behauptung: bei Abos ist im Zuge der temporären Mehrwertsteuersenkung das Datum des Ablaufs zu prüfen.

Da muss ich widersprechen. Entscheidend ist die Erbringung der Teilleistung. Und die erfolgt z.B. bei Apple Music monatlich. Also ist ganz eindeutig zwischen dem 1.7 und dem 31.12.2020 nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Ganz analog gilt das auch für Miet- und Leasingverträge. Anders verhält sich das bei Jahreskarten, wenn die Leistungserbringung nicht eindeutig zeitlich zuordenbar ist. Apple führt für diese Zeit nur 16 % Mehrwertsteuer ab. Senken sie den Preis nicht, ist das eindeutig eine Preiserhöhung. Das sollte auch der größte Fanboy sehen können.

Nachtrag. Spannend wird es für solche Abos bei denen man für 1 Jahr bezahlt weil das Jahresabo günstiger ist als die monatliche Zahlung.
+2
desko7529.07.2010:33
beanchen
...
Der einzig strittige Punkt für mich ist immer noch, habe ich mit Apple einen Vertrag über 9,99 € abgeschlossen oder über 8,39 € plus Steuer.
...
Apple hat Dir ein Angebot gemacht: Dienst X für Y Geldeinheiten.
Du akzeptierst es, Dienst X für Y Geldeinheiten zu abonnieren.
Ende.

Du zahlst (nach der MwSt.-Senkung) noch immer den gleichen Betrag X, mit dem Du einverstanden warst, und Du bekommst die (Gegen-)Leistung, die bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.

Kein Nachteil, keine Klage.
0
ilig
ilig29.07.2011:11
cps
E. Änderung des Dienstes. Apple behält sich das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit zu ändern und neue oder zusätzliche Bestimmungen für deine Nutzung des Dienstes festzulegen, (...)
Im Hinblick auf die bezahlten Cloud-Speicherdienste nimmt Apple vor Ablauf der aktuellen bezahlten Laufzeit keinerlei nachteilige Änderung am Dienst vor, es sei denn, eine solche Änderung ist angemessenerweise erforderlich, um auf rechtliche, regulatorische oder behördliche Maßnahmen zu reagieren (...)
Hier wird nicht von einer Änderung des Preises gesprochen sondern von einer Änderung des Dienstes (der Dienstleistung) bzw. von den Bestimmungen für die Nutzung des Dienstes.
0
beanchen29.07.2014:37
@desko75

Mir brauchst du das nicht sagen, das ist auch meine Position. Trotzdem ist sie strittig, da ich bisher keine Belege dafür, die anderen aber auch keine dagegen gefunden haben. Wenn du was erhellendes dazu beitragen kannst, gerne.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
0
beanchen29.07.2014:47
awk
beanchen

Das ist jetzt schon die zweite unhaltbare Behauptung: bei Abos ist im Zuge der temporären Mehrwertsteuersenkung das Datum des Ablaufs zu prüfen.

Da muss ich widersprechen. Entscheidend ist die Erbringung der Teilleistung. Und die erfolgt z.B. bei Apple Music monatlich. Also ist ganz eindeutig zwischen dem 1.7 und dem 31.12.2020 nur 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Ganz analog gilt das auch für Miet- und Leasingverträge. Anders verhält sich das bei Jahreskarten, wenn die Leistungserbringung nicht eindeutig zeitlich zuordenbar ist.
Wo ist da der Widerspruch? Wenn Du selbst schreibst, die Apple Dienste werden monatlich abgerechnet, läuft die Abrechnungsperiode zum Ende des Monat ab. Mit der Leistung liegst du falsch, das ist nur für Einzelleistungen gültig. Selbst bei einem Abo, das monatlich X kostet und für ein Jahr im voraus berechnet wird, also 12x X, ist der Ablauf entscheidend.
Apple führt für diese Zeit nur 16 % Mehrwertsteuer ab. Senken sie den Preis nicht, ist das eindeutig eine Preiserhöhung. Das sollte auch der größte Fanboy sehen können.
Blödes Gewäsch! Mit pro oder contra Apple hat das überhaupt nichts zu tun. Die Frage ist immer noch nicht geklärt ob der Vertrag über den Brutto- oder den Nettopreis geschlossen wurde. Als Apple Fanboy outet man sich höchstens, wenn man es ganz toll findet, was Apple da macht, was aber mit der rechtlichen Situation nichts zu tun hat, und die ist ja entscheidend bei der Frage, ob Apple rechtliche Schwierigkeiten bekommen kann oder sogar eine Sammelklage an den Hals.
„Unterwegs in Analogistan: https://www.zdf.de/comedy/heute-show/heute-show-spezial-vom-19-januar-2024-100.html“
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