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SOS-Notruf / Nur Weiterleitung an Leitstelle gewünscht, nicht an Notfallkontakte

A.Wedel
A.Wedel24.08.2423:05
Hallo!

Ich habe am vergangenen Montag unfreiwillig die SOS-Funktion meines iPhones ausprobieren müssen. Ich hatte in Frankreich einen Motorradunfall (bei dem ich gottseidank unverletzt blieb), aber die Rettungskette wurde in Gang gesetzt. Leider wurden auch alle meine Notfallkontakte informiert, die sich natürlich Sorgen machten und mich auch nicht erreichen konnten (mein Motorrad war eine Böschung hinuntergerutscht, und ich kam an das iPhone nicht heran).

Deshalb meine Frage: Ich möchte die Notfallkontakte gerne beibehalten, zumal sie am Gerät selbst ja dann auch ermittelt werden können, wenn mein iPhone bei mir aufgefunden wird, ich selbst aber bewußtlos bin. Rettungskräfte möchten gerne Kontakt zu Angehörigen erhalten.

Ich möchte aber nicht, daß in einem Unfallfalle sämtliche Kontakte informiert werden, frei nach dem Motto "Kanonenschlag im Hühnerstall".

Wer weiß Rat? Ich habe nichts entsprechendes gefunden.

Viele Grüße!

Andreas
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Kommentare

sudoRinger
sudoRinger24.08.2423:15
Es gibt die kostenlose Minimal-App "Any Text"
Mit Any Text kannst Du auf dem Sperrbildschirm unterhalb der Uhrzeit ein Widget mit einem Text anzeigen lassen. Bei mir steht dort "Notfallkontakt: +49 234 56789"
-3
sudoRinger
sudoRinger25.08.2407:19
A.Wedel
Leider wurden auch alle meine Notfallkontakte informiert

Es erfolgt eine Nachricht an die Mobilfunknummer. Das kannst du somit nur umgehen, wenn Festnetznummern eingetragen werden.

Im April hatten wir eine ähnliche Diskussion um ein gefundenes Telefon, bei dem es später um die Anzeige der Notfallkontakte ging
+2
TomDsh25.08.2408:43
Ich beschränke mich mal nur auf die technischen Dinge, emotionslos bin ich nicht.

Aus eigener Erfahrung: Gehe bitte mal Deine Notfallkontakte durch, wer dort wirklich drin stehen soll. Es müssen dort nicht alle Verwandten 1. Grades stehen, die wissen sollen, dass ich gerade ins Krankenhaus gebracht werde. Die Frage lautet: Wer muss benachrichtigt werden, der weiß wie ich im Notfall behandelt werden möchte oder (noch schlimmer) was mit meinem Körper passiert, wenn ich nichts mehr von mir geben kann.
Lies Dir diesen Satz bitte genau durch. Und wenn dieser Fall eintritt, dann ist es egal ob der Hühnerstall aufgescheucht wird.

Als ich vor fast 2 Jahren einen Herzstillstand hatte, wurde auch mein Sohn von der Klinik als erstem Notfallkontakt informiert, der war aber mit der Information dermaßen überfordert, dass er erst nach 12 Stunden weitere Verwandte benachrichtigt hat. Für die Klinik war die Aufgabe erledigt, fachlich eher nicht.

Ich habe als Notfallkontakte 2 Verwandte hinterlegt, die regional erreichbar sind und über mich entscheiden können (fachlich und mental). Es geht nicht darum, von Neuseeland aus eine Rettungskette zu starten (außer du bist Extrembergsteiger), sondern qualifizierte Aussagen zu Dir, Deinen Wünschen und einer Krankengeschichte zu bekommen.
+15
BeeOne27.08.2400:09
Die Beschreibung von TomDsh trifft den Nagel auf den Kopf. Wenn eine Rettungskette/ ein Krankenhaus wissen möchte oder muss, wer der Notfallkontakt ist, dann sind Entscheidungen gefragt (Eingriff ja/nein, Organspende ja/nein). Daher sollte eine Patientenverfügung und ggf. Betreuungsvollmacht (Achtung, das sind unterschiedliche Dinge!) vorliegen und dem Notfallkontakt bekannt sein. Alle anderen Infos sind im Krhs zwar nice to have, können im Zweifelsfall aber hinten anstehen, weil die Akutversorgung Vorrang hat.
+1
Markus.Klaja27.08.2411:55
Sorry, auch wenn's etwas off-topic ist - eine kleine Ergänzung zu
BeeOne
Die Beschreibung von TomDsh trifft den Nagel auf den Kopf. Wenn eine Rettungskette/ ein Krankenhaus wissen möchte oder muss, wer der Notfallkontakt ist, dann sind Entscheidungen gefragt (Eingriff ja/nein, Organspende ja/nein). Daher sollte eine Patientenverfügung und ggf. Betreuungsvollmacht (Achtung, das sind unterschiedliche Dinge!) vorliegen und dem Notfallkontakt bekannt sein. Alle anderen Infos sind im Krhs zwar nice to have, können im Zweifelsfall aber hinten anstehen, weil die Akutversorgung Vorrang hat.

Da ist vermutlich was vermischt:
Vorsorgevollmacht (https://de.wikipedia.org/wiki/Vorsorgevollmacht) dürfte gemeint sein (mittels Betreuungsverfügung werden dem Betreuungsgericht lediglich Personen als gewünschte Betreuer vorgeschlagen, https://de.wikipedia.org/wiki/Betreuungsverfügung).

Die Kombination aus schriftlicher Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in Verbindung mit an die dort Bevollmächtigten mitgeteilten persönlichen Willen und situativen Vorstellungen (sinngemäß "mündliche Patientenverfügung") ist empfehlenswert.
+1
A.Wedel
A.Wedel27.08.2412:34
@TomDsh

Hab vielen lieben Dank für Deine ehrlichen Worte! Das alles sind Dinge, die man sich im Laufe der Zeit natürlich schon immer mal überlegt hat, aber leider oft nach dem Motto "morgen...".

Dieser Unfall war für mich nun gewissermaßen das Schlüsselereignis, wirklich einmal über die Dinge nachzudenken, wenn ich selbst darüber nicht mehr nachdenken kann. Soll heißen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (und außerdem ein Testament) sind in der Mache und werden demnächst an die entsprechenden Personen verteilt. Ich hoffe, daß die Dokumente in nächster Zeit noch nicht angerührt werden müssen. Aber wenn... dann ist immerhin Vorsorge getroffen.

Bleibt bitte immer alle gesund!

Andreas
+2
TomDsh27.08.2413:52
Ein Learning aus meinem Unfall noch: Wir leben heute digital.

Ich lag damals 2 Wochen im Koma, während meine Verwandten versuchten einen Überblick über meine Angelegenheiten zu bekommen. U.a. hatte ich damals mehrere Bankkonten im Gebrauch, die ich per App auf dem iPhone bediente. Ohne entsperrtes iPhone bekommt aber niemand mit, wenn Benachrichtigungen eintrudeln, denn bis ein postalischer Brief rausgeht, dauert es ein paar Wochen. Und auch dann musste erst gerichtlich eine Vormundbestellung durchgeführt werden, bis die Bank Bankauszüge wieder per Post an eine bestimmte Person geschickt hat. Das funktioniert gerade noch, wenn Du verheiratet bist oder eine eingetragene Partnerschaft hast; wenn der Bankmitarbeiter Deine Eltern nicht persönlich kennt (Onlinebank) geht da gar nichts ohne Gericht. Ein entsperrtes iPhone oder ein sicher abgelegtes Blatt Papier mit Zugangsdaten wäre erheblich einfacher gewesen. Wie 2FA geregelt sein sollte, wenn ich mein iPhone verliere, ist auch ein Denkansatz für mich heute.

Mein Denkfehler damals war, dass ich davon ausging, wenn mir etwas passiert, kann ich zumindest mündlich jemanden informieren lassen. Komplett handlungsunfähig zu sein (Koma), kam mir nicht in den Sinn. Denk da mal drüber nach.
+1
BeeOne27.08.2419:08
Markus.Klaja

Danke für die Richtigstellung, Du hast natürlich völlig Recht. War schon spät gestern
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feel_x01.09.2414:37
TomDsh
Ein Learning aus meinem Unfall noch: Wir leben heute digital.

Blatt Papier mit Zugangsdaten wäre erheblich einfacher gewesen.

Einfacher, aber nach Bankrecht illegal. Dafür, dass niemand anders Zugriff hat, hast Du bei Kontoeröffnung unterschrieben. Jeder dritte macht sich bei Zugriff strafbar.

Das Zauberwort heißt „Vollmacht“.
Ich würde einen Elternteil oder finanziell verlässlichen Bruder/Schwester als bevollmächtigen eintragen lassen.
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