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Rückgaberecht von Waren die im Internet gekauft wurden?

Tomac
Tomac20.08.0810:36
Sagt mal, wenn ich mir Kopfhörer im Internet kaufe, und diese dann Aufgrund der hohen Ohm (55) zu leise sind, kann ich dann diese zurückgeben? Verpackung ist wie im Original-Zustand. Habe sie nur 5 Minuten ausprobiert.

Das ganze in der Schweiz
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Kommentare

aikonch20.08.0811:10
Wenn es der Verkäufer anbietet ja, ist jedoch praktisch nie der Fall....das man die Ware zurückbringen kann geht im Media Markt usw. wo man alles 14 Tage zurück bringen kann, aber ansonsten gilt gekauft ist gekauft.
Das geht sogar noch weiter, wenn Du einen Drucker für 500sFr. bestellst und dann plötzlich findest brauche ich doch nicht kann Dir die Firma bis zu 15% berechnen obschon die noch nichts versendet haben....dies weil es vielleicht ein nicht so einfach verkäufliches Produkt ist und sie dieses wegen Dir extra besorgt haben, sprich also bestelle und Bestellung wieder löschen geht allenfalls auch nur dank gutwill!
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Nebu2k20.08.0811:55
Produkte die im Internet gekauft wurden sind Spontankäufe. Diese können innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden
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Tomac
Tomac20.08.0811:58
Nebu2k
Produkte die im Internet gekauft wurden sind Spontankäufe. Diese können innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeschickt werden

Danke für die Info ... ist das für Deutschland? auch in der Schweiz?
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Nebu2k20.08.0811:58
Für Onlinekäufe gilt ein 14-tägiges-Rückgaberecht. In dieser Zeit können Sie die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Dieses Recht ist gesetzlich verbrieft und darf von keinem Onlineshop eingeschränkt werden. Schicken Sie die bestellte Ware aber stets als Paket zurück: Der Einlieferungsschein belegt, dass Sie die Ware auf den Weg gebracht haben. Ist die bestellte Ware mehr als 40 Euro wert und hat der Kunde bereits Vorkasse geleistet, übernimmt der Verkäufer auf jeden Fall die Kosten für die Rücksendung. Der Verkäufer muss sie nicht übernehmen, wenn er erstens in seinen AGB daraufhin weist, dass der Kunde die Rücksendekosten auch bei Waren über 40 Euro übernehmen muss und zweitens dieser noch kein Vorkasse geleistet hat.
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Nebu2k20.08.0811:58
Hm. Gute Frage. Für Deutschland gilt es auf jeden Fall.
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Tomac
Tomac25.08.0809:26
Ich schieb das ganze nochmals hoch ... weiss jemand wie die Rechtslage in der Schweiz aussieht?
Oder ist es so wie Aikonch sagt?
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aikonch25.08.0815:53
Tomac, ich kann das wohl nicht zitieren, aber das was ich oben geschrieben habe gilt für die CH, Auskunft von der Rechtsschutzversicherung....erstaunt mich ehrlich gesagt mit den 14 Tage zurück bringen in DE das könnte aber für viele Händler ziemlich tödlich sein....
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DonQ
DonQ25.08.0816:03
naja, deshalb gibt es auch die "kleinversand" regelung mit unter 40€ keine erstattung der gebühren und nach dem hier alles doppelt so teuer geworden ist, mit der gewährleistung und dem euro, muss ja irgendwo der ausgleich her…

finde ich auf jeden fall besser, als vorher die tagespreise, bis die ware da war, gab es sie schon für die hälfte.
„an apple a day, keeps the rats away…“
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doggda
doggda26.08.0809:24
entschuldigung schweiz aber da habt ihr ja eine s***blöde Regelung wenn das wirklich so ist. ich kaufe sehr viele sachen online und wenn man alles behalten müsste was einem nicht gefällt wäre das doch total schlecht. kann mir kaum vorstellen das das so ist....
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