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Steuer und Absetzen von Software und Xing
Steuer und Absetzen von Software und Xing
2ndMorpheus
31.03.18
09:25
Hallo Leute,
Da ich im Moment ein wenig Zeit habe, beschäftige ich mich intensiv mit meiner Steuer Erklärung.
Dort möchte ich auch meinen Xing Premium Account sowie mein Microsoft Office 365 Abo absetzen.
Bis dato habe ich diese noch nie abgesetzt. Lag aber daran, dass ich die Steuererklärung immer relativ schnell gemacht habe.
Laut Google kann ich beispielsweise Xing entweder als Betriebskosten oder als Werbungskosten absetzen. Da ich keine Betriebskosten habe, möchte ich diese also bei Werbungskosten angeben.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wo mache ich das?
Laut Steuersoftware Wiso) kann ich Software Beispielsweise in den Werbungskosten unter beruflich genutzte Gegenstände angeben. Dort würde ich auch Xing sehen. Allerdings ist ja Xing genau wie auch Microsoft 365 ein Abo Modell.
In meiner Auswahl zu den anzusetzenden Möglichkeiten finde ich zwar Software, diese kann ich aber entweder nur 3, 4 oder fünf Jahre absetzen. Ich gehe stark davon aus, dass sich dies auf Kaufsoftware bezieht.
Ist es möglich in der gleichen Kategorie, das Abo Modell von Office beziehungsweise Xing anzugeben und den Abschreibungszeitraum auf ein Jahr zu legen bei 100-prozentiger Abschreibung?
Vielleicht hat jemand von euch die Steuersoftware wiso und diese beiden Programme auch schon angesetzt.
Danke und Gruß
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Kommentare
2ndMorpheus
06.04.18
21:15
Hallo Leute,
Hat sich noch keiner von Euch mit dem Thema beschäftigt?
Klar, is hier vielleicht nicht das richtige Forum, aber denke doch der ein oder ander macht das hier auch...
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Fox 69
07.04.18
22:56
2ndMorpheus
Die meisten werden wohl einen Steuerberater haben.
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2ndMorpheus
07.04.18
23:06
Fox 69
Naja aber es gibt doch hoffentlich den ein oder anderen, der ohne Steuerberater aktiv ist.
Ich hatte 3 unterschiedliche und war leider nie zufrieden. Vielleicht hatte ich aber auch pech.
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WladSpiel
10.04.18
08:53
2ndMorpheus
Ist es möglich in der gleichen Kategorie, das Abo Modell von Office beziehungsweise Xing anzugeben und den Abschreibungszeitraum auf ein Jahr zu legen bei 100-prozentiger Abschreibung?
Hey 2ndMorpheus,
Natürlich, warum nicht, es ist absolut legal. Ich sehe kein Problem darin
Ich möchte auch gern wissen, womit beschäftigts du dich? Vielleicht sucht du nach einem
JavaScript Entwickler
?
Falls ja, bitte kontaktiere mich
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Jason4.0
14.04.18
14:52
Das Office Abo habe ich unter Absetzung für Abnutzung, AfA, als Aufwendungen für Arbeitsmittel mit einer Abschreibungsdauer von 1 Jahr minus 1 Tag (Anlage N, Ziffer 41,42) und das Xing Abo unter Beiträge zu Berufsverbänden (Anlage N, Ziffer 40) geltend gemacht. Beides wurde bislang immer ohne Kommentar akzeptiert.
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2ndMorpheus
14.04.18
15:41
Jason4.0
Hallo Jason, vielen Dank 🙏 hilft mir sehr.
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